Verfügung im Widerspruchsverfahren 2325/1997 Widersprechende/r Grünenthal GmbH, Steinfeldstrasse 2, DE-52220 Stolberg, Internationale Marke Nr. 406 302 A (Proxen), Vertreter/in A. Braun Braun Héritier Eschmann AG, Holbeinstrasse 36-38, 4003 Basel gegen Widerspruchsgegner/in Prisma Systems Corporation, 1721 Black River Blvd., US-Rome (NY 13440), Schweizerische Marke Nr. 443 002 (PROCHEM (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. Februar 2000 Folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin hat innert 30 Tagen seit der Eröffnung dieser Verfügung Name und Adresse eines Vertreters in der Schweiz mitzuteilen und eine entsprechende Vollmacht einzureichen.

2. Bei Nichteinhalten dieser Frist wird die Widerspruchsgegnerin vom Verfahren ausgeschlossen und das Verfahren von Amtes wegen weitergeführt.

Rechtsmittel Gegen diese Zwischenverfügung kann nicht Beschwerde geführt werden (Art. 45 Abs. 1 VwVG). Der Widerspruchsentscheid kann mit Beschwerde bei der Rekurskommission für Geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, angefochten werden.

22. Februar 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

658

2000-0376