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Botschaft über Ausbauarbeiten für Parlament und Bundeshausjournalisten

vom 2. Juni 1982

Frau Präsidentin, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen Botschaft und Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Ausbauarbeiten für Parlament und Bundeshausjournalistën im Parlamentsgebäude, im Bundeshaus iWest und im Bundeshaus Ost mit dem Antrag auf Zustimmung.

· . ' .

Wir versichern Sie, Frau Präsidentin, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Juni 1982

1982-431

44 Bundesblatt. 134. Jahrg. Bd. II

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Honegger Der Bundeskanzler: Buser

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Übersicht Wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft ein Kreditbegehren im Betrag von 2 175 000 Franken ßir den Ausbau von Räumen für Parlament und Bundeshausjournalisten im Parlamentsgebäude, im Bundeshaus West und im Bundeshaus Ost. Es handelt sich um die Schaffung von: ~ Arbeitsplätzen für die Parlamentarier im Bundeshaus West und in der Handbibliothek im Parlamentsgebäude, - Arbeitsplätzen für die Bundeshausjournalisten im Parlamentsgebäude, - Arbeits-, Archiv- und Lagerräumen für die Parlamentsdienste im Parlamentsgebäude und im Bundeshaus Ost sowie um die Einrichtung eines Filmsaals für Besucher im Parlamentsgebäude und die Erstellung einer Übertragungsleitung zum Videoraum im Käfigturm.

In der Sommersession 1979 haben die Büros des National- und Ständerates eine gemeinsame Studienkommission eingesetzt und ihr den Auftrag erteilt; die mittelfristigen Raumbedürfnisse des Parlaments, der Bundeshausjournalisten und der Parlamentsdienste zu untersuchen und entsprechende Vorschläge auszuarbeiten.

Die vorgelegte Lösung wurde von dieser Studienkommission in Verbindung mit dem Bundesamt für Organisation, dem Amt für Bundesbauten und den Parlamentsdiensten erarbeitet.

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Botschaft I

Begründung des Vorhabens

II

Einleitung

Neben dem normalen baulichen Unterhalt, der der Substanzerhaltung dient, hat das Parlamentsgebäude seit seiner Erstellung 1898-1902 im Innern verschiedene Ausbauten erfahren. So wurden im Jahr 1965 im dritten Stock, Westseite, die Radio- und Fernsehstudios sowie Journalistenzimmer eingerichtet. Es folgten 1969 die Modernisierung ' und die Verbesserung der veralteten haustechnischen Installationen und 1972 die Schaffung einer Anzahl Büros für Parlamentarier.

Das letzte grössere Vorhaben war der Ausbau des Dachgeschosses über dem Ständeratssaal, wo 1976-1978 das neue Bundeshaus-Farbfernsehstudio eingerichtet wurde.

Heute sind im Parlamentsgebäude die Raumreserven nahezu erschöpft. Die Raumbedürfnisse der Bundesversammlung und der Parlamentsdienste sind aber weiter gestiegen. Zudem vermögen gewisse Räume den betrieblichen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Die Bundeshausjournalisten beklagen sich über schlechte Arbeitsverhältnisse und fehlende Arbeitsräume, den Ratsmitgliedern stehen zu wenig individuelle Arbeitsplätze zur Verfügung, und die Parlamentsdienste (Registratur und Vervielfältigung, Aktenbereitstellung, Versand) sind stark eingeengt.

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Raumbedürfnisse der Parlamentarier

Heute stehen den 246 Mitgliedern der Bundesversammlung folgende Arbeitsplätze zur Verfügung: - 5 Büros zu einem Platz und 5 zu zwei Plätzen, ohne Tageslicht, im dritten Obergeschoss des Parlamentsgebäudes, - 12 Schreibpulte in der Handbibliothek, - 6 Schreibpulte in der für ruhiges Arbeiten weniger geeigneten Wandelhalle des Nationalrates.

; Obwohl die vom Parlament beanspruchten Räume nur während 12-14 Wochen im Jahr belegt sind, stehen die heutigen Möglichkeiten in keinem Verhältnis zum wirklichen Bedarf eines Milizparlaments. Die Parlamentarier müssen sich während der Sessionen als Berichterstatter von Kommissionen und Fraktionen vorbereiten können (z. B. Referate schreiben), persönliche Vorstösse ausarbeiten und Korrespondenzen erledigen.

;i Den Ratsmitgliedern stehen offensichtlich zu wenig individuelle Arbeitsräume zur Verfügung (z. B. für telefonische Besprechungen, für die Erledigung von Korrespondenzen, das Aktenstudium, Unterredungen ;mit Kollegen und Mitarbeitern). Sie sollten die Möglichkeit haben, ihre Arbeit zu unterbrechen, ohne dass sie den Arbeitsplatz räumen müssen. Die bestehenden Büros und .die Handbibliothek als Grossraumbüro genügen dafür nicht oder sind dazu ungeeignet.

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Raumbedürfnisse der Bundeshausjournalisten

Die Arbeitsverhältnisse der Journalisten im Parlamentsgebäude, ausser diejenigen der Mitarbeiter von Radio und Fernsehen, sind prekär. Es gibt in unserem Land zwar weniger Zeitungen als früher, im Bundeshaus jedoch mehr Journalisten. Ihre Zahl ist von 65 im Jahre 1969 auf rund 100 im Jahr 1982 angestiegen.

Diese Zunahme ist einerseits eine Folge der dem Bund in den letzten Jahrzehnten neu überbundenen, z. T. komplexen Aufgaben, welche zu immer mehr Berichterstattungen und Kommentaren Anlass geben. Anderseits ist sie durch die rasante Entwicklung der Medien und ihre zunehmende Diversifizierung bedingt. Dies führt nicht nur zum Einsatz von mehr Journalisten, sondern für diese auch zu längeren Präsenzzeiten bei den Informationsquellen. Zudem werden anstelle einer gleichmässigen Berichterstattung aus dem Bundeshaus mehr und mehr der Eigenbericht, die eigene Recherche und die Zusatz- und Hintergrund-Information zu amtlichen Verlautbarungen verlangt. Zeitungen, die überleben wollen, sind gezwungen, ihrer Leserschaft mehr oder andere Informationen zu bieten als die Konkurrenzblätter, das Radio oder das Fernsehen.

Die Bundeshausjournalisten sind nicht nur während, sondern auch zwischen den Sessionen tätig: sie befassen sich täglich mit dem Bundeshausgeschehen, und Parteien, Organisationen, Verbände usw., die politische Anliegen vorzutragen haben, wenden sich oft an sie.

Anderseits liegt es auch im Interesse des Parlaments und des Bundes ganz allgemein, den Journalisten ihre Informationstätigkeit zu erleichtern und ihnen hiezu die minimal nötige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Den rund 100 Journalisten stehen heute im Parlamentsgebäude 62 Arbeitsplätze zur Verfügung: 36 im dritten Obergeschoss und 26 im Parterre.

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Raumbedürfnisse der Parlamentsdienste

Das Sekretariat der Bundesversammlung hat Akten aufzubewahren, die - insbesondere für die hängigen Geschäfte - sofort greifbar sein müssen. Die heutigen Aufbewahrungsmöglichkeiten reichen dazu nicht mehr aus. Für das Sekretariat fehlt ein zusätzlicher Lagerraum für Papier und Material. Auch die Leistungsfähigkeit der Spedition ist stark eingeschränkt; sie muss durch einen neuen zentralen und modernisierten Versand verbessert werden. Der Dokumentationsdienst der Bundesversammlung ist heute im Bundeshaus Ost, erstes Obergeschoss, untergebracht. Dieser Standort hat sich als sehr zweckmässig erwiesen. Die Büros sind aber überbelegt, und zwei Personen haben behelfsmässige Arbeitsplätze im Parlamentsgebäude einnehmen müssen. Eine Zusammenfassung des Dienstes am gleichen Standort ist aus betrieblichen Gründen erforderlich.

Um dem Postulat Bremi (81.405 Informationsfilm über die Wirkungsweise der eidgenössischen Räte) entsprechen zu können, sollte schliesslich ein Filmsaal für die Besucher eingerichtet werden.

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Vorgehen

Zur Überprüfung der Raumbedürfnisse des Parlaments und der Bundeshausjournalisten und zur Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten haben die Büros des National- und Ständerates 1979 eine Studienkommission eingesetzt. Dieser gehörten an: - Nationalräte Müller-Balsthal (Präsident), Morel, Müller-Luzern, Nebiker, Thévoz, : - Ständeräte Cavelty, Baumberger, Gassmann. ; . · · : .

An ihrer ersten Sitzung vom 4. Oktober 1979 sprach sich die Studienkommission mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern über das Vorgehen aus. Dabei wurde festgehalten, dass die Priorität im Bundeshaus dem Parlament und den Parlamentsdiensten, dann dem Bundesrat mit seinem engsten Mitarbeiterstab und an dritter Stelle der Verwaltung zukommt.

In der Folge wurde das Bundesamt für Organisation beauftragt zu untersuchen, welche Verwaltungsstellen am leichtesten, d. h. mit den geringsten Nachteilen, aus den Bundeshäusern, Ost und West an einen anderen Ort verlegt werden könnten. Sodann musste dieses Amt in Verbindung mit dem Generalsekretariat der Bundesversammlung iund dem Amt für Bundesbauten prüfen, wie im Parlamentsgebäude oder unmittelbar daneben wenigstens 25 zusätzliche Arbeitsplätze für Parlamentarier und 25 Plätze für die Bundeshausjournalisten!geschaf: fen werden könnten.

' Die Studienkommission legte die inzwischen ausgearbeiteten Varianten im September 1980 den Büros des National- und Ständerates, dem Bundesrat, : den Fraktionen und den Bundeshausjournalisten vor. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung führte die Kommission mehrere Besprechungen mit den interessierten Stellen durch und verabschiedete am, 14. Juli 1981 ihren Bericht mit folgendem Lösungsvorschlag: Parlamentarier - Belegung von 15 bereits neu ausgebauten Büros im dritten Obergeschoss.des Ostflügels Bundeshaus West. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, das diese Räume zurzeit belegt, erhält Ersatz im Verwaltungsgebäude Bundesgasse 32.

Bundeshausjournalisten - Belegung der Büros 55 a, b, c, die heute zum Teil durch den Dokumentationsdienst der Bundesversammlung benützt werden, sowie der bisherigen Zimmer l und 2 im Parlamentsgebäude, Erdgeschoss Westseite.

- Ausbau des Hohlraumes unter dem Nationalratssaal zu einem Grossraumbüro mit 25 Arbeitsplätzen; der Raum dient heute als Luftverteilraum für den Nationalratssaal.

- Die Arbeitsplätze im dritten Obergeschoss bleiben unverändert.

Parlamentsdienste

.

·

'

- Belegung von drei Büros des Eidgenössischen Militärdepartements im Bun-

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deshaus Ost durch den Dokumentationsdienst; Erweiterung des Archiv- und Lagerraumes im Parlamentsgebäude; Arbeitsplätze für die Dolmetscher.

Die Büros des National- und Ständerates haben mit Brief vom 31. Oktober 1981 den Bundesrat ersucht, die nötigen Schritte für die Verwirklichung dieser im Bericht der Studienkommission enthaltenen Lösung zu unternehmen. Sie schlug zugleich vor, die Büros der Christlichdemokratischen und der Sozialdemokratischen Fraktion im Zusammenhang mit der Einführung der Textverarbeitung im Protokollierungsdienst in das zweite Obergeschoss des Parlamentsgebäudes, Ostseite, zu verlegen.

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Projektbeschrieb

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Arbeitsplätze für Parlamentarier im Bundeshaus West und in der Bibliothek des Parlamentsgebäudes

Die zusätzlichen Arbeitsplätze für Parlamentarier werden bereitgestellt durch: - Einrichtung von 15 Büros mit je zwei Arbeitsplätzen und entsprechender Möblierung im Ostflügel, drittes Obergeschoss des Bundeshauses West. Die vor wenigen Jahren geschaffenen Räume werden nicht umgebaut oder renoviert.

Diese Lösung setzt eine direkte Treppenverbindung vom ersten Obergeschoss ins dritte Obergeschoss voraus.

- Umdispositionen in der Handbibliothek im Parlamentsgebäude, ohne deren baulichen Charakter zu ändern, wodurch rund sechs Arbeitsplätze gewonnen werden können.

Dadurch können in der Handbibliothek sechs Arbeitsplätze und im dritten Obergeschoss Westbau deren 30 gewonnen werden.

Bei dieser Gelegenheit wird im Parlamentsgebäude der Personenlift auf der Westseite erweitert, um ihn rollstuhlgängig zu machen und damit einen berechtigten Wunsch der Invalidenverbände zu erfüllen. Für den stufenlosen Zugang zum Parlamentsgebäude wird bereits dieses Jahr eine Einrichtung geschaffen.

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Arbeitsplätze für Bundeshausjournalisten

Im Erdgeschoss des Parlamentsgebäudes sind die folgenden Ausbauarbeiten und Änderungen vorgesehen: - Die von den Journalisten bereits benützten Zimmer auf der Westseite werden zum Teil neu eingerichtet, und neben der Handbibliothek wird der Aufenthaltsraum mit einem Gestell für Bücher und Sammlungen sowie einer Sitzgruppe neu gestaltet.

- Die drei zurzeit von den Parlamentsdiensten belegten Räume auf der Ostseite werden neu den Bundeshausjournalisten zugeteilt und entsprechend unterteilt und möbliert. Zudem wird gemäss dem Beschluss der Büros des Nationalund Ständerates das Sitzungszimmer Nr. 6 den Journalisten zur Verfügung gestellt und angepasst.

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Damit stehen den Journalisten in den erwähnten Räumen im Parterre des Bundeshauses 28 Arbeitsplätze zur Verfügung.

.. , - Der Hohlraum unter dem Nationalratssaal, in unmittelbarer Nähe der jetzigen Journalistenzimmer, wird zu einem Grossraumbüro mit 25 Arbeitsplätzen ausgebaut. Dieser Ausbau erfordert u. a. das Versetzen von Stahlträgern, den Einbau eines Zwischenbodens sowie die nötigen haustechnischen Installationen. Der Nachteil, dass diese Räume künstlich beleuchtet und belüftet werden müssen, wird dadurch aufgewogen, dass die Journalisten ihre zusätzlichen Arbeitsplätze neben den bereits bestehenden und in unmittelbarer Nähe der Parlamentarier und der Parlamentsdienste erhalten. Es bleibt den Journalisten überlassen, die Zuteilung nach ihren individuellen Bedürfnissen und der täglichen Belastung vorzunehmen.

, , , . . , Damit werden die Bundeshausjournalisten insgesamt über 89 (heute 62) Arbeitsplätze verfügen, die 36 bestehenden im dritten Obergeschoss mitgerechnet.'

· ' " · ' 33

Räume für die Parlamentsdienste

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Sekretariat der Bundesversammlung

Für das Sekretariat der Bundesversammlung werden die folgenden baulichen Massnahmeh getroffen: - Umbau des Sekretariats im ersten Obergeschoss des Parlamentsgebäudes und Verlegung der Verbindungstreppe, damit eine Paternosteranlage eingebaut werden kann.

- Schaffung eines Papierlagers mit Rollschrankanlagen und Gestellen im Tief^ parterre des Parlamentsgebäudes.

- Umbau der Spedition im Hochparterre des Parlamentsgebäudes und Verlängerung des Aktenaufzuges in das Tiefparterre.

- Schaffung von sechs Arbeitsplätzen im Bundeshaus West, zweites Obergeschoss, für die Dolmetscher.

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Dokumentationsdienst

Belegung der unumgänglich notwendigen Büros im Erdgeschoss Bundeshaus Ost durch den Dokumentationsdienst, wie es mit der Direktion der Eidgenössischen Militärverwaltung abgesprochen ist; ausserdem werden Paternosteranlagen eingebaut.

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Filmsaal und Gesprächsraum für Besucher

Während der Sessionen besuchen zahlreiche Gruppen und Schulklassen das Bundeshaus. Sie verfolgen die Verhandlungen von der Tribüne aus. Oft erläutern Mitglieder des National- und des Ständerates das Funktionieren des Parlaments. In der Regel werden dafür die Sitzungszimmer, der Kommissionen und 915

Fraktionen benützt. Während der Sitzungen des Nationalrates stehen aber oft nicht genügend Kommissionszimmer für Besuchergruppen zur Verfügung. Dank dem Entgegenkommen des Kantons Bern kann zusätzlich der neu eingerichtete Videoraum im Käfigturm benützt werden. Hier sollen die Verhandlungen des National- und Ständerates am parlamentsinternen Fernsehen verfolgt werden können. Zu diesem Zweck ist eine Koaxialkabel-Verbindung zwischen Parlamentsgebäude und Käfigturm notwendig.

4

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten sind auf 2 175 000 Franken veranschlagt. Sie setzen sich gemäss nachstehender Kostenmatrix zusammen.

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Übereinstimmung mit den Richtlinien der Regierungspolitik und der Finanzplanung

Obgleich dieses Vorhaben im Bericht vom 16. Januar 1980 über die Richtlinien der Regierungspolitik in der Legislaturperiode 1979-1983 nicht ausdrücklich erwähnt ist, fügt es sich in die laufenden Bemühungen ein, Parlament und Bundeshauspresse in ihrer Tätigkeit als Vermittler zwischen Bürger und Staat zu unterstützen. Die finanziellen Mittel werden im Rahmen der Zahlungskredite 1983 und 1984 für Bauten und Anlagen (Nr. 314.501.01) bereitgestellt werden müssen. Sie sind in den entsprechenden Finanzplanvorgaben enthalten.

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Rechtsgrundlagen

Der vorliegende Beschlussentwurf beruht auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung und auf der Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung der Parlaments- und Verwaltungsaufgaben zu treffen.

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Kostenmatrix PARLAMENT

KOSTENSTELLEN

o

KOSTENARTEN

INHALT

©

GRUNDSTUCK

VERB1NDUNG

2

GEBAUDE

REINE GEBAUDEKOSTEN. ROHBAU 1'2, INST AUSBAU H2, HONORARE

3

BETRIEBSEINRICHTUNGEN

BKP

--.-

PATERNOSTER-UND ROLLSCHRANKANLAGEN

3

BAUNEBENKOSTEN

VERVIELFALTIGUNGEN UNO SPESEN

§

UNVORHERGESEHENES

DER HAUPTGRUPPEN

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BKP 0 - 5

TOTAL BAUKREDIT



AUSSTATTUNG

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OBJEKTKREDIT

ARBEITSPLATZE FUR PARLAMENTARIER

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30'000.-

300 000.-

30'000.-

630 000.-

1'080'000.-

1 080 000.-

1'7I5 000.-

2 1 7 5 000.-

435 000.-

10'000.-

BESUCHER

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PARLAMENT- KAFIGTURM

BH-WEST

140 000.-

300'000.-

20 000.-

2'175'000.-

Bundesbeschluss über Ausbauarbeiten für Parlament und Bundeshausjournalisten

Entwurf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung und auf die Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung der Parlaments- und Verwaltungsaufgaben zu treffen, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 2. Juni 19821), beschliesst:

Art. l Für Ausbauarbeiten für Parlament und Bundeshausjournalisten im Parlamentsgebäude, im Bundeshaus West und im Bundeshaus Ost wird ein Objektkredit von 2 175 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

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» BEI 1982 II 909

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Botschaft über Ausbauarbeiten für Parlament und Bundeshausjournalisten vom 2. Juni 1982

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Jahr

1982

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

82.044

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.08.1982

Date Data Seite

909-918

Page Pagina Ref. No

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