Militärische Plangenehmigung betreffend Neubau der Übersetzstelle Feste Brücke 69 mit Zwischenunterstützung in Wattingen / Reuss vom 7. März 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Unterstützungstruppen vom 28. Juni 1999 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau der Übersetzstelle Feste Brücke 69 mit Zwischenunterstützung in Wattingen / Reuss genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausserdem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Wassen, 6848 Wassen, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

21. März 2000

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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