Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3468/1999 Widersprechende/ ESFINK CARL FINK GMBH & Co., D-7144 ASPERG (Allemagne) Vertreter/in OK Pat AG, Hinterbergstrasse 36, Postfach 5254, 6330 Cham gegen Widerspruchsgegner/in POLAR SA, ul. Bora Komorowskiego 6, PL-51-210 WROCLAW (Pologne) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. September 2000 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 3468 gegen die IR-Marke Nr. 703 596 wird gutgeheissen.

2.

Die gegen die angefochtene Marke ergangene Schutzverweigerung wird nach Eintritt dieses Entscheides definitiv bestätigt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Gegenpartei durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich ist eine Kopie der angefochtenen Verfügung beizufügen.

19. September 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

4864

2000-1988