Verfügung im Widerspruchsverfahren 2807/1998 Widersprechende/r Zürcher Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9, 8010 Zürich, Schweizer Marke Nr. 446 740 (K Zürcher Kantonalbank), Vertreter/in Korth Neff Esslinger, Rechtsanwälte in Kreuzplatz 20, 8032 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Kamerbeek Groep BV, Stationsplein 121, NL ­ 3811 NE Amersfoort, Internationale Marke Nr. 686 198 (Bildmarke) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. Februar 2000 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 2807 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, nämlich 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1500 Franken zu zahlen (inkl. Ersatz der Hälfte der Widerspruchsgebühr)

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

7. März 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0451

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