264
zum Telegraphisten in Simplon : Hrn. Anton Kluser, von Simplon (Wallis), Postablagehalter daselbst; ,, ,, ,, Bonfol : ,, Emile Chevrolet, von Bonfol (Bern), Postablagehalter in dort ; (am 3. Juli 1883) zum Telegraphisten in Yberg: Hrn. Franz Hubli, von Yberg (Schwyz), Postablagehalter daselbst.
# S T #
Inserat.
Anzeige.
Der eidgenössische Staatskalender für 1883/1884, mit dem Militäretat, 173/s Bogen stark, ist nunmehr erschienen und kann à 1 Fr. beim Sekretariat der Drucksachen der Bundeskanzlei broschirt bezogen werden.
B e r n , den 23. Juni. 1883.
Die Schweiz. Bundeskanzler
265
Verpfändung einer Eisenbahn.
Die Gesellschaft der Regionalbalm im Traversthal wünscht ein Pfandrecht ersten Ranges für die Summe von 150,000 Pranken auf ihre Bahn zu bestellen.
In Anwendung von Art. 2 des Bundesgesetzes betreffend die Verpfändung und die Zwangsliquidation der schweizerischen Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 wird hiemit eine mit dem 26. Juli 1883 zu Ende gehende Frist angesetzt, inner welcher allfällige Einsprachen gegen das v erpfändungsgesuch erhoben und dem Bundesrath eingereicht werden können.
B e r n , den 30. Juni 1883.
Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzler
Ausschreibung einer Preisaufgabe.
Der im Jahr 1873 in F l o r e n z verstorbene Professor B u f a l i n i hat durch Testament der ,,Sezione di medicina e chirurgici del R. Istituto di studj superiori pratici e di perfezionamento di Firenze" die Summe von Fr. 5000 vermacht, mit der Bestimmung, daß dieselbe dem Verfasser der testen Schrift über ein vom Testator selbst festgesetztes, zehn Jahre nacb seinem Tode auszuschreibendes Thema, betreffend den Werth und die Anwendung der empirischen Methode bei wissenschaftlichen Forschungen, zugewendet werden soll.
An der Lösung der bereits am 1. Mai abhin zur Ausschreibung gelangten Aufgabe dürfen sich auch fremde Gelehrte und Schriftsteller betheiligen.
Die daherigen Arbeiten müssen spätestens bis zum 31. Oktober 1884 dem ,,Cancelliere" der genannten ,,Sezione di medicina etc." in Florenz eingesandt werden und in italienischer oder lateinischer Sprache verfaßt sein.
lieber die weiteren im betreffenden Programm aufgestellten Bedingungen wird die Bundeskanzlei auf Wunsch Auskunft ertheilen.
B e r n , den 29. Juni 1883.
Die Schweiz. Bundeskanzlei.
266
Bekanntmachung.
Durch Bundesrathsbeschlnß vom 30. Juni laufenden Jahres wurde der Auswanderungsagentur Otto Stoer in Basel in Anwendung von Artikel 5, Alinea 3 des Bundesgesetzes betreifend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen vom 24. Dezember 1880, die Genehmigung zu fernerer Verwendung des Martin Metzger-Schärer, Wirtlis in Basel, als Unteragent ihrer Firma zurückgezogen.
Im Fernern haben als Auswanderungs-Unteragenten zu fungiren aufgehört : Von der Firma IsaaJc Leuenberger in Siel: Gottlieb Heger in Blumenstein (Bern) (Bundesblatt 1882, I, 282).
Von der Firma Pli. Bommel & de. in Basel : Caspar Ruegg in Zollbrück (Bern) (Bundesblatt 1882, J, 498); Oswald Gottlieb Merz in Menziken (Aargan) (Bundesblatt 1882, II, 852) ; ÌSo !rctÌninB£r } (BTMdesWatt 1881> IV> 578>B e r n , den 5. Juli 1883.
Schweiz. Handels- und Laudwirthschaftsdepartemeut.
Bekanntmachung.
Georg B a r a n d u n in Chur, gewesener TJnteragent der Auswauderungsfirma A. Zwilchenbart in Basel, ist nunmehr in gleicher Eigenschaft von der Agentur Joh. B a u m g a r t n e r in Basel angestellt.
Martin C a f l i s c h in Trins (Bundesblatt 1881, III, 615) hat als Unteragent der Auswanderungsagentur Joh. B a u m g a r t n e r in Basel zu fungiren aufgehört.
Bern, den 29. Juni 1883.
Schweiz. Handels- und Landwirtbscliaftsdeparlement.
267
Bekanntmachung betreffend
die Einfuhr von Schafen nach Bayern.
Das königlich bayerische Staatsministerium des Innern hat unterm 17. laufenden Monats eine Bekanntmachung erlassen, der zufolge die Einfuhr von Schafen aus der Schweiz nach Bayern vom 1. Juli bis zum 1. November 1883 nur über die Eintrittsstation L i n d a u und nach vorgängiger Feststellung der Gesundheit der einzuführenden Thiere durch den Kontrolthierarzt in Lindau stattfinden darf.
Die Kosten der thierärztlichen Besichtigung des Viehes sied von dem Einführenden zu tragen.
B e r n , den 27. Juni 1883.
Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement: Abtheilung Landwirthschaft.
Ausschreibung.
Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die im Laufe des Jahres 1883 auf den Waffenplätzen Luziensteig und A11 d o r f abzuhaltenden Militärkurse werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.
Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,, Angebot für B r o d oder F l e i s c h " versehen, bis 15. Juli nächsthin dem eidgenössischen Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.
Die Preisofferten sind per Ration, die Brodration za 750 Gramm, die Fleischration zu 320 Gramm zu bestimmen.
In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habkaftigkeitsbesoheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.
Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Chur und Altdorf und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.
B e r n , den 27. Juni 1883.
Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.
268
Ausschreibung.
Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiemit Konkurrenz über nachverzeichnete Gegenstände.
Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns noch nicht bekannt sind, oder die bis zum 15. Juli nicht im Besitze der Angebotbogen sein sollten, werden ersucht, dieselben zu verlangen unter Angabe der Gruppe, auf welche sie gedenken Angebote einzureichen.
Die Angebote sind uns verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angeltote für Kriegsmaterial"- franko bis zum 29. Juli nächstliin einzusenden.
Die Lieferungstermine beginnen mit dem 15. Januar und schließen mit 15. November 1884.
Die Preise sind franko Packung und Transport auf die dem Lieferanten nächst gelegene Eisenbahnstation zu stellen.
Bücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaaren, fallen zu Lasten des Lieferanten.
Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.
Ordonnanzen sind vom eidg. Oberkriegskommissariat (Reglementsverwaltung) zu beziehen. Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden gegen Nachnahme des Kostenpreises von unserer Verwaltung abgegeben.
Die Lieferanten erhalten die ihnen von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (Garnituren, Sattelbäume, Strickwerke etc.) gratis und franko Ankunftsstation zugesandt.
Das Nähere besagen die Angebotbogen.
Gruppen.
Bedarf.
I. Gruppe.
9000 10000 1000 800 9000 1000 9000 400 40 300 700 150 250 150 100 100 200 100 1000 500
n n n
n n n n n n n n n n
n n n n n n
II. Gruppe.
100
Gegenstand.
G-ewehrriemen.
Leibgurte.
Paschinenmessertaschen, einfache.
,, mit 2 Schnallen.
Bajonnetscheidentaschen.
Bajonnetscheiden, mit Schlaufen.
Patrontaschen für Infanterie.
,, ,, Dragoner und Gruiden.
Säbelkuppel für Adjutant-Unteroffiziere.
,, ,, Dragoner.
,, ,, Ghiiden und Train.
Trommelkuppel mit Kniefell.
Trompetertascnen.
Tragriemen für Trompeten.
Fouriertaschen für Unberittene.
,, ,, Berittene.
Karabinerriemen.
Revolverfutterale mit Kiemen.
Spatenfutterale.
Bickelfutterale.
* * *· * * * * * Modell.
* * Modell.
n r n n n ·n
* #
Ordonnanz vom 24. April 1874, zweite Auflage.
269
Offiziers -Reitzeuge, vollständige, nebst Zäumung, vordem und hintern Packtaschen, Packriemen, Gurt, St eignem eu mit Büeel, Sattelunterlagdecke (I. 50, : II. 50 Qualität). Die Verwaltung lief erthiezu gratis und franko, den Pilz zu den ünterlagdecken.
Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.
270
Gruppen.
Bedarf.
II. Gruppe.
300
100 300 300 300 50 10 505 500 500 300 300 800 1000 700 305 505 440 460 490
Gegenstand.
Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.
Vollständige Reitzeuge für Kavallerie, nebst ZäuOrdonnanz vom 3. Februar 1875, mung, Packtaschen, Packriemen, Sattelgurt, Steig- Zeichnung vom 16. April 1881 und riemen, Unterlagdecken, Vorrathsmtmitionstaschen, Vorschrift.
Hufnageltäschchen. Hiezu liefert die Verwaltung gratis und franko : Sattelbaum mit Grundsitz, hänfenes Gurtstück, Filz und Tuch zu Uuterlagdecke, Stegpolster und Keile, Gebisse, SteigbügeL Vorschrift und Zeichnung vom 20. Mai 1880.
Sattelkisten für Offiziersreitzeuge.
Grundsitze, aufgespannt.
Ordonnanz vom 3. Februar 1875.
Hänfene Gurtstücke zu Kavallerie-Sattelgurten.
Karabinerholftern.
Revolvertaschen.
Arbeitertaschen Stallhalftern für Kavallerie.
Stallgurten ,, ,, Kopfsäcke aus Segeltuch für Kavallerie.
Futtersäcke für Kavallerie.
Paar Heugarne.
Pouragierstricke.
Modell und Beschreibung.
Pferdedecken.
OrdonnanzüberdasArtilleriepferdeputzzeugvon 1876.
Kopfsäcke aus Segeltuch für Artillerie.
Modell.
Futtersäcke für Artillerie.
Ordonnanz vom 24. April 1874.
Uebergurten.
Ordonnanz vom 24. April 1874und Modell.
Hänfene Gurtstücke zu Trainsattelgurten.
Ordonnanz vom 3- Februar 1875.
Staublappen für Kavallerie, als Taschen eingerichtet.
OrdonnanzüberdasArtilleriepferdepirtzzeugvon 1876 .
,, Artillerie.
Gruppen.
Bedarf.
II. Gruppe.
6000 350
n
III. Gruppe.
Gegenstand.
Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.
Braun melirte wollene Bivouakdecken.
Säcke für Kaffee und Salz.
Muster.
Modell.
140
Troinpeterschnüre ,, ,, Mundstükschnüre ,, .
100 100 100 100 500 500 2000
Ü n t e r o f f i z i e r s - G r r a d a b z eichen.
1. Infanterie.
a. Füsiliere.
Paar für Feldweibel, fein.
,, ,, ,, halbfein.
,, ,, Fouriere, fein.
,, ,, ,, halbfein.
,, ,, Wachtmeister, fein.
,, ,, ,, halbfein.
,, ,, Korporale.
200 30 70 400 60
b. Schützen.
Paar für Feldweibel, fein.
,, » « halbfein.
Reglement vom 24. Mai 1875 und Muster.
271
30 30
für Infanterie.
,, Kavallerie.
,, Artillerie.
für Infanterie.
,, Kavallerie.
,, Artillerie.
272
Gruppen.
Bedarf.
III. Gruppe.
30 30 60 60 200
Paar ,, ,, ,, ,,
20 40 30 60 30 60 200
Paar für ,, ,, ,, B ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,
2. Kavallerie.
Feldweibel, fein ,, halbfein.
Pouriere, fein.
,, halbfein.
Wachtmeister, fein.
,, halbfein.
Korporale.
60 120 60 120 200 400 200 500
Paar ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,
3. Artillerie.
Feldweibel, fein.
,, halbfein.
Fouriere, fein.
,, halbfein.
Wachtmeister, fein.
,, halbfein.
Korporale.
Gefreite.
n
n n n
n n
n n n T)
n
JÏ
ÎT Ï1
Gegenstand.
b. Schützen.
für Fouriere, fein.
,, ,, halbfein.
,, Wachtmeister fein.
,, ,, halbfein.
,, Korporale.
für ,,, ,, n ,, ,, ,, ,,
Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.
Reglement vom 24. Mai 1875 und Muster.
n n n n
n n n n ·n n W
n n
35. Jahrg. Bd. III.
Gruppen.
Bedarf.
III. Gruppe.
n
25 50 25 50 60 120 800
Paar für ,, ,, ,, ,, ,, ,,
n
200
Paar für Korporale.
n lì ·n n
n o
Gegenstände.
4. Genie.
fein.
halbfein.
B Eonriere, fein.
,, halbfein.
Wachtmeister, fein.
,, halbfein.
Gefreite.
Feldweibel,
Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.
Reglement vom 24. Jlai 1875 und Muster.
n n n n n rt
5. Sanität.
n n X
»
25 50 30 60
19
»
"
)f
n
n n
273
6. V e r w a l t u n g .
Paar für Pouriere, fein.
,, ,, ,, halbfein.
B ,, Wachtmeister, fein.
* ,, ,, halbfein.
NB. Die Preise sind paarweise und für zum Aufnähen fertige Abzeichen mit farbigen Unterlagen zu berechnen; die Unteroffiziers-Gradabzeichen in Silber und Gold müssen jeweilen auf vorherige Bestellung hin längstens drei Tage nachher, sorgfältig in Cartonschachteln verpackt und in durchaus fehlerloser und frisch aussehender Waare zur Ablieferung gelangen.
Die Korporal- und Gefreitenschnüre dagegen sind paketweise zu verpacken und zn überschreiben.
274
Gruppen.
IV. & V. Gruppe.
Bedarf.
40 800 1400
700 300 50 90 70 20
50 30 20
150 150 100 460 490 490 950 460 490 890 1050 1000 500
Gegenstände.
Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.
Säbel für unberittene Offiziere.
Ordonnanz und Modell.
,, ,, berittene Mannschaft.
Faschinenmesser.
Pionniersäbel.
Säbel für Infanterie-Feldweibel, neues Modell. .
Feldbeile.
Ordonnanz vom 3. Februar 1875.
Cornet.
Modell und Vorschrift v. 10. Dezbr. 1877.
Bügel.
Baßtrompeten.
Althorn.
Baryton B.
Baryton Es.
Trommeln m. Tragriemen u. je einem Vorrathsschlagfell.
Ordonnanz 1868 und Modell.
Paar Trommelschlägel aus Ebenholz.
n Vorrathsschlagfelle.
Striegel mit Hufräumer, für Kavallerie.
Ordonnanz v. 3. Februar 1875 und Modell, Stahlstriegel für Artillerie.
Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeug von 1876 Hufräamer ans Stahl.
Pferdebürsten.
Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.
Hufsalbbürsten für Kavullerie-Putzzeuge, mit Futteral.
,, ,, Artillerie-Putzzeuge, ,, ,, Ordonnanz über das Artilleriepferdepntzzeug von 1876 und Modell.
Hufsalbbüchsen.
Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 u. Modell.
Schwämme.
Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 u. Muster.
Linnemann'sche Spaten.
Zeichnung und Modell.
Tragbare Bickel.
Gruppen.
Bedarf.
IV, Si V, Gruppe.
100 160 200 300 300 300 220 220 740 140 35 2485 630 140 140 35 35 35 770
Gliedersägen mit Spuhlen und Hefte.
Feldstecher mit Etui, Riemen und Schnur.
Fouriertaschen-Ausrüstungen.
Stangengebisse für Kavallerie.
Trensengebisse ,, ,, Vorrathskinnketten mit Haken.
Stangengebisse für Artillerie.
Trensengebisse ,, ,, Paar Steigbügel.
Transportkisten für Kompagnieküchen.
,, ,, Offiziersküchen.
Gestanzte Kochkessel mit Aufsatz, aus Schwarzblech gefertigt und verzinnt.
Wasserkessel, aus Schwarzblech gefertigt u. verzinnt.
Bratpfannen mit Deckel.
Blechbüchsen für Gewürz, aus Weißblech.
» n ,, kleinere.
Größere Büchsen für Zucker.
Kleinere ,, ,, ,, Schaumkellen.
Anrichtlöffel.
Gabeln.
Fleischmesser.
Holzkellen.
Suppenteller aus Eisenblech.
Tassen aus 10°/o gem. Nikel-Eisenblech mit Untertassen.
Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.
Zeichnung nnd Modell.
Modell.
Ordonnanz über das Zugpferdegeschirr vom 24. April 1874 und Modell.
Muster.
275
1330 455 315 420 875 875
Gegenstand.
W -a o>
Gruppen.
Bedarf.
IV. & V. Gruppe.
175 35 35 280
175
VI. Gruppe.
330
440
440 220
110 440 440
Gegenstand.
Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.
Große Kaffeemühlen.
Emaillirte Kaffeekannen mit Seih-Säckchen.
Größere Fleischbretter.
/ Kleinere ,, Vorlegschloß.
Muster.
Trainsättel von braunem Zeugleder, nach Modell der Kavalleriesättel mit Sattelgurt, Steigriemen, Strangenscheiden mit Bauchriemen. Hiezu liefert die Verwaltung gratis und franko : Sattelbaum mit Grundsitz, G-urtstück zum Sattelgurt, Pilz zu Stegpolster, Steighügel und Garnituren.
Englische Kummete mit Kummetriemen. Hiezu liefert die Verwaltung die Kummeteisen.
Paar Kummeteisen.
Paar Geschirre, aus ungeschwärztem Zeugleder gearbeitet: Lederhalfter mit Halfterstrick, Stangenund Trensenzaum mit Zügeln, Zugstrangen mit Zugriemen und Anstößen; Rückhaltriemen mit Kückhaltkloben, Hintergesehirr mit Hintergeschirrriemen und Strangenträgern. Hiezu liefert die Verwaltung gratis und franko: p-eschirrgarnituren, Zugstrangen, Anstöße und Gebisse.
Paar Strangenscheiden mit Bauchriemen. Hiezu liefert die Verwaltung die Garnituren.
Paar Zugstrangen.
- Anstöße.
Modell."
Ordonnanz von 1853 und Modell.
Nach Zeichnung vom Dezember 1878 und Supplement vom Januar 1880.
/
Gruppen.
Bedarf.
VI. Gruppe.
640
Paar Packriemen.
n n
200 200
Pferdetornister aus schwarzem Verdeckleder.
Trainpeitschen.
VIL Gruppe.
800
n n n
50 50 400 100 100 100 100 630
Exerzierwesten für Infanterie, aus Kaputtuch nach Ordonnanz und Vorschrift.
Westen für Bereiter.
Mützen für Wärter.
Zwilchblousen.
n ÏÎ
n n
n
Gegenstand.
Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.
Nach Zeichnung vom Dezember 1878 und Supplement vom Januar 1880.
Ordonnanz v. 24. April 1874 und Modell.
n
Muster.
j)
n n T)
^^Beinkleider } Arbeitskleider für Artillerie.
n
Xafßeinkleider } Arbeitskleider für Genie.
Zwilchene Schürzen.
n n
B e r n , den 7. Juli 1883.
Technische Abtheilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung.
277
278 Gotthafdbahn.
Zum Besuche des vom 7. bis 19. Juli laufenden Jahres in Lugano stattfindenden eidgenössischen Schützenfestes werden nach getroffener Vereinbarung unter den schweizerischen Bahnverwaltungen folgende Fahrhegünstigungen gewährt : 1) Die gewöhnlichen Hin- und Rückfahrtsbillete nach Lugano, welche vom 6. Juli an ausgegeben werden, berechtigen mit allen die betreffende Wagenklasse führenden Zügen zur Rückfahrt bis und mit dem 21. Juli.
2) An Mitglieder von Musikkorps, welche vom Festkomite als Festmusik engagirt sind oder die Schützengesellschaften begleiten und sich hiefür ausweisen, werden je halbe Billete einfacher Fahrt nach und von dem Festorte verabreicht.
3) Zur Ausgabe gelangen ferner vom 6. Juli an: Separat Hin- und Eückfahrtsbillete mit ermäßigten Taxen ab den größern schweizerischen Stationen, sowie ab sämmtlichen Stationen von Luzern bis Göschenen nach Lugano, welche ebenfalls eine Gültigkeitsdauer bis zum 21. gl. Mts. erhalten, dagegen aber auf den Strecken der Gottbardbahn nur zur Fahrt in den gewöhnlichen Personenzügeu und in den Extrazügen berechtigen, somit als Fahrtausweis in deren Sohnellund Expreßzügen n i u h t a n e r k a n n t w e r d e n .
Hinwieder wird während der Dauer des eidgenössischen Schützenfestes, d. h. vom 6. bis 21. Juli d. J., die Anwendung des allgemein schweizerischen Gesellschaft- und Schulfahrtentarifs auf dem ganzen Netze der Gotthardbahn sistirt.
L u z e r n . den 28. Juni 1883.
Die Gültigkeitsdauer des in Nr. 57 des Schweiz. Bundesblattes vom 9. Dezember v. J. publizirten Ausnahmetarifes für den Transport von Rohzucker aus Deutschland nach einigen italienischen Stationen via Gottbard ist bis Ende Mai 1884 verlängert worden.
L n z e r n , den 27. Juni 1883.
Die in den Ausnahmetarifen ab Pino transit vom 1. Juni a. c. enthaltenen Frachtsätze für den Transport von Käse ab Stationen der Jura-BernLuzern-Bahn sind vom 1. Juli a. o. an auch gültig für Sendungen nach Station S. Pier d'Arena.
L n z e r n, den 30. Juni 1883.
Vom 1. Jnli an erhalten diejenigen Hin- und Rückfahrtsbillete, welche in unserm internen Verkehr und im direkten Verkehr mit der Jura-BernLuzern-Bahn, der Emmenthalbahn und der Schweiz. Centralbahn an Samstagen ausgegeben werden, ausnahmsweise Gültigkeit bis und mit dem darauf folgenden Montag, ebenso wird den Billeten für Hin- und Rückfahrt, welche am Tag vor Charfreitag, Auffahrt, "Weihnachten und Nenjahrstag ausgegeben werden, eine dreitägige Gültigkeitsdauer verliehen.
279 Durch diese Maßnahme werden unsere Publikationen vom 7. März 1. J., bezw. 26. Dezember 1882, für den Verkehr mit der Schweiz. Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen nicht modifizirt.
L u z e r n, den 1. Juli 1883.
» Die Direction.
Schweizerische Nordostbahn.
Mit dem 1. Juli d. J. tritt ein Tarif für den internationalen Rundreiseverkehr zwischen Italien einerseits und Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz anderseits in Kraft.
Derselbe kann auf den betheiligten schweizerischen Stationen Basel, Bellinzona, Bern, Biel, Genf, Lausanne, Luzern und Zürich eingesehen werden.
Z ü r i c h , den 28. Juni 1883.
Für den Transport von Raffinadezucker, welcher in Wagenladungen von 10,000 Kilogramm ab Prag nach Romanshorn gelangt und ab hier via Gotthard nach dem Kanton Tessin weiter expedirt wird, sind nachstehende ermäßigte Reexpeditionstaxen in Kraft getreten : pro 100 Kilogramm.
Komanshorn transit - Bellinzona 319 Cts.
,, ,, -Lugano 296 ,, ,, ,, -Locamo 336 ,, Z ü r i c h , den 1. Juli 1883.
Mit 15. Juli tritt ein I. Nachtrag zum südösterreichisch-ungarisch-deutschen Gütertarif vom 1. October 1882 in Kraft. Derselbe enthält u. A. die bereits in den provisorischen Nachtrag (unsere Publikation vom 31. Mai) aufgenommenen Prachtsätze für den Verkehr mit den Stationen Basel, Schaffhausen, Singen und Konstanz der Schweizerischen Nordostbahn und kann bei unserm. Tarifbüreau und den genannten Stationen zum Preise von 40 Cts.
bezogen 'werden.
Z ü r i c h , den 3. Juli 1883.
Mit 1. Juli sind in den sächsisch-schweizerischen Gütertarif vom 1. April 1880 folgende Taxen Eibenstock-Genf transit aufgenommen worden : Stückgut l Fr. 12. 46 pro 100 kg.
,, 2 ,, 11. 74 ,, ,, ,, Z ü r i c h , den 3. Juli 1883.
Die Direction.
280
Nachtrag zu der
Zusammenstellung der wesentlichsten Bestimmungen der Gerichtsverfassung und des Civilprozeßverfahrens \n Bußland.
(Vergleiche .Bundesblatt vom Jahr 1883, Band II, Seite 1033 u. ff.)
Zu III, Ziffer 5 : Im G-roßfürstenthum Finnland ist die Gerichtssprache die schwedische. In den Ostseeprovinzen dürfen die an die Gerichte einzureichenden Schriftstücke nicht nur in russischer, sondern auch in deutscher Sprache und in der dem betreffenden Gerichtssprengel gesprochenen Lokalsprache (esthnisch oder lettisch) abgefaßt werden.
Zu III, Ziffer 6 : In Finnland können nach der derzeitigen Lage der dortigen Gesetzgebung Urtheile ausländischer und selbst russischer Gerichte überhaupt nicht zur Vollstreckung gebracht werden. In den Ostseeprovinzen findet die Vollstreckung ausländischer Urtheile nur auf Grund besonderer völkerrechtlicher Verträge -- wie solche zwischen der Schweiz und Rußland nicht bestehen -- ·oder im Falle vollständiger thatsächlicher Gegenseitigkeit statt.
Bekanntmachung.
Die e g y p t i s c h e R e g i e r u n g hat nunmehr ein Dekret veröffentlicht, welches die Modalitäten festsetzt, unter welchen die Auszahlung derjenigen von der internationalen Entschädigungskommission zugebilligten E n t s c h ä d i g u n g s s u m m e n erfolgen soll, welche den Betrag von Fr. 5200 nicht übersteigen.
Hienach wird die Auszahlung durch Vermittlung der angloegyptischen Bank zu Alexandrien bewirkt.
Die Keklamanten haben auf den ihnen von der Entschädigungskommission zugesandten Benaehrichtigungsschreiben (lettres d'avis)
28i zu quittiren und diese ihre Quittungen in beglaubigter Form in den Bureaux der Bank zu präsentiren, woselbst Delegirte der egyptischen Regierung die erforderlichen Verifikationen vornehmen werden.
Die Prüfung wird sich unter Anderai darauf erstrecken, ob die betreffenden Forderungen ganz oder theilweise cedirt, beziehungsweise mit Beschlag belegt worden sind, sowie eventuell auf die Legalität der hierüber vorgelegten Dokumente.
Nach erfolgter Verifikation werden die Regierungsdelegirten diejenigen Reklamanten, deren Papiere in Ordnung befunden worden sind, durch Anschlag an der Börse von Alexandrien und an den Thüren des Bankgebäudes zur Empfangnahme der ihnen zustehenden Zahlungen auffordern lassen.
In dieser Beziehung bringen wir den Interessenten in Erinnerung, daß das Komite der schweizerischen Hülfsgesellschaft in Alexandrien (Adresse: Herr A.Hartmann in Alexandrien, Egypten) den hierseitigen Angehörigen seine Vermittlung angeboten hat.
B e r n , den 22. Juni 1883.
Die Schweiz. Bundeskanzlei.
Bekanntmachung.
Es haben als Auswanderungs-Unteragenten zu fungiren aufgehört: Von der Firma Louis Kaiser in Basel: Hr. Robert Torgier in Oberegg (Appenzell I.-Rh.) (Bundesblatt 1883, I, 391).
,, J. Wälti-Henriod in Neuenburg (Bundesblatt 1883, I, 391).
Von der Firma M. Goldsmith in Basel: Hr. Job. Heinr. Oetiker in Bülach (Zürich) (Bundesblatt 1883, I, 1).
B e r n , den 22. Juni 1883.
Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement,
282
Auf vielfache Anfragen theilen wir mit, daß das
schweizerische Ragionenbuch dessen Firmenregister -- nunmehr gegen 30,000 Adressen umfassend -- hinsichtlich seiner Uebereinstimmung mit den Publikationen im schweizerischen Handelsamtsblatt vom Redaktor dieses Blattes mit spezieller Ermächtigung des eidgenössischen Handelsdepartements verifizirt und kontrolirt wird, IMitte Juli zu erscheinen beginnen wird, nachdem die gesetzlichen Eintragungen in die kantonalen Handelsregister im schweizerischen Handelsarntsblatt veröffentlicht worden sind.
Eine vorherige Ausgabe wäre unvollständig und daher /wecklos. -- Wir machen auch speziell darauf aufmerksam, daß das schweizerische Kagionenlbuch nicht nur ein Register zum Schweiz. Handelsamtsblatt bildet, wie dies neulich von einem ähnlichen Werk als empfehlendes Moment hervorgehoben wurde, was -- da zum Handelsamtsblatt so wie so ein alphabetisches Register den Abonnenten zugestellt wird -- nebensächlich ist, sondern in seiner ganzen Anlage (der erste Theil umfaßt: Firma, Inhaber, Commanditäre, mit Angabe der Commanditbeträge, Sitz der Firma, Natur des Geschäftes, Seite des Handelsamtsblattes; der zweite Theil enthält »das alphabetische Verzeichniß nach Berufsarten geordnet) den Bedürfnissen der Behörden und der Geschäftswelt entsprechen wird.
Die Verleger des schweizerischen Ragionenbuch : B. F. Haller und Stämpfli'sehe Buchdrucker ei in Bern.
283 Stelle-Ausschreibung.
Die Stelle eines Oberinstruktors der Kavallerie wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben. Besoldung nach Maßgabe des Bundesgesetzes vom 16. Juni 1878.
Anmeldungen sind bis spätestens den 15. Juli nächsthin dem Schweiz.
Militärdepartement einzureichen.
B e r n , den 20. Juni 1883.
Schweizerisches Militärdepartement.
Gotthardbahn.
Interessenten bringen wir zur Kenntniß, daß vom 1. Juli an im schweizerisch-italienischen Güterverkehr für den Transport von Schwefel, Schmieröl, Oel- und Futtersamen, Baumwolle und Sumach ab S. Pier d'Arena nach und von Pino transit und für letztere drei Artikel auch nach und von Chiassa transit Ausnahmetaxen in Kraft treten ; ebenso werden am nämlichen Tage auch für vegetabilische Oele und getrocknetes Obst ab einigen italienischen.
Stationen nach und von den genannten schweizerisch-italienischen Uebergangsstationen und für Steinkohlen ab Pino transit nach und von Parabiago, Sesto Calende und Vergiate neue Taxen eingeführt. Ferner werden metallurgische Produkte der Kategorien 2 und 9 für italienische Strecken theilweise neu klassifizirt. Die bezüglichen Tarifergänzungen und Modifikationen sind auf dem kommerziellen Bureau erhältlich, Informationen hierüber können auch auf unsern Stationen eingezogen werden.
L u z e r n , den 2. Juli 1883.
Die Direction.
Ausschreibung von erledigten Stellen.
Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.
Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunit ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.
1) Kassier des Postkreises Chur. Anmeldung bis zum 20. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in Chur.
284 2) Kondukteur für den Postkreis Genf. Anmeldung bis zum 13. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in Genf.
3) Briefträger in St. Imier (Bern). Anmeldung bis zum 20. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuchâtel.
4) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 20. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in Basel.
5) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Vordemwald (Aargan). Anmeldung bis zum 20. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in Aaran.
6) Postkommis in Luzern. Anmeldung bis zum 20. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in Luzern.
7) Postkommis in Zürich.
8) Posthalter in Zollikon (Zürich).
Anmeldung bis zum 20. Juli 9) Postablagehalter, Briefträger und 1883 bei der Jlreispostdirektion in Bote in Auslikon (Zürich).
Zürich.
10) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Albisrieden (Zürich).
11) Briefträger in Plawyl (St. Gallen). Anmeldung bis zum 20. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.
12) Telegraphist in Zollbrück (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. Juli 1883 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.
1) Kondukteur für den Postkreis Neuenburg. Anmeldung bis zum 13. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.
2) Postablagehalter und Briefträger in Erstfelden (Uri). Anmeldung bis zum 13. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in Luzern.
3) Telegraphist in Bern. Gehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873.
Anmeldung bis znm 11. Juli 1883 bei der Telegrapheninspektion in Bern.
Zur Nr. 35 des Budesblattes
Nachweisung der im Monat Mai 1883 an! den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Äuge und deren Verspätungen.
Zusammengestellt vom schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement.
Schweizerische Nordostbahn ) Tössthalbahn
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--
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Schnell- und Personenzuge
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Schnell- und Personen-
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Gemischten
Betrieb befindLinien,
Bezeichnung der Eisenbahnen.
4.
Schnell- und Personen-
3.
2.
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1.
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11.6
7,246 171,990
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17.5
2,994 72,909
25.6
17..
j
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Inserate.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1883
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
35
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
07.07.1883
Date Data Seite
264-284
Page Pagina Ref. No
10 011 972
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