Verfügung im Widerspruchsverfahren 2850 Widersprechende/r Proventus AB, S ­ Stockholm, Schweizer Marke Nr. 364 316 (PROVENTUS), Vertreter/in Troesch Scheidegger Werner AG, Siewerdtstrasse 95, 8050 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Akciné Bendrové, Mazeikiu Nafta, Juodeikiu KM., LT ­ 5526 Mazeikiu R., Internationale Marke Nr. 688 540 (VENTUS) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. März 2000 Folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 2850 wird für die eingetragenen Waren der Klasse 16 der Marke IR 688 540 ,,VENTUS Mazeikiu Nafta fig.,, gutgeheissen. Soweit weitergehend wird er abgewiesen.

3. Nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung wird der Marke IR 688 540 für die eingetragenen Waren der Klasse 16 der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4. Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5. Die Kosten werden wettgeschlagen.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

28. März 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2000-0650