Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigunsverfahren nach Artikel 22 MPV 1 betreffend Rückbau permanente Waffenstellung Parnizzirank, Objekte A 6081 und A 6082 in Trübbach, Gemeinde Wartau vom 16. Juni 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten, Sektion Planung und Controlling Bauten (BAB) vom 14. Dezember 1999 hat das Eidgenössiches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Rückbau permanente Waffenstellung Parnizzirank, Objekte A 6081 und A 6082 in Trübbach, Gemeinde Wartau genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist beim Gemeinderat der Politischen Gemeinde Wartau, Poststrasse 51, Postfach, 9478 Azmoos, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

4. Juli 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

2000-1328

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