Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren nach Artikel 22 MPV 1 betreffend Schiessplatz Spittelberg (SO), Einbau von Trefferanzeigeanlagen 83 (TAA 83) vom 28. September 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE) vom 17. März 2000 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Einbau von Trefferanzeigeanlagen 83 (TAA 83) auf dem Schiessplatz Spittelberg (SO) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei den Gemeindeverwaltungen Hägendorf, 4614 Hägendorf und Hauenstein-Ifenthal, 4633 Hauenstein, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

10. Oktober 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

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2000-2120