Verfügung im Widerspruchsverfahren 2838 Widersprechende/r Novi Footwear Ltd, Martinsbruggstrasse 59, 9016 St. Gallen, Schweizer Marke Nr. 444 828 (NOVI), Vertreter/in Dr Renata Kündig, Hallenstrasse 15, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in C.O.M.M. S.R.L., Zona Ind. le III°, Strada 5, I-30030 Fossò (VE), Internationale Marke Nr. 687 446 (NOVI) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. April 2000 folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 2838 gegen die Marke IR 687 446 « NOVI » wird gutgeheissen.

3. Gegen die Marke IR 687 446 « NOVI » wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung eine vollumfängliche definitive Schutzverweigerung erlassen.

4. Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5. Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung in Höhe von 2300 Franken zu bezahlen.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

11. April 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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2000-0779