# S T #

üebersicht des Transitverkehrs 1881/82 mit Geleitscheinabfertigung auf 6 Monate.

Total der abgefertigten Waaren.

Waaren-Gattungen.

Davon transitirt.

128,742 4,716 843 642,021 3,168 59,143 15,058 10,910 68,782 7,867 697 4,529 27,997

120,757 4,516 428 16,808 251 46,513 2,864 1,371 11,558 1,981 533 3,780 2,751

Total 1881/1882 Total 1880/1881

874,473 838,717

114,111 139,021

Differenz pro 1881/1882

plus.

35,756

minus.

24,910

Baumwolle, rohe Eisen in Masseln Farbhölzer Getreide Mais Mehl Kaffee Oele, fette Petroleum Reis Seide und Seidenabfälle Wolle Zucker

.

% 72,22 95,76

50,81 2,62

8,0 78,65 19,02 12,57 16,80

25,18 76,40 83,45 9,85 13,05 16,58

Nachträglich zur Einfuhr verzollt.

1-

7,985 200 415 625,213 2,917 12,630 12,194 9,539 57,224 5.886 '164 749 25,246 760,362 699,696 plus.

60,666

% 27,78 4,24

49,19 97,38

92,o 21,35 80,98

87,43 83,28 74,82

23,60 16,55

90,15 86,95 83,42

614 Vor zehn Jahren, anno 1873, belief sich das Total der mit sechsmonatlicher Geleitscheinfrist abgefertigten Waaren auf bloß 501,655 q.

Wie jedoch aus obigen Zahlen ersichtlich ist, bedeutet dieser Verkehr keine Zunahme des Zwischenhandels, indem von dem Gresammtquantum der mit sechsmonatlichen Geleitscheinen abgefertigten Waaren bloß 13 % im Transit wieder ausgeführt worden, die übrigen 87 °/o dagegen schließlieh zur Einfuhrverzollung gelangt sind.

IV. Niederlagsverkehr.

Die von' der Zollverwaltung bezogenen Niederlagsgebühren erreichten im Jahre 1882 einen Betrag von .

. Fr. 27,641. 48 ,, ,, 1881 ,, ,, ,, .

· ,, 24,518. 62 also mehr im Jahre 1882

Fr.

3,122.86

Quantitativ gestaltete sich der Verkehr in den eidg. Niederlagshäusern wie folgt:

1882.

1881.

üebertrag vom Vorjahre Neue Einlagerungen - .

13,372 98,147

7,834 79,785

Total .

102,519 89,315

87,619 74,247

q.

Ausgang

.

.

Bleiben auf 1. Jan. 1883

q.

13,204 gegen 13,372 pro 1. Jan. 1882.

Im Allgemeinen hat demnach der durch die eidg. Niederlagshäuser vermittelte Verkehr im Jahre 1882 etwas zugenommen; derselbe erstreckte sich namentlich auf: Baumwolle, rohe, Baumwollwaaren, Sprit, Eisen, gesalzenes Fleisch, Getreide, Grlaswaaren, Kaflee, Maschinen, Mühlenfabrikate, Oele, Papier, Seidenabfälle, Seife, Südfrüchte, Tabakblätter, Töpferwaaren, Wein, Wollen waaren, Zucker und plombirte Frachtstücke.

Im Port-franc zu Genf gelangten, gegenüber 104,821 q. im Jahre 1881, 97,897 q. zur Einlagerung und, gegenüber 112,742 q.

im Jahre 1881, 106,138 q. zum Ausgang; von Letztern wurden 62,553 q. zur Einfuhr und 43,585 q. im Transit oder mit Freipässen wieder ausgeführt.

Dieser Rückgang steht unzweifelhaft mit detn Verkehr der Eisenbahn von Bellegarde nach Annemasse im Zusammenhang, in-

615

dem in'Folge der Eröffnung dieser Bahnlinie ein Theil des früher durch den Port-franc von Genf vermittelten Waarenverkehrs sich nach Annemasse verlegt hat.

Das in Chur bestandene eidg. Niederlagshaus, dessen Verkehr allmälig erloschen ist, und auf dessen Beibehaltung von keiner Seite mehr Werth gelegt wurde, ist auf den 30. Juni 1882 aufgehoben worden.

Ungeachtet der Niederlagsverkehr im Allgemeinen keine beachtenswerthe Tendenz zum Aufschwung zeigt, was wesentlich die Folge davon ist, daß die hauptsächlichsten Spekulationswaaren mit sechsmonatlichen Geleitscheinen eingeführt und während dieser Frist auf Privatlager gehalten werden können, von welcher Erleichterung in stark zunehmendem Maße Gebrauch gemacht wird (siehe unter Abschnitt HI), regt sich dennoch das Bestreben nach Vermehrung der eidg. Niederlagshäuser, indem im Berichtjahre mehrere diesbezügliche Eingaben einlangten, welche, soweit sie in der Folge nicht von den Petenten selber auf sich beruhen gelassen wurden, noch nicht zu definitiver Entscheidfassung gelangt sind.

V. Freipaßverkehr.

Unter Bezugnahme auf die sämmtliche in diesem Verkehr vorkommenden Veredlungsarten umfassende Uebersieht auf Seite 40 bis 42 der gedruckten Jahrestabelle der Zollverwaltung von 1882, entheben wir derselben die Totalergebnisse, wonach eingeführt wurden : Zur Veredlung in der Schweiz: a. nach dem Gewicht verzollbare Waaren .

.

q. 48,428 1881 ,, 30,439 b. nach dem Werth verzollbare Waaren für .

Fr. 51,067 1881 ,, 53,955 Ausgeführt wurden zur Veredlung im Ausland: a. nach dem Gewicht verzollbare Waaren .

.

q. 36,341 1881 ,, 39,659 b. nach dem Werth verzollbare Waaren für .

Fr.

7,688 1881 ,, 7,673 Von dem übrigen Freipaßverkehr mögen folgende Ergebnisse einiges Interesse gewähren: Vieh zum Sommern oder Ueberwintern : a . i n d i e Schweiz eingeführt .

.

.

. Stücke 38,893 1881 ,, 48.812

616

b . nach d e m Ausland geführt

.

.

.

.

1881

Stücke '8,128 ,, 8,852

Im Markt- und Messeverkehr auf Ungewissen Verkauf: a. in die Schweiz eingeführt: 1) Thiere ,, 9,916 1881 ,, 10,147 2) Waaren nach dem Werth taxirt .

.

Fr.

2,100 1881 ,, 1,416 3) Waaren nach dem Gewicht taxirt .

.

q.

1,031 1881 ,, 545 b. nach dem Ausland geführt: 1) Thiere Stücke 5,139 1881 ,, 5,449 2) Waaren nach dem Werth taxirt .

.

Fr.

105 1881 ,, 135 3) Waaren nach dem Gewicht taxirt .

.

q.

1,546 1881 ,, 1,291

VI. Personelles.

Numerischer Bestand des Personals der Zollverwaltung am Schlüsse des Berichtsjahres.

Bestand auf den 31. Dezember

1882.

Beamte.

1881.

Angestellte . und Beamte.

Bedienstete.

Angestellte und Bedienstete.

Oberzolldirektion .

.

9 Bei 6 Gebietsdirektionen . 3 1 Bei 249 Zollstätten . 298 24 jZollbezugsposten, wovon Civilpersonen .

. --° (Grenzwächter 8, Landjäger 3, siehe unten).

-- 6 87

9 31 285

-- 6 76

13

--

13

Uebertrag

106

325

95

. 338

.617 Bestand auf den 31. Dezember

1882.

1881.

Angestellte Beamte.

und Bedienstete.

Beamte.

Angestellte und · Bedienstete.

Uebertrag . 338 l Floßkontroiposten (Rheinsulz), siehe unten ,,Landjäger".

Chefs des eidgenössischen Grenzwachtkorps in den Kantonen Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Tessin, Neuenburg, Genf und Wallis .

.

.

4 Chef der kantonalen Landjägermannschaft für den eidgenössischen Grenzwachtdienst im hermachen Jura .

.

.

l Eidgenössische Grenzwächter (von diesen verwendet : 19 gleichzeitig als Einnehmer, 8 an Zollbezugsposten} . -- Kantonale Landjäger im eidgenössischen Dienst (von diesen verwendet: 34 gleichzeitig als Einnehmer , 3 an Zollbezugsposten , 2 als Büreauaushilfe, l als Aufseher bei einer Zollstätte, l als Floßaufseher) .- .

. --

106

325

95

--

3

--

--

l

--

206

--

200

132

--

136

343

444

329

431

787

760

618 Stellenerledigungen kamen in diesem Jahre in den Zollgebieten im Ganzen 62 vor, und zwar: 9 durch Tod, 36 ,, Entlassungsgesuch (worunter 31 Grenzwächter), 9 ,, Wegweisung aus dem Dienst (worunter 4 Grenzwächter), 8 ,, Beförderung.

A u f g e h o b e n wurden : l Civil-Einnehmerstelle in La Bouège (ersetzt durch eine Grenzwächter-Einnehmerstelle), l Grenzwächter-Einnehmeretelle in La Goule (ersetzt durch eine Civil-Einnehmerstelle), l Oivil-Einnehmerstelle in Schleitheim (in Folge Verlegung der Zollstätte nach Oberwiesen), l Civil-Einnehmerstelle in Chur, Niederlagshaus (mit Aufhebung dieser Zollstätte), l Grenzwächter-Einoehmerstelle in Pigino (ersetzt durch eine Civil-Einnehmerstelle), l Kontroleurstelle in Magadino (in Folge Einreibung unter die Nebenzollstätten), l Gehülfenstelle in Erzingen, Bahnhof, l ,, ,, Lugano, Niederlagshaus (ersetzt durch eine Aufseherstelle), l Gehülfenstelle in Locamo, Niederlagshaus (ersetzt durch eine Aufseherstelle), 1 Aufseherstelle in Chiasso-Straße, 2 Aufseherstellen in Locamo, l Grenz wacht-Zollbezügerstelle in Oberwiesen (in Folge Verlegung der Zollstätte Schleitheim).

K r e i r t wurden : Die Stelle eines IH. Sekretärs bei der Oberzolldirektion, l Grenzwächter-Einnehmersteile in La Bouège (in Ersetzung der Civil-Einnehmerstelle), l Civil-Einnehmerstelle in La Goule (in Ersetzung der Grenzwächter-Einnehmerstelle), l Civil-Einnehmerstelle in Oberwiesen (in Folge Verlegung der Zollstätte Schleitheim}, l Civil-Einnehmerstelle in Figino (in Ersetzung der aufgehobenen Grrenzwächter-Einnehmerstelle},

619 l l 1 l l l l l 3 l 5 l l l l l 4 6 l l l

Civil-Einhehmerstelle in Luino | neue Zollstätten Grenzwächter-Einnehmerstelle in Maccagno > an der G-otthardD Pino J bahn > fl fl Kontroleurstelle in Luino.

Gehulfenstelle in Basel, Central-Bahnhof P. V., G V ·' T) T) 7) Tl Ï) "' ,, ,, ,, Badische Bahn, ,, ,, Sehafifhausen am Rhein, ,, ,, Singen, Bahnhof, Gehülfenstellen in Chiasso, Bahnhof, Gehülfenstelle in Chiasso-Straße, Gehülfenstellen in Luino, Gehülfenstelle in Genf, Port-franc, ,, ,, Genf, Bahnhof G. V., Aufseherstelle in Basel, Central-Bahnhof P. V., ,, ,, Erzingen, Bahnhof (an Stelle der aufgehobenen Gehülfenstelle), ,, ,, Lugano (an Stelle der aufgehobenen Gehülfenstelle), Aufseherstellen in Chiasso, Bahnhof, ,, ,, Luino, Aufseherstelle in Genf am See, eidgenössische Grenzwacht-Inspektoratsstelle für II. Zollgebiet in Schaffhausen, Grenzwacht-Mobilgarde in Genf, bestehend aus 5 Mann.

VII. Oberzolldirektion.

Durch Todesfall ist die Stelle eines I. Kanzlisten kurz vor Schluß des Jahres 1881 und durch Entlassungsgesueh auf Jahresschluß von 1881 diejenige eines II. Sekretärs der Oberzolldirektion in Erledigung gekommen.

An letztere Stelle wurde gewählt Herr Suter, I. Kanzlist des eidgenössischen Militärdepartements, und an die Kanzlistenstelle Herr Karl Sillimann, Notar, von Neuenburg.

Infolge der Wahl des Herrn Oberzollrevisor Thommen als Zolldirektor nach Chur (s. Abschnitt VIII), wurde Herr Manuel, bisher I. Sekretär der Oberzolldirektion zum Oberzollrevisor und Stellvertreter des Oberzolldirektors befördert, Herr Suter zum I. Sekretär;

620 für eine weitere Sekretärstelle wurde gewählt Herr Joh. Adamina von Orselina (Tessin), gewesener Direktionssekretär der schweizerischen Westbahnen und eine dritte Sekretärstelle wird vorläufig durch vorübergehende Beiziehung eines Hülfsbeamten versehen.

Der Greschäftskreis der Oberzolldirektion hat im Jahre 1882, wie in den vorhergehenden Jahren, abermals stark zugenommen, was theils durch die Arbeiten für die Tarifrevision bedingt ist, theils daher rührt, daß die Zunahme des Verkehrs, welche sich in den Zolleinnahmen zu erkennen gibt, auch eine fortschreitende Vermehrung von Geschäften der verschiedensten Art mit sich bringt.

In Folge der Eröffnung der Gotthardbahn sind in der Zollbehandlung sowohl des direkt transitirenden Reisegepäckes als der unter zollamtlichem Verschluß transitirenden Güterwagen weitgehende Vereinfachungen eingeführt worden. Für die Bequemlichkeit des Reisenden- und des direkten Güterverkehrs ist dadurch ausgiebig gesorgt; dagegen kommt die Zollverwaltung mitunter in den Fall, sich allzuweit gehender Begehrlichkeiten, welche den Interessen des eidgenössischen Fiskus keine Rechnung tragen möchten, erwehren zu müssen.

Auch sei hier der Wunsch angebracht, daß das Bestreben der Zollverwaltung, dem Eisenbahnverkehr soweit immer thunlich entgegenzukommen, allseitige Erwiederung von daher finden und dieß sich namentlich durch pünktliche Beachtung der Zollvorschriften äußern möchte. Für den Eisenbahndienst wie für den Zolldienst muß es gleich sehr erwünscht sein, Verzollungsanständen möglichst vorzubeugen, wie dieß einzelne jener Verwaltungen in anerkennenswerther Weise zu thun bemüht sind.

Es bezieht sich dieß ganz besonders auf die Deklaration über die Bestimmung der Waarensendungen, indem solche, die zur Durchfuhrabfertigung angemeldet werden sollten, zur Einfuhrverzollung deklarirt werden, woraus dann Reklamationen entstehen, welche für die Adressaten der Waaren verdrießlich sind und deren in der Regel mit vielen Weitläufigkeiten verbundene Untersuchung die Zollverwaltung beinahe alltäglich stark in Anspruch nimmt, während diese für alle Betheiligten unfruchtbaren Geschäfte bedeutend vermindert werden könnten, wenn die in den Besitz sämmtlicher Begleitpapiere gesetzten Eisenbahn - Güterexpeditionen es mit der Deklaration über die Bestimmung der Waaren sorgfältiger nehmen würden.

621 Vili.

Zolldirektionen und Zollstätten.

Soweit im Berichtsjahre Dienstinspektionen von der Oberzolldirektion aus vorgenommen werden konnten, bestätigt das Ergebniß derselben das befriedigende Zeugniß, welches Seitens der Gebietsdirektionen im Allgemeinen dem Zoll- und dem Grenzwachtperaonal in den periodischen Meldungen ertheilt wird.

Bei den Erneuerungswahlen mußte indessen ein Zollbeamter wegen dienstwidriger Handlungen und namentlich wegen unverträglichen Verhaltens, wodurch die vorgesetzten Behörden lange Zeit in ungebührlichem Maße in Anspruch genommen worden waren, übergangen werden.

Im Laufe des Jahres sodann erfolgte die Dienstentlassung und gerichtliche Bestrafung eines Visiteurs, welcher sich' Fälschung von zollamtlichen Belegen hatte zu Schulden kommen lassen.

Ein Zollbeamter hatte das Mißgeschick, einen Grenzbewohner, durch welchen er provozirt worden war, mit einem Revolverschuß tödtlich zu verletzen. Die Gerichte verurtheilten ihn zu einer Gefangenschaftsstrafe von mehreren Jahren. Der Betreffende mußte daher aus dem Beamtenetat gestrichen werden.

In Chur starb Herr Hunger, langjähriger Direktor des HI. Zollgebiets, der während 32 Jahren, die er im Dienste der Zollverwaltung zählte, derselben in verschiedenen Stellungen gute Dienste geleistet hatte. Zu seinem Nachfolger wählten wir Herrn Oberzollrevisor Thommen, dessen Erfahrungen in verschiedenen von ihm successive bekleideten Zollbeamtungen ihm für die fragliche Stelle zur besondern Empfehlung gereichten.)

Nachdem die Eröffnung der Gotthardbahn im Juni über Chiasso und im Dezember über Luino stattgefunden, läßt sich über die Wirkungen, welche sich für die Zollverwaltung daran knüpfen werden, vorläufig noch nicht genauer urtheilen.

Immerhin hat der Verkehr auf dieser Bahn über Chiasso sofort nach der Eröffnung unerwartete Dimensionen angenommen, und es erfuhr derselbe eine ganz außerordentliche Steigerung in Folge der Unterbrechung der Brennerlinie vom September bis zum Dezember. Im Bahnhofgebiete von Chiasso bildete sich eine eigentliche Anstauung von Waaren, deren Bewältigung nur mit einem stark vermehrten Zollpersonal möglich wurde. Während dieser schwierigen Zeit hat das schweizerische Zollpersonal zu keiner begründeten Klage Anlaß gegeben, vielmehr das Lob verdient, sich seiner Aufgabe mit Ausdauer und Einsicht entledigt zu haben.

622 Die Zolleinnahmen im Bahnhofe Chiasso zeigten bis Ende des Jahres eine ziemlich starke -Zunahme. Daneben hat jedoch der Transitverkehr auf der Gotthardbahn eine solche Entwicklung gewonnen, daß der dortigen Zollstätte behufs Bewältigung ihrer Aufgabe ein verhältnißmäßig viel stärkeres Personal zugetheilt werden mußte, als dieß bei denjenigen Zollstätten der Fall ist, welche weit stärkere Einnahmen als jene im Bahnhofe Chiasso aufweisen. Auch die Zollstätten Basel und Pruntrut stehen unter der Wirkung dieser Verkehrszunahme.

Die sämmtlichen mit der Gotthardbahn in Verbindung stehenden Personalvermehrungen finden sich unter der Abtheilung ,,Personelles" begriffen.

In Beurneyesin im bernischen Jura befindet sich die Zollstätte nebst der Wohnung des Zollbeamten mieth weise in einem Privathause.

Da die Zollverwaltung inné wurde, daß der Eigenthiimer das Haus anderweitig zu verkaufen suche, und im Falle des Verkaufes eine andere auch hur einigermaßen dienliche Miethgelegenheit sich nicht darbieten würde, haben wir uns danach umgesehen, eine dem Zolldepartement zum Kaufe angebotene Gebäulichkeit zu erwerben.

Diese Angelegenheit, welche schließlich eine recht günstige Wendung genommen hat, war jedoch zu Ende des Berichtsjahres noch nicht erledigt.

Wie im Berichte für das Jahr 1879 gemeldet wurde (Bundesbl.

1880, II, 556) ist das der Eidgenossenschaft angehörende Zollhaus in Campocologno am Ausgange des Puschlaverthales durch Bergrutsehungen so sehr gefährdet worden, daß damals schon die Räumung des Gebäudes und die Aufführung eines Zollhauses an einer gesicherten Lage in Aussicht genommen werden mußte.

In Folge andauernden Regenwetters im Spät jähre von 1882 wurde das Gebäude neuerdings von Bergrutschungen und Felsstürzen bedroht, so zwar, daß das Zollpersonal sich genöthigt sah, die Wohnungen im Zollhaus zu verlassen und, in Ermanglung anderer Wohnungsgelegenheit, Wohnung auf italienischem Gebiet bei Madonna di Tirano zu nehmen. Auch das Zollbüreau wurde während der Nachtzeit verlassen. Diesem für den Zolldienst auf längerer Dauer höchst unzuträglichen Stand der Dinge wird nunmehr durch Verlegung der Zollstätte ein Ende gemacht werden müssen. Bin diesfälliges Vorgehen war jedoch, wegen des inzwischen eingetretenen Winters, im Berichtjahre nicht mehr möglich.

Im Hinblick auf den stetig abnehmenden Verkehr der Hauptzollstätte Magadino und unter Berücksichtigung verschiedener in Folge der Eröffnung der Gotthardbahn nothwendig gewordener

623 Aenderungen ip den zolldienstlichen Einrichtungen ist diese bisherige Hauptzollstätte als Nebenzollstätte bezeichnet und nebst den ihr untergeordnet gewesenen Nebenzollstätten der Hauptzollstätte Locarno zugetheilt worden.

Der in Folge Eröffnung der Pino-Linie neu errichteten Zollstätte im Bahnhof Luino wurde der Rang als Hauptzollstätte ertheilt.

Auf den Nebenstationen Pino und Maccagno wurden Nebenzollstätten errichtet.

Nachdem durch Vertrag zwischen der Schweiz und Frankreich vom 14. Juni 1881 der Anschluß der Eisenbahn von Besançon über Morteau-Col des Roches bei Locle gesichert worden ist, haben Unterhandlungen über die Frage der Zolleinrichtungen mit der Verwaltung der Jura-Bern-Luzern-Bahn stattgefunden. Dieselben führten zu einer Verständigung, wonach ein Zolldienst an der künftigen Haltstelle bei Col des Roches für den dortigen Lokalverkehr und ferner ein Zollbüreau mit dem nöthigen Personal für Bedienung des Reisenden- und des Güterverkehrs im Bahnhof Locle errichtet werden soll.

Die im letztjährigen Berichte erwähnte Zoll- und Grenzwachtgebäulichkeit bei Fossard (Genf) wurde im Sommer 1882 fertig erstellt und bezogen.

IX. Zollabfertigungen.

Die Zahl der ausgestellten Zollscheine 1882.

Einfuhrquittungen .

.

609,834 Ausfuhi-quittungen .

.

151,634 Geleitscheine .

.

.

191,015 Durchfuhrscheine .

.

162,253 Freipässe .

.

.

.

58,657 .

Niederlagsscheine .

.

14,226 1,187,619

beträgt: 1881. Differenz 1882.

616,160 -- 6,326 148,306 -f- 3,328 164,751 -j-26,264 136,901 -j- 25,352 60,060 -- 1,403 14,120.

+ 106 1,140,298

-f- 47,321

X. Grenzschutz.

Wie im letztjährigen Berichte (Bundesbl. 1882, II, 669) dargestellt wurde, war der Grenzwachtdienst in ganz besonders starkem Maße behufs der Verhinderung der Einfuhr von Phosphorzünd-

624 Hölzchen, in Vollziehung des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1879, in Anspruch genommen worden.

In Folge der Aufhebung jenes Gesetzes durch dasjenige vom 22. Juni 1882 (A. S. n. F., VI, 499) hat sich der Schmuggel mit Zündhölzchen gelegt, so daß die Thätigkeit der Grenzwachtmannschaft nach anderer Richtung wieder ersprießlicher wurde.

Die sehr schwierigen Verhältnisse, denen der eidgenössische Grenzwachtdienst im Kanton Genf begegnet, haben zu der Nothwendigkeit geführt, auf den Zeitpunkt, wo infolge des neuen schweizerisch-französischen Konventionaltarifes verschiedene Zollerhöhungen eingetreten sind, eine etwelche Verstärkung der Grenzwachtmannschaft vorzunehmen. Die daherige Vermehrung beträgt sechs Mann, wovon fünf Mann, einschließlich eines Brigadiers, zur Bildung einer sog. brigade mobile verwendet wurden, deren Dienst an keinen bestimmten Posten gebunden, sondern darauf gerichtet ist, des Schmuggels verdächtige Unternehmungen, die z. B. auch im Transitverkehr versucht werden, zu beobachten und zu ver. folgen. Andererseits wird diese Mannschaft auch zu plötzlicher Verstärkung eines Postens resp. eines nächtlichen Patrouillendienstes bestimmt.

Die Zahl der eidgen. Grenzwächter im Kanton Genf, einschließlich der Gradirten und des Chefs, ist durch jene Vermehrung auf 86 gestiegen, immerhin eine noch kaum zureichende Mannschaftszahl für die Bewachung einer dem Schmuggel außerordentlich ausgesetzten Grenze von einer Ausdehnung von ca. 130 km.

Längs dieser Grenze bietet die größten Schwierigkeiten in dieser Hinsicht die ca. 8 km. lange Strecke längs des Grenzflüßchens Foron.

Da nämlich in der angrenzenden hochsavoyischen Zone keine Zölle bestehen, und einzig Salz, Tabak, Spirituosen und Zündhölzchen einer Verbrauchsteuer unterworfen sind, so werden Handelswaaren anderer Gattungen, die zum Verbrauche im Kanton Genf bestimmt sind, im Transit durch die Schweiz über die Zollstätte Moillesulaz, öder auch auf der Bahn nach Annemasse, nach der zollfreien Zone spedirt, um von dort, namentlich über den Foron, eingeschmuggelt zu werden.

Diesem sowohl den eidgen. Fiskus, als den ehrlichen Handelsverkehr schädigenden gesetzwidrigen Gewerbe ist Seitens des eidgen.

Grenzwachtdienstes sehr schwer beizukommen; einerseits sind die Schmuggler viel zahlreicher als die Grenzwächter, so daß diese von jenen ausgespäht werden, und andererseits ist die Begehung

625 der Grenze längs des Foronflüßchens an mehreren Stellen durch Liegenschaften unterbrochen, deren G-ebäulichkeiten entweder bis an das Bett des Foron reichen, oder von denen aus sich bis zum Bett des Foron hohe Einfriedungsmauern erstrecken, zwischen welchen der Schmuggelverkehr über den Foron sich der Aufsicht des Grenzwachtdienstes entzieht.

Vor ca. 12 Jahren dienten von diesen Besitzungen mehrere, die bei der Ortschaft Moillesulaz gelegen sind, als förmliche Schmuggeldepots, indem sie bewegliche Stege, die der Grenzwachtmannschaft unzugänglich waren, über den Foron unterhielten, und über diese Stege Handelswaaren in großer Menge unverzollt über den Foron auf Schweizergebiet schafften.

Durch Beschluß vom 22. April 1872 (Amtl. Samml. X, 769) trat der Bundesrath diesem Unfug mit der Maßregel entgegen, daß die betreffenden Liegenschaften bei Moillesulaz als aus der Zolllinie ausgeschlossen erklärt wurden, in dem Sinne, daß die aus denselben auf schweizerisches Gebiet gelangenden Waaren der Eingangsverzollung unterworfen seien.

Diese Maßregel war von guter Wirkung.

Dagegen hat sich nun seit der Erhöhung des Eingangszolles für Weingeist und Branntwein ein anderes Verhältniß gebildet und die Aufmerksamkeit der eidgen. Behörden auf sich gezogen.

Es haben sich auf den mehrerwähnten Grenzliegenschaften bei Moillesulaz einige Fabrikanten von Wermuthliqueur etablirt. Weil nämlich der angeführte, immer noch in Kraft bestehende Bundesrathsbeschluß von 1872 zur Folge hat, daß Waaren n a c h jenen 'Liegenschaften im Transit zollfrei bezogen werden können, und erst dann zollpflichtig werden, wenn sie ab denselben auf schweizerisches Gebiet geführt werden, so ziehen jene Fabrikanten aus dieser Lage der Dinge den Vortheil, daß sie ihre Fabrikate, welche sie hauptsächlich nach Frankreich ausführen, auf ausländischem Absatzgebiet um die Differenz des schweizerischen Eingangszolles für Weingeist, welcher ca. Fr. 19 per q. beträgt, billiger liefern können, als andere schweizerische Fabrikanten von Wermuthliqueur.

Dieser Vorsprung in der Konkurrenz hat die davon näher betroffenen Wermuthfabrikanten in Genf veranlaßt, bei dem Bundesrath mit dem Begehren um Aufhebung der durch Beschluß vom 22. April 1872 getroffenen Maßnahmen einzukommen.

Es konnte jedoch diesem Begehren nicht willfahrt werden, ohne daß damit der früher bestandene Schmuggel wieder in's Leben gerufen worden wäre und um so größere Dimensionen angenommen

626 hätte, als mehrere Waarengattuügen, wie z. B. feine Eßwaaren, Tabak, Cigarren, Schuhwaaren, wollene Gewebe und wollene Konfektionswaaren, -- alles Gegenstände, die sich für den Schmuggel eignen --, höhern Zollgebühren als früher unterworfen sind. Die Aufhebung des 1872 geschaffenen Ausnahmezustandes erzeigte sich vielmehr als abhängig von der Bedingung, daß der Foron auf der ganzen Länge, wo er die Grenze bildet, begehbar gemacht werde.

Zu diesem Zwecke hat sich das Zolldepartement, gestützt auf den Art. 49 des eidgen. Zollgesetzes (Arntl. Samml. II, 535), welcher die Kantone zum polizeilichen Schütze der Zollbeamten und ihrer Amtsgeschäfte verpflichtet, an die Behörden des Kantons Genf gewendet. Die Angelegenheit war am Schlüsse des Jahres bei diesen noch anhängig.

Bei Errichtung eines eidgen. Grenzwächterkorps für die Grenzen der Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau war die Leitung desselben einstweilen dem Direktor des II. Zollgebietes übertragen worden (s. Geschäftsbericht pro 1878). Auf sein Ansuchen ist derselbe im Berichtjahre von diesen Obliegenheiten enthoben und, wie schon anfänglich in Aussicht genommen war, ein besonderer Grenzwachtchef für die 36 Mann zählende Mannschaft aufgestellt worden. An diese Beamtung wurde gewählt Herr Major Salis von Zizers.

XI. Uebertretungen des Zollgesetzes.

Die Zahl der im Beriehtjahre zur Anzeige gelangten Straffälle ist um l geringer als die im Vorjahre ; von diesem Zeitraum wurden als unerledigt auf das Jahr 1882 übergetragen 15 Fälle gegen 19 pro 1881 neu angezeigt wurden .

. 634 ,, 635 ,, ,, fl.

Total

649 Fälle,gegen 654 pro 1881

Von diesen erhielten ihre Erledigung: a. durch Aufhebung d. Strafverfahrens 24 Fälle gegen 28 pro 1881 b. gütlich in Folge vorbehaltloser Unterziehung des Beklagten . 593 ,, ,, 607 ,, ,, c. durch-gerichtliches Urtheil .

. -- -- Total 617 Fälle gegen 635 pro 1881

627

Als unerledigt wurden auf das Jahr 1883 übertragen : a. bei Gericht anhängig .

. 8 Fälle gegen l pro 1881 b. bei der Zollverwaltung anhängig 24 ,, ,, 14 ,, ,, Total 32 Fälle gegen 15 pro 1881 Der Betrag -der umgangenen Zollgebühren beläuft sich auf Fr. 3921. 34 gegenüber Fr. 2859. 80 im Vorjahre, d. h. Fr. 1061. 54 mehr als 1881.

An Bußen wurden bezogen Fr. 17,470. 36 gegen Fr. 12,850. 50 im Jahr 1881. Als gesetzlicher Antheil fielen davon in die Zollkasse Fr. 5692. 93.

Im Durchschnitt wurde der 4,7-fache Betrag der umgangenen Zollgebühr als Strafmaß in Anwendung gebracht, während 1881 dieser Durchschnitt sich auf den 4,6-fachen Zoll beziffert.

Von den im Berichtjahr verzeigten 634 Zollübertretungen entfallen auf das I. Zollgebiet (Basel) .

. 161 Zollübertretungen, II.

,, (Schaff hausen) . 1 3 0 ,, m..

,, (Chur) .

. 41 IV.

.,, (Lugano) .

. 46 ,, V.

,, (Lausanne) 95 ,, VI.

,, (Genf) .

. 161 XII. Beaufsichtigung des Bezuges von kantonalen Verbrauchssteuern.

Von Seite eines Weinhändlers ist dem Bundesrath eine Beschwerde über einen Entscheid des Regierungsrathes von L u z e r n eingereicht worden, durch welchen sein Begehren abgelehnt worden war, daß sämmtliche an den betreffenden Weinhändler in Luzern anlangenden spanischen Weine mit der Minimal-Ohmgeldgebühr für fremden Wein von 102/a Cts. per Liter belegt werden möchten.

Diese Beschwerde, welche mit ebendemselben Begehren schloß, wie es an den Regierungsrath gestellt worden, wurde damit begründet, daß zufolge der Staatsverträge zwischen der Schweiz und Spanien die Einfuhr von Wein aus letzterm Lande gleich dem Wein aus Frankreich und Deutschland nur mit der niedrigsten für ausländischen Wein geltenden Ohmgeldgebühr belegt werden dürfe.

Die Untersuchung dieser Beschwerde ergab, daß für wirklichen spanischen Wein die vertragsmäßige Ohmgeldgebühr in Anwendung kommt ; dagegen konnte das Begehren, wonach sämmtliche für den betreifenden Weinhändler eingeführten Weinsendungen hinsichtlich

628 der Ohmgeldgebühr ohne Weiteres als spanische Weine zu behandeln seien, nicht als begründet betrachtet werden. Wir haben daher die Beschwerde abgewiesen.

Ein Destillateur in Bern führte Beschwerde gegen einen Entscheid der Waadtländer Behörden, wodurch er angehalten worden war, für Getränkesendungen nach dem Kanton Waad t, ungeachtet diese mit Zeugnissen über ihren bernischen Ursprung begleitet gewesen seien, die für Getränke ausländischer Herkunft geltende Konsumgebühr zu entrichten.

Der Rekurrent erhob Anspruch auf die waadtländische Gesetzesvorschrift, wonach sämmtliche Spirituosen schweizerischen Ursprungs von den Ohmgeldgebühren befreit sind und begleitete seine Eingabe mit amtlichen Bescheinigungen darüber, daß er in den letzten Jahren keinen Sprit mehr im Kanton Bern eingeführt und verohmgeldet habe.

Gegen diese Begründung wendeten die waadtländischen Behörden ein, daß wenn auch Seitens eines Fabrikanten von mit Weingeist fabrizirten Getränken nachgewiesen werde, daß er Sprit von einer Brennerei seines Kantons beziehe und keinen solchen von auswärts einführe, beziehungsweise verohmgelde, dieß die Möglichkeit dennoch nicht ausschließe, zu seinem Geschäftsbetrieb Sprit fremder Herkunft zu verwenden, den er, obgleich nicht selber eingeführt, doch bei einem Händler bezogen haben könne, welcher ausländischen Sprit halte. Von dieser Möglichkeit ausgehend, können bei Getränken, zu deren Bereitung Weingeist verwendet wird, die Ursprungszeugnisse nicht hinlängliche Garantie dafür bieten, daß der zur Bereitung jener Getränke verwendete Sprit wirklich inländisches Erzeugniß gewesen sei. Ueberhaupt können Ursprungszeugnisse einzig und allein für die Erzeugnisse des Weinbaues einigermaßen Zuverläßigkeit gewähren, aber nicht für Erzeugnisse, die aus einer Mischung verschiedener Substanzen bestehen.

Wir mußten finden, daß dieser Standpunkt sich nicht bestreiten lasse und daß die Beschwerde nicht dagegen aufkommen könne, indem der zureichende Beweis, daß der von dem Rekurrenten verwendete Weingeist ausschließlich schweizerisches Erzeugniß sei, nicht erbracht sei.

In Gemäßheit des am 21. Dezember 1850 zwischen dem damaligen eidg. Handels- und Zolldepartement und dem Kanton T e s s i n abgeschlossenen Vertrages über Auslösung eines Theiles der kantonalen Konsumogebühren, genehmigt durch den Bundesrath unterm 25. Januar 1851, hat der Bezug derjenigen Gebühren, deren Fortdauer dem Kanton Tessin bewilligt wurde, durch die eidg. Zollstätten zu geschehen.

629 Zufolge des bezüglichen Vollziehungsreglements, ebenfalls durch die eidg. Behörde genehmigt, war für die aus dem Auslande kommenden, durch den Kanton Tessin transitirenden Sendungen die Entrichtung der Konsumogebühr beim Eintritt und deren Rückvergütung beim Wiederaustritt aus dem Kanton vergesehen.

Dieses Verfahren war mit dem durch die Eisenbahn vermittelten Transitverkehr nicht mehr vereinbar. Es wurde deßhalb eine Verständigung zwischen der Gotthardbahnverwaltung und der Regierung von Tessin eingeleitet und durch den Zolldirektor in Lugano vermittelt, zum Zwecke, den Transitverkehr der auf der Bisenbahn aus dem Ausland kommenden, durch den Kanton Tessin transitirenden Waaren mit Umgangnahme von einer Hinterlage der Konsumogebühr zu regeln. Es kam hierüber eine Uebereinkunft zwischen den beiden Interessenten zu Stande, welcher wir unterm 26. Juni unsere Genehmigung ertheilt haben.

XIII. Revision des schweizerischen Zolltarifs.

Durch Bundesbeschluß vom 28. April 1882 war der Bundesrath eingeladen worden, de» Bundesversammlung Vorschläge zu machen behufs endgültiger Bereinigung des schweizerischen Generalzolltarifs.

In Erledigung dieses Postulates haben wir der Bundesversammlung unter'm 3. November 1882 eine Botschaft nebst Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif vorgelegt.

Die weitere Behandlung jener Vorlage ist sodann zunächst an eine vom Nationalrath niedergesetzte Kommission übergegangen, deren Berathungen am Schlüsse des Jahres noch nicht beendigt waren.

Seit unserer vorerwähnten Vorlage vom 3. November, welcher eine vom Zolldepartement bearbeitete gedruckte Zusammenstellung der auf einen neuen Zolltarif bezüglichen, bis Ende September 1882 eingelangten Eingaben beigegeben war, hat sich das Material an Eingaben noch erheblich vermehrt und ist bis Ende des Jahres auf die Zahl von ca. 500 angestiegen. Diese sämmtlichen Nachträge sind der nationalräthlichen Kommission zugeleitet worden.

Bundesblatt. 35. Jahrg. Bd. II.

42

630

XIV. Postulat betreffend Zollerhöhung auf Weingeist und geistigen Getränken.

Der Bundesrath ist durch Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1881 eingeladen worden, von der im Bundesgesetz vom 20. Juni 1879, Art. 2, erhaltenen Ermächtigung betreffend Erhöhung des Eingangszolles auf Branntwein u. s. w. bald thunlichst in geeigneter Weise Gebrauch zu machen.

Da der Zollansatz für Branntwein und Weingeist in Fässern im schweizerisch-französischen Konventionaltarif von 1864 gebunden war, so konnte vorstehendem Postulat nicht früher Folge gegeben werden, als bei Anlaß der in Folge des neuen Handelsvertrages mit Frankreich von 1882 eingeführten Abänderungen des schweizerischen Zolltarifs (Bundesrathsbeschluß vom 12. Mai 1882, Bundesblatt 1882, II, 805 und A. S. n. F. VI, 254).

Die auf gebrannten geistigen Flüssigkeiten eingeführte Zollerhöhung besteht in der Pestsetzung eines Zollansatzes von 20 Rp.

per 100 kg. und für jeden hunderttheiligen Grad reinen Alkohols und steht seit dem 21. Mai 1882 in Anwendung. Für denaturirten Sprit blieb der frühere Zoll vo,n Fr. 7 per q. unverändert und es ist von uns durch Beschluß vom 17. Mai (Bundesblatt II, 833) die Verzollung von denaturirtem Alkohol etc. geregelt worden. Eine nähere Instruktion zu jenem Beschlüsse wurde sodann durch das Zolldepartement erlassen.

XV. Neue Ausgabe des gegenwärtig gültigen eidgenössischen Zolltarifs.

Nachdem der ursprünglich seit 1851 bestehende Zolltarif im Jahr 1865 und sodann auf das Jahr 1873 in einer neuen Ausgabe erschienen war, mußte nach dem Abschlüsse des Handelsvertrages mit Frankreich abermals eine neue Ausgabe desselben veranstaltet werden, nach welcher sowohl das Publikum als das Zollpersonal sich in den eingetretenen Abänderungen zurecht finden könne. Es ist diese Tarifausgabe auf den 1. September erschienen und im Bundesblatt III, 641 publizirt worden; als Anhang ist derselben der durch den neuen Konventionaltarif ebenfalls theilweise raodiflzirte Spezialtarif für Eisenbahnmaterial beigegeben.

XVI. Handelsvertrag mit Frankreich.

Der Abschluß dieses Vertrages erfolgte den 23. Februar 1882.

Betreffend die von uns in Folge dieses Vertrages, der mit dem 16. Mai 1882 in Kraft getreten, getroffenen Maßnahmen beziehen

631 wir uns auf unsern Berieht an die Bundesversammlung vom 5. Juni (Bundesblatt III, 100}, sowie auf den dießfälligen Bundesbeschluß vom 30. Juni (A. S. n. F. VI, 254).

Im Zusatzprotokoll zum Handelsvertrag mit Frankreich, vom 23. Februar 1882, ist die Abhaltung einer Konferenz von Delegirten der beiden Länder, behufs Regulirung der Einfuhr von Salz aus Frankreich nach dem Pays de Gex, der zollfreien Zone von HochSavoyen und den angrenzenden schweizerischen Kantonen, vorgesehen.

Durch zufällige Umstände hat sich die Abhaltung dieser Konferenz verzögert und konnte solche im Berichtjahre nicht mehr stattfinden.

Mit der französischen Regierung ist auf dem Korrespondenzwege vereinbart worden, Klaviere, welche aus dem einen Lande miethweise nach dem andern bezogen werden, während der Dauer des zwischen der Schweiz und Frankreich 1882 abgeschlossenen Handelsvertrages unter sechsmonatlicher Freipaßabfertigung zollfrei zuzulassen.

XVII. Zolldienst an den internationalen Eisenbahnstationen in Chiasso und Luino. Uebereinkunft mit Italien.

Im Vertrage mit Italien vom 23. Dezember 1873, Artikel 10, (Amtl. Samml. XI, 478) ist vorgesehen, daß der Betriebseröffnung der Gotthardbahn vorgängig die nähern Bestimmungen über die Zollabfertigung auf den internationalen Stationen durch eine besondere Vereinbarung geregelt werden sollen.

Als Ergebniß der dießfälligen Unterhandlungen wurde uuterm 15. Dezember 1882 eine Uebereinkunft durch den Vorsteher des eidgen. Zolldepartements und den Gesandten des Königreichs Italien unterzeichnet. Wir haben dieser Uebereinkunft unterm 29. Dezember unsere Genehmigung ertheilt. Von Italien ist die Genehmigung bis Ende des Berichtjahres nicht eingetroffen.

XVIII. Handelsvertrag mit Oesterreich.

Das Schlußprotokoll zu diesem Vertrage (Amtl. Samml. IX, 576) enthält unter dem Titel ,,zum Artikel 3 des Vertrages" die Anmerkung, daß die zur Zeit des Abschlusses des Vertrages faktisch bestehenden Zoll- und Verkehrserleichterungen längs der beiderseitigen Grenzen während der Dauer dieses Vertrages unter den

632

bestehenden Bedingungen aufrecht erhalten und möglichst ausgedehnt werden sollen.

Auf eingegangene Mittheilungen, wonach die zur Zeit des Vertragsabschlusses bestandenen Erleichterungen im Reparatur-, Veredlungs- und Grenzverkehr österreichischerseits in neuerer Zeit aufgehoben worden seien, so daß z. B. keine Maschine nach der Schweiz zur Reparatur gesandt werden könne, ohne bei der Rückkehr mit dem österreichischen Einfuhrzolle belastet zu werden, haben wir unsere Gesandtschaft in Wien mit einer dießbezüglichen Vorstellung bei der k. k. Regierung beauftragt. Es war dieß gegen Ende Dezember; eine Antwort war am Jahresschluß noch ausstehend.

XIX. Finanzielle Ergebnisse.

A. Einnahmen.

Differenz pro 1882.

1882.

1881.

Mehr.

Weniger.

Fr.

Rp.

Fr.

Rp.

Fr.

Kp.

Einfuhrzölle .

Ausfuhrzölle .

Durchfuhrseheingebühren - Niederlagshausgebühren .

Bußenantheile Ordnungsbußen Waaggebühren Untermiethen .

Verschiedenes

17,868,507 602,578 6,865 27,641 5,662 1,226 4,533 18,545 68,422

86 55 65 48 87 56 74 67 62

16,766,716 . 548,632 5,790 24,518 4,206 1,082 3,726 18,758 63,063

89 25 45 62 75 88 66 01 27

1,101,790 53,946 1,075 3,122 1,456 143 807 5,359

97 30 20 86 12 68 08 -- 35

Total Nach Abzug der Mindereinnahme von ergibt sich pro 1882 eine Totalmehreinnahme von

18,603,985

--

17,436,495

78

1,167,701

56

212

34

1,167,489

22

_--

.

Fr.

-- -- -- -- --

--

212

-- -- 34 --

212

34

--

--

Rp.

,

-- "

633

634

Dieses Resultat ist auf die in Folge des neuen Handelsvertrages mit Frankreich am 21. Mai 1882 in Kraft getretenen Zollerhöhungen zurückzuführen. Ohne diese letzteren würden sich, wie aus der beifolgenden Tabelle ersichtlich, die Zolleinnahmen für die nämlichen Einfuhrquantitäten um Fr. 1,008,432. 67 weniger, d. h. auf Fr. 17,595,552. 33 belaufen haben, welcher Betrag die Einnahmen pro 1881 nur um Fr. 159,056. 55 übersteigt.

Es ist nun vorauszusehen, daß als Wirkung der eingeführten Zollerhöhungen eine erhebliche Verminderung der Einfuhr an den mit erhöhten Zöllen belegten Waarenartikeln eintreten wird, so daß es auf Täuschung beruhen würde, wenn man die künftigen Erträgnisse der Zölle nach dem Ergebnisse von 1882 bemessen wollte. Wir beziehen uns diesfalls auf das in unserer Botschaft betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif, vom 3. Nov. 1882 (B.-B1. IV, 8. 355) Gesagte, sowie auf die Ihrer h. Behörde bei Anlaß der Tarifberathungen in gedruckter Ausgabe ausgetheilte Berechnung des muthrnaßlichen finanziellen Ergebnisses des bundesräthlichen Zolltarifentwürfes.

Wir fügen hier die Meldung bei, daß der Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1881, durch welchen der Bundesrath eingeladen wurde, die Gesammtsumme der Einnahmen der Zollverwaltung nach den einzelnen Rubriken a--i, welche später in der Staatsrechnung aufgeführt werden, schon im Budget zu spezifiziren, sich durch Ausführung von 1882 an erledigt findet.

B. Aasgaben.

Differenz pro

1881.

1882.

Mehr.

I.

II.

III.

IV.

Gehalte Reisekosten u. Expertisen Büreaukosten Mobiliar und Geräthschaften V. Grenzschutz VI. Verschiedenes : 1) Zollvergütungen: a. für Eisenbahnschienen b. für andere Waaren 2) Verschiedene Unkosten, Unvorhergesehenes Total Nach Abzug der Minderausgaben von ergibt sich pro 1882 eine Totalmehrausgabe von .

1882.

Weniger.

Fr.

869,910 10,572 146,038

Ep.

79 20 98

Ep.

67 20 48

Fr.

11,173 4,337 11,050

Ep.

Fr.

Kp.

858,737 6,235 134,988

12 -- 50

-- -- --

-- -- --

8,318 436,294

47 50

9,901 428,581

56 17

-- 7,713

-- 33

1,583 --

09

25,171 21,728

82 09

59,769 12,972

13 09

-- 8,756

-- --

34,597

31

--

--

30,951

43

28,071

43

2,880

--

--

--

1,548,986

28

1,539,256

73

45,909

95

36,180

40

Fr.

--

--

--

--

--

36,180

40

--

--

--

--

--

--

9,729

55

--

--

636 Nach Abzug der Ausgaben für Mobiliar und Gerätschaften, sowie für Zollvergütungen, im Gesammtbetrage von Fr. 55,218. 38, von dem Total der Ausgaben von Fr. 1,548,986. 28 verbleiben als eigentliche Verwaltungskosten Fr. 1,493,767. 90 gegenüber denjenigen von Fr. 1,456,613. 95 des Jahres 1881, also mehr pro 1882 Fr. 37,153. 95.

Das Prozentverhältniß der Verwaltungskosten gegenüber den Roheinnahmen beträgt im Jahre 1882 8.023 % , im Jahre 1881 8.864 %.

Zum Voranschlage verhält sich das Rechnungsergebniß folgendermaßen : Einnahmen: Jahresrechnung .

.

.

. F r . 18,603,985.-- Budget · ,, 17,100,000. -- Mehreinnahmen Ausgaben : Jahresrechnung . Fr. 1,548,986. 28 Budget nebst Nachtragskrediten ,, 1,592,100. -- Minderausgaben

Fr. 1,503,985. --

Somit Mehrertrag gegenüber dem Budget

Fr. 1,547,098. 72

,,

43,113.72

Nach Abzug der Gesammtausgaben der Zollverwaltung verbleibt ein Netto-Erträgniß an Zolleinnahmen von Fr. 17,054,998. 72 gegenüber 1881 mit ,, 15,897,239.05 Vermehrung der Netto-Einnahmen pro 1882 um Fr. 1,157,759. 67

Gegenüber den einzelnen Büdgetansätzen stellen sich die Ausgaben wie folgt:

Rechnungsrubrik.

Budget nebst Nachtragskrediten.

Î S. Fr.

I. G e h a l t e : / 35,900 A . Oberzolldirektion . . . . \ 1,600 122,800 B. Zollgebietsdirektionen . .

721,800 C. Zollstätten 12,000 D . Gehaltsnachgenuß . . . .

14,000 II. R e i s e n und E x p e r t i s e n .

IH. B u r e a u k o s t e n : 77,000 1 . Miethen . . .

. . .

27,000 2. Heizung, Beleuchtung etc. .

3. Büreaubedürfnisse , Druck42,000 sachen 4. Nebenaustfaben 6,000 5 · Uebertrag 1,060,100

Rechnung.

Mehrausgabe.

Minderausgabe.

Rp.

Fr.

Kp.

Fr.

Kp.

Fr.

RP.

-- -- -- --

} 35,859 118,054 703,662 12,335 10,572

20 -- 59

--

1,640 4,746 18,137

-- 20

--

-- -- -- -- --

-- 3,427

80 -- 41 -- 80

73,360 24,476

40 06

--

--

3,639 2,523

60 94

41,967 6,234 5

92 60

32

08

234

60

1,026,521

97

569

60

34,147

63

-- --

"

-- --

335

BUdget nebst Nachiragskrediten.

Rechnungsrubrik.

Fr.

Uebertrag 1,060,100 IV. Mobiliar u. G-eräthschaften 10,000

VI. V e r s c h i e d e n e s : / 45,000 1 . Zollvergütungen . . . . \ 7,000 2. Entschädigungen für äußerordentliche Aushülfe etc., 30,000 Unvorhergesehenes . . .

Total

Ersparniß gegenüber dem Budget

Mehrausgabe.

Rechnung.

Rp

Fr.

Ep.

--

1,026,521

97

--

8,318

47

436,294

50

440,000

V. G r e n z s c h u t z

CO CD

--

--

\ 46,899 91

Fr.

569 --

--

Minderausgabe.

Rp.

Fr.

Rp.

60

34,147

63

--

1,681

63

3,705

50

--

5,100

09

--

44,634

-- 75

30,951

43

951

43

1,548,986

28

1521

03

1,592,100

--

1,548,986

28

1,521

03

43,113

72

43,Ì13

72

639 Wie aus der vorstehenden Zusammenstellung erhellt, schließt die Ausgabenrechnung der Zollverwaltung für das Jahr 1882, gegenüber der diesfalls in Voranschlag gebrachten Totalsumme von Fr. 1,592,100, mit einem Betrage von Fr. 1,548,986. 28 ab, so daß im Ganzen Fr. 43,113. 72 weniger verausgabt wurden, als büdgetirt war.

Es hat jedoch bei drei Unterabtheilungen der Rechnung eine Kreditüberschreitung im Gesammtbetrage von Fr. 1521. 03 stattgefunden, zu deren Begründung wir Folgendes anzuführen haben : Ad I. D. G e h a l t s n a c h g e n u ß . Mit Rücksicht auf die Schwankungen, denen die hieher fallenden Ausgaben naturgemäß unterworfen sind, läßt sich die Tragweite dieser letzteren jeweilen kaum zum Voraus berechnen.

Während im Jahre 1881 14 Fälle von Besoldungsnachgenuß, mit Fr. 17,698. 50 zur Ausbezahlung gelangten, kamen pro 1882 neun solche vor, mit Fr. 12,335, von welchen wiederum zwei mit Fr. 2460 auf den Monat Dezember entfallen.

Ad IH. 4. N e b e n au s g a b e n. Infolge der Eröffnung der durchgehenden Linie der Gotthardbahn, namentlich aber infolge der zeitweiligen Unterbrechung des Verkehrs über,, den Brenner, wurde der Andrang von Gütern im Bahnhof Chiasso ein so außerordentlicher, daß, behufs der zollamtlichen Behandlung derselben außergewöhnliche Anschaffungen an Verbleiungs-Material u. a. nothwendig wurden. Sodann war die Einrichtung der Zollstätte im Bahnhof Luino mit beträchtlichen Kosten für Mobiliartransport verbunden.

Ad VI. 2. E n t s c h ä d i g u n g e n für a u ß e r o r d e n t l i c h e A u s h ü l f e , U n v o r h e r g e s e h e n e s etc. Zahlreiche und langdauernde Krankheitsfälle, Abwesenheiten wegen Einberufung zum Militärdienst und veränderte Verkehrsverhältnisse machten die Anstellung von k außerordentlichem 'Hilfspersonal, sowie Dislokationen und daherige Entschädigungen an Beamte und Angestellte der Zollverwaltung unerläßlich.

Die Ausgaben, welche die angeführte Büdget-Ueberschreitung von Fr. 1521. 03 verursachten, fallen auf die Rechnungstellung pro November und Dezember, d. h. auf einen Zeitpunkt, wo die Einholung einer Nachtragskredit-Bewilligung bei Ihrer h. Behörde nicht mehr thunlich war.

Wir ersuchen Sie, uns diesfalls Indemnität gewähren zu wollen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Uebersicht des Transitverkehrs 1881/82 mit Geleitscheinabfertigung auf 6 Monate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1883

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.04.1883

Date Data Seite

613-639

Page Pagina Ref. No

10 011 867

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.