Verfügung im Widerspruchsverfahren 3652-3653/1999 Widersprechende/r Thermos GmbH, Löhrstrasse 87 A/B, DE-56068 Koblenz, Internationale Marke Nr. 602 367 (THERMOS) und Schweizerische Marke Nr. 290 100 (THERMOS, fig.), Vertreter/in , Isler & Pedrazzini AG, Postfach 6940, 8023 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in THERMO VISION Entwicklungs- und HandelsGmbH, 4, Teslastraße, A-8074 GRAMBACH/GRAZ, Internationale Marke Nr. 709 324 (ThermoLine) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. Februar 2000 folgendes verfügt: 1. Die Widersprüche Nr. 3652/99 und 3653/99 werden in einem Verfahren vereinigt und infolge ausseramtlichen Vergleichs der Parteien abgeschrieben.

2. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

3. Die gegen die angefochtene internationale Marke Nr. 709 324 (ThermoLine) ergangene provisorische Schutzverweigerung wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zurückgezogen.

4. Die Widerspruchsgebühren verbleiben dem Institut.

5. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

15. Februar 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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2000-0340