Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigunsverfahren nach Artikel 22 MPV 1 betreffend Aufwertungsmassnahmen Allmend, Waffenplatz Frauenfeld vom 11. September 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE) vom 29. Februar 2000 hat das Eidgenössiches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Aufwertungsmassnahmen für die Allmend, Waffenplatz Frauenfeld, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Stadtverwaltung Frauenfeld, 8500 Frauenfeld, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

26. September 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

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2000-1984