Beziehungen zu Südafrika: Rolle des Schweizer Nachrichtendienstes Bericht der Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen vom 12. November 1999

Der vorliegende Bericht steht ab dem 1. Dezember 1999 ebenfalls auf Internet unter folgender Adresse zur Verfügung: www.parlement.ch, Rubrik Veröffentlichungen, Berichte der Delegationen.

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Bericht I

Allgemeine Ausführungen

1

Aufgaben und Befugnisse der GPDel

Die Delegation der Geschäftsprüfungskommission der Eidgenössischen Räte (GPDel) hat den Auftrag, «die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste regelmässig näher zu prüfen» (Art 47quinquies Abs. 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes, GVG, SR 171.11).

Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, hat die GPDel das Recht, «nach Anhören des Bundesrates, ungeachtet des Amtsgeheimnisses oder des militärischen Geheimnisses, von Behörden des Bundes, der Kantone und von Privatpersonen die Herausgabe von Akten zu verlangen sowie Beamte des Bundes und Privatpersonen als Auskunftspersonen oder als Zeugen einzuvernehmen» (Art. 47quinquies Abs. 4 GVG). Die Auskunftspflicht von Bundesbediensteten ist in den «Weisungen über Auskünfte, Akteneinsicht, Akteneinsichtsgewährung und Aktenherausgabe an die Mitglieder der eidgenössischen Räte, an die parlamentarischen Kommissionen und an die Parlamentsdienste» vom 29. Oktober 1975 sowie in den «Weisungen über die Handhabung des Amtsgeheimnisses und des militärischen Geheimnisses im Verkehr mit der Geschäftsprüfungsdelegation» vom 16. Oktober 1996 geregelt. Lediglich bei «Meldungen ausländischer Amtsstellen kann der Bundesrat den Quellenschutz vorbehalten» (Art. 47quinquies Abs. 4 GVG).

2 2.1

Frühere Abklärungen der GPDel zum Verhältnis Schweiz­Südafrika Pilotenaustausch mit Südafrika

Das Verhältnis zwischen der Schweiz und Südafrika zur Zeit des Apartheidregimes bildete schon verschiedentlich Anlass zu kritischen Presseberichten und parlamentarischen Anfragen. Auch die GPDel befasste sich bereits früher mit einzelnen Teilaspekten und tätigte insbesondere Abklärungen zum Pilotenaustausch mit Südafrika.

In ihrem Bericht vom 28. September 1993 (BBl 1994 I 100 ff.) gelangte die GPDel zum Schluss, dass der Pilotenaustausch in den Jahren 1983 bis 1988 einem militärischen Bedürfnis entsprochen und die Schweiz damit weder Neutralitätsrecht noch andere völkerrechtliche Verpflichtungen verletzt habe. Zugleich wurde aber festgehalten, dass der Pilotenaustausch den Vorrang der Politik vor dem Militär missachtet habe, da die entsprechenden Informationen im Wissen um deren politische Brisanz den zuständigen Departementsvorstehern vorenthalten worden seien. Die Delegation erachtete die inzwischen vom Eidgenössischen Militärdepartement (EMD; heute Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, VBS) getroffenen Vorkehrungen als grundsätzlich geeignet. Zugleich verlangte sie aber weitere Massnahmen zur Sicherstellung der politischen Führung und Kontrolle politisch heikler Aktionen des Nachrichtendienstes.

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2.2

Angebliche Beteiligung beim Kauf chemischer Waffen

Auf Grund entsprechender Zeitungsberichte über die angebliche Beteiligung eines Agenten der damaligen Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (UNA; heute Untergruppe Nachrichtendienst) beim Kauf chemischer Waffen durch Südafrika ging die GPDel im Jahr 1997 Gerüchten über angebliche Kontakte des Schweizer Nachrichtendienstes mit Südafrika nach. Sie untersuchte dabei insbesondere Meldungen über die aktive und passive Rolle des Nachrichtendienstes bei diesen Kontakten. Über ihre Abklärungen orientierte die Delegation mit einer Pressemitteilung vom 11. November 1997. Sie stellte fest: «Die glaubwürdigen Auskünfte zeigten, dass solche Verdächtigungen unbegründet sind. Die Delegation sieht daher im gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf der parlamentarischen Oberaufsicht».

3

Parlamentarische Interventionen und verwaltungsinterne Abklärungen zum Verhältnis Schweiz­Südafrika

Im Zusammenhang mit den Diskussionen um die Aufarbeitung der Geschichte der Schweiz im Zweiten Weltkrieg war im März 1997 eine erste parlamentarische Anfrage zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika zur Zeit des Apartheidregimes eingereicht worden. In seiner Antwort vom 29. September 1997 vertrat der Bundesrat die Auffassung, dass keine Notwendigkeit für eine staatlich verordnete geschichtliche Untersuchung dieser Beziehungen bestehe. Die Fakten seien hinlänglich bekannt, und der Bundesrat habe in Beantwortung zahlreicher parlamentarischer Vorstösse in der Botschaft über den Beitritt der Schweiz zur UNO vom 21. Dezember 1981 sowie in der Erklärung vom 22. September 1986 seine damalige Politik gegenüber Südafrika umfassend dargelegt. Nach Auffassung des Bundesrats seien diese Fakten mit einer Würdigung aus heutiger Sicht zu versehen.

Neue Aktualität erlangten die Kontakte des schweizerischen Nachrichtendienstes auf Grund der von der südafrikanischen Wahrheitskommission vorgenommenen Abklärungen. Der Schweizer Fernsehjournalist Jean-Philippe Ceppi hatte dazu umfassende Recherchen getätigt und es waren ihm Dokumente zugespielt worden, die über die damaligen biologischen und chemischen Waffenprogramme Südafrikas Auskunft gaben. In diesem Zusammenhang war Anfang 1999 unter anderem auch die Frage nach den Beziehungen zwischen der Untergruppe Nachrichtendienst, und insbesondere deren Chef Divisionär Peter Regli, einerseits und staatlichen Instanzen des südafrikanischen Regimes andererseits in den Medien aufgegriffen worden.

Der Nationalrat lehnte in der Folge am 3. März 1999 eine parlamentarische Initiative ab, welche die Aufarbeitung der Beziehungen Schweiz­Südafrika während der Jahre 1948­1994 verlangt hatte. Der Rat überwies aber gleichzeitig ein Postulat, das eine Untersuchung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika in den Jahren 1948­1994 durch den schweizerischen Nationalfonds anregt.

In Beantwortung diverser Interpellationen vom März 1999 teilte der Bundesrat am 19. Mai 1999 mit, dass der Vorsteher des VBS bereits am 12. Januar 1999 eine interne Aufarbeitung der Beziehungen des schweizerischen Nachrichtendienstes zu

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Südafrika sowie zu anderen Ländern angeordnet habe. Er kündigte an, dass die GPDel umfassend über die Ergebnisse der internen Abklärungen informiert werde.

Die Ergebnisse dieser departementsinternen Aufarbeitung lagen bei Abschluss dieses Berichts der GPDel noch nicht vor.

Nachdem der Bundesrat seit 1963 bereits zu 150 parlamentarischen Vorstössen zum Thema Schweiz­Südafrika Stellung genommen hatte und sowohl in der Öffentlichkeit wie im Parlament erneut Fragen zu diesem Thema aufgekommen waren, gab er am 23. Juni 1999 in Beantwortung einer weiteren einfachen Anfrage bekannt, dass er am 8. März 1999 eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt habe. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe sei es, in den einzelnen Departementen und Ämtern abzuklären, welche Informationen über diese Beziehungen in den kritischen Jahren bis heute vorhanden seien und welches der juristisch-politische Rahmen der verschiedenen Massnahmen gewesen sei. Erst auf Grund dieser Abklärungen dürfte ersichtlich werden, ob und in welchen Bereichen weitere Abklärungen oder spezifische Fragestellungen wünschbar seien und welche Konsequenzen daraus gezogen werden können. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe ist vom Bundesrat am 1. Oktober 1999 zur Publikation freigegeben worden; er befasst sich mit dem allgemeinen Verhältnis zwischen der Schweiz und Südafrika und klammert die spezifischen Beziehungen des schweizerischen Nachrichtendiensts zu südafrikanischen Stellen und Personen bewusst aus.

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Auslöser der heutigen Abklärungen der Delegation

Während seiner Recherchen zu einem Beitrag für die Sendung «Temps Présent» des Westschweizer Fernsehens TSR war Jean-Philippe Ceppi Anfang März 1999 in Kapstadt vorübergehend festgenommen worden. Dieser Vorfall löste in der Schweiz ein grosses Medienecho aus, wobei insbesondere schwerwiegende Verdächtigungen und Mutmassungen über eine angebliche Beteiligung des Chefs der Untergruppe Nachrichtendienst am seinerzeitigen biologischen und chemischen Waffenprogramm des Apartheidregimes geäussert wurden. Diese Vorwürfe veranlassten Divisionär Peter Regli, die Delegation um eine klärende Anhörung zu ersuchen.

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Untersuchungsgegenstand

Die GPDel entschloss sich in der Folge, die Beziehungen des schweizerischen Nachrichtendienstes zum früheren Regime in Südafrika einer näheren Untersuchung zu unterziehen. Gegenstand der Abklärungen bildeten ausschliesslich die Kontakte der Gruppe Rüstung oder der Untergruppe Nachrichtendienst zu Geheimdiensten der südafrikanischen Streitkräfte. Besonders überprüft wurde dabei eine allfällige Beteiligung schweizerischer Militärbehörden am Aufbau eines biologischen und chemischen Waffenprogramms durch das Apartheidregime von Südafrika.

Die grundsätzliche Aufarbeitung der gesamten Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika fällt nicht in den Kompetenzbereich der Delegation. Es kann daher auch nicht ihre Aufgabe sein, sämtliche Aspekte der gegenseitigen Beziehungen zwischen diesen beiden Staaten in ihren historischen Dimensionen zu untersuchen oder dazu abschliessend Stellung zu nehmen. Dazu sind andere Instanzen berufen.

Nachdem diesbezüglich ohnehin anderweitige Abklärungen im Gange sind, hat denn auch die Delegation bewusst darauf verzichtet, sämtlichen Gerüchten nachzugehen, 566

welche in letzter Zeit in diversen Medien geäussert worden sind. Sie hat ihre Arbeiten vielmehr auf zwei Themenkomplexe konzentriert: 1.

Welche Kontakte unterhielt der schweizerische Nachrichtendienst und insbesondere dessen Chef mit Vertretern des Apartheidregimes in Südafrika?

2.

Waren Mitarbeiter der Gruppe Rüstung oder des Nachrichtendienstes in irgendeiner Weise an dem vom Apartheidregime in Südafrika angestrengten Aufbau eines biologischen und/oder chemischen Waffenarsenals beteiligt?

Nicht untersucht wurden allfällige Kontakte oder Beteiligungen von Privatpersonen oder privaten Unternehmen. Ebenfalls nicht mehr zurückgekommen wurde auf den Pilotenaustausch mit Südafrika in den Jahren 1983­1988, welcher bereits im Rahmen eines früheren Berichts von der GPDel untersucht worden war.

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Abklärungen der Delegation

Die GPDel führte an insgesamt neun Tagen diverse Anhörungen durch. Sie befragte ­ teils mehrmals ­ folgende Personen: ­

Bundesrat Adolf Ogi, Vorsteher VBS

­

Bundesrat Kaspar Villiger, ehemaliger Vorsteher EMD

­

Korpskommandant Hans-Ulrich Scherrer, Generalstabschef

­

Divisionär Peter Regli, Unterstabschef Nachrichtendienst

­

Jacques Rüdin, Referent Chef VBS

­

Bernhand Brunner, Chef Fachabteilung AC Laboratorium Spiez

­

Ueli Huber, Chef Fachsektion Chemie und Biologie AC Laboratorium Spiez

­

Urs von Daeniken, Chef Bundespolizei

­

Jean-Philippe Ceppi, Journalist, Autor des Fernsehbeitrags «Sur la piste des chimistes de l'apartheid»

­

Bertrand Theubet, Produzent dieses Fernsehbeitrages

­

André Jacomet, Neffe des verstorbenen Jürg Jacomet

Am 19. August 1999 ersuchte die GPDel den Vorsteher des VBS auf schriftlichem Weg um Beantwortung diverser offener Fragen. Dieser leitete die Anfrage offensichtlich an Divisionär Peter Regli zur direkten Erledigung weiter. Das von Divisionär Peter Regli verfasste Antwortschreiben ging am 8. September 1999 bei der GPDel ein. Mehrere Fragen blieben indessen unbeantwortet, weil sie den Verantwortungsbereich des Departements und nicht denjenigen des Nachrichtendiensts betrafen und sich Divisionär Peter Regli deshalb ursprünglich ausser Stande gesehen hatte, diesbezüglich Auskunft zu erteilen. Nachdem die GPDel auf der Beantwortung sämtlicher Fragen beharrt hatte, ging am 23. September 1999 ein wiederum von Divisionär Peter Regli unterzeichneter Bericht zu den bis anhin unbeantwortet gebliebenen Fragen ein. Das Departement selbst hatte sich nicht veranlasst gesehen, zu den unterbreiteten Fragen selber Stellung zu nehmen, sondern überliess diese Aufgabe wiederum dem Chef der Untergruppe Nachrichtendienst. Die GPDel bedauert dieses Vorgehen, da sich verschiedene Fragen nicht auf die Tätigkeit des Nachrichtendienstes, sondern auf die politische Gesamtverantwortung des Departements und

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des Bundesrates bezogen hatten und demzufolge letztlich unbeantwortet blieben.

Gerade diese Tatsache belegt denn auch die von der Delegation in anderem Zusammenhang getroffene Feststellung, wonach es an einer politischen Führung des Nachrichtendienstes weitgehend fehlt.

Trotz dieser Erschwernisse hat die GPDel an ihrem ursprünglichen Zeitplan festgehalten und den vorliegenden Bericht vor Ablauf dieser Legislaturperiode zum Abschluss gebracht. Der vom Vorsteher des VBS am 12. Januar 1999 in Auftrag gegebene verwaltungsinterne Bericht zu den Beziehungen des schweizerischen Nachrichtendienstes mit Südafrika und anderen Ländern lag trotz entsprechender Ankündigungen bei Abschluss der Arbeiten der GPDel noch nicht vor, sodass die Ergebnisse jener Abklärungen auch nicht verwendet werden konnten.

Bei ihren Abklärungen berücksichtigte die GPDel überdies verschiedene schriftliche Unterlagen, die sie beim VBS, beim Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und bei der Bundespolizei angefordert hatte, und nahm insbesondere Einblick in die internen Protokolle des Chefs und der Mitarbeiter des Nachrichtendiensts über deren Besprechungen mit Vertretern Südafrikas.

Zur Aufarbeitung der erlangten Erkenntnisse zog die GPDel überdies einen aussenstehenden Experten in der Person von Dr. Niklaus Oberholzer, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen, bei.

Die Delegation besprach die Ergebnisse der Untersuchung und den Bericht am 18. August 1999, am 14./15. Oktober und am 26. Oktober 1999. Sie verabschiedete ihren Berichtsentwurf am 26. Oktober und unterbreitete ihn am 27. Oktober 1999 dem Bundesrat zur Stellungnahme (Art.47 quinquies Abs.7 GVG). Der Bundesrat äusserte sich dazu mit Schreiben vom 3. November 1999. Die Delegation nahm diese Stellungnahme am 12. November 1999 zur Kenntnis und verabschiedete den Bericht einstimmig zuhanden der Plenarkommissionen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen wurden am 30. November 1999 über den Bericht der Delegation orientiert. Sie beschlossen, ihn zu veröffentlichen.

II

Das Verhältnis des Schweizer Nachrichtendienstes zu Südafrika

1

Zu Organisation und Aufgaben des Schweizer Nachrichtendienstes

Die gesetzlichen Grundlagen für den militärischen Nachrichtendienst finden sich in Art. 99 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung vom 3. Februar 1995 (MG, SR 510.10), in der darauf gestützten Verordnung über den Nachrichtendienst vom 4. Dezember 1995 (VND, SR 510.291) sowie in der Verordnung über die Ausgabenkompetenzen im Bereich des Nachrichtendienstes im EMD vom 12. August 1992. Überdies bestehen verschiedene Reglemente für den Nachrichtendienst der Armee, insbesondere das Reglement Armeenachrichtendienst vom 30. Juli 1996 (AND).

Die Untergruppe Nachrichtendienst ist direkt dem Generalstabschef unterstellt. Sie gliedert sich in die Organisationseinheiten «Stab», «Strategischer Nachrichtendienst» mit den Unterabteilungen «Beschaffung», «Auswertung» und «nachrichtendienstliche Unterstützung», sowie «Armeenachrichtendienst» und «Militärproto568

koll». Zu den Kernaufgaben der Untergruppe Nachrichtendienst zählen die Beschaffung, Auswertung und Verbreitung sicherheitspolitisch bedeutsamer Informationen über das Ausland.

Der «strategische Nachrichtendienst» ist grundsätzlich nur im Ausland tätig. Er leitet bei Bedarf Informationen an die Bundespolizei weiter, falls diese für das Inland von Relevanz erscheinen. Der «Armeenachrichtendienst» bildet eine Art «fachlich vorgesetzte Stelle» der Nachrichtenoffiziere der Armee und erarbeitet die für deren Tätigkeit notwendigen Konzeptionen und Grundlagen. Das «Militärprotokoll» schliesslich koordiniert die Beziehungen zu ausländischen Personen und Instanzen.

Der selbstständige Nachrichtendienst Luftwaffe (LWND) bearbeitet hauptsächlich Fragen taktisch-operativer Art der Luftkriegsführung. Er ist direkt dem Kdt Luftwaffe unterstellt und arbeitet mit der Untergruppe Nachrichtendienst zusammen.

Schwergewicht und Prioritäten des strategischen Nachrichtendienstes werden durch die vorgesetzten Stellen (Chef VBS und Generalstabschef) formuliert und genehmigt. Der derzeit aktuelle Auftrag datiert vom 9. August 1995. Die Aufgabenumschreibung ist laufend zu überprüften und den veränderten Bedürfnissen und Verhältnissen anzupassen. Ende der Achtzigerjahre lässt sich ein grundlegender Wandel feststellen, indem heute das Schwergewicht nicht mehr auf der militärischen Bedrohung durch den Ost-West-Konflikt, sondern auf den Gebieten der Politik, Wirtschaft, Technologie, Krisenherde und Umwelt liegt. Neben den allgemeinen Aufgaben der Informationsbeschaffung und Auswertung erledigt der strategische Nachrichtendienst überdies zunehmend konkrete Einzelaufträge, welche ihm von der politischen oder militärischen Führung ­ wie Lenkungsgruppe, Sicherheitsausschuss oder auch parlamentarischen Kommissionen ­ erteilt werden.

Würdigung Es erscheint dringend angezeigt, die Reorganisation der gesamten staatlichen Nachrichtenbeschaffung und -auswertung im Sinne der bereits überwiesenen parlamentarischen Vorstösse an die Hand zu nehmen. Angesichts des seit der Beendigung des «Kalten Krieges» radikal veränderten politischen Umfelds und der damit einhergehenden neuen Gefährdungen ist der Reorganisation des zivilen und militärischen Nachrichtendienstes vordringliche Priorität einzuräumen. Organisation und Strukturen des
Nachrichtendienstes sind an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Es ist zu klären, ob an der heutigen Doppelspurigkeit von zivilen und militärischen Behörden weiterhin festgehalten werden soll oder ob nicht mit einer einheitlichen Organisationsstruktur den längst nicht mehr nur auf polizeiliche oder militärische Bedrohungsszenarien bezogenen Informationsbedürfnissen von Parlament, Regierung und Verwaltung besser gedient werden kann. Zugleich bedarf es aber für die Beschaffung und Auswertung sicherheitsrelevanter Nachrichten zusätzlich auch dringend eines klaren Leistungsauftrags durch die dafür zuständigen politischen Behörden. In Berücksichtigung der veränderten Bedrohungssituation kann es nicht mehr länger Aufgabe des Nachrichtendienstes selbst oder allenfalls des vorgesetzten Departements sein, die Schwerpunkte der Informationsbeschaffung und -auswertung zu bestimmen. Die zentrale Aufgabe der politischen Führung und Kontrolle des staatlichen Nachrichtenwesens muss vielmehr dem Gesamtbundesrat in seiner Eigenschaft als oberstes Leitungsgremium des Bundes obliegen (vgl. Empfehlung 1).

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2

Zu den Auslandkontakten des Nachrichtendienstes im Allgemeinen

Im Gefolge des Berichts der GPDel über den Pilotenaustausch mit Südafrika vom 28. September 1993 wurden departementsintern verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet, um die nachrichtendienstlichen Aktivitäten vermehrt zu planen und zu kontrollieren. Im Unterschied zur früheren Praxis bestimmt nach Aussage von Divisionär Peter Regli seit Mitte der Neunzigerjahre der Generalstabschef in enger Zusammenarbeit mit dem Unterstabschef des Nachrichtendienstes (Unterstabschef Nachrichtendienst) die Schwerpunkte der nachrichtendienstlichen Tätigkeit. Er unterbreitet die entsprechenden Arbeitspläne in jährlichem Turnus dem Vorsteher des VBS, sodass dieser die Akzente und Prioritäten genehmigen kann. Nach Art. 10 der Verordnung über den Nachrichtendienst orientiert der Generalstabschef überdies den Departementsvorsteher periodisch über den Nachrichtendienst und dessen Auslandkontakte. Die Aufnahme regelmässiger Auslandkontakte bedarf der Zustimmung des Departementsvorstehers. Schliesslich erstattet auch die Finanzkontrolle jährlich einen Sonderbericht über die Finanzen des Nachrichtendienstes an das VBS und an das Eidg. Finanzdepartement (EFD).

Schriftliche Weisungen und/oder Reglemente, welche spezifisch auf die Auslandkontakte des Nachrichtendienstes bezogen sind, bestehen indessen nicht.

Würdigung Im Rahmen der Reorganisation der staatlichen Informationsbeschaffung und -auswertung wird zu prüfen sein, auf welche Weise dem Primat der Politik im nachrichtendienstlichen Bereich in geeigneter Form Rechnung getragen werden kann. Die Aufnahme und Pflege regelmässiger Auslandkontakte darf nicht mehr länger in das Belieben des Nachrichtendienstes gestellt werden. Vielmehr ist mit klaren Weisungen und Kontrollen sicherzustellen, dass neben den rein nachrichtendienstlichen Aspekten auch die übrigen Interessen des Landes in die Beurteilung mit einfliessen (vgl. Empfehlung 1).

3 31

Zu den Auslandkontakten des Nachrichtendienstes mit Südafrika im Besonderen Kontakte zum südafrikanischen Nachrichtendienst

Divisionär Peter Regli war von 1981 bis 1988 Chef des Flieger- und FliegerabwehrNachrichtendienstes im Kommando Flieger- und Fliegerabwehrtruppen (Kdo FF Trp) (FFND; heute Nachrichtendienst Luftwaffe, LWND). Zu seinem damaligen Aufgabenbereich zählte die Gewährleistung der Sicherheit der Piloten und der Fliegerabwehr. Seit 1984 unterhielt er regelmässige Kontakte zum südafrikanischen Luftwaffennachrichtendienst, wobei unter seiner Mitwirkung auch der von der GPDel bereits untersuchte Pilotenaustausch zu Stande kam.

Als Divisionär Peter Regli dann ­ nachdem er bereits 1989 zur Untergruppe Nachrichtendienst gewechselt hatte ­ 1991 zum Unterstabschef Nachrichtendienst ernannt wurde, führte er die regelmässigen Beziehungen mit dem Nachrichtendienst der südafrikanischen Streitkräfte weiter. Diese Kontakte wurden auch nach dem Regimewechsel in Südafrika weitergeführt und finden noch heute statt.

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Über die Arbeitstreffen und Fachgespräche werden als geheim klassifizierte Kontaktprotokolle erstellt. Die GPDel hat in die noch vorhandenen Protokolle seit 1992 Einsicht genommen. Sie beinhalten in aller Regel kaum Wesentliches und stellen mehr Reiseberichte als geheimhaltungsbedürftige Lageberichte dar.

Die Protokolle werden nach Angaben von Divisionär Peter Regli nach Ablauf von fünf Jahren vernichtet. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass dies im Gefolge der Parlamentarischen Untersuchungskommissionen PUK EJPD bzw. PUK EMD mit dem damaligen Generalstabschef so festgelegt worden sei. Da der Inhalt der Kontaktprotokolle grundsätzlich fremdes Aufkommen sei, dem Partnerstaat gehöre und durch den militärischen Nachrichtendienst somit nicht nach aussen verwendet werden dürfe, würden sie analog zu den Akten der Personensicherheitsüberprüfung nach Ablauf von fünf Jahren vernichtet.

Würdigung Der Entscheid zur Vernichtung der Protokolle über die Arbeitstreffen und Fachgespräche des Nachrichtendienstes ist vom Unterstabschef Nachrichtendienst in Absprache mit dem Generalstabschef eigenständig gefällt worden. Dem Departement ist diese Frage offenbar nicht zur Stellungnahme unterbreitet worden; es hat diesbezüglich auch keine Beanstandungen erhoben.

Nach den heute allgemein anerkannten Grundsätzen obliegt der Entscheid über die Vernichtung amtlicher Akten nicht der jeweiligen Verwaltungsstelle, sondern dem Bundesarchiv. Art. 6 des auf den 1. Oktober 1999 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Archivierung sieht vor, dass die Bundesverwaltung alle Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötige, dem Bundesarchiv zur Übernahme anbiete, soweit sie nicht selbst für deren Archivierung zuständig ist. Nach Art. 8 des Archivgesetzes dürfen Unterlagen, die unter die Anbietepflicht fallen, ohne Zustimmung des Bundesarchivs nicht vernichtet werden. Es wird allenfalls Aufgabe des Bundesrats sein, in Nachachtung der gesetzlichen Grundsätze auf dem Verordnungsweg allfällige Beschränkungen der Einsichtnahme vorzusehen, um dem Schutz nachrichtendienstspezifischer Geheimhaltungsinteressen Rechnung zu tragen (vgl. Emfpehlung 4).

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Bedeutung der Kontakte zum südafrikanischen Nachrichtendienst

Eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Schweiz und Südafrika über die Zusammenarbeit der militärischen Nachrichtendienste besteht nicht; derartige Vereinbarungen sind im Bereich der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit weitgehend unbekannt und liegen auch in Bezug auf andere Staaten nicht vor. Gemäss Aussage von Divisionär Peter Regli entstand die Beziehung zum Nachrichtendienst der südafrikanischen Streitkräfte im Jahr 1977; sie sei mit einem ersten Chefbesuch in Bern formalisiert worden, wobei der Bundesrat damit einverstanden gewesen sei. Der Departementsvorsteher selbst hat sich dazu nicht vernehmen lassen.

Die GPDel hatte dem VBS auf schriftlichem Weg u.a. die Frage unterbreitet, ob die politischen Dimensionen der Beziehungen zu Südafrika je zur Diskussion gestellt worden seien. In dem von Divisionär Peter Regli verfassten Bericht wird ausgeführt, dass die heutigen Verantwortlichen des Nachrichtendienstes diese Frage nicht mehr beantworten können. Die ersten Kontakte seien durch die politische Stufe abgesegnet worden; diese habe demzufolge Kenntnis von dieser Beziehung gehabt. Die 571

Schweiz habe mit Südafrika seit je korrekte, anerkannte zwischenstaatliche Beziehungen gepflegt. Erst seit 1993 würden die Auslandskontakte jeweils Ende Jahr politisch beurteilt und abgesegnet.

Zur Bedeutung der Kontakte mit Südafrika machte Divisionär Peter Regli im erwähnten Bericht geltend, dass ein Nachrichtendienst Informationen aus verschiedenen Quellen (also auch von Partnerdiensten) benötige, um der eigenen politischen und militärischen Führung zuverlässige und bestätigte Beurteilungen vorlegen zu können. In der Zeit des «Kalten Krieges» hätten die Sowjetunion und der Warschauer Pakt für die Schweiz die Hauptbedrohung dargestellt. Alle Nachrichten zu diesem Thema seien von grosser Relevanz gewesen. Südafrika sei zu jener Zeit in Angola gegen kommunistische Kräfte mit sowjetischem Material in einem Krieg engagiert gewesen. Die Erkenntnisse aus diesem Krieg seien für den schweizerischen Nachrichtendienst von vitaler Bedeutung gewesen. Kein Nachbarland in Europa habe eine ähnliche Erfahrung aufweisen können. Ebenso seien die kommunistischen Geheimdienste auf dem afrikanischen Kontinent sehr aktiv gewesen. Auch aus diesem Grund sei der schweizerische Nachrichtendienst an Kontakten zu den Geheimdiensten Südafrikas sehr interessiert gewesen. Festzuhalten sei aber, dass der schweizerische Nachrichtendienst von Südafrika entscheidend mehr Nutzen gezogen habe als umgekehrt.

In der Zeit des «Kalten Krieges» habe sich der schweizerische Nachrichtendienst hauptsächlich mit militärischen Lageanalysen beschäftigt. Die Beurteilungen hätten dazu gedient, die schweizerische Armee, insbesondere die Luftwaffe, besser auf einen allfälligen Abwehrkampf gegen den Warschauer Pakt vorzubereiten. Die Erkenntnisse aus Südafrika, wie auch aus Afghanistan, Israel usw., hätten direkt dazu gedient, die Taktik und das Verfahren anzupassen sowie die Ausbildung entsprechend auszurichten.

Würdigung Geradezu symptomatisch für die fehlende politische Kontrolle der Auslandkontakte erscheint die Tatsache, dass das Departement selbst keine eigenständige Stellungnahme zur Bedeutung und zu den politischen Implikationen der Kontakte mit Südafrika zur Zeit des früheren Apartheidregimes abgegeben hat. Es hat die Beantwortung dieser zentralen Frage Divisionär Peter Regli in seiner Eigenschaft als Unterstabschef Nachrichtendienst
überlassen und auf eine eigenständige Stellungnahme verzichtet. Dieser führt denn auch aus, dass die heutigen Verantwortlichen des Nachrichtendienstes die Frage nach den politischen Dimensionen der Beziehungen zu Südafrika nicht beantworten können. Daraus ist zu schliessen, dass innerhalb des Nachrichtendienstes keine entsprechenden Diskussionen geführt worden sind, und auch das Departement keine Veranlassung gesehen hatte, diesbezüglich eine politische Führungsverantwortung zu übernehmen.

Es kann nicht Aufgabe der GPDel sein, den sachlichen Gehalt der von Südafrika erlangten Informationen zu überprüfen oder gar abschliessend zu würdigen; sie ist dazu auf Grund der durchgeführten Abklärungen auch gar nicht in der Lage. Die GPDel muss es deshalb bei den entsprechenden Antworten des Unterstabschefs Nachrichtendienst bewenden lassen. Nachdem das Departement aber auch in dieser Beziehung auf eine eigenständige Stellungnahme verzichtet hat, drängt sich für die Delegation der Schluss auf, dass zumindest diesbezüglich eine departementsinterne Erfolgskontrolle nachrichtendienstlicher Aktivitäten nicht vorgenommen wurde und die Frage nach Aufwand und Nutzen der nachrichtendienstlichen Beziehungen zwi572

schen der Schweiz und Südafrika bis anhin in politischer Hinsicht weder gestellt noch beantwortet worden ist.

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Die Rolle von Jürg Jacomet als Mittelsmann

Jürg Jacomet, geboren 1946, arbeitete nach Darstellung seines Neffen André Jacomet im Anschluss an seine Ausbildung zunächst als Verkäufer in einer privaten Waffenhandlung. Er machte sich dann zusammen mit einem Partner selbstständig und gründete die Firma Intermagnum AG. Jürg Jacomet war im Besitz einer kantonalen Waffenhändlerbewilligung und seit 1983 auch einer Grundbewilligung des Bundes zum Handel mit Kriegsmaterial. Das erste und im Wesentlichen einzige Geschäft, das er mit der Intermagnum AG realisieren konnte, war ­ wiederum nach Aussage seines Neffen ­ eine Lieferung von rund 10 000 Schrotflinten nach Südafrika. Jürg Jacomet verfügte offenbar über einen grösseren Bekanntenkreis in verschiedenen Ländern, insbesondere in Südafrika und den Staaten des ehemaligen Ostblocks. Anfang/Mitte der Neunzigerjahre soll dann Jürg Jacomet an Krebs erkrankt sein. Er gab Ende 1993/Anfang 1994 seinen Wohnsitz in der Schweiz auf und übersiedelte zunächst nach Spanien, später dann nach den Philippinen. Jürg Jacomet starb im Oktober 1998; für Aussagen zu seiner Person und insbesondere zu seinen Kontakten mit südafrikanischen Nachrichtendiensten oder anderen Amtsstellen und Privaten muss deshalb ­ abgesehen von seinen Aussagen vor der Bezirksanwaltschaft Zürich ­ weitgehend auf Fremdangaben zurückgegriffen werden.

Jürg Jacomet hatte gemeinsam mit Divisionär Peter Regli die Offiziersschule besucht und war in seiner militärischen (Miliz-)Funktion von 1972 bis 1990 Nachrichtenoffizier der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen, nicht aber Angehöriger des FFND. Auf Grund verschiedener Aussagen steht fest, dass sich Jürg Jacomet bei seinen zahlreichen Kontakten mit ausländischen Geheimdienstmitarbeitern immer wieder als Agent des schweizerischen Nachrichtendienstes ausgegeben hatte. Er soll sich dabei zwischen 1980 und 1988 als Mitarbeiter des FFND und in den Neunzigerjahren dann als Mitarbeiter des Unterstabschefs Nachrichtendienst bezeichnet haben. Zur Erinnerung kann darauf verweisen werden, dass Divisionär Peter Regli von 1981 bis 1988 Chef des FFND, ab 1991 dann Unterstabschef Nachrichtendienst war. Peter Regli macht geltend, dass er erst aus den Medienberichten Mitte/Ende der Neunzigerjahre Kenntnis davon erhalten hatte, dass sich Jürg Jacomet anlässlich seiner privaten Kontakte im Ausland als «Agent des
schweizerischen Geheimdienstes» ausgegeben hatte; zuvor sei ihm dies nicht bekannt gewesen.

Wie Divisionär Peter Regli anlässlich seiner Anhörung durch die GPDel ausführte, hatte Jürg Jacomet als langjähriger Nachrichtenoffizier nicht nur den FFND und später den militärischen Nachrichtendienst, sondern auch seine eigene Fliegerstaffel und sein Regiment sowie die Luftwaffe mit interessanten Informationen über sowjetisches Material beliefert. Dieser sei sehr engagiert gewesen und habe der gemeinsamen Sache dienen wollen. Sein «Absturz» sei eigentlich erst zu Beginn der Neunzigerjahre eingetreten, als sich Jürg Jacomet (offenbar) in mafiöse Kreise begeben habe und mit Wouter Basson, was erst heute bekannt sei, «krumme Geschäfte» gedreht habe. Er selbst sei in seiner damaligen Eigenschaft als Chef des FFND von Jürg Jacomet regelmässig mündlich über dessen ausgedehnte Reisen informiert worden. Bei den diversen persönlichen Kontakten und den dienstlichen Treffen habe ihm Jürg Jacomet insbesondere Informationen über Kampfflugzeuge, Flabsysteme

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etc. zukommen lassen; irgendwelche Angaben zu biologischen oder chemischen Waffensystemen seien von Jürg Jacomet indessen nie gemacht worden.

Divisionär Peter Regli konnte sich nicht daran erinnern, dass er von Jürg Jacomet zusätzlich auch regelmässig Faxmitteilungen erhalten haben soll, wie in den Medien gelegentlich behauptet wurde. Schriftliche Unterlagen über den Informationsaustausch zwischen Divisionär Peter Regli und Jürg Jacomet liegen nicht vor.

Über Jürg Jacomet bestehen bei der Bundespolizei diverse Akten. Im Zusammenhang mit dem Fund schwach radioaktiven Materials auf der Autobahnraststätte Kemptthal war gegen ihn im Jahr 1993 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Widerhandlung gegen das Atomgesetz eröffnet worden.

Darüber hinaus erscheint sein Name in verschiedenen Berichten in- und ausländischer Polizeibehörden im Zusammenhang mit Waffenhandel und Betrug.

In der Presse war u.a. der Verdacht geäussert worden, Jürg Jacomet habe Ende der Achtzigerjahre eine Infrarotrakete, welche aus sowjetischen Beständen in Angola gestammt habe, in die Schweiz eingeführt. Die GPDel ist dieser Behauptung nachgegangen; es liess sich aber keine Bestätigung finden. Gemäss Aussage von Divisionär Peter Regli liegen dem militärischen Nachrichtendienst keine Informationen über Waffenlieferungen an Privatpersonen vor. Hingegen konnte abgeklärt werden, dass der militärische Nachrichtendienst in den Achtzigerjahren einzelne Munitionsteile aus sowjetischer Produktion zum Zweck einer eingehenderen Analyse durch die Gruppe für Rüstungsdienste in die Schweiz transferiert hatte. Es zählt zu den Aufgaben eines militärischen Nachrichtendienstes, auch Informationen zur Waffentechnologie zu beschaffen, sodass daran nichts zu beanstanden ist.

Im Übrigen kann für die tatsächliche oder vermeintliche Beteiligung von Jürg Jacomet bei den südafrikanischen Plänen zur Entwicklung biologischer und chemischer Waffen auf Kapitel II 4 verwiesen werden.

Würdigung Mangels schriftlicher Dokumentation der einzelnen Kontakte und in Berücksichtigung der Tatsache, dass Jürg Jacomet in der Zwischenzeit verstorben ist, konnte das Verhältnis zwischen Divisionär Peter Regli und Jürg Jacomet nur noch fragmentarisch aufgearbeitet werden. Die durchgeführten Abklärungen haben jedoch mit aller Deutlichkeit ergeben,
dass sich das Verhalten «freier Mitarbeiter» gegebenenfalls äusserst kompromittierend für den Nachrichtendienst als Ganzes auswirken kann. Es ist deshalb dringend angezeigt, dass klare Weisungen geschaffen werden, in denen die Kriterien für Auswahl, Instruktion und Beaufsichtigung von Informanten und informellen Mitarbeitern des Nachrichtendiensts abschliessend geregelt werden (vgl.

Empfehlung 3).

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Kontakte zu Lothar Neethling, Wouter Basson und Lien Knobel

Im Rahmen der Abklärungen der südafrikanischen Wahrheitskommission stellte sich heraus, dass die südafrikanische Armee im Jahr 1982 ein geheimes Projekt ins Leben gerufen hatte, um eine verteidigende und begrenzt offensive chemische und biologische Kriegsführung zu ermöglichen. Das Projekt mit dem Codenamen «Coast» stand unter der Leitung des obersten Generalstabsarztes der südafrikanischen Armee, Brigadier Wouter Basson. Von 1982 bis zur Auflösung im Jahr 1993 wurden von der südafrikanischen Armee in dieses Projekt über 100 Millionen Fran574

ken investiert, wobei sich der Verdacht ergab, dass Wouter Basson davon mehrere Millionen Franken unrechtmässig für private Zwecke abgezweigt hatte. Gegen Wouter Basson war wegen seiner Mitwirkung am Projekt «Coast» von der südafrikanischen Staatsanwaltschaft im Frühjahr 1999 Anklage wegen Mordes in 27 Fällen und zahlreicher weiterer Delikte erhoben worden.

Divisionär Peter Regli nahm anlässlich seiner Anhörung durch die GPDel zu den in den Medien behaupteten Kontakten zu Lothar Neethling, Wouter Basson und Lien Knobel ausführlich Stellung. Er führte dazu aus, dass er von Jürg Jacomet wieder einmal kontaktiert worden sei. Dieser habe ihn gebeten, zwei hohe Mitarbeiter der südafrikanischen Streitkräfte zu einem Höflichkeitsbesuch zu empfangen. Weil ­ wie ihm erst heute bekannt sei ­ Jürg Jacomet immer behauptet habe, er sei ein Agent des Dienstes, sei es für dessen Glaubwürdigkeit vermutlich wichtig gewesen, den Chef des Dienstes mit seinen Gästen aus Südafrika bekannt machen zu können.

In Begleitung von Jürg Jacomet hätten ihn dann General Lothar Neethling und Brigadier Wouter Basson zwischen Sommer 1990 und Herbst 1991 in seinem Büro im Bundeshaus in Bern aufgesucht. Der Höflichkeitsbesuch habe etwa 45 Minuten gedauert, und es sei im Wesentlichen über Sicherheitsfragen diskutiert worden; ein Protokoll darüber existiere nicht. Es habe sich um ein einmaliges Treffen gehandelt, wobei ihm die genauen Funktionen der beiden Gesprächspartner nicht bekannt gewesen seien. Er habe anschliessend weder zu Lothar Neethling noch zu Wouter Basson irgendeinen Kontakt gehabt. Letzterer habe ihn nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft in Zürich (vgl. Kapitel II 52) noch einmal angerufen; er habe ihm aber das Telefon aufgehängt, weil ihm Jürg Jacomet damals schon genügend Probleme bereitet habe.

Wie Divisionär Peter Regli vor der Delegation ausführte, wurde er anlässlich eines Arbeitstreffens vom März 1994 in Südafrika von General Lien Knobel erstmals darauf angesprochen, dass Wouter Basson allenfalls zusammen mit Jürg Jacomet in der Schweiz Geld in der Grössenordnung von mehreren Millionen Franken veruntreut haben soll; General Knobel habe sich erkundigt, ob er (Regli) bei der Abklärung und der Rückgabe der Gelder allenfalls behilflich sein könne. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz habe er dieses Ersuchen
an den Chef der Bundespolizei weitergeleitet, welcher jedoch auf den ordentlichen Rechtshilfeweg verwiesen habe. Anlässlich seines nächsten Besuchs im Oktober 1997 habe er dann durch General Lien Knobel erstmals von einem biologischen und chemischen Waffenprojekt Südafrikas erfahren, an welchem Wouter Basson und allenfalls auch Jürg Jacomet beteiligt gewesen sein sollen.

Würdigung Es erweckt den Anschein, dass Divisionär Peter Regli im Zusammenhang mit dem einmaligen Kontakt zu Lothar Neethling und Wouter Basson von Jürg Jacomet offensichtlich missbraucht worden ist und allzu eilfertig Repräsentanten eines ausländischen Staates in seinem Büro im Bundeshaus in Bern zu einem Höflichkeitsbesuch empfangen hat. In diesem Zusammenhang bleibt immerhin zu betonen, dass es sich weder bei Lothar Neethling noch bei Wouter Basson um Mitarbeiter des südafrikanischen Geheimdienstes gehandelt hatte, mit welchem der schweizerische Nachrichtendienst normale Kontakte unterhielt. Eine eingehendere Überprüfung der Motive von Jürg Jacomet und der ausländischen Gesprächspartner wäre deshalb zweifellos angezeigt gewesen. Blosses Vertrauen vermag eine sorgfältige Abklärung nicht zu ersetzen.

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35

Kontakte der Bundespolizei zum südafrikanischen Geheimdienst

Im Unterschied zum militärischen Nachrichtendienst unterhielt die Bundespolizei nur lose Kontakte zum damaligen südafrikanischen National Intelligence Service. In einer vertraulichen Aktennotiz des seinerzeitigen Chefs der Bundespolizei und der Abwehr, Peter Huber, an den Unterstabschef Nachrichtendienst vom 20. August 1985 wird festgehalten, dass an einer zusätzlichen Verbindung zu einem anderen Dienst Südafrikas kein Interesse bestehe. Die Bundespolizei beschränke sich deshalb weiterhin auf den fallweisen Informationsaustausch im bisherigen Rahmen.

Würdigung Das Verhalten der Bundespolizei gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.

4 41

Angebliche Beteiligung des AC Laboratoriums Spiez an südafrikanischen Plänen zur Entwicklung biologischer und chemischer Waffen Kontakte zu Lothar Neethling und Wouter Basson

In diversen Medien war der Verdacht geäussert worden, dass das AC Laboratorium Spiez an südafrikanischen Plänen zur Entwicklung biologischer und chemischer Waffen beteiligt gewesen sein könnte. In diesem Zusammenhang war insbesondere auf ein Treffen Ende der Achtzigerjahre in Luzern hingewiesen worden, an welchem neben Wouter Basson auch schweizerische, deutsche und amerikanische Chemiewaffenspezialisten teilgenommen hätten.

Die Abklärungen der Delegation haben ergeben, dass mit Ausnahme eines einzigen Bereichs keine Kontakte zwischen Vertretern der Gruppe Rüstung einerseits und Vertretern der damaligen südafrikanischen Regierung oder südafrikanischer Rüstungsfirmen andererseits stattgefunden haben. Die Ausnahme betrifft den Bereich des AC Laboratoriums Spiez.

Am 27. November 1987 erhielt das AC Laboratorium Spiez von der in Feldbach ZH domizilierten Louis Schleiffer AG, einem Lieferanten der Gruppe Rüstung für ABCSchutzmaterial, unaufgefordert Blut- und Urinproben. Die Körperflüssigkeiten stammten nach Angaben der Louis Schleiffer AG angeblich von Opfern aus Südafrika und sollten im Hinblick auf allfällige Spuren von bekannten sowie neuen, bisher noch unbekannten Schadstoffen bzw. deren Metaboliten analysiert werden. Bereits am 2. Dezember 1987 teilte das AC Laboratorium Spiez der Louis Schleiffer AG mit, dass angesichts des Zeitablaufs zwischen angeblichem Kampfmitteleinsatz und Probeentnahme zu viel Zeit verstrichen sei, sodass die gewünschte Spurenanalyse nicht mehr möglich sei.

Auf Initiative von Louis Schleiffer und durch Vermittlung von Jürg Jacomet fand am 25. Januar 1988 im Gebäude der Gruppe Rüstung an der Kasernenstrasse 19 in Bern ein Fachgespräch zwischen Vertretern der Gruppe Rüstung und Vertretern aus Südafrika statt. Wie Bernhard Brunner, Chef der Fachabteilung AC Laboratorium Spiez, anlässlich seiner Anhörung durch die Delegation ausführte, war die Besprechung vom damaligen Flieger- und Fliegerabwehr-Nachrichtendienst organisiert worden. Es sei beabsichtigt gewesen, dass die südafrikanische Delegation in Spiez empfangen werde, was er jedoch abgelehnt habe. Gemäss handschriftlichem Proto576

koll nahmen an diesem Fachgespräch neben Vertretern der Gruppe Rüstung Jürg Jacomet als vermeintlicher Vertreter des FFND sowie General Lothar Neethling als Vertreter der südafrikanischen Polizei und Brigadier Wouter Basson als Vertreter der südafrikanischen Verteidigungskommission teil. Erörtert wurden dabei insbesondere Informationen über vermutete, neuartige Kampfmitteleinsätze in Namibia.

Divisionär Peter Regli hatte an dieser Besprechung nicht teilgenommen, nach Aussage des Chefs Fachsektion Chemie und Biologie am AC Laboratorium Spiez aber angerufen und sich erstaunt gezeigt, dass die Besucher nicht in Spiez empfangen worden seien.

Divisionär Peter Regli konnte sich an dieses Telefongespräch nicht mehr erinnern.

Es sei aber durchaus denkbar, dass ihm Jürg Jacomet damals eine Delegation aus Südafrika angekündigt und ihn gefragt habe, ob er diese nach Spiez begleite. Ebenso sei es möglich, dass er in der Folge Herrn Brunner angerufen und für Jürg Jacomet die Türe geöffnet habe. Zur Zeit des Krieges in Angola sei der Nachrichtendienst interessiert gewesen, Informationen über die dort eingesetzten Chemiewaffen zu erhalten.

Ein Mitarbeiter der Gruppe Rüstung hatte über das Treffen mit Lothar Neethling und Wouter Basson vom 25. Januar 1988 eine handschriftliche Aktennotiz erstellt.

In dieser Aktennotiz findet sich die abschliessende Wertung, dass das «Drum und Dran zum Besuch verworren» sei. Vor dem Besuch der südafrikanischen Delegation habe innerhalb der Gruppe Rüstung eine Vorbesprechung stattgefunden. Dabei hätten sich Hinweise ergeben, dass ein Mitarbeiter der damaligen Abteilung ABCSchutzmaterial offenbar über engere Beziehungen zu den Besuchern aus Südafrika verfüge, welche dieser aber nicht offen lege. Überdies würden Bestrebungen bestehen, Louis Schleiffer als «Top-Informanten» aufzubauen und zu pflegen. Der erwähnten Aktennotiz kann weiter entnommen werden, dass die Meinungen dazu innerhalb der Gruppe Rüstung kontrovers waren; es wurde diesbezüglich auf Parallelen zum Fall Schilling verwiesen und als notwendig erachtet, die Beziehungen zwischen FFND, Louis Schleiffer und Jürg Jacomet näher zu klären.

Divisionär Peter Regli sagte aus, dass ihm nur Jürg Jacomet bekannt gewesen sei.

Mit den übrigen am Treffen vom 25. Januar 1988 beteiligten Personen habe der Nachrichtendienst keine
Kontakte unterhalten, sodass er sich auch nicht weiter dazu äussern könne.

Mit Ausnahme des einen Treffens vom 25. Januar 1988 in Bern konnten keine weiteren Zusammenkünfte zwischen Lothar Neethling und Wouter Basson einerseits und Mitarbeitern des AC Laboratoriums Spiez andererseits eruiert werden. Insbesondere fand die Delegation keinerlei Hinweise für ein zweites Treffen, welches gemäss Medienberichten Ende der Achtzigerjahre im Hotel National in Luzern stattgefunden haben soll. André Jacomet hatte anlässlich seiner Anhörung durch die Delegation geltend gemacht, er sei damals als Chauffeur für seinen Onkel Jürg Jacomet tätig gewesen. Er könne sich erinnern, dass er im Jahr 1989 oder 1990 ­ es sei jedenfalls Winter gewesen ­ Jürg Jacomet zusammen mit Wouter Basson nach Luzern gefahren habe. Anschliessend sei er dann über den Brünig nach Spiez gelangt und habe dort ­ wiederum zusammen mit Jürg Jacomet ­ zwei weitere Personen abgeholt; um wen es sich dabei gehandelt habe, könne er nicht sagen. Am Treffen selbst habe er nicht teilgenommen; Jürg Jacomet habe ihm aber erklärt, sie würden sich dort mit amerikanischen, südafrikanischen und deutschen Experten treffen, um über das bekannte Thema zu sprechen.

577

Würdigung Auf Grund ihrer Abklärungen geht die GPDel davon aus, dass grundsätzlich zwei Treffen in der Schweiz stattgefunden haben müssen, das eine in Bern, das andere in Luzern. Während an der ersten Zusammenkunft in Bern Vertreter des AC Laboratoriums Spiez teilgenommen hatten, muss es sich indessen beim zweiten Treffen in Luzern um eine von Jürg Jacomet initiierte Aktion gehandelt haben, welche ohne Beteiligung einer offiziellen schweizerischen Behörde durchgeführt worden ist. Es erscheint nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich, dass es sich bei der von André Jacomet geschilderten Fahrt von Spiez nach Luzern um eine reine Inszenierung gehandelt hatte, mit der ­ von wem auch immer ­ Lothar Neethling und Wouter Basson angebliche Verbindungen zum AC Laboratorium vorgetäuscht werden sollten.

Die Leitung des AC Laboratoriums Spiez hatte sich gegenüber Lothar Neethling und Wouter Basson äusserst zurückhaltend verhalten. Sie hatte sich zwar auf das ­ vermeintlich vom FFND vermittelte ­ Fachgespräch eingelassen, ohne dabei aber irgendwelche sicherheitsrelevante oder kompromittierende Informationen preiszugeben. Auch wenn erst heute die damaligen Intentionen der südafrikanischen Gesprächspartner erahnt werden können, war das Vorgehen des AC Laboratorium Spiez von allem Anfang an von Misstrauen geprägt, welches sich im Nachhinein als äusserst berechtigt darstellt. Insofern ist am damaligen Verhalten des AC Laboratoriums Spiez nichts zu beanstanden.

Einmal mehr zeigt sich an diesem Beispiel das Problem der fehlenden politischen Sensibilisierung und Kontrolle des Nachrichtendienstes. Sowohl bei Lothar Neethling wie auch bei Wouter Basson hatte es sich nicht um Mitarbeiter des südafrikanischen Nachrichtendienstes gehandelt; in der Protokollnotiz waren die beiden Gesprächspartner als Vertreter der südafrikanischen Polizei bzw. der südafrikanischen Verteidigungskommission bezeichnet worden. Trotzdem war ihre Funktion innerhalb des südafrikanischen Staates nicht weiter hinterfragt und die politische Opportunität der Kontaktaufnahme nicht reflektiert worden. Es stellt sich immerhin die Frage, ob in dieser ausgesprochen heiklen Situation nicht hätte erwartet werden dürfen, dass der Unterstabschef Nachrichtendienst vorgängig mit den politisch verantwortlichen Instanzen Rücksprache nimmt.

Das Treffen mit
Lothar Neethling und Wouter Basson belegt im Weitern aber auch die Problematik der mangelhaften Auswahl und Kontrolle informeller Mitarbeiter des Nachrichtendienstes. Obwohl Jürg Jacomet über keinerlei Funktionen innerhalb des Nachrichtendienstes verfügte, war es ihm nicht nur gelungen, das Fachgespräch zu initiieren, sondern daran auch persönlich und erst noch als vermeintlicher Vertreter des FFND teilzunehmen (vgl. Empfehlungen 1 und 3).

42

Kontakte zu Protechnik Laboratoires LTD

Das AC Laboratorium Spiez empfing sodann am 23. Januar 1991 im Weiteren einen südafrikanischen Wissenschafter der Protechnik Laboratoires LTD, welche sich in Südafrika mit ähnlichen Fragestellungen wie das AC Laboratorium Spiez befasst.

Die Besuchsanfrage war auf diplomatischem Weg erfolgt und von den vorgesetzten Stellen bewilligt worden. Thema des Fachgesprächs, an welchem neben dem Wissenschafter auch der südafrikanische Verteidigungsattaché teilnahm, bildeten Computermodelle für die Ausbreitung chemischer Kampfstoffe.

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Der Chef der Fachabteilung AC Laboratorium Spiez war nach seinen eigenen Angaben verschiedentlich zu einem Gegenbesuch nach Südafrika eingeladen worden, was er jedoch immer abgelehnt habe, da er einen derartigen Besuch aus politischen Gründen nicht als opportun erachtet habe. Im Übrigen hätten die Vorfälle in Südafrika und Namibia das AC Laboratorium Spiez wenig interessiert, weil die Meldungen diffus und die Quellen nicht seriös gewesen seien.

Nach dem Regimewechsel in Südafrika intensivierten sich dann die Kontakte zwischen der Protechnik Laboratoires LTD und dem AC Laboratorium Spiez. Zur Diskussion stand vor allem eine informative und logistische Unterstützung der südafrikanischen Behörden im Zusammenhang mit dem Chemiewaffenübereinkommen der UNO.

Würdigung Der Schutz vor biologischen und chemischen Waffen gehört zu den zentralen Aufgaben des AC Laboratoriums Spiez. An der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ist deshalb nichts zu beanstanden.

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Zur angeblichen Lieferung eines Peptidsynthesizers durch das AC Laboratorium Spiez nach Südafrika Rechtshilfeersuchen der südafrikanischen Staatsanwaltschaft

In der von der südafrikanischen Staatsanwaltschaft geführten Strafuntersuchung gegen Wouter Basson war u.a. am 28. Oktober 1996 rechtshilfeweise die Befragung von Mitarbeitern des AC Laboratorium Spiez verlangt worden. Gegenstand der südafrikanischen Untersuchung bildete ein von Wouter Basson verübtes Wirtschaftsdelikt, bei welchem Jürg Jacomet eine nicht unwichtige Rolle gespielt haben soll. Zur Verschleierung eines von ihm mutmasslich begangenen Vermögensdelikts hatte Wouter Basson Aussagen zum Kauf eines Peptidsynthesizers gemacht; dieser soll nach seiner Darstellung im Herbst 1990 beim AC Laboratorium Spiez für 2,4 Millionen US$ gekauft und später dann gegen Lieferung von Chemikalien zurückgetauscht worden sein. Bereits die südafrikanische Staatsanwaltschaft äusserte jedoch in ihrem Rechtshilfeersuchen die Vermutung, dass das erwähnte Instrument nie erworben und zurückgegeben worden ist.

Würdigung Die Abklärungen der Delegation haben ergeben, dass das von Wouter Basson behauptete Geschäft nie stattgefunden hat. Das AC Laboratorium Spiez hatte nie einen Peptidsynthesizer zur Beschaffung beantragt, gekauft, geleast, gemietet oder geschenkt erhalten, geschweige denn ein derartiges Instrument oder Chemikalien irgendwelcher Art nach Südafrika geliefert.

52

Strafuntersuchung der Bezirksanwaltschaft Zürich

In diesem Zusammenhang ist weiter darauf hinzuweisen, dass die Bezirksanwaltschaft Zürich im Jahr 1993 eine Strafuntersuchung gegen Wouter Basson und Jürg Jacomet wegen des Verdachts auf Betrug eröffnet hatte. Jürg Jacomet hatte als Vertreter der Intermagnum AG am 19. Mai 1993 zusammen mit Wouter Basson mit ei579

ner Bank in Zürich Verhandlungen über die Eröffnung eines Kontos geführt. Es ging dabei um die Einräumung eines Lombardkredits gegen Hinterlegung von Obligationen. Nach Erledigung der notwendigen Formalitäten wurden am 25. Mai 1993 zwanzig Obligationen einer ausländischen Bank im Nominalwert von fünf Millionen US$ eingeliefert. Die vor Gewährung des Kredits vorgenommenen Überprüfungen der Obligationen ergaben, dass diese offensichtlich gefälscht waren.

Anlässlich seiner Einvernahme vom 3. August 1993 hatte Jürg Jacomet geltend gemacht, die von ihm geführte Intermagnum AG sei im Grosshandel mit Jagd- und Sportwaffen tätig und habe bis 1988 an südafrikanische Firmen Jagd- und Sportwaffen geliefert. Wouter Basson habe er 1987 in Pretoria kennen gelernt. Es sei in der Folge zu verschiedenen privaten Kontakten gekommen. Anlässlich eines Aufenthalts in der Schweiz habe ihn Wouter Basson angefragt, ob es eine Möglichkeit gebe, Wertpapiere bei einer Bank zu deponieren und zu belehnen, worauf er ihm die Klärung dieser Frage in Aussicht gestellt habe. Nachdem dann die Formalitäten erledigt gewesen seien, habe ihn Wouter Basson zum Flughafen Zürich bestellt, wo er von ihm die Obligationen zum Zweck der Einreichung übernommen habe.

Der damalige stellvertretende Direktor der Bank gab zu Protokoll, dass er Wouter Basson bereits etwa vier Jahre zuvor durch Jürg Jacomet kennen gelernt habe. Es sei damals um die Finanzierung eines medizinischen Hilfsprojekts in Südafrika gegangen. Dieses Geschäft sei jedoch für das von ihm geführte Geldinstitut zu gross gewesen.

Wouter Basson wurde in der Folge zur Verhaftung ausgeschrieben und konnte am 27. November 1993 bei der Einreise auf dem Flughafen Basel festgenommen werden. Er machte seinerseits geltend, er habe Jürg Jacomet anlässlich eines Besuchs des südafrikanischen Generals Neethling in der Schweiz im Jahr 1982/1983 in Zürich kennen gelernt. Damals sei ihm Jürg Jacomet als Waffenhändler vorgestellt worden, der «offiziell/inoffiziell« die Schweizer Regierung repräsentiere. Er sei davon ausgegangen, dass Jürg Jacomet für den schweizerischen Nachrichtendienst tätig sei. In der Folge habe sich zwischen ihm und Jürg Jacomet eine geschäftliche und freundschaftliche Beziehung entwickelt. Es habe eine Zusammenarbeit in Sachen Technologietransfer von der Schweiz nach
Südafrika auf dem Gebiet von ACSchutzmassnahmen stattgefunden, indem Jürg Jacomet u.a. die Kontakte zu den zuständigen Bundesstellen und entsprechenden Firmen hergestellt habe. Diese intensiven Kontakte hätten bis ca. 1989 angedauert; sie seien anschliessend eher in den Hintergrund gerückt, nachdem Jürg Jacomet seine Aktivitäten in den ehemaligen Ostblock verlegt habe.

1992 hätten dann zwei Treffen im Büro von Jürg Jacomet in Rümlang ZH stattgefunden, wobei jeweils auch mehrere kroatische Staatsangehörige anwesend gewesen seien. Die Diskussion habe sich damals um Finanzierung, Kauf und Transport von Waffen nach Kroatien gedreht. Er, Wouter Basson, sei von Jürg Jacomet zu diesen Treffen beigezogen worden, weil die Kroaten auch die Frage nach Waffenlieferungen aus Südafrika gestellt hätten, was jedoch abgelehnt worden sei. Jürg Jacomet sei in der Folge von Wouter Basson beauftragt worden, gewisse Hintergründe über Waffenlieferungen nach Kroatien abzuklären. Zu diesem Zweck habe man ihm von Südafrika aus einen Geldbetrag von 2,3 Millionen US$ zur Verfügung gestellt.

Im Dezember 1992 habe dann Jürg Jacomet Zahlungen über insgesamt rund 800 000 US$ instruktionsgemäss an zwei kroatische Generäle und einen Minister «als Gegenleistung für Dienstleistungen und Muster» vorgenommen. Im Februar

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1993 habe Jürg Jacomet nach anfänglichen Ausflüchten schliesslich zugegeben, dass er das restliche Geld für andere Geschäfte verwendet habe.

Wouter Basson sei dann von den zuständigen Stellen der südafrikanischen Armee mit der Wiederbeschaffung der durch Jürg Jacomet abgezweigten Gelder beauftragt worden. In diesem Zusammenhang sei unter anderem auch zur Diskussion gestanden, dass Waffenlieferungen nach Kroatien zuweilen mit Darlehen finanziert würden, welche durch Wertpapiere sichergestellt seien. Jürg Jacomet und er seien in der Folge auf die Idee gekommen, die Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes mit Hilfe solcher Wertpapiere zu bewerkstelligen. Die zwei Kroaten, welche er bereits anlässlich seiner früheren Treffen mit Jürg Jacomet kennen gelernt habe, hätten ihm die bei einer Zürcher Bank eingereichten Obligationen vermittelt, wobei er davon ausgegangen sei, dass die Kroaten der Intermagnum AG noch Geld schulden und ihm deshalb die Obligationen überlassen würden.

Die von der Bezirksanwaltschaft Zürich durchgeführten weiteren Abklärungen blieben ergebnislos, sodass Wouter Basson am 10. Dezember 1993 gegen Leistung einer Kaution wieder aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Eine Konfrontation mit Jürg Jacomet konnte nicht mehr erfolgen; dieser hatte sich inzwischen dem Zugriff der Strafverfolgungsorgane entzogen. Da ein Nachweis dafür, dass Jürg Jacomet und/oder Wouter Basson die Obligationen selbst gefälscht oder zumindest um die Fälschung gewusst hatten, nicht erbracht werden konnte, wurde die Strafuntersuchung am 21. September 1994 unter Kostenfolge zu Lasten der beiden Angeschuldigten formell eingestellt.

Würdigung Zur Abklärung dieser finanziellen Transaktionen richtete das südafrikanische Justizministerium am 21. Juli 1997 ein weiteres Rechtshilfeersuchen an die Schweiz. In diesem zusätzlichen Rechtshilfeersuchen werden die zur Diskussion stehenden Geldflüsse im Wesentlichen bestätigt, sodass kein Anlass besteht, an den vor der Bezirksanwaltschaft Zürich gemachten Aussagen von Wouter Basson und Jürg Jacomet zu zweifeln.

In Bezug auf Jürg Jacomet findet sich im erwähnten Rechtshilfeersuchen zwar der Hinweis, er habe «angeblich im Dienste des Schweizer Geheimdienstes» gestanden.

Abgesehen davon ergeben sich jedoch keinerlei Anhaltspunkte darauf, dass der militärische Nachrichtendienst
in irgendeiner Weise in die Betrugsangelegenheit hätte verwickelt sein können. Es kann deshalb mit guten Gründen davon ausgegangen werden, dass es sich bei der angeblichen Beschaffung eines Peptidsynthesizers um eine reine Schutzbehauptung handelt, welche von Wouter Basson vorgebracht worden ist, um seine finanziellen Verfehlungen zu vertuschen.

Im Zusammenhang mit der von der Bezirksanwaltschaft Zürich geführten Strafuntersuchung war in den Medien u.a. auch der Verdacht geäussert worden, Divisionär Peter Regli habe bei der Entlassung von Wouter Basson aus der Untersuchungshaft eine massgebliche Rolle gespielt, was Divisionär Regli bestreitet. Den entsprechenden Akten lässt sich kein Hinweis entnehmen, dass an diesem Gerücht etwas wahr sein könnte.

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Zum Uranfund

Im September 1993 waren von der Kantonspolizei Zürich auf der Autobahnraststätte in Kemptthal rund 13 kg schwach radioaktives Uran sichergestellt worden. Die damaligen Abklärungen ergaben, dass Jürg Jacomet dieses Material dort deponiert und gleichzeitig der Kantonspolizei Zürich einen anonymen Hinweis gegeben hatte. Er hatte zuvor Divisionär Peter Regli um Rat ersucht und das Vorgehen mit ihm abgesprochen. Auch wenn dieser Vorfall zwar das Verhältnis zwischen Divisionär Peter Regli und Jürg Jacomet beleuchtet, steht er in keinem direkten Zusammenhang zum Verhältnis Schweiz/Südafrika, sodass die GPDel diesbezüglich auf neue Abklärungen verzichtet hat.

7

Zum Absturz eines IKRK-Flugzeugs in Angola

Anlässlich der Anhörungen durch die GPDel war u.a. auch geltend gemacht worden, dass der Pilot eines IKRK-Flugzeugs, welches Ende der Achtzigerjahre in Angola abgeschossen worden sei, Mitglied oder zumindest Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes gewesen sei. Divisionär Peter Regli hatte auf Grund der erhobenen Vorwürfe den Bericht der Eidgenössischen Flugunfall-Untersuchungskommission beigezogen. Nach seinen Ausführungen hatte sich der Absturz am 14. Oktober 1987 in Angola abgespielt; die Besatzung habe aus einem britischen Piloten und Copiloten sowie einem neuseeländischen Loadmaster bestanden; eine Schweizerin und ein Angolaner seien als Passagiere befördert worden. Die ganze Angelegenheit habe mit dem schweizerischen Nachrichtendienst nicht das Geringste zu tun gehabt.

In den Medien wurden zu diesem Vorfall Edouard Brunner («äusserst penible Geschichte») und IKRK-Sprecher Urs Boegli («wir waren perplex») zitiert. Überdies wurde geltend gemacht, dass die Genfer Rotkreuzzentrale damals «scharf» beim Politischen Departement (heute: EDA) in Bern protestiert habe; dort habe man den Vorfall untersuchen lassen.

Die GPDel hat in der Folge beim Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten den in den Medien genannten Bericht angefordert. Mit Schreiben vom 23. September 1999 teilte dieses der Delegation mit, es sei nicht in der Lage, diese Dokumente ausfindig zu machen.

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Zusammenfassende Würdigung

Abschliessend lassen sich die eingangs gestellten Fragen wie folgt beantworten: 1. Die GPDel ist auf Grund von intensiven Abklärungen zur Auffassung gelangt, dass der schweizerische Nachrichtendienst zur Zeit des Kalten Krieges mit Recht das beachtliche Informationspotential genutzt hat, welches sich durch die Kontakte mit den südafrikanischen Diensten an einer wichtigen weltpolitischen Front angeboten hatte. Hinweise dafür, dass die Informationsbeschaffung mit illegalen Mitteln erfolgte oder gegen bestehende Weisungen verstiess, liegen keine vor.

Der in den Medien erhobene Vorwurf, der Nachrichtendienst und insbesondere dessen Chef, Divisionär Peter Regli, habe sich am Aufbau des geheimen chemischbiologischen Waffenprojekts von Südafrika beteiligt, hat sich auf Grund der Abklärungen der GPDel als haltlos erwiesen. Die Unterstellungen, Divisionär Peter Regli 582

sei Mitwisser oder gar Förderer dieses Waffenprojekts gewesen, entbehren jeglicher Grundlage. Ebenso wenig trifft es zu, dass der Chef der Untergruppe Nachrichtendienst mit dem Leiter des südafrikanischen Geheimprojekts Kontakte «gepflegt» habe; nachweisbar ist lediglich ein von Jürg Jacomet organisierter Besuch im Büro von Divisionär Regli im Bundeshaus.

Als unbefriedigend empfindet die GPDel indessen die Tatsache, dass der Nachrichtendienst in einer gefahrvollen Zeitperiode an einer sensiblen Informationsfront ohne Direktiven und ohne nennenswerte Führung der politisch verantwortlichen Behörden tätig sein konnte.

Problematisch erscheint der GPDel auch die Rolle von Jürg Jacomet. Dieser konnte sich offensichtlich während Jahren ungehindert als Mitarbeiter des Nachrichtendienstes ausgeben. In diesem Zusammenhang kann dem Chef der Untergruppe Nachrichtendienst der Vorwurf nicht erspart bleiben, zu wenig Gewicht auf die Auswahl, Instruktion und Beaufsichtigung des informellen Mitarbeiters gelegt, allzu leichtgläubig auf ihn vertraut und das Doppelspiel von Jürg Jacomet nicht durchschaut zu haben.

2. Das AC Laboratorium Spiez hat sich gegenüber den Versuchen südafrikanischer Kreise, an schweizerische Forschungsergebnisse zu gelangen, sehr zurückhaltend, ja geradezu vorbildlich verhalten. Von einer aktiven oder auch nur passiven Beteiligung der international sehr anerkannten Fachstelle an einem geheimen Waffenprojekt Südafrikas kann keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Bestrebungen des AC Laboratoriums galten und gelten nachweislich dem Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren derartiger Waffen und nicht deren Förderung.

III

Empfehlungen der Delegation

Die Delegation unterbreitet dem Bundesrat folgende Empfehlungen 1

Primat der Politik

Der Bundesrat entscheidet über die Aufnahme, Pflege und Kontrolle regelmässiger Auslandskontakte im nachrichtendienstlichen Bereich.

2

Reorganisation der staatlichen Nachrichtenbeschaffung

Der Bundesrat reorganisiert raschmöglichst die Nachrichtendienste im Sinne der Ausführungen dieses Berichtes und in Berücksichtigung der in den Räten überwiesenen parlamentarischen Vorstösse sowie der Ergebnisse weiterer Untersuchungen und Studien.

3

Weisungen für Informanten und informelle Mitarbeitende des Nachrichtendienstes

Der Bundesrat schafft Weisungen, in denen klare Kriterien für Auswahl, Instruktion und Beaufsichtigung von Informanten und informellen Mitarbeitenden des Nachrichtendienstes geregelt werden.

4

Vollzug des Archivierungsgesetzes

Der Bundesrat sorgt für den Vollzug des Archivierungsgesetzes vom 26. Juni 1998.

Er sieht auf dem Verordnungsweg allfällige Beschränkungen der Einsichtnahme vor

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und trägt somit dem Schutz spezifischer Geheimhaltungsinteressen des Nachrichtendienstes Rechnung.

IV

Weiteres Vorgehen

Die Delegation erwartet vom Bundesrat bis Ende 2000 einen Bericht über die Ergebnisse der getroffenen Massnahmen.

12. November 1999

Im Namen der Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen Der Präsident: Bernhard Seiler, Ständerat

Die Geschäftsprüfungskommissionen haben am 30. November 1999 diesen Bericht zur Kenntnis genommen.

30. November 1999

Im Namen der Geschäftsprüfungskommissionen Der Präsident der GPK-N: Alexander Tschäppät, Nationalrat Der Präsident der GPK-S: Peter Bieri, Ständerat

10763

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Die Sekretärin der Geschäftsprüfungskommissionen: Mariangela Wallimann-Bornatico

Abkürzungsverzeichnis Abs.

AND Art.

BBl EDA EJPD EMD FFND GPDel GPK-N GPK-S GVG IKRK Kdo FF Trp LWND MG PUK SR TSR u.a.

UNA UNO VBS vgl.

VND

Absatz Reglement Armeenachrichtendienst Artikel Bundesblatt Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten Eidg. Justiz- und Polizeidepartement Eidg. Militärdepartement Flieger- und Fliegerabwehr-Nachrichtendienst Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats Geschäftsprüfungskommission des Ständerats Geschäftsverkehrsgesetz Internationales Komitee vom Roten Kreuz Kommando Flieger- und Fliegerabwehrtruppen Nachrichtendienst Luftwaffe Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung Parlamentarische Untersuchungskommission Systematische Sammlung des Bundesrechts Télévision Suisse Romande unter anderem Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr United Nations Organization Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport vergleiche Verordnung über den Nachrichtendienst

10763

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