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Schweizerisches Bundesblatt.

35. Jahrgang. I.

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Nr. 7.

17. Februar 1883.

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 13. Februar 1883.)

Es hat das Eisenbahndepartement seinerzeit an die Verwaltung der Suisse-Occidentale für sich selbst und zuhanden der am Tarif commun d'exportation etde transit Nr. 442 mitbetheiligten Direktionen der Jura-Bern-Luzern- und Central-Bahnen, gestützt auf Art. 35, Ziffer 3 des Bisenbahngesetzes, wonach die Bahnverwaltungen Niemanden einen Vorzug in irgend welcher Form einräumen dürfen, den sie nicht unter gleichen Umständen allen Andern gestatten, folgendes Begehren gestellt: ,,Der Grundsatz, daß für näherliegende Stationen keine höhern Gesammttaxen erhoben werden dürfen, als für weiter entfernte, hat Anwendung zu finden auf alle Stationen zwischen Genf und den Tarifendpunkten Basel, Aarau und Luzern, ohne Rücksicht darauf, ob sie an einer der zwischen den Bahnverwaltungen vereinbarten, für die Endpunkte maßgebenden Instradirungsrouten gelegen seien oder nicht."

Diese Forderung des Departements fand keine allgemeine Nachachtung, weßwegen dasselbe an den Bundesrath gelangte und dieser am 3. November 1882 beschloß : ,,In Anwendung von Art. 35, Ziffer 4, Alinea 2 des Eisenbahngesetzes vom 23. Dezember 1872 wird die Aufhebung des Tarif commun d'exportation et de transit Nr. 442 verfügt und die Direktion der Suisse-Occidentale et du Simplon eingeladen, denselben unter Beobachtung der gesetzlichen dreimonatlichen Publikationsfrist außer Kraft zu setzen.^ Seither haben alle am Tarif direkt betheiligten schweizerischen Bahnverwaltungen dem Departement die Erklärung abgegeben, daß sie für den vorliegenden Fall und unter Wahrung ihrer grundBundesblatt. 35. Jahrg. Bd. I.

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sätzlichen Stellung zur Frage der Taxrückwirkungen überhaupt sich nicht länger weigern, den Seiten- und Parallelstationen, welche näher bei Genf liegen als Basel, Aarau und Luzern, diejenigen Taxen zu bewilligen, welche für letztere Stationen im Tarif Nr. 442 festgesetzt sind.

Das Departement hat diese Erklärungen entgegengenommen und seinerseits in Bezug auf alle durch den Tarif Nr. 442 nicht berührten Fragen auch die Rechte der Bundesbehörden vorbehalten.

Bei dieser Sachlage wird der Beschluß des Bundesrathes vom 3. November 1882 hinfällig, und es wird beschlossen, hievon am Protokoll Notiz zu nehmen.

Mit Note vom 31. Januar abbin hat die belgische Gesandtschaft in Bern ein Circulai- der Organisationskommission für den internationalen V e t e r i n ä r k o n g r e ß , welcher im Laufe des Monats September d. J. in Brüssel stattfinden wird, übersandt und damit im Auftrage der genannten Kommission die Einladung zur Betheiligung an demselben von Seite der Schweiz ausgesprochen.

Infolge dessen ernannte der Bundesrath zu Abgeordneten an den genannten Kongreß die. Herren Oberstlieutenant P o t t e r a t , eidg. Oberpferdearzt, und Professor B e r d e z, Direktor der Thierarzneischule in Bern.

An die internationale Konferenz in Sachen des gewerblichen Eigenthums, welche am 5. März nächsthin in Paris eröffnet wird, sind als Vertreter der Schweiz ernannt worden: Herr Dr. L a r d y , schweizerischer Gesandter in Paris, und Herr Jules W e i b e l, Ingenieur, in Genf.

(Vom 16. Februar 1883.)

Das Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement hat dem Bundesrathe zur Kenntniß gebracht, daß der Austausch der Ratifikationen der Uebereinkunft mit Italien vom 8. November v. J., betreffend die Regulirung der Fischerei in den Grenzgewässern, zwischen dem Hrn. Bundesrath D r o z und dem k. italienischen Gesandten in Bern, Hrn. Graf A. Fé d ' O s t i a n i , am 14. d. Mts.

stattgefunden habe.

201 Der Wortlaut der gedachten Uebereinkunft wird möglich bald in der eidg. Gesetzsammlung veröffentlicht werden.

Der Bundesrath hat der Wittwe des verstorbenen Christian Wilhelm C h r i s t , gewesener Auswanderungsagent in Genf, das Patent zur Betreibung einer Auswanderungsagentur für die Dauer von 5 Jahren ertheilt.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden: (am 13. Februar 1883) zum Postverwalter in Sitten : Hr. Moriz Walker , Postkommis, von und in Sitten; ,, Postkommis in Vi vis: Jgfr. Luise Grauser, Postaspirantin, von Freiburg, in Montreux (Waadt) ; (am 16. Februar 1883) zum Sekretär und Kassier des III. Zollgebiets : Hr. Johann Hug, von Wuppenau (Thurgau), Zolleinnehmer in St. Margrethen (St. Gallen); ,, Postkommis in Zürich: ,, Fridolin Gallati, Postaspirant, von Netstal (Glarus), in Wädensweil (Zürich).

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1883

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07

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17.02.1883

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199-201

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