Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 1243/96 Widersprechende/r UCB, Société anonyme, Bruxelles, Internationale Marke Nr. 609 419 CIRRUS Vertreter/in Hepp, Wenger & Ryffel AG, 9500 Wil/SG gegen Widerspruchsgegner/in Uwe Klewinghaus, Maria Klewinghaus, D-40764 Langenfeld, Internationale Marke Nr. 672 977 SIRIUS Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. August 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 2391/97 wird gutgeheissen.

3.

Die provisorische vollumfängliche Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nr. 672 977 SIRIUS wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive vollumfängliche Schutzverweigerung umgewandelt.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2300 Franken (inklusive Widerspruchsgebühr Fr. 800.-) zu bezahlen.

5.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

29. August 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-1814

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