Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion -= Gemeinde Einsiedeln, Feusisberg, Freienbach SZ, Erschliessungsanlagen Wiederherst. und Erg. Erschliessungen Abt. Forst, Projekt-Nr. 421.1-SZ-0006/0001 Integralprojekte: -= Gemeinde Diverse GR, Integralprojekt Unwetterschäden 1999, 2. Etappe, Projekt-Nr. 401 -GR-9000/0004, mit folgenden Komponenten Erschliessungsanlagen Schutzbauten und -anlagen -= Gemeinde Sattel, Steinen, Rothenthurm, Schwyz SZ, Integralprojekt Waldbau Raum Sattel, Projekt-Nr. 401 -SZ-9000/0002, mit folgenden Komponenten Befristete minimale Pflege Waldbau bei besonderer Schutzfunktion -= Gemeinde Erstfeld UR, Integralprojekt Vorderschattig/Lediwald, Projekt-Nr. 401 -UR-9010/0001, mit folgenden Komponenten Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Erschliessungsanlagen Schutzbauten und -anlagen Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

11. Januar 2000

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Eidgenössische Forstdirektion

1999-6310