Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigunsverfahren nach Artikel 22 MPV 1 betreffend Gemeinde Windisch (AG), Verbreiterung der Gaswerkstrasse vom 16. Juni 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Unterstützungstruppen (BAUT) vom 7. April 2000 hat das Eidgenössiches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Verbreiterung der Gaswerkstrasse in der Gemeinde Windisch (AG) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Windisch, 5210 Windisch, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

27. Juni 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

2000-1311

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