00.016 Legislaturplanung 1999­2003 Bericht der Spezialkommission des Nationalrates vom 29. Mai 2000

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Die mit der Prüfung der Legislaturplanung 1999­2003 beauftragte Spezialkommission des Nationalrates tagte am 19. April, am 2., 9. sowie abschliessend am 29. Mai 2000. Sie beabsichtigt, am kommenden 5. Juli zu einer Evaluationssitzung zusammenzutreten.

Antrag der Kommission Die Kommission beantragt einstimmig, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und die Richtlinienmotionen (Anhänge 1 und 3) zur Ergänzung, Ausgestaltung oder Korrektur gewisser Aspekte des Legislaturplanungsberichtes zu überweisen.

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Bericht 1

Einleitung

Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollten uns eigentlich täglich mit der Zukunft auseinander setzen und die künftigen Entwicklungen antizipieren. Wir sollten rechtzeitig die notwendigen Weichen so stellen, dass die Zukunft mindestens für die grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer zur Freude, zur Erleichterung, zur Bereicherung ihres Lebens und Erweiterung ihres Horizontes wird. Wenigstens könnten wir uns fragen, wie wir solchen Ansprüchen eher genügen und uns solchen Entwicklungen eher annähern könnten. Doch leisten wir eine solch zukunftsträchtige Arbeit wirklich? Finden wir die Zeit, die Musse, die Kraft zum Nachdenken, welche eine so verstandene politische Zukunftsarbeit voraussetzt?

Einmal in vier Jahren haben wir ganz offiziell nicht nur eine entsprechende Chance, sondern sogar eine solche Pflicht. Zu Beginn jeder Legislaturperiode wird von Gesetzes wegen von uns erwartet, dass wir zukunftsträchtig sind und zumindest die Legislaturplanung des Bundesrates beurteilen. Zwar müssen wir dies unter garstigen Umständen leisten: Wir bekommen den bundesrätlichen Bericht erst im März und müssen bereits im Juni unsere Beurteilung und unsere alternativen Vorstellungen, kondensiert in eigentlichen Handlungsaufträgen, vorlegen. Diese Umstände sind mehr als verbesserungsfähig (siehe Ziff. 1). Diesmal haben wir sogar die Chance, auch hier für künftige Kolleginnen und Kollegen Verbesserungen vorzuschlagen: Wir werden an einer Evaluationssitzung nach der Sommersession entsprechende Reformideen ausarbeiten und in die Reform des Geschäftsverkehrsgesetzes (neu bald «Parlamentsgesetz» genannt) einfliessen lassen können.

Doch trotz allseitigen Überlastungen und einer wenig spürbaren Aufbruchstimmung hat die Kommission den Auftrag ernst genommen, sich selbstständig Überlegungen zu den besonderen Herausforderungen zu machen, denen sich die Schweiz in den kommenden vier Jahren stellen muss. Wir waren uns bewusst, dass sich diese Herausforderungen für die kommenden vier Jahre nur dann erschliessen, wenn wir uns zwingen, uns zu fragen, wie sich die Gesellschaft Schweiz in den nächsten zehn Jahren entwickeln könnte. Dies im Bewusstsein, dass es gewiss nicht genau so kommen wird, dass die Gesellschaft Schweiz nur ein kleiner Ausschnitt der europäischen Gesellschaft ist, mit der sie existenziell verwoben
ist, und dass sich gesellschaftliche Entwicklungen heute nur noch beschränkt von der nationalen Politik beeinflussen lassen.

Einen ganzen Tag haben wir in einem Hotel am Bielersee verbracht, das nach einem der grössten Philosophen benannt ist: nach Jean-Jacques Rousseau, der vor über 200 Jahren gesellschaftliche Gestaltungsprinzipien entwickelte, denen wir uns heute noch verpflichtet fühlen. Dort haben wir uns mit Experten auseinander gesetzt, die das Privileg haben, täglich über den Tag hinaus denken zu können. Sie finden die Antizipationen der Herren Fahrni, Kappeler und Glotz im Kapitel 4 dieses Berichtes zusammengefasst. Gewiss haben die einzelnen Mitglieder der Kommission nicht alle Themen der Experten geschätzt und sie wurden logischerweise teilweise sehr kontrovers beurteilt. Und doch schälte sich an den restlichen Kommissionssitzungen so etwas wie eine gemeinsame Grundsensibilität heraus, die gewiss in einzelne Richtlinienmotionen eingeflossen ist, die Ihnen von der Mehrheit der Kommission unterbreitet werden.

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Einerseits ist da die Einsicht in die grossen sozialen Verwerfungen zu nennen, welche der rasante technologische Wandel bewirken könnte. Was können wir tun, damit nicht nur die Privilegierten, die gut Ausgebildeten, sich angesichts dieses Wandels behaupten können? Was können wir tun, damit die Veränderungen, welche die neuen technologischen Entwicklungen auslösen werden, das Verständnis füreinander trotz der unterschiedlichen kulturellen Sensibilitäten in der Schweiz fördern und nicht noch mehr erodieren lassen?

Andererseits müssen wir uns mit der Tatsache auseinander setzen, dass die Definitionskraft der transnationalen Märkte immer grösser, die Gestaltungsmacht der Gesellschaft hingegen immer kleiner wird. Was bedeutet dies für die Gesellschaft Schweiz, in der die Selbstbestimmung immer ein besonderer Anspruch Vieler war?

Verabschieden wir uns noch nicht von dem Anspruch, eine Gemeinschaft zu sein, in der man sich in garstigen Zeiten beisteht und sich auch in besseren Zeiten nicht vergisst? Oder bringen wir die Kraft auf, die alten Werte neu zu verankern und auf einer neuen Ebene an der Schaffung der Einrichtungen mitzuwirken, welche die Voraussetzung dafür sind, dass wir auch unter anderen Umständen immer noch frei sein können?

Wir haben uns in diesem Rahmen Dutzende von Fragen gestellt, viele Thesen erörtert und noch mehr Antworten erwogen. In Bereichen, wo ein Konsens über die Beurteilung der Trends, des Handlungsbedarfs und der möglichen Handlungsinhalte gefunden werden könnte und die vom Bundesrat zu wenig oder gar nicht beachtet wurden, hat die Kommission Ihnen Richtlinienmotionen vorgelegt, die Sie im Folgenden im Detail zur eigenen Beurteilung finden.

Wir sind Ihnen nicht nur für eine aufgeschlossene Prüfung unserer Erwägungen dankbar, sondern auch für Hinweise, wie inskünftig der Prozess der Planung der Staatstätigkeit und der Gestaltung der Gesellschaft Schweiz verbessert und die Mitwirkung des Parlamentes fruchtbarer gestaltet werden könnte.

2

Rechtlicher Rahmen

Die Bundesverfassung enthält keine Bestimmung darüber, wie das Parlament und der Bundesrat bei der politischen Planung zusammenzuarbeiten haben. In der Regel wird vorausgesetzt, dass die materielle Kompetenz auch die Planungskompetenz einschliesst. Jedesmal, wenn die politische Planung die verfassungsmässigen Zuständigkeiten des Parlamentes tangiert ­ dies trifft ganz offensichtlich bei den Regierungsrichtlinien und beim Finanzplan zu ­, muss die Bundesversammlung in die Planung einbezogen werden. Die Staatsführung ist eine gemeinsame Aufgabe der Bundesversammlung und des Bundesrates1.

Das Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) und das Finanzhaushaltgesetz regeln die Mitwirkung des Parlamentes bei der Ausarbeitung dieser beiden zentralen Pläne. Gemäss Artikel 45bis des Geschäftsverkehrsgesetzes2 und Artikel 23 des Finanzhaushaltgesetzes3 unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung einen Bericht über seine Legislaturplanung. Diese umfasst den Bericht über die Richtlinien der Regie1 2 3

Parlamentarische Initiative 88.237 Verfahren bei politischer Planung, Bericht der Kommission des Nationalrates vom 31. Oktober 1988; BB 1989 I 1205 SR 171.11 SR 611.0

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rungspolitik sowie den Finanzplan der Legislaturperiode. Artikel 45ter GVG hält fest, dass die beiden Räte den Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik und den Finanzplan der Legislaturperiode getrennt, aber in der gleichen Session zu behandeln haben.

Diese Legislaturplanung erläutert den Vollzug der Richtlinien der vergangenen Legislaturperiode, vermittelt einen Überblick über die Gesamtheit der Regierungsaufgaben und gibt Auskunft über die Ziele, die der Bundesrat in der neuen Legislatur anstrebt. Die Richtlinien der Regierungspolitik und der Legislaturfinanzplan sind nach Bedeutung und Dringlichkeit zu ordnen. Ferner nennt das Gesetzgebungsprogramm der Richtlinien die Ziele der geplanten Erlasse. Die Richtlinien der Regierungspolitik und der Finanzplan der Legislaturperiode werden sachlich und zeitlich miteinander verknüpft.

Der Finanzplan setzt auf Grund der Prioritätenordnung der Richtlinien den künftigen Finanzbedarf für die Legislaturperiode fest und zeigt, wie dieser gedeckt werden soll. Der Stand der Aufgabenerfüllung sowie die konjunkturpolitischen Erfordernisse werden berücksichtigt.

Der Bericht wird der Bundesversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet. Die Bundesversammlung kann weder die Richtlinien noch den Finanzplan ändern; hingegen kann sie gemäss Artikel 45ter GVG Motionen zu den Richtlinien einreichen und auf diesem Wege klare Aufträge erteilen. Dieses Instrument wurde bei der GVG-Revision im Jahre 1979 eingeführt. Die Richtlinienmotion wird im Unterschied zu einer gewöhnlichen Motion im beschleunigten Verfahren behandelt.

Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Frage der Mitwirkung des Parlamentes am Planungsprozess in den letzten Jahrzehnten schon verschiedentlich zur Sprache kam.

So wurde Ende der Achtzigerjahre mit einer Parlamentarischen Initiative verlangt, dass das Parlament bereits in der Planungsphase einzubeziehen sei; der Bundesrat wurde aufgefordert, den Fraktionen einen Bericht über die Schwerpunkte der kommenden Legislatur vorzulegen. Dieser Initiative wurde keine Folge gegeben. Ebenfalls abgelehnt wurden verschiedene Vorstösse, welche darauf abzielten, den Beschlüssen des Parlamentes über eine Genehmigung oder Erklärung zwingenderen Charakter zu verleihen. Die Räte waren jeweils der Meinung, dass das Parlament von der politischen Planung lediglich
Kenntnis nehmen sollte und gegebenenfalls über Richtlinienmotionen intervenieren könne.

Der Bundesrat hat die Legislaturplanung 1999­2003 am 1. März 2000 verabschiedet.

3

Arbeiten der Kommission

In den letzten Jahren wurde die Art und Weise der parlamentarischen Prüfung der Legislaturplanung verschiedentlich kritisiert. Die Kommission hat deshalb beschlossen, diesen Bericht detailliert zu prüfen und ihre eigenen Überlegungen über die Zukunft der Schweiz und ihre Herausforderungen der nächsten Jahre einzubringen. Zu diesem Zweck trat die Kommission viermal zusammen.

An ihrer ersten Sitzung vom 19. April 20004 diskutierte sie über die Rolle, welche das Parlament bei der politischen Planung spielen kann und muss. Sie nahm insbesondere Kenntnis von den derzeit laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit der 4

Vgl. Ziff. 3

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Totalrevision des GVG und den Bestrebungen zur Neudefinition der Rolle des Parlamentes bei der politischen Planung. Darauf zog sie Bilanz über die Legislatur 1995­1999 und über die parlamentarische Arbeit zur Legislaturplanung im Jahre 1996. Schliesslich nahm sie die Diskussion über die neuen Legislaturziele auf, welche ihr von Bundespräsident Adolf Ogi dargelegt wurden.

Am 2. Mai 2000 setzte sich die Kommission mit den Herausforderungen auseinander, die sich der Schweiz im kommenden Jahrzehnt stellen dürften. Sie hörte dazu die Referate folgender Experten an: Fritz Fahrni, Professor an der ETH Zürich (von 1988 bis 1999 Direktor der Firma Sulzer), über die «globalen Trends in der Wirtschaftsentwicklung der Schweiz»; Peter Glotz, Direktor des Medien- und Kommunikationsforschungsinstitutes der Hochschule St. Gallen, über «die Entwicklungsperspektiven der digitalen Ökonomie»; sowie Beat Kappeler, Professor am Institut des hautes études en administration publique in Lausanne, über «die Zukunft der schweizerischen Gesellschaft»5. Im Weiteren hörte sie André Nietlisbach an, Chef der Sektion Planungsfragen der Bundeskanzlei, der über die Zukunftsszenarien in der Bundesverwaltung, insbesondere über die Arbeit des Perspektivstabs, sprach.

Am 9. Mai 2000 nahm die Kommission die materielle Prüfung des Legislaturplanungsberichts auf. Dabei ortete sie insbesondere die Bereiche des Berichts, welche zu ergänzen, weiter auszugestalten oder gar zu korrigieren sind und prüfte die ersten Richtlinienmotionen.

Am 29. Mai 2000 liess sich die Kommission vorerst zu den Themen Steuerquote und Staatsquote, ökologische Steuerreform, Computerkriminalität und -spionage informieren. Anschliessend prüfte sie die restlichen Richtlinienmotionen. Schliesslich beschloss sie, ihrem Rat Kenntnisnahme des Berichts zu beantragen. Gleichzeitig beschloss sie, am 5. Juli zu einer Evaluationssitzung zusammenzutreten.

4

Erwägungen zum Legislaturplanungsbericht

Bundespräsident Adolf Ogi stellte der Kommission am 19. April 2000 die Legislaturziele des Bundesrates vor, die sich auf folgende drei «Körbe» verteilen.

5

1.

Der erste Korb ist der Schweiz als Partnerin in der Welt gewidmet: Die internationalen Mitwirkungsmöglichkeiten der Schweiz sollen verbessert werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Schweiz an Attraktivität verloren hat und nicht mehr die Rolle spielt, die sie früher spielte. Um dem abzuhelfen, will der Bundesrat aussen- und sicherheitspolitisch stärkere Akzente setzen, und zwar bei der Friedensförderung, der Entwicklungszusammenarbeit und beim Schutz der Menschenrechte. Auch will er zu einer neuen, offenen und nachhaltigen Weltwirtschaftsordnung beitragen.

2.

Der zweite Korb ist der Erhaltung unserer wichtigsten Ressourcen gewidmet, d.h. der Schweiz als Werk-, Denk- und Schaffensplatz. Dafür muss ein optimaler Rahmen für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen abgesteckt werden. Der Bundesrat will über einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und eine moderate Steuerquote für Stabilität, Wachstum, neue Arbeitsplätze, Wohlfahrt und sozialen Zusammenhalt sorgen.

Vgl. Ziff. 4

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3.

Der dritte Korb bezeichnet die Schweiz als Heimat für alle Bewohnerinnen und Bewohner. Hierzu soll der soziale und regionale Ausgleich gefördert werden. Dabei will der Bundesrat vor allem auf den kulturellen und historischen Errungenschaften unseres Landes aufbauen.

Die Kommission begrüsst die Diskussion, welche die Legislaturplanung zwischen Bundesrat und Parlament ausgelöst hat, denn eine politische Planung ist in ihren Augen nur im Zusammenspiel zwischen Exekutive und Legislative möglich. Dabei geht es darum, einen gemeinsamen politischen Nenner zu finden, dies im vollen Bewusstsein, dass dieser Bericht in erster Linie ein Mittel zur Verwaltungsführung des Bundesrates ist.

Der Legislaturplanungsbericht hat in der Kommission insgesamt ein gutes Echo gefunden. Positiv beurteilt wurde vor allem die Bündelung der Ziele. Allerdings sind verschiedene Ziele schwer messbar und es ist zu bedauern, dass die Legislaturplanung nicht über die Gesetzgebungsplanung der Legislatur hinausgeht. Weiter bedauert die Kommission, dass der Bericht nicht auf eine längerfristige Perspektive ausgerichtet ist. In den Augen der Kommission müsste eine Planung, die nicht eine blosse Fortführung der laufenden Staatstätigkeiten sein soll, mindestens einen zeitlichen Horizont von etwa 15 Jahren umfassen. Dies gilt für mehrere Bereiche des Berichtes, so u.a. für die Sozial-, die Verkehrs-, die Bildungs- und die Bevölkerungspolitik. In all diesen Bereichen ist eine kurzfristige Staatsführung nur möglich, wenn eine mittelfristige Perspektive gegeben ist.

Obschon für Evaluationstätigkeiten die Geschäftsprüfungskommissionen zuständig sind, erlaubt sich die Kommission darauf hinzuweisen, dass gewisse Ziele der Legislaturplanung 1995­1999 nicht ganz oder teils gar nicht erreicht worden sind. Die letzte Legislaturplanung enthielt gewisse Leitideen, beispielsweise die Stärkung des nationalen Zusammenhalts oder die Stärkung der Wohlfahrt. Im Bereich der Stärkung der Wohlfahrt hatte der Bundesrat auf die Bedeutung hingewiesen, welche die Politik in Bezug auf die in der Schweiz ansässigen Ausländerinnen und Ausländer hat. Auf diesem Gebiet wurde das gesetzte Ziel bei weitem nicht erreicht. Der nationale Zusammenhalt seinerseits hat heftige Rückschläge erlitten. Die Kommission ist der Meinung, dass in diesen beiden vorrangigen Bereichen ernsthafte Bemühungen unternommen werden müssen.

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Expertenthese

Die Kommission hat den Legislaturplanungsbericht eingehend geprüft, obschon es sich dabei in erster Linie um ein Führungs- und Planungsinstrument des Bundesrates handelt. Ihrer Meinung nach muss eine Planung über eine blosse Fortführung der laufenden Tätigkeiten hinausgehen. Es erscheint deshalb illusorisch, eine Legislatur planen zu wollen, ohne dabei die Herausforderungen einzubeziehen, denen die Schweiz in den nächsten zehn Jahren gegenüberstehen wird. Die Kommission hat deshalb folgende auf das Erstellen von Zukunftsanalysen spezialisierten Experten angehört: Fritz Fahrni, Professor an der ETH Zürich und von 1988 bis 1999 Direktor der Firma Sulzer («Globale Trends in der Wirtschaftsentwicklung der Schweiz»), Peter Glotz, Direktor des Medien- und Kommunikationsforschungsinstitutes der Hochschule St. Gallen («Die Entwicklungsperspektiven der digitalen Ökonomie») sowie Beat Kappeler, Professor am Institut des hautes études en administration pu-

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blique in Lausanne («Die Zukunft der schweizerischen Gesellschaft»). Nachstehend sind die Thesen dieser Experten zusammengefasst.

5.1

Fritz Fahrni: Globale Trends in der Wirtschaftsentwicklung

Die Wirtschaftsentwicklung dürfte durch verschiedene Elemente beeinflusst werden, so u.a. durch neue Technologien, neue Werkstoffe, durch die zunehmende Polarisierung sowie durch neue ethische Kriterien.

Die Entwicklung neuer Technologien könnte das Gesicht der Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend verändern und neue Anwendungsfelder schaffen. In diesem Zusammenhang zu nennen sind beispielsweise das E-Banking, die elektronischen Medien, die Agro- und die Pharmaindustrie. Die Nanotechnologie könnte zum Beispiel ermöglichen, an der Stelle eines amputierten Körpergliedes ein künstliches Glied aufzusetzen und am Nervenstrang des Stummels anzuschliessen, sodass das künstliche Glied wie ein körpereigenes Glied über die Befehle aus dem Nervensystem agieren kann. Auch die neuen Werkstoffe dürften der Wirtschaft ein neues Gepräge geben. Von Bedeutung sind hier vor allem die so genannten «Memory materials», welche im Stande sind, Informationen zu speichern und wiederzugeben. In die gleiche Kategorie gehören die computertechnologischen Entwicklungen, die es ermöglichen werden, Daten nicht wie bisher manuell (via Tastatur), sondern vokal, also allein mit der Stimme abzurufen. Auch die Unternehmer werden mehr Hilfsmittel zur Verfügung haben und sie werden dank verbessertem Datenzugang bessere Trendanalysen vornehmen und somit exakter reagieren können.

Diese technologischen Entwicklungen werden nicht nur die Wirtschaft prägen, sondern auch auf andere Bereiche (auf Politik, Gesellschaft und Bildung usw.) Auswirkungen haben, die nicht immer positiv sind und verschiedene Fragen aufwerfen: Die Polarisierung wird zunehmen und der Wettbewerb dürfte jene Unternehmer begünstigen, welche zu schnellen Reaktionen fähig sind; Erfolg wird nur derjenige haben, der an der Spitze ist; der freie Wettbewerb wird in diesem Umfeld noch mehr Gewicht bekommen. Es stellt sich deshalb die Frage, wie innovativ Produkte sein können. Haben gute Ideen überhaupt Realisierungschancen? Sind der Wille und die Mittel da, ihnen zum Durchbruch zu verhelfen? Überdies werden die Unternehmer erkennen müssen, welche Entwicklung langfristig tragfähig und welche lediglich kurzfristig erfolgreich ist. Diese Problematik besteht schon heute und dürfte sich noch akzentuieren. Schon heute nimmt der Anteil an Investitionen in langfristige Projekte
tendenziell ab. In Zukunft wird das Überleben eines Unternehmens weitgehend davon abhängen, ob es hier einen Mittelweg findet. Gleichzeitig gebietet uns die Verarmung der Entwicklungsländer, Produkte gemeinsam zu entwickeln, wenn wir nicht immobilisiert werden wollen. Diese Entwicklungen werfen auch ethische Fragen auf, denn jede Entwicklung hat auch negative Seiten. Wir brauchen nur an die neuen Formen von Kriminalität zu denken, welche die neue Kommunikationstechnologie hervorruft.

Der Wirtschaftsstandort Schweiz wird in den nächsten zehn Jahren innerhalb Europas etwa die gleiche Bedeutung haben wie sie die Innerschweizer Kantone vor zehn Jahren innerhalb der Schweiz hatten. Die Handlungsspielräume sind enger geworden und werden noch enger werden. Der Unternehmer bewegt sich in einem Dreieck zwischen Kundschaft (Markt), Mitarbeitern und Aktionären, das von einem zweiten 5934

Dreieck ­ bestehend aus Ökonomie, Ökologie und sozialen Aspekten ­ überlagert wird. Die schweizerischen Wirtschaftsunternehmen werden noch weniger als bisher an nationale Grenzen gebunden sein und fast immer in einem globalen Umfeld agieren. Die traditionellen Wirtschaftszweige wie die Metall-, Maschinen- und Elektroindustrie werden Verbunde bilden müssen. Während diese Zweige heute noch rund 50 Prozent des Personals der gesamten wertschöpfenden Industrie beschäftigen, dürfte dieser Anteil sich bis in zehn Jahren auf etwa 25 Prozent verringern. Dieser wirtschaftliche Wandel wird den Weg in neue Spitzentechnologiebereiche öffnen: so u.a. in die Kommunikationstechnologie, die Datenverarbeitung, die Mikrotechnik und in die Nanotechnologie. Diese Anpassung setzt vor allem Innovationsfähigkeit voraus. In diesem neuen Umfeld haben nur jene öffentlichen Betriebe eine Überlebenschance, die rechtzeitig privatisiert werden.

Die Schweiz hat eine gute Ausgangslage: Sie belegte 1998 den siebten Rang unter den Industrieländern. 1993 stand sie allerdings noch auf Platz 4. Dieser Rückfall ist vor allem auf die schlechte Bewertung des Managements sowie der Innovationsfähigkeit (Rang 23) zurückzuführen. Dies sollte uns aber nicht dazu verleiten, in eine defensive Haltung zu verfallen, sondern sollte als Ansporn betrachtet werden, uns zu verbessern. Wir müssen eine offene Grundeinstellung an den Tag legen und in den neuen Technologien nicht immer nur die Gefahren, sondern auch neue Möglichkeiten sehen. Unsere Bildungspolitik sollte ebenfalls darauf ausgerichtet werden. Dies gäbe uns mehr Handlungsfreiheit und würde uns ermöglichen, die sich bietenden Chancen zu nutzen.

5.2

Peter Glotz: Entwicklungsperspektiven der digitalen Ökonomie

Wir erleben zurzeit eine eigentliche Medienwende, die je nachdem mit Informationsgesellschaft, Wissensgesellschaft, telematischer Gesellschaft, Netzwerkökonomie u.a. m. bezeichnet wird. Diese Wende wird ähnlich grundlegende Veränderungen bringen wie seinerzeit der Gutenbergsche Buchdruck. Es geht dabei nicht nur um die Digitalisierung der Information, sondern um einen ganzen Schwarm von neuen Instrumenten und Verfahren. Die Entwicklung der Mikroelektronik, die erst vor zwanzig Jahren einsetzte, spielt hier eine zentrale Rolle und setzt einen ganzen Technologieschub in Gang (Satellitentechnik, Glasfasertechnik, Mobiltelefone, E-Books).

Charakteristisch für diese Wende sind: die Beschleunigung, die Dematerialisierung (Übergang von Hard- zu Software), die Dezentralisierung und die Globalisierung.

Dieser Umbruch wird sich auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur auswirken. So wird es einen erheblichen Zuwachs an Selbstbeschäftigten («selfemployed people») geben, die an Multimedia-PCs Auftragsarbeit leisten. Gleichzeitig wird das mittlere Management ausgedünnt werden, da deren typische Kontrollaufgaben zunehmend betriebsextern wahrgenommen werden (Outsourcing). Dieser Prozess wird sich tief greifend auf unsere Volkswirtschaften auswirken, da diese davon mehr betroffen sein werden als die Entwicklungsländer. Eine Folge davon wird insbesondere eine Schwächung der Arbeitsplatzbilanz sein: Die neuen Technologien bringen zwar neue Arbeitsplätze, indes werden viele Stellen in traditionellen Sektoren abgebaut werden. Diese Entwicklung wird höchstwahrscheinlich zu einer Spaltung in der Gesellschaft führen: Ein grosser Teil der Gesellschaft wird sich auf das neue Umfeld einstellen, ein kleiner Teil ­ höchstens 15 Prozent der Bevölkerung ­

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wird versuchen, sich aus diesem Prozess zurückzuziehen. Dieses so genannte «Downshifting» ist gewissermassen ein kultureller Protest gegen diese Gesellschaftsentwicklung. Zusammengerechnet mit den Arbeitslosen und sozial Schwachen wird diese Minderheit rund einen Drittel der Bevölkerung ausmachen. Diese gesellschaftliche Diskrepanz wird in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten zu starken kulturellen Auseinandersetzungen führen.

Die Politik spielt bei diesem Prozess eine wichtige Rolle, obwohl sie nicht das gleiche Gewicht wie die wirtschaftlichen Eliten hat. Der Politiker kann zwar diese Entwicklung nicht aufhalten, kann aber auf diese Veränderungen reagieren und mit gewissen Rahmenbedingungen darauf hinwirken, dass bei diesem Prozess niemand an den Rand gedrängt wird.

Diese Entwicklung stellt uns vor vier wichtige Aufgaben: 1.

Besonders wichtig ist die soziale Grundsicherung, um insbesondere der strukturellen Arbeitslosigkeit zu begegnen. Zu überlegen wäre dabei, wie die Finanzierung dieses Systems gesichert werden soll.

2.

Gleichzeitig stellt sich mit der Zunahme der Selbstbeschäftigten, den häufigeren Arbeitsplatzwechseln und der Überalterung die Frage der Finanzierung der Altersversicherungen.

3.

Die Kluft zwischen den Befürwortern und Gegnern dieser Gesellschaftsentwicklung könnte zu einem weiteren Geburtenrückgang führen. Dieses Demografieproblem lässt sich nicht allein durch eine offenere Immigrationspolitik kompensieren. Neben der ­ notwendigen ­ Erweiterung der Einwanderungsmöglichkeiten muss auch der Frage der Familienförderung vermehrt Beachtung geschenkt werden.

4.

Zurzeit werden wir immer häufiger Zeuge von Firmenübernahmen, die oft in Form von «Swaps» (Aktienkäufen) erfolgen. Ebenso erleben wir häufig feindliche Übernahmen nach dem Beispiel von Mannesmann/Vodafone. Es wird für die Zukunft sehr wichtig sein, wie sich die schweizerische Wirtschaft auf diese Entwicklung einstellt.

Diese Entwicklung bedingt auch eine Wende im Bildungsbereich. Es ist durchaus möglich, dass sich mehrere Unternehmen zusammenschliessen und gemeinsam eigene Online-Studiengänge anbieten werden, wodurch die Konkurrenz auf dem Bildungsmarkt verstärkt wird. Das staatliche Bildungssystem wird dabei vom globalen Bildungsmarkt abgelöst. Die Schweiz ist diesbezüglich mit ihrem ETH-System in einer vergleichsweise guten Situation. Wichtig ist, dass die Technischen Hochschulen und die Universitäten sich an diesen neuen Medien beteiligen. Wichtig ist auch, dass nicht nur die neuen Schülergenerationen schnell in dieses System eingeführt, sondern auch die Lehrer mit den neuen Technologien vertraut gemacht werden. Vielleicht müssten auch Institutionen geschaffen werden, welche auf diesem Gebiet tätig und im Stande sind, schnell auf die technische Entwicklung zu reagieren, so wie die «Federal Communications Commission» in den USA, welche die gesamte Kommunikationsentwicklung beobachtet. Auch darf der Anschluss an verschiedene technologische und strukturelle Neuerungen nicht verpasst werden. Ein Beispiel ist der «Electronic Program Guide» (EPG), der es ermöglichen wird, Fernsehprogramme jederzeit über einen einzigen Anbieter auszuwählen. Wenn unsere Fernsehsender nicht aus der audiovisuellen Landschaft verschwinden wollen, müssen sie also dafür sorgen, dass sie in diesem EPG gut positioniert sind.

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Abschliessend ist zu betonen, dass Kulturpessimismus gegenüber dieser Entwicklung fehl am Platz ist. Mitbestimmung wird in Zukunft eher durch Mitbesitz abgelöst werden. Traditionelle Institutionen und Verfahren, beispielsweise Arbeiterbündnisse, werden an Bedeutung verlieren, und unpopuläre Entscheide wie Steuererhöhungen werden sich schwer durchsetzen lassen. Der Beschleunigungsimpuls, der von diesem digitalen Kapitalismus ausgeht, ist nicht aufzuhalten, allerdings wird er immer wieder von individuellen und betrieblichen Entschleunigungsphasen unterbrochen werden.

5.3

Beat Kappeler: Die Zukunft der schweizerischen Gesellschaft

Technisch-wirtschaftliche Trends: Wir sehen einer riesigen Produktivitätssteigerung entgegen, die durch die Vernetzung des bisher isoliert genutzten Wissens ausgelöst werden wird. Diese Vernetzung wird auch strukturelle Veränderungen mit sich bringen: So wird das Papier als Informationsträger in Zukunft verschwinden. Davon betroffen ist beispielsweise auch der Modebereich als Teil des Informationssektors (Modekataloge). Tief greifende Veränderungen wird diese Entwicklung auch auf die Firmenkulturen haben: Die Zulieferer werden auf den «Electronic Marketplaces», wo das Wissen und die Produkte via Netz angeboten werden, um diese Firmen gruppiert, wobei das Netz schliesslich selbst zur Firma wird. Die gewohnten Firmenkonturen lösen sich damit auf. Es wird möglich sein, innert kurzer Zeit eine neue Firma zu gründen, indem die vorhandenen Produktionskapazitäten im «Marketplace» abgefragt und neu kombiniert werden. Für eine Firma ist es deshalb wichtiger, auf einem solchen elektronischen Markt präsent zu sein, als einen bestimmten nationalen Standort zu haben. Somit werden alle Symposien und Podiumsdiskussionen über den Standort Schweiz hinfällig. Wichtig sind nicht mehr nationale Standorte, sondern Kompetenzpools nach dem Muster von Silicon Valley, «Clusters», wo die Leute wohnen, arbeiten und Wissen austauschen (der Genferseeraum, das Dreieck Winterthur­Zürich­Basel, die Region Grenoble, Teile Süddeutschlands). Diese Regionen werden mit den nötigen Infrastrukturen und Bildungszentren usw. ausgestattet. Gewisse Bestrebungen unserer traditionellen Politik laufen dieser Entwicklung entgegen, so die Regionalpolitik, die eine gleichmässige Verbreitung aller wirtschaftlichen und technischen Errungenschaften anstrebt. Auch die Kommunikationspolitik, insbesondere die Gestaltung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, ist trendwidrig, da es bald möglich sein wird, dessen Produkte nicht mehr aus der Bildröhre, sondern aus dem Internet zu empfangen.

Demografische Trends: Die Überalterung und die rückgängigen Geburtenquoten werden zu höheren Steuerbelastungen und Problemen bei der Finanzierung der Altersversicherung führen. Gleichzeitig wird in den nächsten zehn Jahren die BabyBoom-Generation ins Pensionsalter kommen. Das hat finanzielle Auswirkungen bezüglich der Rente, aber auch mentale Auswirkungen, weil ein
ganzer Bevölkerungsteil «das Licht löschen» wird. Die in den Achtzigerjahren eingewanderten Ausländer werden integriert und werden wichtige Stellen in der Schweizer Wirtschaft einnehmen. Dieses Phänomen kommt mit der Personenfreizügigkeit in Europa noch stärker zum Ausdruck und bisher geschützte Stände werden vermehrter Konkurrenz ausgesetzt sein. Nach UNO-Statistiken wird Europa in den nächsten Jahrzehnten 150 Millionen Einwanderer aufnehmen müssen, um seine Altersvorsorge zu sichern und der Überalterung entgegenzuwirken. Die Schweiz ist hier gut 5937

dran, da bereits ein Drittel ihrer Bevölkerung Ausländer ist. Unsere Einwanderungspolitik sollte allerdings vermehrt qualitativen Kriterien unterworfen werden.

Soziale Lage: Die Entwicklung zwischen den verschiedenen sozialen Schichten dürfte auch künftig undramatisch verlaufen. Es war noch nie in der Geschichte der Schweiz oder Europas möglich, mit dem Einkommen eines Unqualifizierten einen ganzen Haushalt zu ernähren, was sicher kein schöner Zustand ist. Neu ist nur die Beachtung, welche heute den «working poors» geschenkt wird. In der heutigen Wirtschaftslage kann von einem Unternehmen nicht verlangt werden, für die Haushaltsbedürfnisse seiner unqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzukommen, da es in diesem Falle nicht mehr konkurrenzfähig wäre. Reicht ein Erwerbseinkommen für den Lebensunterhalt nicht aus, muss die Gesellschaft die Deckung der Bedürfnisse übernehmen. Die Vereinigten Staaten und Grossbritannien haben für ihre «working poors» eine staatliche Entschädigung in Form einer negativen Einkommenssteuer eingeführt. In den Vereinigten Staaten kostet dieses Entschädigungssystem jährlich 30 Milliarden Dollar und stellt somit das zweitgrösste Sozialprogramm dar. Der Staat kann dann eingreifen, wenn eine Person bedingt durch ihre Lebenslage in eine finanziell heikle Situation gerät. Die niedrigen und hohen Einkommen werden vermutlich noch etwas weiter auseinander driften, wobei vor allem die höheren Einkommen weiter steigen werden, was mit den äusserst guten Verdienstmöglichkeiten der Informationsgesellschaft zusammenhängt.

Die Mentalitäten der französisch- und der deutschsprachigen Schweiz werden sich in gewissen Bereichen auch in den nächsten Jahren unterscheiden und teils noch stärker voneinander abweichen. Auf verschiedenen Gebieten (Armee, europäische Integration, UNO) gehen die Meinungen heute nicht mehr so weit auseinander. Was hingegen zu grösseren Auseinandersetzungen führen wird, ist der Unterschied zwischen der eher amerikanisch geprägten Mentalität der Deutschschweiz und der eher an Frankreich anlehnenden Mentalität der Westschweiz. Der Arbeitsmarkt wird in der Schweiz intakt bleiben. Wichtig ist, dass keine unnützen Schranken ­ z.B. ein allzu scharfer Kündigungsschutz ­ aufgebaut werden, weil dadurch die Flexibilität der Unternehmen beeinträchtigt wird. Die
Wirtschaft und der Arbeitsmarkt werden neue Strukturen annehmen, aber auch neue Möglichkeiten bieten.

Verhältnis zum Ausland: Die Entwicklung der Technik wurde uns schon immer vom Ausland diktiert. Unser Verhältnis zur Europäischen Union muss geklärt werden.

Solange die EU eine «Union durch das Recht» war und die Harmonisierung durch die Anerkennung nationaler Normen bewerkstelligte, entsprach sie den technischwirtschaftlichen Voraussetzungen der Zeit. Seit sie sich aber immer mehr zu einem staatsähnlichen Gebilde entwickelt, läuft sie der heutigen Entwicklung entgegen.

Dies wird auch Probleme bereiten, weil die nationalen Politiken nicht koordiniert sind. Die Verschuldungen gewisser Länder und die morbiden Rentensysteme Frankreichs, Deutschlands und Italiens werden den andern EU-Ländern eine starke monetäre Belastung bringen. Dies könnte höhere Steuern und höhere Zinssätze zur Folge haben und sich wachstumshemmend auswirken. Ein Schweizer EU-Beitritt würde für die Volksrechte keine grösseren Probleme stellen; hingegen würde er eine tief greifende Reform unseres Regierungssystems voraussetzen.

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6

Von der Kommission diskutierte Richtlinienmotionen

An den Sitzungen vom 9. und 29. Mai hat die Kommission insgesamt 62 Anträge für Richtlinienmotionen behandelt. Die Kommission beantragt, 30 dieser Motionen dem Bundesrat zu überweisen. Von den abgelehnten 32 Anträgen bilden sieben Gegenstand eines Minderheitsantrages. Nachstehend sind sämtliche von der Kommission geprüften Anträge aufgeführt. Aus der Tabelle ist auch ersichtlich, welche Motionen angenommen bzw. abgelehnt oder zurückgezogen wurden.

Nr.

Kapitel

Status

Kapitel 1 1.1 Nr. 8 Nr. 10 Nr. 15 Nr. 49 Nr. 23

Nr. 48 1.2 Nr. 34 Nr. 61

Aussenbeziehungen Stärkung des europäischen Selbstbewusstseins der Schweizer Bürgerinnen und Bürger EU-Beitritt Entwicklungszusammenarbeit Entwicklungszusammenarbeit Entwicklungshilfe unter zwei Bedingungen: Familienplanungspolitik und Begrenzung der Militärausgaben Mehr politisches Gewicht für Auslandschweizer Sicherheit Sicherheit Ausgabenvolumen in den Bereichen Armee und Bevölkerungsschutz

angenommen zurückgezogen zurückgezogen angenommen abgelehnt

abgelehnt angenommen angenommen

Kapitel 2 2.1 Nr. 6

Nr. 33 Nr. 40 Nr. 41 Nr. 56

Forschung und Bildung Einführung des Rechtes auf eine Bildungs- und Weiterbildungszeit Computer für alle Volksschulen Fort- und Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens Beschäftigungspolitik IT-Förderung in der Grundschulausbildung Ausbildung zur «Digitalen Mündigkeit» Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit

2.2 Nr. 14 Nr. 52 Nr. 16

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit Freiwilligenarbeit Freiwilligenarbeit (ersetzt Nr. 14) Stärkung des Wettbewerbs in der Schweiz

Nr. 25 Nr. 27

abgelehnt integriert in 59 integriert in 59 angenommen integriert in 59 integriert in 59 abgelehnt zurückgezogen angenommen angenommen

5939

Nr.

Kapitel

Status

Nr. 19

Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums KMU-Servicestellen bei Schweizer Botschaften Flexible Berufsausbildungen brauchen das Land und die Wirtschaft Schweiz als attraktivster Holding-Standort ausbauen Gegen Schwarzarbeit und Korruption ­ für echten Wettbewerb

abgelehnt

Nr. 24 Nr. 26 Nr. 44 Nr. 45 2.3 Nr. 2 Nr. 9 Nr. 55 Nr. 35 Nr. 46

Finanzen und Bundeshaushalt Steuer- und Staatsquote Ökologische Steuerreform Ökologische Steuerreform (ersetzt Nr. 9) Ökologische Elemente in die Steuergesetzgebung Ausgabenwachstum

2.4 Nr. 17 Nr. 28 Nr. 29

Umwelt und Infrastruktur Service public Swissmetro ­ Verkehrsweg von morgen Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes Ausbau Nationalstrassennetz Weitere Liberalisierung und Privatisierung bei Swisscom, Post und Bahn

Nr. 38 Nr. 39 2.5 Nr. 3 Nr. 21 Nr. 22 Nr. 30 Nr. 31 Nr. 59 Nr. 60 2.6 Nr. 1 Nr. 58

5940

Informationsgesellschaft und Medien Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie IT-Kompentenzzentren in Randregionen «E-Switzerland» (Staat als Modellanwender) Abstimmen über Internet Medien «E-Switzerland» Bewältigung der Herausforderungen der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien Staatliche Institutionen Staatsleitung Überprüfung der Aufgaben und Tätigkeit des Bundesamtes für Wohnbauwesen

zurückgezogen integriert in 59 angenommen integriert in 16

angenommen zurückgezogen angenommen abgelehnt abgelehnt angenommen angenommen angenommen zurückgezogen angenommen

angenommen integriert in 59 angenommen fusioniert mit 3 angenommen angenommen integriert in 59

angenommen angenommen

Nr.

Kapitel

Status

Kapitel 3 3.1 Nr. 4 Nr. 12 Nr. 18 Nr. 53 Nr. 54 Nr. 20 Nr. 42 Nr. 43 Nr. 57 Nr. 47 3.2 Nr. 36

Soziale Sicherheit und Gesundheit Mittel- und langfristige Perspektive der Alterssicherung Gleichstellung Wirtschaftswachstum, Erwerbstätigkeit und Finanzierung der sozialen Sicherheit Kampf gegen Gewalt (ersetzt Nr. 12) Gleichstellung (ersetzt Nr. 12) Gleichstellung von Frau und Mann Koordinationsbüro für Familienfragen Familie als tragender Pfeiler der Gesellschaft Kinder als tragender Pfeiler der Gesellschaft Existenzsicherndes Grundeinkommen

angenommen zurückgezogen abgelehnt angenommen abgelehnt angenommen zurückgezogen angenommen abgelehnt angenommen

Nr. 37

Regionaler Ausgleich Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen Indikatorenausgleich

3.3 Nr. 7

Gesellschaft und Kultur Massnahmen zur eidgenössischen Verständigung

3.4 Nr. 11 Nr. 32

Nr. 62

Migration Die Schweiz als Migrationsland Die schweren Fehler der Vergangenheit wieder gutmachen und keine neuen begehen Stabilisierung des Ausländeranteils in der Schweiz Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Einbürgerungsverfahrens Akzeptanz von Ausländerinnen und Ausländern

abgelehnt

3.5 Nr. 13

Innere Sicherheit Menschenhandel

abgelehnt

Nr. 50 Nr. 51

abgelehnt angenommen angenommen zurückgezogen angenommen abgelehnt angenommen

5941

7

Von der Kommission vorgeschlagene Richtlinienmotionen

Die Kommission beantragt zwar, vom Bericht Kenntnis zu nehmen, ist aber dennoch der Meinung, dass er in verschiedener Hinsicht ergänzt, weiter ausgestaltet oder gar korrigiert werden muss. Sie schlägt deshalb Richtlinienmotionen in folgenden Bereichen vor: Aussenbeziehungen (Punkt 1.1 des Berichts): Die Vorteile des schweizerischen bundesstaatlichen Systems sollen aufgezeigt und vermehrt in die Diskussion betreffend die Europäische Union eingebracht werden. Weiter wünscht die Kommission, dass der Bundesrat bis zum Jahr 2011 den Entwicklungshilfeanteil der Schweiz auf 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts erhöht.

Sicherheit (1.2): Der Bundesrat wird ersucht, der Bundesversammlung bis 2001 einen Bericht über die Cyber-Kriminalität und über Massnahmen zu deren Bekämpfung vorzulegen. Ferner beantragt die Kommission, am heutigen Ausgabenvolumen für Armee und Bevölkerungsschutz festzuhalten, bis ein Entscheid über deren definitive Struktur vorliegt.

Forschung und Bildung (2.1): Die Bildung auf dem Gebiet der neuen Technologien soll auf allen Stufen vorangetrieben werden. Gleichzeitig soll der Bundesrat die gesetzgeberischen Massnahmen treffen, welche in Zusammenhang mit der «neuen Wirtschaft» für den Arbeitnehmerschutz nötig sind.

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit (2.2): Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz soll gesteigert werden, indem der Bundesrat die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Korruption sowie die zur Förderung des schweizerischen Holding-Standortes notwendigen Vorkehren trifft. Der Bundesrat wird zudem aufgefordert, die Freiwilligenarbeit aufzuwerten.

Finanzen und Bundeshaushalt (2.3): Die Finanzpolitik soll auf eine Weise ausgestaltet werden, dass die Bundesschulden mittelfristig zurückgezahlt werden können.

Auch ist darauf hinzuwirken, dass die Steuerquote 10 Prozent nicht übersteigt und die Staatsquote ebenfalls diesem Wert angenähert wird. Mit knapper Mehrheit fordert die Kommission überdies den Bundesrat auf, die ökologische Steuerreform voranzutreiben.

Infrastruktur (2.4): Die Swissmetro soll in die mittelfristige Verkehrsplanung aufgenommen werden. Weiter schlägt die Kommission vor, den Bundesrat zu beauftragen, ein Konzept für das Nationalstrassennetz zu erstellen, indem eine langfristige Planung über dessen Betrieb und weiteren Ausbau erarbeitet wird. Im
Weiteren soll, unter Berücksichtigung des Liberalisierungsprozesses bei Swisscom, Post und SBB, die Zukunft des Service public definiert werden.

Informationsgesellschaft und Medien (2.5): In diesem Bereich müssen in den Augen der Kommission grosse Anstrengungen unternommen werden. Der Bundesrat wird aufgefordert, die auf diesem Gebiet laufenden Arbeiten auf allen Stufen zu beschleunigen, d.h. sowohl bei der Bildung, bei der Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie, aber auch bei der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit.

Staatliche Institutionen (2.6): Der Bundesrat wird beauftragt, die Regierungsreform voranzutreiben und dem Parlament bis 2001 eine Vorlage zu unterbreiten. Auch soll der Bundesrat dem Parlament eine Strategie über die Wohnbauförderung vorlegen.

5942

Sozialpolitik (3.1): Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht (inkl. Modellen und Szenarien) über die langfristige Sicherung der Sozialwerke sowie einen Bericht über die Wirkungen des Krankenversicherungsgesetzes und über Varianten für den Systemumbau vorzulegen. Zudem sollen Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann und zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen getroffen werden. Weiter wird eine bessere Unterstützung der Familien, insbesondere über Steuererleichterungen, gefordert. Und schliesslich soll der Bundesrat einen Bericht mit verschiedenen Modellen eines existenzsichernden Grundeinkommens vorlegen.

Regionaler Ausgleich (3.2): Der Bundesrat wird beauftragt, zur besseren Quantifizierung der regionalen und sozialen Disparitäten ein Indikatorensystem aufzustellen, das danach als Führungs- und Kontrollinstrument der Legislaturplanung eingesetzt werden kann.

Gesellschaft und Kultur (3.3): Dem Parlament soll ein Massnahmenkatalog zur Förderung der Verständigung und Annäherung der verschiedenen Sprachregionen unseres Landes vorgelegt werden.

Migration (3.4): Mit ganz knapper Mehrheit (8 zu 8 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten) beantragt die Kommission, den Bundesrat aufzufordern, eine Vorlage auszuarbeiten, welche sicherstellt, dass Einbürgerungsentscheide nicht auf Diskriminierung oder Willkür beruhen. Wichtig für die Kommissionsmehrheit ist, dass die Verfahrensvorschriften unter Beachtung der in der Verfassung festgelegten Kompetenzordnung so ergänzt werden, dass für jeden Einbürgerungsentscheid eine Begründungspflicht sowie ein Rechtsmittel für die Anfechtung solcher Entscheide vorgesehen wird. Diese Richtlinienmotion entspricht dem Antrag, der der Kommission von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK) unterbreitet wurde.

Der Bundesrat wird zudem aufgefordert, im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer eine Schätzung über den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften in den nächsten 15 Jahren vorzulegen.

8

Minderheitsanträge

Sieben von der Kommission geprüfte und schliesslich abgelehnte Richtlinienmotionen bilden Gegenstand eines Minderheitsantrages. Die Kommissionsminderheit schlägt in folgenden Bereichen Richtlinienmotionen vor: Forschung und Bildung (Punkt 2.1 des Berichts): Der Bundesrat soll bis zum Frühjahr 2001 eine Verfassungsänderung vorlegen. Einzuführen sei eine Bestimmung, wonach jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin das Recht auf eine bestimmte Bildungs- und Weiterbildungszeit eingeräumt wird.

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit (2.2): Der Bundesrat soll beauftragt werden, darauf hinzuwirken, dass die Vollbeschäftigung gewährleistet ist und die Erwerbsarbeit jedem Einzelnen das Existenzminimum sichert. Mit einem weiteren Minderheitsantrag soll der Bundesrat beauftragt werden, mit entsprechenden wirtschaftspolitischen Massnahmen dafür zu sorgen, dass in der Schweiz eine durchschnittliche Wachstumsrate von 3 Prozent erreicht wird.

Finanzen und Bundeshaushalt (2.3): Der Bundesrat soll seine Finanzpolitik dahingehend korrigieren, dass das durchschnittliche Ausgabenwachstum pro Jahr 2,5 Prozent nicht übersteigt.

5943

Sozialpolitik (3.1): Der Bundesrat soll beauftragt werden, die soziale und wirtschaftliche Stellung der Familien mit Kindern zu stärken, indem insbesondere im steuerlichen Bereich, aber auch auf anderen Gebieten entsprechende Massnahmen getroffen werden (Entlastungen bei der Krankenversicherung, Kinderzulagen, Bildungszulagen, Mutterschutz usw.).

Migration (3.4): Der Bundesrat soll im Rahmen des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer darauf hinwirken, dass der Ausländeranteil in der Schweiz stabilisiert wird. Eine weitere Richtlinienmotion der Minderheit verlangt vom Bundesrat, mit entsprechenden Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Akzeptanz von von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz verbessert wird.

9

Art und Ablauf der Ratsdebatte

Die Spezialkommission schlägt vor, den Bericht im Rahmen einer organisierten Debatte (Kat. II) gemäss Artikel 69 GRN zu behandeln. Die Debatte soll dabei wie folgt ablaufen: 1.

Kapitel 0 ­ Standortbestimmung und Leitidee der bundesrätlichen Politik (S. 2) und Kapitel 1 ­ Die Schweiz als Partnerin in der Welt ­ Chancen einer offenen und zukunftsorientierten Schweiz wahrnehmen (S. 3­10) ­ Berichterstatter (d: Gross Andreas / f: Pelli), inkl. Begründung der Kommissionsmotionen (00.3204, 00.3205, 00.3206 und 00.3207) ­ Fraktionen ­ Bundesrat ­ Beschluss über die Richtlinienmotionen (00.3204, 00.3205, 00.3206 und 00.3207)

2.

Kapitel 2 ­ Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz ­ Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbessern (S. 11­19) Forschung und Bildung (Punkt 2.1, S. 12) und Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit (Punkt 2.2, S. 13) ­ Berichterstatter (d: Vallender / f: Garbani), inkl. Begründung der Kommissionsmotionen (00.3209 und 00.3210) ­ Fraktionen ­ Bundesrat ­ Beschluss über die Richtlinienmotionen (00.3209 und 00.3210)

3.

Kapitel 2 ­ Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz ­ Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbessern (S. 11­19) Finanzen und Bundeshaushalt (Punkt 2.3, S. 14) und Umwelt und Infrastruktur (Punkt 2.4, S. 15) ­ Berichterstatter (d: Durrer / f: Christen), inkl. Begründung der Kommissionsmotionen (00.3215, 00.3216, 00.3217 und 00.3218) ­ Fraktionen

5944

­ ­ 4.

Bundesrat Beschluss über die Richtlinienmotionen (00.3215, 00.3216, 00.3217 und 00.3218)

Kapitel 2 ­ Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz ­ Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbessern (S. 11­19) Informationsgesellschaft und Medien (Punkt 2.5, S. 17) und Staatliche Institutionen (Punkt 2.6, S. 18) ­ Berichterstatter (d: Vallender / f: Garbani), inkl. Begründung der Kommissionsmotionen (00.3190, 00.3194, 00.3208, 00.3219, 00.3189 und 00.3225) ­ Fraktionen ­ Bundesrat ­ Beschluss über die Richtlinienmotionen (00.3190, 00.3194, 00.3208, 00.3219, 00.3189 und 00.3225)

5.

Die Schweiz als Heimat für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner ­ Identitätsraum für alle Generationen schaffen (S. 20­25) ­ Berichterstatter (d: Janiak / f: Schmied Walter), inkl. Begründung der Kommissionsmotionen (00.3191, 00.3192, 00.3211, 00.3220, 00.3221, 00.3222, 00.3223, 00.3224, 00.3193, 00.3195 und 00.3226) ­ Fraktionen ­ Bundesrat ­ Beschluss über die Richtlinienmotionen (00.3191, 00.3192, 00.3211, 00.3220, 00.3221, 00.3222, 00.3223, 00.3224, 00.3193, 00.3195 und 00.3226)

6.

Legislaturfinanzplan 2001­2003 (S. 26­46) ­ Berichterstatter (d: Weyeneth / f: Lauper), inkl. Begründung der Kommissionsmotionen (00.3212, 00.3213 und 00.3214) ­ Fraktionen ­ Bundesrat ­ Beschluss über die Richtlinienmotionen (00.3212, 00.3213 und 00.3214)

7.

Beschluss des Rates (Antrag der Kommission: Kenntnisnahme des Berichtes)

5945

Anhang 1

Von der Kommission beantragte Richtlinienmotionen Motion

Titel

Vorschlag des Bundesrates

Kapitel 1 1.1 00.3204 00.3205 1.2 1.1 00.3206 00.3207

Aussenbeziehungen Nutzung des schweizerischen bundesstaatlichen Erfahrungsschatzes in der Europadiskussion Entwicklungszusammenarbeit ­ Ziel: 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes Sicherheit Aussenbeziehungen Grossverbrechen ­ «E-Kriminalität» Ausgabenvolumen in den Bereichen Armee und Bevölkerungsschutz

Postulat Postulat

Postulat Motion

Kapitel 2 2.1 00.3209

Forschung und Bildung Beschäftigungspolitik

2.2 00.3210

Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit Stärkung des Wettbewerbes in der Schweiz ­ Gegen Schwarzarbeit und Korruption

2.4 00.3215 00.3216 00.3217

Umwelt und Infrastruktur Zukunft des «Service public» Swissmetro ­ Verkehrsweg von morgen Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes Weitere Liberalisierung und Privatisierung bei Swisscom, Post und Bahn

00.3218 2.5 00.3190 00.3194 00.3208

Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie «E-Switzerland» (Staat als Modellanwender) «E-Switzerland»

00.3219

Freier Wettbewerb zwischen unabhängigen Medien

5946

Postulat Motion

Postulat Postulat Motion Postulat

Motion Postulat Postulat (1 und 2) Motion (3) Postulat

Motion

Titel

2.6 00.3189 00.3225

Staatliche Institutionen Staatsleitungsreform Erarbeitung eines Indikatorensystems als Führungsinstrument

Vorschlag des Bundesrates

Postulat Postulat

Kapitel 3 3.1 00.3191 00.3192 00.3211 00.3221 00.3222 00.3223 00.3224

Soziale Sicherheit und Gesundheit Mittel- und langfristige Perspektive der Alterssicherung Krankenversicherung / Gesundheitspolitik Freiwilligenarbeit Massnahmen gegen die Gewalt gegenüber Frauen Gleichstellung von Frau und Mann Stärkung der Familie Existenzsicherndes Grundeinkommen

Postulat Postulat Postulat abschreiben ablehnen Postulat

3.2 00.3220

Regionaler Ausgleich Überprüfung der Aufgaben und Tätigkeit des Bundesamtes für Wohnbauwesen

Postulat

3.3 00.3193

Gesellschaft und Kultur Massnahmen zur eidgenössischen Verständigung

Motion

3.4 00.3195

Migration Die schweren Fehler der Vergangenheit wieder gutmachen und keine neuen begehen Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Einbürgerungsverfahrens

00.3226

Postulat Postulat

Kapitel 4 00.3212 00.3213 00.3214

Ausbau der Schweiz zum attraktiven Holding-Standort Steuerquote und Staatsquote Steuerreform mit ökologischen Anreizen

Postulat Postulat Postulat

5947

Anhang 2

Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates vom 24. Mai 2000 Gestützt auf den entsprechenden Beschluss des Büros unterbreiten wir Ihnen im Folgenden den Mitbericht der Finanzkommission zum Bericht über die Legislaturplanung 2001­2003.

1

Allgemeines

Die Finanzkommission nimmt mit Genugtuung von der Verbesserung der finanzpolitischen Gesamtsituation Kenntnis, welche für das Jahr 2003 sogar einen Überschuss erwarten lässt. Andererseits stellt die Finanzkommission mit Besorgnis fest, dass in einigen Bereichen erneut Ausgabensteigerungen geplant sind, welche deutlich über dem prognostizierten Wachstum des Bruttoinlandproduktes (BIP) liegen.

Die Finanzkommission sieht darin eine Gefahr für die nachhaltige Sanierung der Bundesfinanzen. Aus diesem Grund fordert die Finanzkommission dazu auf, jene Bereiche besonders kritisch zu hinterfragen, in welchen überproportionale Ausgabensteigerungen geplant sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bereiche:

2

Bereiche mit überproportionalem Ausgabenwachstum

Aussenbeziehungen (R3): Festzustellen ist ein überdurchschnittliches Ausgabenwachstum in den Bereichen politische Beziehungen (+4.4%) und wirtschaftliche Beziehungen (+4.3%). In Bezug auf das Ziel des Ausbaus der aussen- und sicherheitspolitischen Präsenz der Schweiz im internationalen Umfeld erachtet die Finanzkommission eine verstärkte Priorisierung der Aktionen und eine Gesamtbetrachtung der Ausgaben der beteiligten Departemente als notwendig, um ein unkontrolliertes Ausgabenwachstum zu vermeiden.

Sicherheit (R8): In diesem Bereich sind für die Periode 2002/2003 Wachstumsraten von vier Prozent eingestellt. Nach Auffassung der Finanzkommission ist es nicht zu verantworten, vor dem Entscheid über die Struktur der Armee XXI sowie über die Zukunft des Bevölkerungsschutzes dermassen hohe Wachstumsraten mit dem Legislaturfinanzplan zu präjudizieren. Die Finanzkommission fordert stattdessen, im Legislaturfinanzplan die Ausgaben im Sicherheitsbereich bis auf weiteres auf dem Niveau des aktuellen Finanzplans zu belassen.

Forschung und Bildung (R10): Die Finanzkommission stellt fest, dass auch in diesem Bereich mit teilweise erheblichen Ausgabensteigerungen zu rechnen ist. Vor dem Hintergrund der zentralen Bedeutung der Forschung und Bildung für die Zukunft und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erscheinen die geplanten Mehraufwendungen in spezifischen Bereichen jedoch dann als gerechtfertigt, wenn ein effizienter Mitteleinsatz im Allgemeinen und die Einhaltung des zeitlichen und finanziellen Rahmens für die Aufbauphase der «Fachhochschullandschaft Schweiz» im Besonderen sichergestellt sind.

Soziale Sicherheit und Gesundheit (R20): In der Planperiode 2001­2003 sind zur Erhaltung der Sozialwerke (AHV, IV) erneut Mehreinnahmen vorgesehen. Nach 5948

Auffassung der Finanzkommission bildet das Aufzeigen von langfristigen Perspektiven, wie die als Überbrückungsmassnahmen eingeführte Mehreinnnahmen nach einer Konsolidierungsphase auch wieder abgeschafft werden können, eine unverzichtbare Voraussetzung für eine nachhaltige Finanzplanung. Auf Grund des erfreulich rückläufigen Trends bei der Arbeitslosigkeit sollte eine Senkung des 3. ALVProzentes vor Ende 2003 ins Auge gefasst werden.

Die Finanzkommission unterstützt mit Nachdruck den im Finanzleitbild und im Legislaturfinanzplan zum Ausdruck gebrachten Willen des Bundesrates, den Bundeshaushalt nachhaltig auf Gleichgewichtskurs zu führen. Um diese Absicht parlamentsseitig zu unterstützen, empfiehlt Ihnen die Finanzkommission, neue Aufgaben vermehrt davon abhängig zu machen, dass anderen, weniger prioritären Aufgaben weniger Mittel zugeführt werden.

3

Unterstützung von Reformprojekten

Neuer Finanzausgleich: Die Finanzkommission erachtet die Entflechtung der Finanzströme und die damit verbundene Transparenz hinsichtlich der zu erfüllenden Aufgaben und deren Finanzierung als unverzichtbare Massnahme der Legislaturplanung. Das Konzept Neuer Finanzausgleich ist zwar kein eigentliches Sparprogramm des Bundes; es birgt jedoch das Potenzial zu Effizienzgewinnen in Milliardenhöhe, indem gleiche Leistungen mit weniger Mitteln erbracht werden können. Zudem handelt es sich um ein Projekt mit einem staatspolitisch hohen Stellenwert. Eine Vielzahl von Partikularinteressen droht den Neuen Finanzausgleich jedoch zu verwässern oder gar zum Scheitern zu bringen. Die Finanzkommission fordert die Spezialkommission auf, sich für eine zielstrebige Umsetzung des Gesamtprojekts Neuer Finanzausgleich einzusetzen und Partikularinteressen hintanzustellen.

Schuldenabbau: Die Finanzkommission vermisst im Legislaturfinanzplan konkrete Aussagen zum Abbau der Schuldenlast. Die Finanzkommission fordert, dass allfällige Mehreinnahmen, die infolge eines unerwartet starken Wirtschaftswachstums, einer Veräusserung von Beteiligungen, der Vergabe neuer Konzessionen oder anderer nicht geplanter Faktoren anfallen, für den Schuldenabbau eingesetzt werden. Der zweckgebundene Einsatz solcher Mittel zu Gunsten einzelner Staatsaufgaben ist dagegen abzulehnen.

Rechnungslegung: Die Finanzkommission stellt fest, dass die derzeitige Rechnungslegung des Bundes in etlichen Bereichen die finanzpolitische Realität nur ungenügend widerspiegelt. So erscheinen beispielsweise die Darlehensrückzahlungen der Arbeitslosenversicherung als Einnahmen, obwohl ihnen auf der anderen Seite der Abbau eines Aktivpostens gegenübersteht. Andererseits werden die Drittanteile an verschiedenen Steuereinnahmen des Bundes als Ausgaben verbucht, was das Ausgabentotal des Bundes verzerrt darstellt. Aus diesem Grund fordert die Finanzkommission vom Bundesrat weiterführende Anstrengungen, um die Transparenz in der Rechnungslegung des Bundes zu verbessern.

Ausgaben- und Schuldenbremse: Die Finanzkommission unterstützt den Bundesrat im Bestreben, den anvisierten Haushaltsausgleich durch verfassungsrechtlich abgestützte Massnahmen zur Defizit- und Verschuldungsbegrenzung mittel- und längerfristig zu stabilisieren. Die Finanzkommission begrüsst deshalb die
Einführung einer Schuldenbremse, welche den Bundesrat zu einer ausgeglichenen Haushaltsführung verpflichtet. Die Finanzkommission erachtet dieses Instrument jedoch als in dem 5949

Sinne ergänzungsbedürftig, als auch das Parlament vermehrt in die finanzpolitische Verantwortung einbezogen werden muss. Ein vermehrter Einbezug des Parlamentes in die finanzpolitische Verantwortung würde bewirken, dass bei der Einführung einer neuen Aufgabe der Abbau einer bestehenden Aufgabe von vergleichbarem finanziellem Umfang zu prüfen wäre. Durch die Anwendung einer solcherart optimierten Schuldenbremse wird sichergestellt, dass sich Bundesrat und Parlament auch im politischen Tagesgeschäft nicht ohne Not vom Gleichgewichtskurs entfernen.

4

Schlussbemerkungen

Zusammenfassend stellt die Finanzkommission fest, dass ein Ausgabenwachstum von durchschnittlich mehr als 3,4% nicht zu verantworten ist. Die Folge davon wäre, dass die Staatsquote auf hohem Niveau verharren und die Steuerquote weiter ansteigen würde. Die Finanzkommission verlangt Massnahmen, um diesen Zuwachs nach Jahren mit einer generell starken Ausgabensteigerung unter Kontrolle zu bringen. Die Finanzkommission erachtet die ausgabenseitige Disziplin als vordringlich, um andererseits Spielraum für eine steuerliche Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu schaffen.

Die Finanzkommission des Nationalrates hat diesen Mitbericht mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet.

5950

Anhang 3

Texte der von der Kommission beantragten Richtlinienmotionen

00.3189

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Staatsleitungsreform

Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende Juni 2001 die versprochene Vorlage zur Staatsleitungsreform mit Varianten zu unterbreiten.

Begründung Der Bundesrat hat sich im vergangenen Jahr mit der Staatsleitungsreform befasst und einen Grundsatzentscheid für eine zweistufige Regierung gefällt (Bundesräte und Fachminister) und gleichzeitig bekräftigt, die Form der Kollegialregierung (ohne Regierungschef) und damit das Kollegialitätsprinzip beibehalten zu wollen.

Eine Vorlage für eine Reform der Staatsleitung ist zwar in Aussicht gestellt worden.

Das ändert nichts daran, dass dieses Geschäft «seit Jahren vor sich hindümpelt und vom Bundesrat jeweils erst unter Druck aus dem Parlament aufgegriffen wurde» (vgl. NZZ Nr.103 vom 4. Mai 2000). Das Parlament muss mit einer verbindlichen Zeitvorgabe sicherstellen, dass die Regierungsreform endlich zu einem Ergebnis gelangt und politische Entscheide getroffen werden.

5951

00.3190

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie

Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000 Die Informationsgesellschaft stellt auch eine Herausforderung für die direkte Demokratie, insbesondere für Abstimmungsverfahren dar. Es sollen deshalb in einem ersten Bericht die Chancen und Risiken der E-Demokratie vertieft untersucht, allenfalls Versuche angestellt und die entsprechende Diskussion in Gang gesetzt werden.

Begründung Angesichts der ständig rückläufigen Stimm- bzw. Wahlbeteiligungen auf allen Ebenen ist der mögliche zukünftige Einfluss von E-demokratischen Verfahren z.B. auf die Stimmbeteiligung ausserordentlich wichtig. Im Vorfeld der letzten Nationalratsund Ständeratswahlen wurden beispielsweise verschiedenste Wahlplattformen eingerichtet, welche zum Teil aktiv genutzt wurden.

Ein Land mit einem direktdemokratischen System muss sich proaktiv mit den verschiedenen Aspekten dieser Thematik beschäftigen und nicht abwarten.

5952

00.3191

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Mittel- und langfristige Perspektiven der Alterssicherung

Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000 Der Bundesrat wird einen Bericht vorlegen, in welchem die kurz- (2010), mittel(2015) und langfristigen (2050) Perspektiven der Alterssicherung in der Schweiz dargelegt werden. Dieser Bericht wird zukunftsfähige Modelle der Alterssicherung mit Vor- und Nachteilen aufzeigen, einschliesslich möglicher Finanzierungsvarianten.

Begründung Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihrer letzten Sitzung den genannten Vorschlag als (noch etwas ausgeführtes) Kommissionspostulat zur 11. AHV-Revision (00.014) überwiesen (2000.3183 Perspektiven der Alterssicherung). Frau Bundesrätin Dreifuss hat sich damit einverstanden erklärt. Die Notwendigkeit, längerfristige Perspektiven zu erarbeiten, ist offensichtlich.

5953

00.3192

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000 Auf Grund der Erfahrungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) legt der Bundesrat einen Bericht zur Beurteilung der Wirkung des KVG vor. Zudem enthält dieser Bericht Varianten für den zukünftigen Systemum- bzw. -ausbau (einschliesslich Modelle der Ambulanten- und Stationärenfinanzierung, der Prämienentlastung von privaten Haushalten, der Zukunft von staatlicher Grund- und privater Zusatzversicherung).

Begründung Der jetzige Text im Bericht über die Legislaturplanung 1999­2003 (S. 21) kann nicht befriedigen. Zwar wird gesagt, dass «die Krankenversicherung die höchste Kostensteigerung von allen Sozialversicherungszweigen aufweist», andererseits «soll grundsätzlich das bestehende System beibehalten werden».

Da es heute fraglich erscheint, dass die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen mit dem bestehenden System grundsätzlich kontrolliert werden kann, werden Überlegungen nicht nur zu einem Umbau im System der Krankenversicherung, sondern auch zu einem zumindest teilweisen Neubau angestellt. Dazu gehören Themen wie Modelle der Spitalfinanzierung (duales versus monistisches System), der Zukunft von staatlicher Grund- und privater Zusatzversicherung, der Aufhebung des Vertragszwanges usw.

Konkrete weitere Reformvorhaben werden nicht genannt. Auf Grund der demografischen Perspektiven, der hohen Angebotsdichte sowie des zukünftigen Innovationsund Technologieschubes ist ein aktiveres Vorgehen dringend nötig.

5954

00.3193

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Massnahmen zur eidgenössischen Verständigung

Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, die Anstrengungen der Jahre 1993/94 wieder aufzunehmen und dem Parlament einen Massnahmenkatalog vorzulegen zum besseren gegenseitigen Verständnis und zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit der unterschiedlichen politkulturellen Sensibilitäten in der italienisch-, französischund deutschsprachigen Schweiz.

Begründung Die Schweiz ist einer der europäischsten Staaten, weil mindestens zwei der grossen europäischen Kulturen, deren unterschiedliche mentale Dispositionen wieder ausgeprägter werden, auch die Schweiz unterschiedlich prägen. Diese Gleichzeitigkeit unterschiedlicher Prägungen ist grundsätzlich und langfristig eine ungeheure Chance für die Schweiz, kann ohne entsprechende Verständigungsanstrengungen aber kurzfristig auch zu blockierenden und zentrifugalen Momenten führen, die in der gebotenen Sorgfalt mit allerlei Massnahmen aber verhindert und aufgehoben werden sollten.

5955

00.3194

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

«E-Switzerland» (Staat als Modellanwender)

Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen vorzubereiten, die die Förderung des papierlosen Verkehrs innerhalb der Bundesverwaltung und des Parlaments zum Ziel haben. Ziel ist, dass ab 2003 die Bundesverwaltung und das Parlament generell nur noch elektronischen Verkehr pflegt. Gerechtfertigte Ausnahmen sind zu bestimmen.

Ohne Begründung

5956

00.3195

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates Die schweren Fehler der Vergangenheit wieder gutmachen und keine neuen begehen Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000 Der Bundesrat wird ersucht, insbesondere im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (künftiges Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer): ­

den eidgenössischen Räten einen ausführlichen Bericht über die Integration der Ausländerinnen und Ausländer mit Arbeitsbewilligung C zu unterbreiten; dieser Bericht soll auch eine eingehende Untersuchung über den Beitrag dieser Arbeitskräfte auf die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft sowie die soziale Sicherheit enthalten;

­

den eidgenössischen Räten auf der Grundlage dieses Berichtes sämtliche Massnahmen vorschlagen, welche eine schnelle berufliche Wiedereingliederung der Ausländer/innen mit Arbeitsbewilligung C, welche Arbeitslosenoder Sozialhilfegelder beziehen oder den «Working poors» angehören, ermöglichen;

­

den eidgenössischen Räten Schätzungen über den voraussichtlichen Bedarf an ausländischen Arbeitskräften in den nächsten 15 Jahren vorzulegen, dies auf Grund der Prognosen über die demografische und wirtschaftliche Entwicklung.

Begründung Als Einwanderungsland, in dem zurzeit eine Volksinitiative Überfremdungsbefürchtungen schürt, muss die Schweiz daran gehen, die migrationsbedingten Vorteile sowie die Lücken ihrer Migrationspolitik einer objektiven Analyse zu unterziehen. Die fehlende Integrationspolitik hatte zahlreiche widerliche Auswirkungen, so wurden beispielsweise unqualifizierte ausländische Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt verdrängt. Die Schweiz muss heute die Verantwortung für diese Politik übernehmen, indem sie sich beispielsweise für die Ausbildung dieser Ausländer/innen einsetzt.

Der Bericht der Kommission Hug (künftige Richtlinien des Ausländergesetzes) geht hauptsächlich und zu Recht vom Abschluss ­ und der Annahme ­ des bilateralen Abkommens über den freien Personenverkehr aus. Dieser Bericht hält allerdings fest, dass die Schweiz in Zukunft einzig Bedarf an qualifizierten oder hochqualifizierten ausländischen Arbeitskräften von ausserhalb der EU und der EFTA hat.

Zahlreiche Experten weisen heute aber darauf hin, dass die Schweiz von ausländischen Arbeitskräften abhängig sein wird. Ein künftiges Ausländergesetz, dessen Zeithorizont nicht über 2008 hinausgeht (Zeitpunkt, in dem das Abkommen über den freien Personenverkehr angenommen bzw. abgelehnt werden soll), muss als lückenhaft bezeichnet werden.

5957

00.3204

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Nutzung des schweizerischen bundesstaatlichen Erfahrungsschatzes in der Europadiskussion

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie reichhaltig der schweizerische bundesstaatliche Erfahrungsschatz ist, aus dem sich die Europäische Union auf dem Weg zu einer europäisch verfassten, föderalistischen Demokratie anregen lassen kann.

Ohne Begründung

5958

00.3205

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Entwicklungszusammenarbeit ­ Ziel: 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, den Legislaturfinanzplan 2001­2003 derart zu gestalten, dass die Schweiz ihr Ziel, öffentliche Entwicklungszusammenarbeit im Umfange von 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts zu leisten, in absehbarer Frist erreicht. Als Zeithorizont gilt das Ende der übernächsten Legislaturperiode (d.h. das Jahr 2011). Die hierfür notwendigen Anpassungen der Wachstumsraten sind jeweils im Rahmen der kommenden Legistaturfinanzpläne vorzunehmen.

Begründung Im Rahmen des Erdgipfels von Rio 1992 hat der Bundesrat die Zielsetzung bekannt gegeben, im Umfange von 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts der Schweiz an die internationalen Bemühungen zur Unterstützung der Entwicklungsländer beizutragen.

In der Legislaturplanung 1999­2003 hält der Bundesrat an diesem Ziel fest und stellt eine Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe in Aussicht. Als zusätzlichen künftigen Handlungsschwerpunkt nennt er dabei namentlich auch die Bekämpfung der langfristig wirkenden Krisenursachen. Dies deckt sich mit Aussagen im Sicherheitspolitischen Bericht vom Juli 1999, wo davon die Rede ist, dass auf Grund der Entwicklung seit 1990 eine Überprüfung der schweizerischen Sicherheitskonzeption angezeigt sei, dass die Ressourcenzuteilung den effektiven Bedrohungen entsprechen müsse und deshalb eine Umverteilung vorzunehmen sei, Der Legislaturfinanzplan sieht eine Steigerung von 4,5% (und damit um ein Prozent mehr als das Bruttosozialprodukt) vor. Diese Steigerung ist jedoch auf die Jahre 2002 und 2003 beschränkt; im vorangehenden Jahr nimmt die öffentliche Entwicklungshilfe gar um 1.7 % ab. Die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Steigerung dürfte deshalb kaum ausreichen, das 0,4-Ziel in absehbarer Frist zu erreichen; selbst wenn die Steigerung über das 2003 hinaus fortgesetzt wird, dürfte das Ziel wohl erst Jahrzehnte später in die Nähe des Erreichbaren rücken.

Will der Bundesrat mit seiner Zielsetzung glaubwürdig bleiben, reicht es nicht aus, diese immer wieder zu bestätigen; vielmehr sollte er ernsthafte Bemühungen unternehmen, diese auch zu erreichen.

5959

00.3206

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Grossverbrechen ­ «E-Kriminalität»

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird aufgefordert, ­

den eidgenössischen Räten im Jahre 2003 einen Zwischenbericht vorzulegen, der eine Bilanz über die bisherige Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität zieht. Dabei geht es um die Untersuchung der Wirksamkeit von Art. 260 StGB, der Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung, der Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, des Gesetzentwurfes über die verdeckte Ermittlung, des Personenregisters (u.a. DOSIS, ISI, ISOK), der bilateralen Verträge mit Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich;

­

den eidgenössischen Räten Anfang 2001 einen Bericht über die «E-Kriminalität» und über Massnahmen zu deren Bekämpfung zu unterbreiten.

Begründung Zur Bekämpfung des Grossverbrechens werden immer mehr Instrumente entwickelt.

Gleichwohl scheint, wie aus den Berichten über die innere Sicherheit hervorgeht, diese Kriminalität unbesiegbar zu sein. Reichen Repressionsmassnahmen und die Verhandlung von sektoriellen Verträgen mit den Nachbarstaaten die richtige Lösung oder muss ein neuer Weg eingeschlagen werden, und wenn ja, welcher?

Mit welchen Verbrechensformen werden die Staaten mit dem Aufkommen der «EKriminalität» konfrontiert und gibt es Mittel zu deren Bekämpfung?

5960

00.3207

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Ausgabenvolumen in den Bereichen Armee und Bevölkerungsschutz

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, bis zu einem definitiven Entscheid über die Struktur der Armee XXI und die Zukunft des Bevölkerungsschutzes am Ausgabenvolumen festzuhalten, das der laufende Finanzplan für diese beiden Bereiche vorsieht.

Ohne Begründung

5961

00.3208

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates «E-Switzerland» Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, die laufenden Arbeiten an der Strategie für eine Informatiosgesellschaft beschleunigt voranzutreiben und die Schweiz als Werk-, Forschungs- und Bildungsplatz und als Staat bezüglich der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien im internationalen Standortwettbewerb gut zu positionieren. Er berücksichtigt dabei den Aktionsplan «E-EUROPE-2002» der Europäischen Kommission und weitere internationale Entwicklungen.

Insbesondere schlägt der Bundesrat Massnahmen in folgenden Bereichen vor: 1.

Schnelles und sicheres Internet Dazu gehört der papierlose Verkehr innerhalb der Bundesverwaltung und des Parlamentes.

2.

Investitionen in Menschen und Fertigkeiten Dabei geht es um : ­ Vernetzung der Volks- und Berufschulen einschliesslich Computerbzw. IT-Unterricht und entsprechende Ausstattung, ­ Förderung der «digitalen Mündigkeit» aller Altersgruppen, ­ neue Formen der Berufsausbildung bzw. der Weiter- und Fortbildung, sowie ­ die Unterstützung des Aufbaus und der Führung von IT-Kompetenzzentren auch in Randregionen.

3.

Nutzung des Internet Massnahmen sollen u.a. zu folgenden Themen vorgelegt werden: ­ E-Government (unter Beibehaltung der Grundrechte) ­ E-Demokratie (Abstimmungsverfahren einschliesslich Erleichterungen für Auslandschweizer/innen.

Begründung Der Bundesrat hat bereits 1996 einer «Groupe de réflexion» für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz den Auftrag erteilt, eine entsprechende Strategie zu erarbeiten. Diese wurde vom Bundesrat im Februar 1998 verabschiedet. Gleichzeitig wurden die Departemente beauftragt, in acht thematisch abgegrenzten Gebieten Aktionspläne zu erarbeiten. Will die Schweiz ihre Konkurrenzfähigkeit im internationalen Kontext wahren und stärken, sind diese Arbeiten beschleunigt weiterzuführen und auf alle wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanten Bereiche auszuweiten.

Namentlich ist die Zusammenarbeit mit den Kantonen zu verstärken, um die Bestrebungen, namentlich im Bildungsbereich, besser zu koordinieren.

5962

00.3209

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Beschäftigungspolitik

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten sämtliche Massnahmen vorzulegen, welche auf Grund des Aufkommens der «neuen Wirtschaft» für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nötig sind.

Begründung Es ist denkbar, dass die weitere Wirtschaftsentwicklung zu einer zunehmenden Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen führt, dies insbesondere auf Grund der Telearbeit (ausserbetriebliche Bildschirmarbeitsplätze). Deshalb gilt es zu untersuchen, welche Arbeitsformen die neue Wirtschaft hervorbringen könnte und mit welchen Massnahmen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden können.

5963

00.3210

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Stärkung des Wettbewerbes in der Schweiz ­ Gegen Schwarzarbeit und Korruption

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 In Ergänzung zu den geplanten Reformen des Wettbewerbsrechtes wird der Bundesrat beauftragt, in den folgenden Bereichen Massnahmen vorzulegen: ­

er evaluiert und verbessert die Ahndung der Schwarzarbeit,

­

er intensiviert die Korruptionsbekämpfung im Wirtschaftsbereich,

­

er fördert die Konsumentensouveranität mittels verbesserter Informationsmöglichkeiten, erhöhter Transparenz sowie der Erarbeitung von rechtlichen Grundlagen, um Transparenz und Lauterkeit durchzusetzen.

Ohne Begründung

5964

00.3211

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Freiwilligenarbeit

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Bericht über das in der Schweiz in unterschiedlichsten Bereichen erbrachte freiwillige und ehrenamtliche Engagement zu erstatten, der auch eine Klärung der Begriffe enthält und Massnahmen aufzeigt, mit denen diesem Engagement zu dem ihm gebührenden Stellenwert in der Gesellschaft verholfen werden kann.

Unter anderem sind folgende Fragen zu beantworten: ­

Was ist der Umfang dieses Engagements im formellen und informellen Sektor?

­

Welche Art von freiwilligem Engagement wird bereits heute vom Bund gefördert?

­

Welche Art von freiwilligem Engagement wird im Rahmen der Bundesverwaltung zu welchen Bedingungen erbracht und ermöglicht?

Ohne Begründung

5965

00.3212

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Ausbau der Schweiz zum attraktiven Holding-Standort

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für HoldingGesellschaften so zu gestalten, dass unser Land als Sitz für Holdings noch attraktiver wird (Arbeitsplätze, Steuern, Vernetzung). Angesprochen ist vor allem der Bereich der Unternehmensbesteuerung.

Ohne Begründung

5966

00.3213

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Steuerquote ­ Staatsquote

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Die Finanzpolitik des Bundes ist so zu gestalten, dass die Steuerquote 10% nicht übersteigt, die Staatsquote sich tendenziell der Steuerquote annähert und mittelfristig eine Rückzahlung der Bundesschulden erfolgt.

Ohne Begründung

5967

00.3214

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Steuerreform mit ökologischen Anreizen

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat beschleunigt die Einführung einer ökologischen Steuerreform nach dem Modell «Energie statt Arbeit besteuern». Dabei muss die Staatsquotenneutralität gewährleistet bleiben.

Ohne Begründung

5968

00.3215

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Zukunft des «Service Public»

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, den flächendeckenden «service public» zu definieren und die Massnahmen zu bestimmen, um diesen auch in Zukunft sicherzustellen. Insbesondere soll der Bundesrat ein Konzept darüber erarbeiten, wie der «service public» auch in jenen Bereichen und Gebieten sichergestellt werden kann, wo keine rentablen Geschäfte möglich sind. Das Konzept soll auch den Veränderungen, die auf Grund der Liberalisierungsbestrebungen innerhalb von EU und WTO zu erwarten sind, Rechnung tragen.

Ohne Begründung

5969

00.3216

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Swissmetro ­ Verkehrsweg von morgen

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, die Swissmetro in die Verkehrsplanung (Sachplan Schienenverkehr) aufzunehmen.

Begründung Neben dem Nationalstrassennetz und dem Eisenbahnnetz (Bahn 2000/NEAT) wird die Swissmetro als Schnellverbindung des schweizerischen Städteverbundes von grösster verkehrspolitischer Wichtigkeit sein. Es geht darum, rechtzeitig ein klares Bekenntnis zu diesem Verkehrssystem der Zukunft abzulegen und die entsprechenden planerischen Weichenstellungen vorzunehmen.

5970

00.3217

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept für das Nationalstrassennetz der nächsten 40 Jahre zu erarbeiten. Das bestehende Nationalstrassennetz beruht auf dem Netzbeschluss von 1960 und steht vor der Fertigstellung. Es ist notwendig, in Abstimmung mit dem öffentlichen Verkehr die Kapazitäten und Bedürfnisse des künftigen Nationalstrassennetzes zu erheben, die entsprechenden Planungsüberlegungen anzustellen und längerfristige Vorstellungen über die Trägerschaft, die Erneuerung und den koordinierten Unterhalt des bestehenden Nationalstrassennetzes zu entwickeln.

Begründung Bundesrat und Parlament haben sich immer wieder mit Vorstössen zu befassen, die Korrekturen und Ergänzungen des bestehenden Nationalstrassennetzes verlangen.

Auch der Unterhalt und die Erneuerung der Nationalstrassen und Umklassierungsfragen geben regelmässig zu Diskussionen Anlass. Konzeptionelle Vorstellungen über das Nationalstrassennetz der Zukunft sind noch nicht vorhanden. Verkehrspolitisch und im Zusammenhang mit einer möglichen Neuorganisation von Bau, Unterhalt und Betrieb des Nationalstrassennetzes im Zuge des neuen Finanzausgleichs sind längerfristige Vorstellungen unabdingbar.

5971

00.3218

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Weitere Liberalisierung und Privatisierung bei Swisscom, Post und Bahn

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, bezüglich der weiteren Liberalisierung und Privatisierung von Swisscom, Post und Bahn die notwendigen Gesetzesänderungen dem Parlament vorzulegen, unter Berücksichtigung des «service public».

Ohne Begründung

5972

00.3219

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Freier Wettbewerb zwischen unabhängigen Medien

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Lageanalyse der Situation des publizistischen Wettbewerbes und der Qualitätssicherung zwischen verschiedenen, voneinander unabhängigen Medien in den Kantonen und Regionen vorzunehmen.

Ohne Begründung

5973

00.3220

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Überprüfung der Aufgaben und Tätigkeit des Bundesamtes für Wohnbauwesen

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der Ziel und Umfang der Wohnbauförderung auf Bundesebene definiert, den hierzu notwendigen Aufwand in finanzieller und administrativer Hinsicht definiert und den Fahrplan zur gesetzlichen Neuregelung festlegt.

Begründung In den Rezessionsjahren haben die bisherigen Förderungsinstrumente versagt, sie sind zusammengebrochen und hinterlassen Verluste in der Höhe von Hunderten von Millionen (Stand Ende 1999: Verluste über 500 Mio. Fr.). Der Output in Sachen Investitionsförderung ist minimal.

Eine Überprüfung der Aufgaben und Tätigkeiten des Amtes, 1998 im Nationalrat vom Bundesrat als dringlich erklärt, harrt der Klärung.

Neueste Entwicklungen weisen darauf hin, dass nicht wie angekündigt eine Überprüfung im Rahmen des NFA erfolgt.

5974

00.3221

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Massnahmen gegen die Gewalt gegenüber Frauen

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat trifft Massnahmen, um den Kampf gegen die Gewalt gegenüber Frauen zu intensivieren.

Ohne Begründung

5975

00.3222

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Gleichstellung von Frau und Mann

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten bis zur Wintersession 2001 über die eingeleiteten Massnahmen und den Stand der Umsetzung des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann (Folgearbeiten zur 4. Uno-Weltfrauenkonferenz von Bejing 1995, Bern 1999) zu berichten.

Ohne Begründung

5976

00.3223

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Stärkung der Familie

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, die Rolle der Familien in der Gesellschaft zu bewahren und auszubauen. Die wirtschaftliche Eigenständigkeit ist durch die Berücksichtigung der wirklichen Kosten der Familien bei der Besteuerung zu stärken. Alle politischen Entscheide und Erlasse sind einer gesetzlich verankerten Familienverträglichkeitsprüfung auf die Wahrung der Interessen der Familien hin zu überprüfen.

Ohne Begründung

5977

00.3224

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Existenzsicherndes Grundeinkommen

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten einen Bericht vorzulegen, der die sozialen und ökonomischen Auswirkungen verschiedener Modelle eines existenzsichernden Grundeinkommens (negative Einkommenssteuer, garantiertes Minimaleinkommen GME, existenzsichernde Ergänzungsleistungen usw.) darlegt und aufzeigt, inwieweit sie geeignet sind, den wachsenden Disparitäten in der Gesellschaft entgegenzuwirken.

Ohne Begründung

5978

00.3225

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Erarbeitung eines Indikatorensystems als Führungsinstrument

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2001 ein Indikatorensystem der Nachhaltigkeit bzw. des Disparitätenabbaus zu erarbeiten, dies sowohl in regionaler Hinsicht als auch bezogen auf die verschiedenen Bevölkerungsschichten.

Begleitet von den üblichen Finanzindikatoren soll das genannte Indikatorensystem ein Minimum an Quantifizierung in der Bestandesaufnahme und in der Zielerreichung in den genannten Bereichen erlauben.

Es soll in diesem Konnex als Führungs- und Kontrollinstrument der Legislaturplanung für Parlament und Bundesrat Einsatz finden.

Das Indikatorensystem soll danach bis Ende Legislatur auf einem gesamten Führungs- und Kontrollinstrument der Legislatur auch in den anderen Bereichen werden, wo dies möglich, vernünftig und überschaubar ist.

Ohne Begründung

5979

00.3226

Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999­2003» des Nationalrates

Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Einbürgerungsverfahrens

Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zu unterbreiten, welche sicherstellt, dass Einbürgerungsentscheide ohne Verletzung der von der Verfassung gewährleisteten Grundrechte insbesondere des Diskriminierungs- und des Willkürverbotes durchgeführt werden. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang und in Beachtung der verfassungsmässig festgelegten Kompetenzordnung auch eine Ergänzung der Verfahrensvorschriften in dem Sinne, dass eine Begründungspflicht für Einbürgerungsentscheide sowie ein Rechtsmittel für die Anfechtung von Einbürgerungsentscheiden vorgesehen werden.

Ohne Begründung

11236

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