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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.
(Vom 18. Mai 1883.)
Der Bundesrath hat den vom schweizerischen Zolldepartement unterm 18./28. April d. J. getroffenen Verordnungen zum Zwecke der Verhinderung der gewerbsmäßigen Umgehung der Waarenverzollung nach dem Bruttogewicht, gegenüber diesfalls erhobenen Einwendungen, gemäß der ihm durch Artikel 35 des eidgenössischen Zollgesetzes vom 27. August 1851 vorbehaltenen Entscheidungsbefugniß seine Genehmigung ertheilt.
In Vollziehung vom Art. 22 des Bundesbeschlusses betreffend die Organisation des Oberkriegskommissariats hat der Bundesrath die den Kantonskriegskommissären auszurichtenden Entschädigungen festgestellt.
Der gedachte Beschluß wird nächstens in extenso gegeben.
Die Munitionsdotirung der 8,4cm Feldgeschütze und 7,5cm Gebirgsgeschütze soll in Zukunft bestehen aus: 65 °/o Shrapnels und 35 °/o Granaten und Büchsenkartätschen.
Der Bundesrath hat Hrn. Charles M a r t i n , Pfarrer in Genf, zum Feldprediger ernannt und denselben dem V. Infanterieregiment zugetheilt.
Vom Bundesrathe sind gewählt worden : als Pulvermagazinier in Chur : Hr. August Braun, von Chur, Angestellter der kantonalen Zeughausverwaltung in Chur ;
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als Posthalter in Attiswyl : ,,
,,
,, Mels :
,, Postkommis in Basel :
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Hr. Samuel Gygax , von Seeberg (Bern), Gemeindepräsident in.
Attiswyl (Bern) ; ,, Anton Schmon, von und in Mels (St. Gallen), Post- und Telegraphengehilfe daselbst ;, ,, Fritz Peter, Postaspirant, von Aarberg (Bern), in Zofingen (Aargau).
Inserate Ausserkurssetzung
und Bückzug der alten Frankomarken.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß die schweizerischen Frankomarken alter Emission (Bild: sitzende Helvetia, den einen Arm auf den Schild gestützt und mit dem andern, erhobenen Arm den Speer haltend) auf 1. Oktober 1883 ausser Kurs gesetzt werden.
Von diesem Zeitpunkte an haben nur noch die Frankomarken neuer Ausgabe (1. April 1882) Gültigkeit.
Die Typen dieser neuen Marken sind bekanntlich folgende: A. Für die Taxsorten bis und mit 15 Centimen (Buchdruck, blau- und rothmelirtes Papier) : Die obere Hälfte zeigt ein von dunklem Grunde abstehendes, die Enden nach rückwärts überwerfendes, halbkreisförmiges Band mit dem auf weißem Grunde
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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.
In
Bundesblatt
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In
Foglio federale
Jahr
1883
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
26
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
19.05.1883
Date Data Seite
981-982
Page Pagina Ref. No
10 011 903
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