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Botschaft über den Erwerb des Verwaltungsgebäudes Eigerstrasse 65 in Bern

vom 2l. April 1982

Frau Präsidentin, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen Botschaft und Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung des notwendigen Kredites für den Erwerb des Verwaltungsgebäudes Eigerstrasse 65 in Bern mit dem Antrag auf Zustimmung.

-Wir versichern Sie, Frau Präsidentin, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

21. April 1982

1982-261

6 Bundesblatt. 134. Jahrg. Bd. II

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Honegger Der Bundeskanzler: Buser

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Übersicht Gestützt auf die Botschaft des Bundesrates vom 20. Februar 1974 über den Erwerb des Verwaltungsgebäudes Eigerstrasse 61 in Bern (BBl 1974 / 635) bewilligte das Parlament mit Bundesbeschluss vom 13. März 1975 einen Objektkredit von 20 Millionen Franken (BBl 1975 / 1156).

In der Botschaft wurde erwähnt, dass die Eidgenossenschaft bestrebt sei, ebenfalls das projektierte, anschliessende und mit dem Haus Eigerstrasse 61 eine Einheit bildende Gebäude Eigerstrasse 65 zu erwerben, dass darüber aber noch keine verbindlichen Kostenangaben gemacht werden könnten. Der Kauf werde daher zu gegebener Zeit Gegenstand einer neuen Vorlage bilden.

Vom Bund erworben am 30. April 1975

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Vom Bund zu erwerbende Liegenschaft

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Eigerstr. 65

Eigerstr. 61

Eigerstrasse

In den parlamentarischen Kommissionssitzungen wurde anerkannt, dass der Kauf des Gebäudes Eigerstrasse 61 nur sinnvoll sei, wenn auch der Erwerb des zweiten Gebäudes erfolge. Deshalb wurde dem Kauf der Liegenschaft Eigerstrasse 61 erst zugestimmt, nachdem die Kaufsbedingungen verbessert worden waren und mit der Landeigentümerin Eigerstrasse 65 der 1972 abgeschlossene Mietvorvertrag mit Kaufsrecht und Kaufsverpflichtung durch eine neue, wesentlich günstigere Vereinbarung abgelöst werden konnte.

In den Ratsverhandlungen wurde die Notwendigkeit einer Regruppierung und besseren Zusammenfassung der Eidgenössischen Steuerverwaltung eindeutig anerkannt. Damit sollte einer unrationellen Zersplitterung dieser Verwaltung ein Ende gesetzt werden.

Das Gebäude Eigerstrasse 65 wurde ab März 1980 zunächst mietweise bezogen. Es kann nun zum Preis von 27690000 Franken, zuzüglich Notariats- und Grundbuchkosten sowie Handänderungsgebühr, gekauft werden.

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Botschaft I

Unterkunftsverhältnisse der allgemeinen Bundesverwaltung

II

Allgemeines

Die Schaffung neuer Bundesämter sowie die Übertragung von Neuaufgaben an viele Bundesstellen führten in den letzten 20 Jahren zu einem ausserordentlichen Raumbedarf.

Von 1961 bis 1981 erhöhten sich die - Gesamtflächen von 143 000 m2 auf 307 000 m2 + 115 Prozent - bundeseigenen Nutzflächen von 105 000 m2 auf 204 000 m 2 . . + 94 Prozent - gemieteten Nutzflächen von 38 000 m2 auf 103 000 m2 + 171 Prozent Wie die Übersicht zeigt, musste dieser Bedarf zu einem grossen Teil durch Zumietung von Arbeits-, Archiv- und Lagerräumlichkeiten in privaten Liegenschaften gedeckt werden. Dies, weil einerseits der Bund aus konjunkturpolitischen Erwägungen (Überhitzung) mit Eigeninvestitionen zurückhaltend sein musste, anderseits die beiden Massnahmen zur Konjunkturdämpfung (1964, 1971 bzw. 1972) grössere Verwaltungsbaüten während einer gewissen Zeit nicht zuliessen. Zudem musste wegen der sich verschlechternden Bundesfmanzen beim Bau von bundeseigenen Gebäuden Zurückhaltung geübt werden.

Die Zumietung hatte; unter anderem zur Folge, dass mangels geeigneter Objekte (Grosse, Standort) die Departemente örtlich stark aufgesplittert wurden, was zu erschwerten Arbeitsabläufen führte (Führungserschwernisse, Kurierdienste usw.).

Durch die vermehrte Zumietung mussten nennenswerte Mietzinssteigerungen in Kauf genommen werden, was denn auch des öftern kritisiert wurde. Die jährlichen Mietausgaben des Bundes (Büro- und Archivflächen) auf dem Platze Bern stiegen von 1,65 Millionen Franken (1961) auf 14,66 Millionen Franken (1981).

Die durchschnittlichen Mietkosten pro Quadratmeter Büronutzfläche erhöhten sich im gleichen Zeitraum von 49 auf 182 Franken.

Diese Kostensteigerung ist vor allem auf die Teuerung auf dem Bausektor und die allgemeine, überdurchschnittlich grosse Nachfrage nach Büroräumlichkeiten zurückzuführen. Dieser Nachfrageüberhang .führte zwangsläufig zu entsprechend hohen Mietansätzen.

Unter Berücksichtigung der aufgezeigten Entwicklung, der gegenwärtigen ,,Finanzlage und des wirtschaftlichen Mitteleinsatzes haben die in der Unterkunftsplanung 1961 bzw. 1977 formulierten Zielsetzungen weitgehend ihre Gültigkeit behalten, nämlich : - Bereitstellung von eigenen Gebäuden (Neubau oder Kauf von bestehenden Liegenschaften), - Reduktion der Mietobjekte, - Nutzung der bundeseigenen, ertragslosen Landreserven im
Räume Bern.

Zumietungen erfolgen nur noch aus nachstehenden Gründen: - Bei Übernahme von Neuaufgaben, wenn eine Unterbringung in bundeseigenen Gebäuden kurzfristig nicht möglich ist, 71

- Kündigung von bisherigen Mietverträgen, - längere Mietverhältnisse bei nachweislich kostengünstigen Objekten.

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Die Bedeutung der Liegenschaft Eigerstrasse 65 im Rahmen der Unterkunftsplanung

Ende der fünfziger Jahre vereinbarten der Gemeinderat der Stadt Bern und der Bundesrat die Schaffung von Schwerpunkten für die Unterbringung der allgemeinen Bundesverwaltung auf dem Stadtgebiet (Plan 61). Dem Bund zugeteilt wurden zu diesem Zwecke die Räume - Bundesgasse, - Taubenhalde, - Monbijou, - Kirchenfeld, - Beundenfeld.

Bei der Erstellung des Unterkunftsplanes 1961 drängte sich für die Steuerverwaltung noch kein Standortwechsel auf. Anfangs der siebziger Jahre verschlechterten sich infolge Personalzuwachses aber die Unterkunftsverhältnisse dieses Amtes. Die Deckung des ausgewiesenen Raumbedarfes führte zu einer unerwünschten Dezentralisation. Betriebsorganisatorische Unzulänglichkeiten führten schliesslich zu untragbaren Zuständen und zur Erkenntnis, dass für die Steuerverwaltung eine andere Unterbringungsmöglichkeit gefunden werden musste. Durch Einbezug des Raumes Monbijoubrücke wurden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.

1972 bot sich Gelegenheit, an der Eigerstrasse - Teil der städtischen West/OstVerkehrsachse - die Verwirklichung eines zusammenhängenden Verwaltungstraktes sicherzustellen. Dabei musste allerdings der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das Bauland bereits im Besitze von Immobiliengesellschaften war, die sich die Erstellung der Bauten als Generalunternehmer vorbehielten.

Am 20. Februar 1974 unterbreitete der Bundesrat der Bundesversammlung die Botschaft über den Erwerb des damals im Bau befindlichen Verwaltungsgebäudes Eigerstrasse 61 (BB1 1974 I 635), das durch die Generalunternehmung MOBAG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich, ausgeführt wurde. Mit BB vom 13. März 1975 (BB1 1975 l 1156) wurde ein Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken bewilligt.

In der Botschaft wurde die Bestrebung der Eidgenossenschaft erwähnt, das projektierte, anschliessende und mit dem Haus Eigerstrasse 61 eine Einheit bildende Gebäude Eigerstrasse 65 ebenfalls zu erwerben. Wie schon damals erwähnt, konnten darüber jedoch noch keine verbindlichen Kostenangaben gemacht werden, und der Kauf sollte zu gegebenem Zeitpunkt Gegenstand einer neuen Vorlage bilden. Mit der Eigentümerin der Liegenschaft Eigerstrasse 65 ist bereits 1972 ein Mietvorvertrag mit Kaufsrecht und Kaufsverpflichtung abgeschlossen worden.

In den parlamentarischen Kommissionen für die Behandlung der Botschaft über den Kauf der Liegenschaft Eigerstrasse 61 wurde die Frage des Erwerbs der Liegenschaft Eigerstrasse 65 eingehend erörtert und anerkannt, dass der 72

Kauf des ersten Gebäudes grundsätzlich auch denjenigen des zweiten erfordere.

Dem Erwerb des Gebäudes Eigerstrasse 61 wurde daher erst zugestimmt, als auch die Vertrags- und Kaufsbedingungen für das Verwaltungsgebäude Eigerstrasse 65 wesentlich verbessert werden konnten. Die Kaufsverpflichtung konnte wegbedungen werden. Ebenso sind Vergünstigungen bezüglich Honoraransätze und Teuerungsberechnung für Miete und Kauf erreicht worden.

In den Ratsverhandlungen wurde die Zweckmässigkeit anerkannt, auch das Nächbargebäude bauen zu lassen und anschliessend zu erwerben. Noch vor Baubeginn wurde der bereinigte Mietvorvertrag mit Kaufsrecht unterzeichnet.

Die Bauzeit dauerte 30 Monate, und ab März 1980 konnte der Neubau Eigerstrasse 65 bezogen werden.

Der grosse Gebäudekomplex Eigerstrasse 61 (bundeseigen) und Eigerstrasse 65 (gegenwärtig noch Mietobjekt) ermöglichte eine zweckmässige Lösung des Raumproblems der Eidgenössischen ! Steuerverwaltung, entlastete gleichzeitig das Verwaltungszentrum Bundesgasse durch den Auszug der Steuerverwaltung aus den Häusern Bundesgasse 32/36 und schuf die Voraussetzungen für die Gruppierung der allgemeinen Bundesverwaltung gemäss dem Unterkunftsplan 1961, abgelöst durch eine Neuplanung im Jahre 1977, ohne Einbusse der in den vier Verwaltungszentren auf Stadtboden noch verfügbaren bundeseigenen Grundstücke. Dabei konnten nicht nur Mietobjekte aufgegeben, sondern auch Möglichkeiten geschaffen werden, gewisse Raumansprüche des Parlamentes für die Parlamentarier und die Parlamentsdienste mit der Zeit erfüllen zu können.

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Unterbringung der Eidgenössischen Steuerverwaltung

Vor dem Bezug des Verwaltungstraktes Eigerstrasse 61/65 war die Steuerverwaltung in sieben verschiedenen Gebäuden untergebracht. Da die einzelnen Dienstzweige in ihrem Arbeitsablauf auf äusserst regen Kontakt angewiesen sind, hatte dies mit Ausnahme der im Raum Theodor-Kocher-Park konzentrierten Hauptabteilung Warenumsatzsteuer ganz erhebliche Erschwernisse des Dienstbetriebes zur Folge, was verschiedentlich beanstandet wurde. Heute ist die Steuerverwaltung mit ihren rund 700 Arbeitskräften an folgenden zwei Schwerpunkten gruppiert: - Raum Eigerstrasse 61/65 Direktion Abteilung Direktionssekretariat und Spezialdienste Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen Abteilung Finanzstatistik und Dokumentation Hauptabteilung Stempelabgaben und Verrechnungssteuer Hauptabteilung Wehrsteuer Sektion Militärpflichtersatz 350 Arbeitskräfte - Raum Ttteodor-Kocher-Park (Effingerstrasse 27, Haslerstrasse 16, Belpstrasse 14 + 16) Hauptabteilung Warenumsatzsteuer 350 Arbeitskräfte ; 73

Mit dem Bezug der Verwaltungsgebäude Eigerstrasse 61/65 konnten durch optimale Arbeitsabläufe eine wesentlich rationellere Arbeitsgestaltung realisiert und durch den Wegfall der räumlichen Distanzen kostbare Arbeitszeit für produktive Arbeitsleistungen freigemacht werden, was mit Rücksicht auf den Personalstopp und die ständig wachsenden Aufgaben ganz besonders ins Gewicht fällt.

Spezielle Bedeutung kommt der Registratur der Verrechnungssteuer-Rückerstattung zu. War diese am alten Standort an der Bundesgasse 32 in konventionellen Vertikalschränken untergebracht (300 000 Dossiers mit einem durchschnittlichen täglichen Dossierumschlag von rund 3000), wurde neu eine Anlage mittelst Registraturautomaten konzipiert, die personalsparend ist und dem neuesten Stand auf dem Gebiet der Ablagesysteme entspricht.

Daneben ist vorgesehen, in absehbarer Zeit bei der Hauptabteilung Stempelabgaben und Verrechnungssteuer wie bei der Hauptabteilung Warenumsatzsteuer ein Abfrage- und Informationssystem über Bildschirm aufzubauen. Dank entsprechenden EDV-Lösungen wird es möglich sein, den ständig zunehmenden Arbeitsumfang zu bewältigen und den von der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und der Finanzkontrolle geforderten Ersatz überalterter Buchungsmaschinen zu verwirklichen. Dies bedingt allerdings den Ausbau auf ein Duplex-System. Die bisherige Anlage bei der Hauptabteilung Warenumsatzsteuer wird in diesem Zusammenhang in die Verwaltungsgebäude Eigerstrasse 61 und 65 verlegt und ergänzt.

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Erwerb des Verwaltungsgebäudes Eigerstrasse 65

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Baubeschrieb

Beim Bau des Verwaltungsgebäudes Eigerstrasse 65 konnte die Eidgenossenschaft in baulicher und konzeptioneller Hinsicht Einfluss nehmen. Sie verfügte auch über ein Mitspracherecht bei den Arbeitsvergebungen. Das Gebäude wurde so den Bedürfnissen der Bundesverwaltung angepasst und auch hinsichtlich Heizung und anderer Einrichtungen auf das schon bestehende Verwaltungsgebäude Eigerstrasse 61 ausgerichtet.

Die Liegenschaft grenzt an die Eigerstrasse, bildet einen weiteren Teil der nordseitigen Gesamtüberbauung des Monbijoubrückenkopfes West (vgl. Plan in der Übersicht) und schliesst die vorher noch offene Baulücke zwischen dem bereits in Bundesbesitz befindlichen Gebäude Eigerstrasse 61 und dem privaten Bürohaus der Buri-Druck AG. Das Gebäude mit Eingang an der Eigerstrasse ist von der Tramhaltestelle Sulgenau in zwei Minuten erreichbar. Die Fahrt ab Bahnhof bis Sulgenau dauert rund fünf Minuten.

In den untersten Geschossen des Hochbaues befinden sich ausser den Zivilschutzanlagen die Räume für Sanitär-, Ventilations- und Klimainstallationen sowie die Unterstationen für das elektrische System, das Telefon und die Heizung.

Diese Unterstationen werden alle von dem bereits dem Bund gehörenden westseitigen Gebäude Eigerstrasse 61 versorgt.

Das 2. Untergeschoss enthält nebst der Autozufahrt in die Einstellhalle einen Einstellraum für Zweiradfahrzeuge, den Postraum, den Containerraum, den Warenumschlagsplatz mit Hebebühne, weitere Lager- und Materialräume, Re74

servebüroräume sowie den regionalen Druckereistützpunkt der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale.

Vom 1. Untergeschoss bis zum 4. Obergeschoss sind ausschliesslich Büroräumlichkeiten mit den entsprechenden Nebenräumen (WC-Anlagen und Putzräume) untergebracht. Die lichte Höhe der Bürogeschosse beträgt 2,64m und ist auf das westseitige Gebäude Eigerstrasse 61 abgestimmt. Dadurch ergäben sich niveaugleiche Übergänge vom Hause 65 zum anschliessenden Hause Eigerstrasse 61. Auf den Einbau einer Dienstwohnung wurde verzichtet, da im Nachbargebäude Eigerstrasse 61 schon eine solche Wohnung besteht.

Die Umfassungswände in den Untergeschossen, die Decken, Stützen und Treppen sind in Eisenbeton, die Fassadenbrüstungen ab dem 1. Untergeschoss südseitig bzw. ab dem 2. Untergeschoss nordseitig in vollisolierten Sandwichplatten mit Thermolackierung ausgeführt. Die ebenfalls vollisolierten Holz-Metall-Fenster (Sfache Isolierverglasung) wurden auf der Süd- und zum Teil Nordseite mit äusseren Aluminiumlamellenstoren als Sonnen- und Einbruchschutz versehen.

Die Flachdachisolation würde mit konventionellem, teilweise begehbarem Aufbau realisiert.

Die Büros vom 1. Untergeschoss bis zum 4. Obergeschoss (Attika) wurden, bedingt durch den intensiven Verkehr (Lärm, Schmutz und Abgase) gegen die Eigerstrasse, d. h. südseitig klimatisiert. Die gesamte Nordseite des Gebäudes ist hingegen nicht klimatisiert, sondern lediglich mit einer normalen Konvektorenheizung versehen.

Das Haus wurde nach den neuesten Erkenntnissen auf dem Gebiet der Wärmeisolation und des minimalen Energieverbrauchs projektiert. So wurden optimale Isolatiönsstärken vorgeschrieben und eingebaut, die Abluft aus den Büros in untergeordneten Räumen wieder verwendet und die Nutzung durch den Einbau einer Wärmerückgewinnung noch einmal verbessert.

Im Neubau Eigerstrasse 65 stehen folgende Bodenflächen zur Verfügung: Quadratmeter

Büro- und Bürohilfsflächen (333 Arbeitsplätze) Archive und Lager Autoeinstellhalle für 59 Wagen und Einstellraum für Zweiradfahrzeuge

5 729 2 970 1736

Total Nettonutzfläche Verkehrsfläche und -anlagen Haustechnische und Sanitärflächen Konstruktions- und Schachtflächen

10 435 2 488 687 l 668

Total Nebenflächen

'4 843

Bruttofläche

15 278

75

32 321

Die Vertragswerke Mietvorvertrag mit Kaufsrecht

Der im Jahre 1972 mit der Sardonia, Treuunternehmen, mit Sitz in Vaduz, und der Testina AG, Generalunternehmung, mit Sitz in Zürich, abgeschlossene Mietvorvertrag mit Kaufsrecht und Kaufsverpflichtung wurde anlässlich der Behandlung der Botschaft für das Gebäude Eigerstrasse 61 (Mobag) durch die nationalrätliche Kommission auf deren Anforderung eingehend überarbeitet, wobei wesentlich bessere Bedingungen ausgehandelt werden konnten. Darüber wurde das Parlament anlässlich der Beratung durch den Nationalrat am 12. März 1975 eingehend orientiert. Formell wurde der neue Mietvorvertrag mit Kaufsrecht (ohne Kaufsverpfiichtung) am 7. April 1977, also vor Beginn der Bauarbeiten unterzeichnet.

Er regelt die Submission, die Arbeitsvergebung, die Arbeitsausführung- und änderungen, die Gebäudeabnahme und die Genehmigung der Bauabrechnung, enthält eine Modellrechnung für die Festsetzung des Mietzinses, sieht eine Mietdauer von zehn Jahren vor und umschreibt das Kaufsrecht.

Der Mietvorvertrag bestimmt die Grundsätze der Mietzinsgestaltung sowie die Mietdauer. Nebst den effektiven Finanzierungskosten wurde eine Pauschalierung der Betriebs- und Unterhaltskosten auf 0,5 Prozent der Anlagekosten vorgesehen. Bei Ausübung des Kaufsrechtes erfolgt eine Mietzinsabrechnung.

Demnach hat die Vermieterin für die ganze Mietdauer Anrecht auf die tatsächlich erwachsenen Finanzierungs- sowie Betriebs- und Unterhaltskosten zuzüglich einer Verwaltungsentschädigung von 0,15 Prozent der Anlagekosten.

Zugunsten der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde ein bis zum 12. April 1987 ausübbares Kaufsrecht vereinbart, wobei der Kaufpreis auf klaren und deutlichen Grundlagen beruht.

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Mietvertrag

Das Gebäude konnte ab März 1980 bezogen werden. Der Mietbeginn wurde auf den 1. April 1980 festgelegt. Aufgrund der damals bekannten Anlagekosten und gültigen Hypothekarzinssätze wurde der Jahresmietzins provisorisch auf l 391 000 Franken festgelegt. Der Mietzins wird der Entwicklung der Hypothekarzinssätze der Hypothekarkasse des Kantons Bern für Geschäftsiiegenschaften angepasst. Die Anpassung tritt mit dem Tag der neuen Hypothekarzinssätze in Kraft. Gestützt auf die in der Zwischenzeit genehmigte Bauabrechnung und der ab 1. November 1981 massgebenden Zinssätze beträgt der jährliche Mietzins ab diesem Zeitpunkt l 579 060 Franken. Jede weitere Hypothekarzinssatzänderung um !/2 Prozent bewirkt eine Mietzinsänderung gleicher Art von 124 336 Franken pro Jahr.

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Kaufpreis

Bei Ausübung des Kaufsrechtes bis zum 3I.März 1983 beträgt der Kaufpreis 27 690 000 Franken. Er darf als angemessen bezeichnet werden, wurde doch der Bau auf der Basis einer offenen Abrechnung erstellt.

Weil das Kaufsrecht schon ab Übergabe der schlüsselfertigen Baute an den Bund ausübbar war und ab 12. April 1977 für die Dauer von zehn Jahren im Grundbuch vorgemerkt werden konnte, forderte die Verkäuferschaft im Kaufrechtsvertrag eine Preisanpassungsklausel. Damit soll die Kaufkrafterhaltung des im Bau investierten Kapitals zumindest teilweise gesichert werden.

Der Kaufpreis hängt im vorliegenden Fall vom Zeitpunkt der Ausübung des Kaufsrechtes ab. Es konnte jedoch mit der Verkäuferschaft ein fester Kaufpreis von 27 690 000 Franken vereinbart werden. Bedingung zur Erzielung dieses Kaufpreises ist die Ausübung des Kaufsrechtes bis spätestens 31. März 1983.

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Notwendiger Verpflichtungskredit

Für die Begleichung des Kaufpreises, einschliesslich Notariats-, Grundbuchkosten und Handänderungsgebühr ist ein Verpflichtungskredit von 28 200 000 Franken notwendig.

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Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf Artikel 24 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1968 über den eidgenössischen Finanzhaushalt (SR 611.0) und den Bundesbeschluss vom 14. März 1972 über die Unterbreitung von Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten (BB1 19721 969).

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Bundesbeschluss über den Erwerb des Verwaltungsgebäudes Eigerstrasse 65 in Bern

Entwurf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 21. April 1982 '), beschliesst: Arti Für den Erwerb des Verwaltungsgebäudes Eigerstrasse 65 in Bern wird ein Verpflichtungskredit von 28 200 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

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D BEI 1982 II 69

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über den Erwerb des Verwaltungsgebäudes Eigerstrasse 65 in Bern vom 2l. April 1982

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Jahr

1982

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

82.032

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.05.1982

Date Data Seite

69-78

Page Pagina Ref. No

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