Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion -

Gemeinde Oberwil im Simmental BE, Erschliessungsanlagen Bannwald Neuenberg, Projekt-Nr. 421.1-BE-0011/0001

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Gemeinde Oberlangenegg BE, Erschliessungsanlagen Neuenbaan, Projekt-Nr. 421.1-BE-4041/0002

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Gemeinde Blumenstein, Pohlern BE, Schutzbauten und -anlagen Sulzgraben VI, Projekt-Nr. 431.1-BE-4051/0001

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Gemeinde Unterschächen UR, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen Forstmagazin Ribi, Projekt-Nr. 421.2-UR-0003/0001

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

13. Juni 2000

3252

Eidgenössische Forstdirektion

2000-1185