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Als Postkommis in Bern wurde gewählt : Hr. Armand Hunziker, von Oberkulm (Aargau), derzeit Kontrolgehülfe bei der Telegraphendirektion.

# S T #

Inserate.

Bekanntmachung.

Es werden als Unteragenten entlassen: Von der Agentur A. Zwilchenbart in Basel: Oscar Jacob in MurtenBundesblattt 1881, IV, 577), Robert Meienberg ,, Bremgarten (Aargau) ( ,, I I , 951), " Peter Matter ,, Kölliken ,, ' ( ,, 1882, IV, 246), Gustav Wirst ,, Solothurn C " * III 572), Agostino Molo ,, Lugano ( ,, B Ii 498), Caspar Müller ,, Sitten ( ,, 1881, III, 616).

Von der Agentur M. Goldsmith in Basel: Frane Xaver Kehl in Binningen (Basel-Landschaft) (BEI. 1882, IV, 676).

Xaver Gilli in Kriens (Luzern)(Bundesblattt 1883, I, 6).

B e r n , den 17./19. Januar 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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Bekanntmachung.

«Tos. M. Pfyl in Schwyz und Giov. Satt. Janner in Cevio, deren Anstellung als Unteragenten der Bundesrath s. Z. genehmigt bat, sind nunmehr in gleicher Eigenschaft, ersterer bei der Auswanderungsfirma Ph. Rommel & cle. in Basel, letzterer hei derjenigen von A. Zwilchenbart ebendaselbst angestellt.

B e r n , den 11. Januar 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Hinscheides des bisherigen Inhabers erledigte Stelle eines Direktionssekretärs und Gebietskassiers bei der Zolldirektion in Chur, mit einerJahresbesoldungg von Fr. 3200--4000, wird hiemit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Anmeldungen von Bewerbern, welche sich über praktische Erfahrungen im Zollwesen, sowie über die Kenntniß mindestens zweier Landessprachen ausweisen können, sind bis 31. Januar nächsthin der Zolldirektion m Chur einzureichen.

B e r n , den 19. Januar 1883.

Eidg. Oberzolldirektion.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Die Stelle eines ständigen Assistenten an der landwirthschaftlich-chemischen Untersuchungsstation des eidg. Polytechnikums, mit einem Jahresgehalte von 2000--2800 Franken, wird hiemit zur Besetzung ausgeschrieben.

Bewerber wollen ihre Anmeldungen unter Beilegung von Ausweisen über ihre Befähigung bis zum 3. Februar d. J. an den Unterzeichneten einsenden.

Z ü r i c h , den 17. Januar 1883.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes : Dr. C. Kappeier.

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Schweizerischer Jäger- und Wildschutzverein DIANA.

Den verehrl Mitgliedern der DIANA wird hiedurch in Erinnerung gebracht, daß genannter Verein Samstags den 27. Januar nächsthin Abends 7 1/Uhrr, in der Rue Barthélémy G, nahe beim Musikkonservatorram in Genf, seine ordentliche Hauptversammlung abhalten wird.

Gleichzeitig sind auch sämmtliche andern Jagdliebhaber freundlichst eingeladen, dieser Versammlung beizuwohnen und sich zur Aufnahme in den verein vor derselben anzumelden, indem sie in diesem Falle noch als Gründungsmitglieder Zutritt haben. Mit bevorstehender Hauptversammlung wird die Liste der Gründungsmitglieder geschlossen.

Das Centralcomit der DIANA.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 15. Januar tritt ein I. Nachtrag zum Ausnahmetarif für den GalizischSchweizerisch-Südbadischen Getreideverkehr vom 10. August 1882 in Kraft, enthaltend Aenderungen der Tarifbestimmungen. Exemplare dieses Nachtrages können bei der Lagerhausverwaltung Romanshorn und bei unsern Stationen Basel, Schaffhausen, Singen und Konstanz unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 12. Januar 1883.

Von dem direkten belgisch-ostschweizerischen Güterverkehr, welcher bisanhin ausschließlich via Basel-Pratteln geleitet worden ist, wird vom 1. Februar 1883 an derjenige nach und von den Stationen der Linie KoblenzWinterthur-Wyl-Rorschach-Sevelen und nördlich via Waldshut, beziehungsweise Singen und Konstanz instradirt. Die in den belgisch-schweizerischen Tarif heften II, III und IV enthaltenen direkten Taxen für die bezeichneten Stationen sind von jenem Tage an über die Route via Basel S. C. B.-Bötzbergbahn nicht mehr anwendbar.

Entsprechende Nachträge zu den genannten Tarifheften gelangen demnächst zur Ausgabe; mittlerweile ,ertheilt unser Gütertarif bureau auf Verlangen nähere Aufschlüsse.

Z ü r i c h , den 13. Januar 1883.

Die Direction.

Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. I.

98 Schweizerische Centralbahn Die Transporttaxen für C é m e n t zwischen Friedrichsfeld und Heidelberg einerseits und Basel S. C. B. anderseits werden mit sofortiger Gültigkeit von 82 Pfennig auf 74 Pfennig per 100 kg. ermäßigt. Im Nachtrag I zum Gütertarif Basel S. C. B. - badische Stationen, d. d. 1. Dezember 1881, gültig vom 15. August 1882 an, ist somit der Ausnahmetarif Nr. 6 entsprechend zu berichtigen.

Basel, den 15. Januar 1883.

Das Directorium

Emmenthal-Bahn Vom 1. April 1883 an erfolgt die G e p ä c k a b f e r t i g u n g im internen Verkehr der Emmenthalbahn, sowie im direkten Verkehr mit der Centralhahn, Jura-Bern-Luzern-Bahn, Bödeli-Bahn und Aarg. Südbahn auf Grund der neuen erhöhten Gütertarifkilometerdistanzen und werden mit diesem Zeitpunkte sämmtliche bis anhin für diesen Verkehr bestandenen Tarifkilometer und Gepäcktaxen aufgehoben und ersetzt.

Im Verkehr mit den übrigen Schweiz. Bahnverwaltungen kommt diese Aenderung jeweilen mit dem Inkrafttreten neuer Gütertarife, beziehungsweise Personentarife zur Einführung.

Burgdorf den 18. Januar 1883.

Der Direcotr

Bekanntmachung.

Die k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg zu Innsbruck hat unterm 26. Dezember 1882 eine Verfügung erlassen, wonach die mit Kundmachung vom 26. Juli vorigen Jahres (Bundesblatt 1882, Bd. III, S. 519) für die Einfuhr von Klauenvieh aus der Schweiz bis zum Ablauf des Jahres 1882 angeordneten Maßregeln -- einschließlich der Bestimmungen über die fest-

99 gesetzten Einfuhrstationen Tage und Stunden -- bis auf Weiteres in Wirksamkeit bleiben.

B e r n , den 10. Januar 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement A b t h e i l u n g L a n d w i r t h s c h af t.

Bekanntmachung.

Carl Parilo in Winterthur wurde infolge Eingehens der von ihm vertretenen Firma J. Fr. Saliner in Basel aus der Liste der AuswanderungsUnteragenten gestrichen.

B e r n , den 12. Januar 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines I n s t r u k t o r s II. K l a s s e der I n f a n t e r i e wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben. Jahresbesoldung Fr. 2500--3200.

Anmeldungen sind bis längstens den 22. Januar 1883 dem schweizerischen Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 2. Januar 1883.

Schweiz. Militärdepartement.

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Ausschreibung.

Die Lieferungen von H a f e r , Heu und Stroh für die im Laufe des Jahres 1883 auf dem Waffenplatz B a s e l abzuhaltenden Militärkurse werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das erste Semester, d. h.

bis 31. Juli, als für das ganze Jahr 1883 berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für F o u r r a g e " versehen, bis 27. Januar nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegs kommissariates in Basel und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 11. Januar 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die im Laufe des Jahres 1883 auf den Waffenplätzen B a s e l und W a l l e n s t a d t abzuhaltende Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, sowohl für das erste Semester, d. h. bis 31. Juli, als für das ganze Jahr berechnet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,, Angebot für B r o d oder F l e i s c h " versehen, bis 27. Januar nächstbin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per Kation, die Brodration zu 750 Gramm, die Fleischration zu 320 Gramm, zn bestimmen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Basel und St. Gallen und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 11. Januar 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

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Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1883 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Räthe, und Bchlußnahmen des Bundesrathes über Sachen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersichten der monatlichen Einnahmen der Zollverwaltung und der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz im Laufe eines Monats, verglichen mit dem Vorjahre; ferner das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen und von Lieferungen an eidg. Departemente; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen; Anzeigen von Eisenbahndirektionen über Tarife, Verpfändungen etc. ; endlieh Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben: Die neu erscheinenden Bundesgesetze und Verordnungen, die ßundesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen; die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die jährliche eidgenössische Staatsrechnung, und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur für ein ganzes Jahr bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztem verpflichtet, die Jahres-Abonnemente anzunehmen, wann es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten immer und beförderlich nachgeliefert. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluße eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente,

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die ausdrücklich nicht bloß auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge -des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen ; hingegen hat man sich für geschlossene Gesetzbände an das Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden PostbUreailX, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummev oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1882.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung.

Die Direktion des eidg. Laboratoriums in Thun eröffnet hiemit Konkurrenz über die Lieferung folgender Gegenstände : 300 Ries Papier zum Einwickeln der Patronen; 10,000 kg. Umschlagpapier ; 11,000 ,, Carton; 14,000 ,, Schwefelsäure (66° Beaiime) ; 3,500 m. rohes Baumwollentuch.

Vorschriften, beziehungsweise Muster, über erforderliche Qualität der betreffenden Materialien können von der Direktion des Laboratoriums bezogen werden.

Die Waare muß franko auf die dem Versender nächstgelegene Bahnstation geliefert werden.

Lieferungsangebote sind bis Ende laufenden Monats franko an die unterzeichnete Stelle zu richten.

T h u n , den 12. Januar 1883.

Eidg. Laboratorium.

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Verlag der J. Dalp'schen Buchhandlung (K. Schmid) in Bern.

Schweizerisches Obligationenrecht.

Taschenformat-Ausgabe in den drei offiziellen Texten nebst

einem Übersichtlichen alphabetischen Sachregister in deutscher, französischer und italienischer Sprache.

Unter der Redaktion von alt Bundesrichter Niggeler und anderen namhaften Juristen.

Vom Bundesrath beglaubigte Ausgabe.

Ais Anhang : Das Bundesgesetz Über die persönliche Handlungsfähigkeit in den offiziellen Texten.

Preis: brochirt Fr. 5. --; gebunden in ganz Leinwand mit Titel Fr. 6. -- in Leder Fr. 7. --.

Feinere Einbände auf Bestellimg.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den Heimatort, sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahm der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkommis in Vivis.

2) ,, . ,,, , , . F ., 2) Briefkastenleerer m Freiburg.

) Anmeldung bis zum 2. Februar } 1883 bei der., Kreispostdirektion in Lausanne. "

104 3) Posthalter in Courgenay (Bern). Anmeldung bis Stirn 2. Februar 1883 bei der .Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 2. Februar 1883 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Briefträger und Bote in Laufenburg (Aargau). Anmeldung bis zum 2. Februar 1883 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Kondukteur für den Postkreis Zürich. Anmeldung bis zum 2. Februar 1883 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

1) Postkommis in Chaux-de-Fonds.

Anmeldung Ms zum 26. Januar 2) Postpacker in Convers (Neuenburg). > 1883 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger in Couvet (Neuenburg), l Neuenburg 4) Postlehrlinge für den Postkreis Zürich. Anmeldung bis zum 26. Januar 1883 hei der Kreispostdirektion in Zürich. (Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich und, wenn möglich, persönlich der Kreispostdirektion Zürich einzureichen, und dabei ihr Alter, ihren Heimatort und ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse. Weitere Auskunft ertheilt die genannte Kreispostdirektion.)

5) Gehilfe der Telegraphendirektion in Bern. Jahresbesoldung nach Maßgabe des ßundesgesetzes vom 2. August 1873. Anmeldung hei der Telegraphendirektion bis zum 30. Januar 1883.

6) Adjunkt der Telegrapheninspektion des II. Kreises in Bern. Außerhalb der Verwaltung stehende Bewerber haben sich über allgemeine Bildung und technische Befähigung auszuweisen. Anmeldung bis zum 24. Januar 1883 bei der Telegrapheninspektio in Bern.

7) Telegraphist in Chancy (Genf). Jahresbesoldung Er. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. Januar 1883 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

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03

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.01.1883

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95-104

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