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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 30. November 1883.)

Herr Oberlieutenant Dr. F r a n z hat die von ihm nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle als Instruktor I. Klasse der Sanitätstruppen, unter Verdankung der geleisteten Dienste, vom Bundesrathe erhalten.

(Vom 4. Dezember 1883.)

Vom Bundesrathe sind gewählt worden: als Posthalter in Merenschwand : Hr. Martin Anton Fischer, von und in Merenschwand (Aargau), Lehrer daselbst; ,, Postkommis in Zürich : ,, Jules Bonjour, Postaspirant, von Lignières (Neuenburg), in Vuillerens (Waadt).

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Inserate.

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1883 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

752 Das Bundesblatt wird enthalten: Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen ; gewisse Beschlüsse der Käthe, und Schlußnahmen des Bundesrathes Über Sachen, welche nicht von allgemeiner Bedeutung sind; Auszüge aus den Verhandlungen der Bundesversammlung und Berichte ihrer Kommissionen; die Uebersichten der monatlichen Einnahmen der Zollverwaltung und der Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz im Laufe eines Monats, verglichen mit dem Vorjahre; ferner das Viehseuchenbülletin ; Ausschreibungen von Stellen und von Lieferungen an eidg. Departemente; die Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen; Anzeigen von Eisenbahndirektionen über Tarife, Verpfändungen etc. ; endlich Anzeigen von eidgenössischen und kantonalen Behörden und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben: Die neu erscheinenden Bundesgesetze und Verordnungen, die Bundesbeschlüsse, welche die Eisenbahnen nicht betreffen 5 die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge; die jährliche eidgenössische Staatsrechnung, und die in den drei Landessprachen verfaßte Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren; die Uebersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern etc.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur für ein ganzes Jahr, bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die Jahres-Abonnemente anzunehmen, wann es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Nummern werden den Abonnenten immer und beförderlich nachgeliefert. Die alten Abonnemente müssen aber am Schluße eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bundesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrücklich nicht bloß auf ein Jahr, sondern fest genommen werden.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen ; hingegen hat man sich für geschlossene Gesetzbände
an das Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen in Betreif des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbllreaux, in zweiter Linie bei

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der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Drucksachen der Bundeskanzlei gemacht werden, und zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Bogen 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1883.

Die Schweiz. Bundeskanziei.

"Warnung.

Es kommt in jüngster Zeit wiederholt vor, daß von Frankreich, namentlich von Paris aus, theils durch Zeitungsinserate, theils durch direkt an verschiedene Personen versandte Briefe, unter der Bedingung einer vorher ein zubezahlenden Kaution Stellen angetragen werden. Diejenigen, welche auf das Anerbieten eingehen, werden unter irgend einem Vorwande oder indem sich der Empfanger den weitern Nachforschungen durch die Flucht entzieht, um die geleistete Kautionssumme gebracht.

Da dieser Industrie, welche in Frankreich unter dem Namen ,,vol au cautionnement" bekannt ist, auch in der Schweiz bereits verschiedene Personen zum Opfer gefallen sind, so wird das Publikum davor gewarnt, derartigen Offerten Gehör zu schenken.

B e r n , den 3. Dezemher 1883.

Oie Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Leon Girod in Freiburg hat als Unteragent der Auswanderungsfirma Ph. Bommel & die. in Basel (Bundesblatt 1881, IV, 30) zu fungiren aufgehört.

B e r n , den 4. Dezember 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

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Bekanntmachung.

Albrecht Wäffler in Bern hat als Unteragent der Auswanderungsagentur Louis Kaiser in Basel (Bundesblatt 1883, I, 391) zu fungiren aufgehört.

B e r n , den 27. November 1883.

Schweiz. Handels- und Landwirthschaftsdepartement.

Schweizerische Nordostbahn.

Ein mit 5. Dezember in Kraft tretender provisorischer Ausnahmetarif für den Export von Sprit in "Wagenladungen aus Bayern nach der Schweiz und darüber hinaas kann bei unsern größern Stationen, sowie beim Tarifbureau zum Preise von 10 Cts. bezogen werden.

Z ü r i c h , den 29. November 1883.

Die Direktion.

Gotthardbahn.

Mit dem 1. Dezember d. J. tritt zum Distanzenzeiger vom 15. September 1883 für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, Gepäck etc. im direkten Verkehr G. B. - J. B. L., E. B. und S. 0. & S. ein Ergänzungsblatt in Kraft.

L u z e r n, den 30. November 1883.

Die Direktion.

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Inserate.

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1883

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

61

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.12.1883

Date Data Seite

751-754

Page Pagina Ref. No

10 012 122

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