167

# S T #

Inserate.

Nachtrag zu der

Zusammenstellung der wesentlichsten Bestimmungen der Gerichtsverfassung und des Civilprozeßverfahrens in Rußland.

(Vergleiche Bundesblatt vom Jahr 1883, Band II, Seite 1033 n. ff.)

Zu HI, Ziffer 5 : Im Großfürstenthum Finnland ist die Gerichtssprache die schwedische. In den Ostseeprovinzen dürfen die an die Gerichte einzureichenden Schriftstücke nicht nur in russischer, sondern auch in deutscher Sprache und in der dem betreffenden Gerichtssprengel gesprochenen Lokalsprache (esthnisch oder lettisch) abgefaßt werden.

Zu III, Ziffer 6 : In Finnland können nach der derzeitigen Lage der dortigen Gesetzgebung Urtheile ausländischer und selbst russischer Gerichte überhaupt nicht zur Vollstreckung gebracht werden. In den Ostseeprovinzen findet die Vollstreckung ausländischer Urtheile nur auf Grund besonderer völkerrechtlicher Verträge -- wie solche zwischen der Schweiz und Rußland nicht bestehen -- oder im Falle vollständiger thatsächlicher Gegenseitigkeit statt.

Anzeige.

Der eidgenössische Staatskalender fUr 1883/1884, mit dem Militäretat, 17 3/8 Bogen stark, ist nunmehr erschienen und kann à 1 Fr. beim Sekretariat der Drucksachen der Bundeskanzlei broschirt bezogen werden.

B e r n , den 23. Juni 1883.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

168

Bekanntmachung.

Die e g y p t i s c h e R e g i e r u n g hat nunmehr ein Dekret veröffentlicht, welches die Modalitäten festsetzt, unter welchen die Auszahlung derjenigen von der internationalen Entschädigungskommission zugebilligten E n t s c h ä d i g u n g s s u m m e n erfolgen soll, welche den Betrag von Fr. 5200 nicht übersteigen.

Hienach wird die Auszahlung durch Vermittlung der angloegyptischen Bank zu Alexandrien bewirkt.

Die Reklamanten haben auf den ihnen von der Entschädigungskommission zugesandten Benachrichtigungsschreiben (lettres d'avis) zu quittiren und diese ihre Quittungen in beglaubigter Form in den Bureaux der Bank zu präsentiren, woselbst Delegirte der egyptischen Regierung die erforderlichen Verifikatiouen vornehmen werden.

Die Prüfung wird sich unter Anderm darauf erstrecken, ob die betreffenden Forderungen ganz' oder theilweise cedirt, beziehungsweise mit Beschlag belegt worden sind, sowie eventuell auf die Legalität der hierüber vorgelegten Dokumente.

Nach erfolgter Verifikation werden die Regierungsdelegirten diejenigen Reklamanten, deren Papiere in Ordnung befunden worden sind, durch Anschlag an der Börse von Alexandrien und an den Thüren des Bankgebäudes zur Empfangnahme der ihnen zustehenden Zahlungen auffordern lassen.

In dieser Beziehung bringen wir den Interessenten in Erinnerung, daß das Komite der schweizerischen Hülfsgesellschaft in Alexandrien (Adresse : Herr A. Hartmann in Alexandrien, Egypten} den hierseitigen Angehörigen seine Vermittlung angeboten hat.

B e r n , den 22. Juni 1883.

Die Schweiz. Bnndesianzlei.

169 Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Oberinstruktors der Kavallerie wird hiemit zur Bewerbung atisgeschrieben. Besoldung nach Maßgabe des Bundesgesetzes vom 16. Juni 1878.

Anmeldungen sind bis spätestens den 15. Juli nächsthin dem Schweiz.

Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 20. Juni 1883.

Schweizerisches Militärdepartement.

Bekanntmachung.

Es haben als Auswanderungs-Unteragenten zu fungiren aufgehört: Von der Firma Louis Kaiser in Basel: Hr. Robert Torgier in Oberegg (Appenzell I.-Rh.) (Bundesblatt 1883, I, 391) ,, J. Wälti-Henriod in Neuenburg (Bundesblatt 1883, I, 391).

Von der Firma M. Goldsmith in Basel: Hr. Job. Heinr. Oetiker in Bülach (Zürich) (Bundesblatt 1883, I, 1).

B e r n , den 22. Juni 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Es werden hiemit verschiedene Bauarbeiten im eidg. Kriegsdepotgebäude in Aarau (ehemalige Maschinenfabrik) zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Voranschlag und Bedingnißheft. sind im Bureau der Zeughausdirektion in Aarau zur Einsicht aufgelegt.

Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. III.

12

170 Uebernahmsofferten für einzelne oder die Gesammtarbeiten sind dem unterzeichneten Departement franko und mit der Aufschrift: ,,Angebot für Bauarbeiten im Kriegsdepot Aarau" versehen, bis und mit dem 1. Juli nächsthin einzureichen.

B e r n , den 21. Juni 1883.

Schweiz. D e p a r t e m e n t des I n n e r n : Abtheilung Bauwesen.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Vom 1. Juli 1883 an erfolgt sowohl in unserm lokalen Verkehr als im direkten Verkehr mit den Stationen der Schweiz. Centralbahn und der Emmenthalbahn die Taxation der Waarensendungen als Gepäck zur G e p ä c k t a x e unter Annahme des Minimalgewichtes einer Sendung von 5 Kilogramm, gegenüber dem bisher zur Anwendung gekommenen Minimum von 25 Kilogramm.

Die Minimaltaxe von 40 Cts. *) per Sendung bleibt hievon unberührt.

B e r n , den 14. Juni 1883.

Die Direction.

*) Nicht 60 Cts.

Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

In der Absicht, den Touristen der "Westschweiz die Ausflüge im Kanton "Wallis zu erleichtern, werden mit dem 1. Juli in. Genf, Lausanne, Vivis, Neuenburg, Freiburg und Bern Billete nach Vernayaz, Martigny, Sitten, Siders und Brig ausgegeben werden, deren Gültigkeitsdauer 8 Tage beträgt und welche eine Reduktion von 40°/o auf den normalen Billettaxen einfacher Fahrt aufweisen.

L a u s a n n e , den 15. Juni 1883.

Die Direction.

171 Westschweizerische Bahnen und Simplonbahn.

Mit 10. Juni 1883 wird ein Nachtrag zum Tarif commun P. V. Nr. 445 vom 15. Mai 1883 in Kraft treten, durch welchen veröffentlicht werden wird, daß der Tarif auch auf Sendungen von Getreidemehl und Gries ab Marseille (St. Charles und Joliette), Arles, La Ciotat, Poulon und Cette nach Stationen der Westschweizerischen Bahnen und des Simplon anwendbar ist.

L a u s a n n e , den 1. Juni 1883.

Die Direction.

Bekanntmachung.

Die Justizdirektion des Kantons Basel-Landschaft theilt mit, daß die dortige Regierung unterm 6. dies folgenden Beschluß gefaßt habe : ,,Als Publikationstag für die im Amtsblatt zur Veröffentlichung gelangenden Erlasse, Anzeigen und Bekanntmachungen aller Art wird nicht mehr der Sonntag, sondern der Donnerstag, d. h. der Tag der Amtsblattansgabe, angesehen und es. sind demgemäß die bezüglichen Fristen anzusetzen und zu berechnen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag, so tritt der nächstfolgende "Werktag an dessen Stelle."

Das .unterzeichnete Departement gibt von dieser Mittheilung den s c h w e i z e r i s c h e n Ci vil st an d s b eam ten andurch mit dem Bemerken Kenntniß, daß die Notiz auf Seite 308 des Handbuches für die Civilstandsbeamten, b e t r e f f e n d V e r k ü n d i g u n g d e r E h e v e r s p r e c h e n im K a n t o n B a s e l - L a n d s c h a f t , demgemäß zu berichtigen ist.

B e r n , den 12. Juni 1883.

Eidg. Departement des Innern.

Bekanntmachung.

Nachdem Präsident nnd Vicepräsident des l e i t e n d e n A u s s c h u s s e s für die eidg. M e d i z i n a l p r ü f u n g e n zurückgetreten sind, hbingen wir andurch zur Kenntniß der Interessenten, daß wir ad intérim den Herrn Sanitätsrath L. M e y e r , Mitglied des leitenden Ausschusses in Z ü r i c h , mit der Führung des P r ä s i d i u m s betraut haben.

B e r n , den 13. Juni 1883.

Eidg. Departement des Innern.

172

Bekanntmachung.

Es haben als Auswanderungs-Unteragenten zu fungiren aufgehört : Von der Firma Wirth-Herzog in Aar au: Hr. Wilhelm Hermann Bein in Bern (Bundesblatt 1881, Bd. IV, S. 1029).

a Hermann Stahel in Wülflingen (Zürich) (Bandesblatt 1882, Bd. IV, & 246).

Von der Firm Otto Stoer in Basel: Hr. Joseph Stöcklin in Bättwyl (Solothurn) (Bundesblatt 1882, Bd. III, S. 248).

,, Anton Schnyder in Lnzern (Bundesblatt 1881, Bd. IV, S. 31).

B e r n , den 15. Juni 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Uebersetzers des eidg. Departement des Innern wird hiemit znr Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Schweizerbürger, welche sich um diese im Maximum mit Fr. 3500 besoldete Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre mit Leumunds- und Fähigkeitszeugnissen begleitete Anmeldung bis zum 1. Juli nächsthin dem unterzeichneten Departement franko einzusenden.

Bern den 12. Juni 1883.

Eidg. Departement «les Innern.

Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Demission vakant gewordene Stelle eines Schiessinstruktors der Infanterie wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Besoldung nach Maßgabe das Bundesgesetzes vom 16. Juni 1877.

Anmeldungen sind bis zum 26. Juni nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 12. Juni 1883.

Schweiz. Militärdepartement.

173 Stelle-Ausschreibung.

Auf dem eidg. Oherkriegskommissariat ist die Stelle eines Sekretärs für das Personelle zu besetzen. Jahresbesoldung bis auf Fr. 3000.

Anmeldungen für diese Stelle sind bis zum 29. Juni 1883 dem Schweiz, Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 12. Juni 1883.

Schweiz. Militärdepartement.

Bau-Ausschreibung.

Die Erd-, Maurer- und Steinhauer-Arbeiten zu den Kanälen für die Transmissionen der Turbinen bei den eidg. Werkstätten in Thun werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Voranschlag und Bedingnißheft sind bei der eidg. Bauaufsicht in Thun und im Bureau des eidg. Oberbauinspektorates in Bern zur Einsicht liegt.

Uebernahmsofferten sind dem unterzeichneten Departement bis und mit dem 22. Juni nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 13 Jnni 1883.

Schweiz. Departement des Innern,

Abtheilung Bauwesen.

Publikation.

Zufolge einer Verordnung des Staatsministeriums des Innern des Königreichs B a y e r n , d. d. 18. Mai 1883, ist die Einfuhr von Kindvieh aus Italien nach Bayern nur gestattet, wenn durch amtliches Zeugniß der mindestens 30tägige Aufenthalt der einzuführenden Thiere an einem seuchenfreien Orte Italiens oder der Schweiz nachgewiesen wird.

B e r n , den 5. Jnni 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement, Ahtheilung Landwirthschaft.

174

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H e u und S t r o h für die im Laufe des Jahres 1883 auf dem Waffenplatz L n z e r n abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für H e u oder Stroh" versehen, bis 30. Juni nächsthin dem ei dg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per 100 Kilogramm zu bestimmen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Luzern und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 14. Juni 1883.

Das eidg, Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von F l e i s c h für die vom 1. August 1883 hinweg auf den Waffenplätzen Basel und Binningen abzuhaltenden Militärkurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für F l e i s c h " versehen, bis 30. Juni nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Preisofferten sind per Ration von 320 Gramm zu bestimmen.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Basel und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 14. Juni 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

175

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H e u und S t r o h für die im Laufe des Jahres 1883 auf dem Waffenplatz Lie s t al stattfindenden Brigade-Uebungen werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, die per 100 Kilogramm zu bestimmen sind, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,, Angebot für H e u oder S t r o h " versehen, bis 30. Juni nächsthin dem eidgenössischen Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, nnd es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind anf dem "Bureau des Kantons-Kriegskommissariats in Liestal und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

Bern, den 14. Juni 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Schlachtvieh und M e h l für die im Laufe de Jahres 1883 auf dem Waffenplätzen K n Im und L i es t al stattfindenden Brigade-Uebungen werden hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Offerten, diejenigen für Mehl mit Mustern begleitet, schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Schlachtvieh oder M e h l " versehen, bis 30. Juni nächsthin dem eidg. Ober-Kriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

In den Angeboten sind die Bürgen zu bezeichnen, und es ist sowohl für die Letztern als für die Bewerber eine gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung beizubringen. Angebote, welchen diese Requisite fehlen, werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Aarau und Liestal und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 14. Juni 1883.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

176

Bekanntmachung.

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember 1881.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Reproduzirt im Juni 1883.

Postamtliche Bekanntmachung.

In Gemäßheit von Artikel 26 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 10. August 1876 sind sämmtliche vom Jahr 1882 stammenden Postsendungen, welche aus irgend einem' Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht zu ermitteln waren, sowie alle liegen gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen aus genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiemit an alle diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sich diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen Anfaben über Beschaffenheit, Inhalt u. dgl., beziehungsweise des Aufgabeortes, er Adresse, des Bestimmungsortes etc. des vermißten Gegenstandes, mittels frankirten Briefes anzumelden.

Nach Umflnß von drei Monaten von heute an werden die nicht reklamirten Gegenstände zn Gunsten der Postkasse veräußert.

Be.rn, den 25. Mai 1883.

Die Schweiz. O b e r p o s t d i r e k t i o n : Ed. Höhn.

177

A-iizeig-e.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des .Betrages bezogen werden:

Ueber die Anwendbarkeit der sog. Minoritätenvertretung bei eidgenössischen Wahlen.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschirt Fr. 1.

Die gesetzgebenden Käthe der Eidgenossenschaft werden sich in naher Zeit mit einem Gesetzprojekt über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen zu befassen haben.

Einen der wesentlichen Punkte, welche dabei in Betracht kommen, bildet die Frage der Minoritätenvertretung.

Zur Orientirung über diese interessante Frage bringt das Departement des Innern zwei einverlangte Gutachten, welche zu verschiedenen Resultaten gelangen, zur Veröffentlichung.

Stämpflische Buchdruckerei in Bern.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der £/jrilOllU Ullg lOBtgCBBZl.

I^EUIBIB Jä.UäJlUlli1i

ürbllttUt

U1C

1UT

Ulö

.EJill^iaUg-

nahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postkondukteur für den Postkreis Lausanne. Anmeldung bis zum 6. Juli 1883 bei der Ereispostdirektion in Lausanne.

2) Posthalter und Briefträger in Zoll- Ì Anmeldung bis zum 6. Juli brück (Bern).

l 1883 bei der Kreispostdirektion 3) Postablagebalter in Oberburg (Bern).J in Bern.

4) Postablagehalter und Briefträger in Eiken (Aargau). Anmeldung bis zum 6. Juli 1883 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Postablagehalter und Briefträger in Wigoltingen (Thurgau). Anmeldung bis zum 6. Juli 1883 bei der Kreispostairektion in Zürich.

178

6) Briefträger in Kriens (Luzern). Anmeldung bis zum 6. Juli 1883 .beix der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Telegraphist in St. Georges (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. Juli 1883 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Postkommis in Genf. Anmeldung bis zum 29. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter nnd Briefträger in Rossinières (Waadt).

Anmeldung bis zum 29. Juni 3) Briefträger in Vallorbes (Waadt).

1883 bei der Kreispostdirektion 4) Postablagehalter nnd Briefträger in in Lausanne.

Alterswyl (Freiburg).

5) Büreandiener beim Hauptpostbüreau.

Bern 6) Briefträger in Thun.

Anmeldung bis zum 29. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion "

in Bern

7) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Rikenbach (Luzern). Anmeldung bis zum 29. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

8) Briefträger und Packer in Frauenfeld Anmeldung bis zum29. Juni > 1883 bei der Kreispostdirektion in 9) Postkommis in Zürich.

l Zürich.

10) Briefträger in Langgasse (St. Gallen). Anmeldung bis 29. Juni 1883 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Telegraphist in Puplinge (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 30. Juni 1883 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

12) Telegraphist in Vésenaz (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 2. Juli 1883 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

13) Telegraphist in Melide (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. Juli 1883 bei der Telegrapheninspektion inBellenz..

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1883

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.06.1883

Date Data Seite

167-178

Page Pagina Ref. No

10 011 955

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.