534 (ara 14 September als Postbüreauchef in Chur :

Postkommis in Zürich :

#ST#

1883)

Hr. Christian Meuli, von Nufenen (Graubünden), derzeit Postverwalter in Samaden ; ,, Konrad Kreis, Postaspirant, von Zihlschlacht (Thurgau), in Zürich.

I nserate Bekanntmachung.

Anmeldungen für die Stelle des Sekretärs des politischen Departements werden noch bis Ende laufenden Monats entgegen genommen.

B e r n , den 11. September 1883.

Eidg-. politisches Departement,.

Ausschreibung.

Die Lieferung von circa 300 Kilozentnern diesjähriges gut vergohrenes H e u auf den Waffenplatz T h u n wird hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für H e u " versehen, bis 29. September nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

535 In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des eidg. Kriegskommissariats in Thun und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 14. September 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Schweizerisches Ragionenbuch (enthaltend circa 30,000 Adressen)

nach Kantonen geordnet.

I. Lieferung, Inhalt : Basel-Stadt und. Basel-Land.

Preis Fr. 1. 20.

Da eine Reihe von Firmen sich erst in letzter Zeit in die kantonalen Handelsregister eintragen ließen, konnte die I. Lieferung erst jetzt die Presse verlassen. Die nachfolgenden Lieferungen werden nun rasch auf einander folgen.

Bestellungen auf die Gesammtausgabe zum Preis von Fr. 20 nimmt jede Buchhandlung entgegen, sowie B. F. Haller, Marktgasse 44, Bern.

Gotthardbahn.

Mit detti 15. fl. Mts. tritt zum Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im internen Verkehr vom 1. Juni 1882 ein III. Nachtrag in Kraft, enthaltend Distanz- und Taxänderungen. Exemplare desselben sind bei unsern sämmtlichen Stationen zur Einsichtnahme des Publikums aufgelegt.

L u z e r n, den 5. September 1883.

Die Direction.

536

Schweizerische Nordostbahn.

Ein mit 10. September in Kraft tretender IV. Nachtrag zum österreichischungarisch-schweizerischen Getreidetarif vom 1. August 1882, enthaltend eine Ergänzung der Bestimmungen und Prachtsätze für neu einbezogene österreichisch-ungarische Stationen, kann bei unserer Lagerhansverwaltung unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 4. September 1883.

Der direkte Personen- und Gepäckverkehr zwischen Z ü r i c h einerseits und den italienischen Stationen M a i l a n d , V e r o n a und V e n e d i g anderseits via B r e n n e r wird mit 1. Oktober d. J. aufgehoben.

Z ü r i c h , den 8. September 1883.

Mit 1. Oktober d, J. treten nachgenannte neue Tarife in Kraft: 1. Tarif für den internen Güterverkehr der Schweizerischen Nordostbahn, einschließlich der Linie Zürich-Zug-Luzern.

2. Tarif für den Güterverkehr der Stationen der Linie Effretikon-Hinweil unter sich und mit den Stationen der Nordostbahn.

3. Tarif für den Güterverkehr der Stationen der Bötzbergbahn unter sich und mit den Stationen der Nordostbahn, einschließlich der Linie Effretikon-Hinweil.

4. Gütertarif Basel S. C. B. - Ostschweiz.

5. Gütertarif Waldsht-Ostschweiz.

Von diesen Tarifen können die sub l, 2, 4 nnd 5 genannten vom 16. d. Mts. an nnd der sub 3 genannte vom 20. d. Mts. an hei unserm Tarifbüreau, sowie bei unsern Stationen eingesehen nnd bezogen werden.

Z ü r i c h , den 15. September 1883.

Die Direction.

Schweizerische Centralbahn.

Der Ausnahmetarif für metallurgische Erzeugnisse ab den Saarbrückner, Pfalzischen und Elsaß-Lothringischen Bahnen nnd ah der Wilhelm-Luxemburger Eisenbahn nach Freiburg, Payerne, Lausanne, Vevey, Yverdon und Neuchâtel, d. d. 1. Angust 1880, nebst Nachträgen, wird auf 31. Dezember 1883 außer Kraft gesetzt.

B a s e l , den 10. September 1883.

Das Directorium

537.

Tößthal-Balin.

Zum Zwecke der gleichzeitigen Einführung des Reformsystems sowohl im internen als auch im direkten Güterverkehr wird die Inkraftsetzung der neuen Gütertaxen his den 1. Januar 1884 verschoben und bleibt bis dahin auch der interne Gütertarif vom 15. August 1881 sammt Spezialtarifen noch in Kraft.

W i n t e r t h u r, den 12. September 1883.

Die Direction.

Schweizerische Postverwaltung.

Bekanntmachung.

Soeben ist erschienen und kann zum Preise von Fr. l bei der Oberpostdirektion, bei den Kreispostdirektionen, sowie bei sämmtlichen Poststellen der Schweig bezogen werden :

Post-Handbuch für die Schweiz, herausgegeben von der schweizerischen Oberpostdirektion.

Das ,, P o s t - H a n d b u c h " , vorläufig nur in deutscher Sprache erschienen, ist zunächst und hauptsächlich für das mit der Post verkehrende Publikum bestimmt und enthält namentlich folgende Hauptkapitel : Organisation der Postverwaltung ; Umfang des Postdienstes ; Postregal ; Dienstverkehr mit den Poststellen ; Verbotene und bedingt zugelassene Gegenstände ; Haftpflicht der Postverwaltung ; Beförderung der Reisenden und ihres Gepäcks ; Adressierung, Frankirung, Aufgabe, Rückforderung, Spedition und Aushingabe der Postsendungen ; Portofreiheit ; Taxen und besondere Bestimmungen betreffend die verschiedenen Kategorien von Postsendungen (nebst Distanzenzeiger zur Berechnung der inländischen Fahrposttaxe für Sendungen über 5 kg.) ; Mitwirkung der Post beim Telegraphen- und beim Zolldienste; Verzeichnis der Länder und Orte des Weltpostvereins etc.

B e r n , den 29. August 1883.

Die Schweiz. Oberpostdirektion: Ed. Höbn.

538

Beschreibung der neuen schweizerischen Banknoten.

Bei Anlaß des bevorstehenden Austausches der alten gegen die neuen schweizerischen Banknoten bringt das unterzeichnete Departement folgende Beschreibung dieser letztern zur öffentlichen Kenntniß.

.,

Noten von 50 und 100 Franken.

I. Papier.

Die neuen 50 und 100 Franken Noten haben ein aus Leinenfasern gefertigtes, weißes Handpapier, welches in der Mitte ein schattirtes Wasserzeichen, die Zahl 50, beziehungsweise 100 darstellend, enthält.

Das Papier besitzt auf zwei Seiten Naturrand. Die Note von 50 Franken ist 10 cm. hoch und 16 cm. breit ; diejenige von 100 Pranken ist 11 cm. hoch nnd 17.6 cm. breit, wobei indessen bemerkt wird, daß mit Rücksicht auf die Erstellungsart und in Folge des Druckverfahrens unwesentliche Abweichungen in den angegebenen Dimensionen vorkommen können.

II. Notenbild, a. Yorderseite : Das Ueberdruck- oder eigentliche Notenbild ist für die 50 Franken Note in grünem, für die 100 Pranken Note in blauem Kupferdruck hergestellt.

Links befindet sich die auf einem mit Edelweiß gezierten Felsblock stehende Helvetia, mit der rechten Hand vereinigt den Wappenschild der Eidgenossenschaft und das Schwert haltend; im Gürtel drei erkennbare Kantonswappen und auf dem Haupte das Diadem mit der Inschrift ,,Liberias". Rechts ein kniender Genius.

Die Umrahmung der 50 Franken Note besteht aus Flaohornamenten und einem Lorbeerkranz ; diejenige der 100 Franken Note aus Flachornamenten und einem Alpenrosenkranz.

Die Umrahmung ist unten, oben und rechts in der Mitte von Medaillons unterbrochen, in deren Mitte sich die Zahl 50, beziehungsweise 100, in weiß wirkenden Zahlen hergestellt, befindet.

Die Felder dieser Medaillons enthalten in mikroscopiseher Darstellung die Zahl 50, beziehungsweise 100, und in der Einrahmung der Flachornamente der 50 Franken Note wiederholen sieh die Inschriften : Fünfzig Franken, Cinquante Francs, Cinquanta Franchi ; bei der 100 Franken Note : Hundert Franken, Cent Francs, Cento Franchi. In einem Medaillon oben rechts erscheint in schwarzem Drucke der Buchstabe B mit der Ordnungsnummer der betreffenden Bank.

Der in schwarz gedruckte Text der Note lautet in der von der betreffenden Bank gewählten Landessprache, in abwechselnden Schriften : Deutsch: Die Bank N. N zahlt dem Ueberbringer, bei Sicht, Fünfzig Franken (Hundert Franken) in gesetzlicher Baarschaf't.

N 1. Juli 1883.

(Folgen die Stellen und Unterschriften.)

339 Französisch :

Italienisch:

La Banque N. N payera à vue, au porteur, Cinquante Francs (Cent Francs) en espèces ayant cours légal.

N 1" Juillet 1883.

(Folgen die Stellen und Unterschriften.)

La Banca N. N

pagherà in contanti a vista al portatore, Cinquanta Franchi (Cento Franchi) Valuta legale N 1» Luglio 1883.

(Folgen die Stellen und Unterschriften.)

Serien und Nummern, in Rothdruck ausgeführt, erscheinen doppelt, und zwar oben links die Serie, rechts die Nummer, unten links die Nummer, rechts die Serie.

Die typographisch und in brann hergestellte Zeichnung des Untergrundes bedeckt die ganze Fläche, der Texttafel und die Gewandung der Helvetia und besteht aus guillochirten Rosetten, der Zahl 00. beziehungsweise 100 und dem eidgenössischen Kreuze, die in geordneter Reihenfolge sich wiederholen und in der Texttafel von, Arabesken unterbrochen sind. In dem übrifen Theil der Note ist der Untergrund in Form von Linien oder Punkten argestellt.

b. Rückseite.

Das durch Typographie für die 50 Franken Note in grün, für die 100 franken Note in blau erstellte üeberdruck- oder Notenbild besteht aus drei ßundflächen; die seitigen, kleinern, mit der in der Umrahmung sich wiederholenden Zahl 50 beziehungsweise 100, enthalten den Merkur-Kopf; die mittlere größere Bundfläehe mit der gleichen Umrahmung wie die seitigen und mit rantograph-Zeichnungen ausgefüllt, trägt in Blockschrift den Werth der 50 Franken Note in folgender Reihenfolge : Cinqante Francs (in weiß wirkender Schrift), Fünfzig Franken (in grün wirkender Schrift), Cinquanta Franchi '(in weiß wirkender Schrift).

Bei der 100 Franken Note : Cent Francs (in weiß wirkender Schrift), Hundert Franken (in blan wirkender Schrift), Cento Franchi (in weiß wirkender Schrift).

In jeder Ecke befindet, sich in einem Medaillon die Zahl 50, beziehungsweise 100, in weiß wirkenden Zahlen ausgeführt.

Farbe und Zeichnung des Untergrundes sind die gleichen wie in der Texttafel der Vorderseite, anssenommen im innern Räume der seitigen Randflächen, wo der Untergrund durch Punkte dargestellt ist. Auf der Rückseite fehlen die Arabesken. Die Untergrundszeichming ist von einem Rande umgeben, in welchem sich die Worte : Fünfzig Franken, Cinquante Francs, Cinquanta Franchi, beziehungsweise Hundert Franken, Cent Francs, Cento Franchi wiederholen.

Wir bemerken ausdrücklich, daß die neuen Noten nur in Abschnitten von 50, 100, 500 und 1000 Franken ausgegeben werden. Die Beschreibung der Noten von 500 und 1000 Franken wird später erfolgen.

B e r n , den 18. August 1883.

Eidg. Finanzdepartement.

540

Stellen-Ausschreibung.

Die durch das Bundeggesetz betreffend die Organisation des Handelsund Landwirthschaftsdepartements, vom 21. April 1883, kreirten und bisher provisorisch besetzten Stollen des Sandeissekretärs und des Redaktors des Handelsamtsblattes, gelangen anmit behufs definitiver Besetzung zur Ausschreibung.

Die Bewerber haben ihre bezüglichen Anmeldungen bis zum 20. laufenden Monats dem unterzeichneten Departemente einzureichen. Die bisherigen provisorischen Stelleninhaber werden als angemeldet betrachtet.

B e r n , den 7. September 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Heinrich Gut-Gutzwiler in Untermettmenstetten, dessen Anstellung als Unteragent der Auswanderungsfirma Schneebeli a Cie. in Basel der Bundesrath unterm 31. Mai 1881 (Bundesblatt 1881, II, 951) genehmigt hat, ist nunmehr als Unteragent der Agentur L o u i s K a i s e r in B a s e l angestellt, Alois Gottlieb Kissling in Solothurn hat aufgehört als Unteragent der Auswanderungsfirma Ph. Bommel & Cie. in Basel (Bundesblatt 1883, I, 390) .zu fungiren.

B e r n , den 4./7.September 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartenient.

Bekanntmachung.

Emanuel Schmidt-Olivet in Lausanne (Bundesblatt 1881, III, 617) hat ·als Unteragent der Auswanderungsagentur Otto Stoer in Basel zu fungiren aufgehört.

3 e r n, den 31. August 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartements

541 Vereinigte Schweizerbahnen.

Vom 15. 1. Mts. September au kann der mit dem 1. Oktober in Kraft tretende i n t e r n e G ü t e r t a r i f d e r V e r e i n i g t e n S c h w e i z e r b a h n e n einschließlich der T o g g e n b u r g e r - , W a l d - R ü t i und Z ü r i c h s e e - G o t t h a r d b a h n , auf sämmtlichen Stationen eingesehen und später zum Preise von Fr. 2 bezogen werden.

St. G a l l e n , den 14. September 1883.

Die Generaldirection.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau Lausanne. Anmeldung bis zum 28. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postablagehalter und Briefträger in Niederscherli (Bern). Anmeldung bis zum 28. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 28. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Postkommis in Lenzburg.

J Anmeldung bis zum 28. September 5) Postablagehalter und Briefträger in> 1883 bei der Kreispostdirektion Buchs (Aargau).

j in Aarau.

6) Postablagehalter und Briefträger in Erstfelden (Uri). Anmeldung bis zum 28. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Postkommis in Winterthur. Anmeldung bis zum 28. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

542 1) Einnehmer bei der Hauptzollstätte Locamo. Jahresbesoldung Fr. 3000.

Anmeldung bis zum 18. September 1883 bei der Zolldirektion m Lugano.

2) Postkommis in Lausanne. Anmeldung bis zum 21. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Liestal (Baselland). Anmeldung bis zum 21. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Posthalter in Frick (Aargau). Anmeldung bis zum 14. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Aaran.

5) Postkommis in Schaffhausen. Anmeldung bis zum 21. September 1883 bei der .Kreispostdirektion in Zürich.

6) Telegraphist in Einsiedeln.

Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. September 1883 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

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15.09.1883

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