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Inserate*

Schweizerische Postverwaltung.

Bekanntmachung.

Soeben ist erschienen und kann zum Preise von Fr. l bei der Oberpostdirektion, bei den Kreispostdirektionen, sowie bei sämmtlichen Poststellen der Schweiz bezogen werden :

Post-Handbuch für $0 Schweiz, herausgegeben von der schweizerischen Oberpostdireklion.

Das ,, P o s t - H a n d b u c h " , vorläufig nur in deutscher Sprache erschienen, ist zunächst und hauptsächlich für das mit der Post verkehrende Publikum bestimmt und enthält namentlich folgende Hauptkapitel : Organisation der Postverwaltung ; Umfang des Postdienstes ; Postregal ; Dienstverkehr mit den Poststellen ; Verbotene und bedingt zugelassene Gegenstände ; Haftpflicht der Ppstverwaltung ; Beförderung der Reisenden und ihres Gepäcks ; Adressirung Frankirung, Aufgabe, Rückforderung, Spedition und Aushingabe der Postsendungen; Portofreiheit ; Taxen und besondere Bestimmungen betreffend die verschiedenen Kategorien von Postsendungen (nebst Distanzenzeiger zur Berechnung der inländischen Fahrposttaxe für Sendungen über 5 kg.) ; Mitwirkung der Post beim Telegraphen- und beim Zolldienste ; Verzeichnis der Länder und Orte des Weltpostvereins etc.

B e r n , den 29. August 1883.

Die Schweiz. O b e r p o s t d i r e k t i o n : Ed. Höhn.

501

Beschreibung der neuen Schweizerischen Banknoten.

Bei Anlaß des bevorstehenden Austausches der alten gegen die neuen schweizerischen Banknoten bringt das unterzeichnete Departement folgende Beschreibung dieser letztem zur öffentlichen Kenntniß.

Noten von 50 und 100 Franken.

Papier: Die neuen 50 und 100Franken Nöten haben ein aus Leinenfasern gefertigtes, weißes Handpapier, welches in der Mitte ein schattirtes Wasserzeichen, die Zahl 50, beziehungsweise 100 darstellend, enthält.

Das Papier besitzt' auf zwei Seiten Naturrand; Die Note voü 50 Franken ist 10 cm. hach und 16 cm. breit;diejenige von 100 Franken ist 11 cm. hoch und 17:6 cm. breit, wobei indessenbemerkt wird, daß m'it: Rücksicht auf die Erstellungsart und in Folge des Druckverfahren» unwesentliche Abweichungen in* den angegebenen Dimensionen vorkommen können.

II. Notenbild, a. Vorderseite: Das Ueberdruck- oder eigentliche Notenbild ist' für die 56 Franken Note in grünem, für die 100 Franken Nöte in blauem Kupferdrück hergestellt.

Links befindet sich die anf einem mit Edelweiß geziertenFelsblock stehende Helvetia, mit der rechten Hand vereinigt den Wappenschild der" Eidgenossenschaft und das Schwert haltend; im Gürtel drei erkennbare' Kantonswappen und auf dem Haupte das Diadem mit der Inschrift ,,Libertas".' Rechts ein kniender Genius.

Die Umrahmung- der 50 Franken Note besteht ans Flachornamenten und einem Lorbeerkranz; diejenige der'100 Franken Note aus Flachornamenten und einem Alpenrosenkranz.

Die Umrahmung ist unten, oben und,rechtsin der Mitte-von Medaillons unterbrochen, in deren-Mitte sich-die, Zahl 50 -beziehungsweise 100, in weiß < wirkenden Zahlen hergestellt, befindet.

Die Felder dieser Medaillons entharten in mikroscopischer Darstellung die Zahl 50, beziehungsweise 100,.und in der Einrahmung der Flachornamente der 50 Franken Note wiederholen sich , die · Inschriften : Fünfzig Franken, Cinquante Francs, Cinquanta Franchi;bei der 100Franken Note : Hundert Franken, Cent Francs, Cento'Franchi. In einem Medaillon-oben rechts erscheint, in schwarzen! Drucke derBuchstabe B mit der Ordnungsnummer der betreffenden Bank.

Der in schwarz gedruckte Text der Note lautet in der von der betreffenden Bank gewählten Landessprache, in abwechselnden Schriften: Deutsch: Die Bank N. N zahlt dem Ueberbringer, bei Sicht, Fünfig Franken (Hundert Franken) in gesetzlicher Baarschaf N 1. Juli 1883.'

(Folgen die Stellen und Unterschriften.)

502 Französisch :

La Banque N. N payera à vue, au porteur, Cinquante Francs (Cent Francs) en espèces ayant cours légal.

N 1" Juillet 1883.

(Folgen die Stellen und Unterschriften.)

Italienisch: La Banca N. N pagherà in contanti a vista al portatore, Cinquanta Franchi (Cento Franchi) Valuta legale N 1° Luglio 1883.

(Folgen die Stellen und Unterschriften.)

Serien nnd Nummern, in Rothdruck ausgeführt, erscheinen doppelt, und zwar oben links die Serie, rechts die Nummer, unten links die Nummer, rechts die Serie.

Die typographisch und in braun hergestellte Zeichnung des Untergrundes bedeckt die ganze Fläche der Texttafel nnd die Gewandung der Helvetia und besteht aus guillochirten Rosetten, der Zahl 50. beziehungsweise 100 und dem eidgenössischen Kreuze, die in geordneter Reihenfolge sich wiederholen und in der Texttafel von Arabesken unterbrochen sind. In dem übrigen Theil der Note ist der Untergrund in Form von Linien oder Punkten dargestellt.

b. Rückseite.

Das durch Typographie für die 50 Franken Note in grün, für die 100 Franken Note in hlau erstellte Ueberdruck- oder Notenbila besteht aus drei ßnndflächen; die seitigen, kleinern, mit der in der Umrahmung sich wiederholenden Zahl 50 beziehungsweise 100, enthalten den Merkur-Kopf; die mittlere größere Kundfläche mit der gleichen Umrahmung wie die seitigen und mit Pantograph-Zeichnungen ausgefüllt, trägt in Blockschrift den Werth der 50 Franken Note in folgender Reihenfolge : Cinqante Francs (in weiß wirkender Schrift), Fünfzig Franken (in grün wirkender Schrift), Cinquanta Franchi (in weiß wirkender Schrift).

Bei der 100 Franken Note : Cent Francs (in weiß wirkender Schrift), 0 Hundert Franken (in blau wirkender Schrift), Cento Franchi (in weiß wirkender Schrift).

In jeder Ecke befindet sich in einem Medaillon die Zahl 50, beziehungsweise 100, in weiß wirkenden Zahlen ausgeführt.

Farbe nnd Zeichnung des Untergrundes sind die gleichen wie in der Texttafel der Vorderseite, ausgenommen im innern Räume der seitigen Hundflachen, wo der Untergrund durch Punkte dargestellt ist. Auf der Rückseite fehlen die Arabesken. Die Untergfundszeichnung ist von einem Rande umgeben, in welchem sich die Worte : Fünfzig Franken, Cinquante Francs, Cinquanta Franchi, beziehungsweise Hundert Franken, Cent Francs, Cento Franchi wiederholen.

Wir bemerken ausdrücklich, daß die neuen
Noten nur in Abschnitten von 50, 1ÜO, 500 und 1000 Franken ausgesehen werden. Die Beschreihung der Noten von 500 und 1000 Franken wird später erfolgen.

B e r n , den 18. August 1883.

Edg. Finanzdepartement.

503 Bau-Ausschreibung.

Die Arbeiten zur Erstellung einer neuen Einfriedigung um das grosse Pulvermagazin bei der Pulvermühle Chur werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Plan, Voranschlag und Bedingnißheft sind im Bureau der eidg. Pulververwaltung in Chur zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten, versiegelt und mit der entsprechenden Aufschrift versehen, sind der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 8. September nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 29. August 1883.

Eidg. Ober-Bauinspektorat.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Die vom I. Januar bis 30. Juni 1883 in den Lokalitäten und Zügen der J. B. L. und Bödelibahn gefundenen Gegenstände können von nun an bis 30. September 1883 gegen gehörigen Ausweis des Eigenthümers erhoben werden.

Von dem Verzeichnis dieser Gegenstände kann Einsieht genommen werden auf allen Stationen der J. B. L.-Bahn, sowie auf den Bureaux der Betriebsinspektionen I. Section in Bern, II. Section in Delsberg und III. Section in Chaux-de-Fonds.

B e r n , den 28. August 1883.

Die Direction.

Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Mit 10. September d. J. tritt ein neuer Tarif zur Erhebung der Taxen für Coupés ordinaires, Coupés-lits, Coupés-fauteuils, Coupés-salons und Wagons-salons ab Genf-transit, Vallorbes-transit und Verrières-transit nach gewissen Stationen der Suisse Occidentale-Simplon- und der Jura-Bern-LuzernBaha in Kraft.

L a u s a n n e , den 24. August 1883.

504 Den 10. September d. J. wird ein II. Nachtrag zum Tarif commun Nr. 445 vom 15. Mai 1883 in Kraft treten, welcher Frachtsätze für Getreide etc. ah Marseille-Juliette, Marseille-St. Charles, Arles, Cette-ville, La Ciotat und Toulon nach den Stationen der Section Worb-Luzern enthält.

Lau S'a n n e,. den 24'.. August 1883.

Den 1O; September 1888 wird ein Tarif für den Transport getrockneter Käse, in Einzelsendungen und Wagenladungen, ab Bern nach Arles, MarseilleSt. Charles, Marseille-Juliette, Cette-ville, La Ciotat und Toulon in Kraft treten.

L a u sanne den-24 August 1883* Die Direction der Westschweizerisohen Bahnen und der Simplonbahn.

Bekanntmachung betreifend

die Einführ TOD Klauenvieh, nach Tyrol und Vorarllberg.

Unter Aufrechterhaltung der- übrigen Bestimmungen der Kundmachung vom 26. Juli 1882 (Bundesblatt 1882, Bd. III, S. 519) hat die k.k. Statthalterei in Tyr l und Vorarlberg, unterm 12.- laufenden Monats für die Einfuhr von Klauenvieh ans der Schweiz nach Vorarlberg für den Rest des laufenden Jahres die nachfolgenden Eintrittsstationen und Tage festgesetzt: a. St.Margrethen und b. Vaduz für Transporte, welche mittelst der Eisenbahn befördert werden, täglich; c. Lustenau während der Monate September und Oktober t ä g l i c h Vorm i t t a g s ; im November und Dezember jeden Dienstag und Freitag Vormittags ; d. Meiningen jeden ersten und dritten Mittwoch des Monats ; e. Sendern jeden.,ersten und dritten Donnerstag des Monats; f. Martinsbruck am 2. September und vom 10.--20. September, und g. Taufers im Münsterthale am 2. September und vom 10.--24. September; .ferner am 10. Oktober.

Bern, den-23. .August 1883..

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartemeint:

Abtheilung L a n d w i r t h s c h a,f t.

505

Bekanntmachung.

Emanuel Schmidt-Olivet in Lausanne (Bundesblatt 1881, IH, 617) hat als Unteragent der Auswanderungsagentur Otto 'Stoer in Basel zu fungiren aufgehört.

B e r n , den 3l. August 1883.

Schweiz. Handels- und Laudwirthschaftsdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Es wird hiemit die Stelle eines A d j u n k t e n am eidg. s t a t i s t i s c h e n B u r e a u ausgeschrieben. Jahresbesoldung Fr. 4000--4500. Hauptrequisit ist eine allgemein wissenschaftliche Bildung. Dabei wird vorzugsweise auf die Kenntnisse in den modernen Sprachen gesehen. Ausweise über staatswissenschaftliche Studien oder über Leistungen auf administrativen Gebieten sind erwünscht. Die Anmeldungen, mit einem Abriß über den Bildungsgang des Bewerbers, sind bis zum 12. September nächsthin dem unterzeichneten Departement einzusenden.

Die Besetzung dieser Stelle findet selbstverständlich nur statt, wenn über das betreffende Gesetz eine Volksabstimmung nicht eintritt.

B e r n , den 21. August 1883.

Eidg, Departement des Innern.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Faido (Tessin). Anmeldung bis zum 14. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

506 2) Telegraphist in Genf. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesetzes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 14. September 1883 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

3) Telegraphist in Einsiedeln. Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 19. September 1883 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Briefträger in Caronte (Genf). Anmeldung bis zum 7. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Freiburg.

3) Postablagehalter und Briefträger in Heitenried (T?reiburg).

Anmeldung bis zum 7. Septem4) Postablagehalter und Briefträger ber 1883 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

in Bonvillars (Waadt).

5) Postablagehalter und Briefträger in Fontaines (Waadt).

6) Postkommis in Bern .

Anmeldung bis zum 7. September 1883 bei der Kreispostdirektion 7) Kondukteur für den Postkreis Bern, l jn Bern.

8) Postablagehalter nnd Briefträger in Courroux (Bern). Anmeldung- bis zum 7. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

9) Postkommis in Zürich. Anmeldung bia zum 7. September 1883 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10) Postverwalter in Einsiedeln (Schwyz). Anmeldung bis zum 7. September 1883 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telegraphist in Frick (Aargau). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 12. September 1883 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

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01.09.1883

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