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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte au die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom I.Oktober 1932 bis zum 30. September 1933.

(Vom 16. November 1933.)

Herr Präsident!

Hochgeachtete Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Art. 12 des Regulativs für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (vom 25. September 1907) Bericht zu erstatten.

I. Personelles.

Am 1. Oktober 1932 war die Finanzdelegation bestellt aus den Herren Nationalräten Dollfus, Schmid und Fazan; Ständeräten Dietschi, Messmer und Mercier.

Als Ersatzmänner amteten die Herren Nationalräte Stähli, Mächler und Walter; Ständeräte Amstaldeu, Bosset und Savoy.

Wegen Ablaufes der Amtsdauer trat im Monat Dezember 1932 Herr Nationalrat Dollfus aus der Delegation aus. Er wurde durch Herrn Natioualrat Stähli ersetzt und letzterer durch Herrn Nationalrat Tschudy als Ersatzmann, Mit dem Ausscheiden des Herrn Dollfus ging das Präsidium der Delegation an Herrn Nationalrat Stähli Über.

II. Sitzungen.

Im Berichtsjahre fanden acht ordentliche Sitzungen in Bern statt.

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ITI. Yerhandlungsgegenstände.

Wir erwähnen hievon : 1. Voranschlag für das Jahr 1933.

a. Allgemeines. --Der Voransehlagsentwurfl933 trägt ausgesprochen den Stempel des Krisenbudgets an sich, und zwar auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite. Bei Fr. 871,220,000 Einnahmen und Fr. 442,020,000 Ausgaben weist er einen mutmasslichen Ausgabeniiberschuss von 70,800,000 Franken auf. Das ist ein Betrag, der einzig in den schlimmsten Naehkriegsjahren 1919--1922 übertroffen worden ist. Wir sehen uns also wieder in die böseste Zeit zurückversetzt. Gegenüber dem Voranschlag 1932 erzeigen die Einnahmen einen Rückgang von Fr. 37,808,000, die Ausgaben eine Vermehrung von Fr. 24,032,000; das Defizit ist daher um Fr. 61,900,000 höher als im Budget 1932. Da indessen das Budget 1932 von nicht zutreffenden Annahmen ausging, ist es zur richtigen Beurteilung ·der Sachlage notwendig, den Vergleich mit der Rechnung 1931 zu ziehen.

Im Vergleich hiezu beträgt die Verminderung der Einnahmen sogar Fr. 57,180,000, die Zunahme der Ausgaben dagegen Fr. 15,875,000; das Defizit ist also im Budget 1933 um Fr. 73,055,000 höher veranschlagt als in der Rechnung 1931. Nun ist aber zu beachten, dass der gedrückte Voranschlag eine Reihe namhafter Ausgaben nicht enthält. Es handelt sich um folgende Aufwendungen : Stützung des Milchpreises für sechs Monate mit 6 Millionen Franken, Hilfsaktion für die Kleinindustriellen der Uhrenindustrie mit 1,2 Millionen Franken und die Schifflilohnstickerei .mit 2,a Millionen Franken, zusammen 9,7 Millionen Franken.

Der Voranschlag enthält ansserordontliche Krisenaufwendungen im ^Betrage von Fr. .34,000,000. Wenn man diese in Abzug bringt, so bleibt ·die GrQsamtausgabensumme um rund 10 Millionen Franken unter den Ausgaben des Voranschlages 1932 und sogar um rund 18 Millionen Franken unter der Rechnung 1931. Das heisst, dass die Verwaltung und der Bundesrat ernstlich bestrebt waren, die Ausgaben nach Möglichkeit einzuschränken.

Es ist ein schwacher Trost, dass die Krisenlage doch auch die, wie wir hoffen, nachhaltige gute Wirkung gezeitigt hat, den seit Jahren von allen Seiten gepredigten energischen Sparwillen endlich ernstlich betätigt zu haben.

Die Finanzdelegation begrüsst diese Bestrebungen, ist aber mit dem Bundesrat der Auffassung, dass es dabei noch keineswegs sein Bewendet» haben könne,
daes erst ein Anfang zum Sparen vorliege und weitere noch tiefgreifendere Sparmassnahmen folgen müssen. Die Not der Zeit zwingt dazu.

Würdigt man alle diese Verhältnisse im Zusammenhang, die Dauer der Krise und die für ihre Bekämpfung bestehenden ungeheuren Schwierigkeiten, so wird man es verstehen, wenn Bundesrat, Finanzdelegation und Finanzkommissionen die Parole ausgaben : Sparen, sparen und noch ein-

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mal sparen ; haushalten mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln, damit wir durchhalten können ! Der Bund soll vorläufig keine neuen Aufgaben übernehmen, welche nicht krisenbedingt und nicht als Hilfsmassnahmen unerlässlich sind. Es bestand in letzter Zeit vielfach die Neigung, dem Staate, zumal dem Bund alle nur denkbaren Aufgaben zu überbinden.

Kein Gebiet menschlicher Tätigkeit, das er nicht betreuen, in das er nicht eingreifen sollte. Motion über Motion wurdo in den Räten eingereicht.

Aber alle neuen Aufgaben kosten Geld, und solches zu bekommen, war zumeist der Zweck der Übung. Wir müssen uns in Bund, Kanton und Gemeindo abwenden von der MeEtalität, dass in unserer Eidgenossenschaft nichts geschehen könne, ohne das Machtwort oder doch die Mittel der öffentlichen Gemeinwesen dazu in Anspruch zu nehmen.

b. Bemerkungen zu den Einnahmen und Ausgaben. -- Eiaeu grossen Ausgabeposten bilden die Besoldungen. Der P e r s o n a l b e s t a n d der Bundesverwaltung weist in der letzten Zeit wieder einen beträchtlichen Zuwachs auf. Das ist in der heutigen Krisenzeit durchaus verständlich, weil die Massnahmen zur Bekämpfung der Krise die Schaffung neuer Amtsstellen und die Einrichtung nouer Sektionen notwendig macht. Es wird Sache der Sparkommission sein, die Frage der Personalbestände zu prüfen.

Der Voranschlag trägt der schwierigen Finanzlage auch in der Weise Rechnung, dass alle nicht absolut unerlässlichen F o n d s e i n l a g e n sistiert wurden. So sind die Einlagen in den In vali den fonds und in den Viehseuchenfonds mit je einer .halben Million Franken eingestellt worden.

Einig ist man sich wohl darin, dass die Aufwendungen zur Bekämpfung der A r b e i t s l o s i g k e i t und die Arbeitslosenl'ürsorge nicht ohne Not beschnitten werden sollen. Freilich sollen sich auch diese Ausgaben im Rahmen des Möglichen und Vernünftigen halten und in ihrer Verwendung weiser Sparsamkeit unterstellt werden. Offen bleibt die Frage einer zeitgemässen Reform der A r b e i t s l o s e n v e r s i c h e r u n g . Sie ist in dem Sinne verstanden, dass eine Zusammenlegung des Kassenwesens zu erstreben ist, welche einen bessern Ausgleich der Risiken ermöglicht zwischen denjenigen Kassen, welche durch die Krise über Gebühr in Anspruch genommen sind, und denjenigen, welche von ihr wenig oder nichts verspüren.
Zu einer solchen Reform sollten auch die Gewerkschaften mithelfen, auch sie haben ein Interesse daran, die Arbeitslosenversicherung nicht an ihren Mängeln zugrunde gehen zu lassen, sondern mitzuhelfen, sie auf einen soliden und gesunden Boden zu stellen.

Rückblickend zeigt eine kritische Betrachtung der Ausgaben, dass weitere Ersparnisse möglich sind. Dies ergibt sich auch aus den Verhandlungen über das Finanzprogramm, Die E i n n a h m e n bewegen sich umgekehrt in absteigender Richtung.

Auch das ist eine unmittelbare Folge der Wirtschaftskrise. Das Schwer-

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gewicht der Bundeseinnahmen besteht in den Z ö l l e n , es liegt also im internationalen Güteraustausch. Mit dessen Erschwerung und Unterbindung erleiden gerade die Haupteinnahmeposten eine empfindliche Schmälerung.

In der Tat blieben die Einnahmen des Voranschlages um 57 Millionen Franken unter denjenigen der Rechnung 1931.

Da beinahe alle Einnahmeposten vom Gang der Wirtschaft abhängig sind, lässt sich das Ergebnis mit Sicherheit nicht voraus bestimmen.

Unter diesen Umständen ist es begreiflich, dass in der Delegation auch die Möglichkeit der Erschliessung neuer Einnahmequellen besprochen wurde. Die Situation war schon vor Jahresfrist insofern klar, als das Budgetgleichgewicht ohne Vermehrung der Einnahmen nicht wiederhergestellt werden kann.

In diesem Zusammenhang seien hier die in der Zeit vom 1. Oktober 1932 bis 30. September 1933 von den eidgenössischen Räten bewilligten Kredite kurz erwähnt: Verwaltungsrechnung

1.

2.

3.

4.

Fr.

Voranschlag für 1933 . . . . . . 440,625,000 13,288,834 Nachtragskredite 1932, II. Folge 6,780,940 Kreditübertragungen 1932/33 . . . .

Nachtragskredite 1933, I. Folge . . . 27,648,950 wovon : a. Einrichtung und Betrieb des milchtechnischen LaF*1boratoriumsanderE.T.H.

61,000 b. Beitrag an die Kosten der Genfer Verbindungsbahn 866,300 c. Sektion für Einfuhr (Besoldungen und Zulagen) 250,000 d. Sektion für Einfuhr (Devisen-Oearing-Kosten) .

140,000 «; Kaufmännische und gewerbliche Hilfsaktion .

90,000 f. Hilfeleistung für die schweizerische Schifflilohnstickerei . . . . 2,500,000 g. Hilfeleistung zugunsten notleidender Kleinindustrieller der Uhrenindustrie 1,200,000 7». Bodenverbesserungen . 3,000,000 Übertrag 488,343,724

Regiebetriebe Fr.

(netto) 2,672,050 5,279,920 760,000

8,711,970

775 Fr.

Übertrag 488,343,724

Fr.

8,711,970

i Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche ProdukFr.

tion bedrohen. . . .

220,000 lt. Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten . . . . 3,000,000 l. Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten 13,000,000 m. Sicherung der Getreideversorgung des Landes.

Mehrausgaben für Mehrablieferung von Inlandgetreide 2,100,000 n. Beitrag an die schweizerischen Transportanstalten zur Ermöglichung einer Fahrpreisermässigung zur Belebung des Fremdenverkehrs i. Sommer 1933 1,000,000 5. Krisenhilfe zur Aufrechterhaltung des Betriebes privater Eisenbahnen und Schiffsunternehmungen 300,000 6. Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten und für die Linderung der landwirtschaftlichen Notlage (20 Millionen, wovon 13 Millionen bereits in den Nachtragskrediten eingestellt") . . . .

7,000,000 7. Unterstützung bedürftiger Greise. . .

1,000,000 8. Bundesbeitrag an den Kanton Solothurn für die Korrektion der Dünnern (I. Etappe) 900,000 9. Bundesbeitrag an den Kanton St, Gallen und mitbeteiligte Kantone für den Umbau der Verkehrswege über den Zürichsee von Rapperswil nach Pfäffikon . .

1,041,000 10. Umbau des Hauptpostgebäudes in Bern 1,430,000 Total . 498,584,724') 10,141,9701) 1) Ohne Bundesbahnen, Alkoholverwaltung, Kriegsmaterialanschaffungen für 1934, Materialanschaffungen der P. T. T.-Verwaltung für 1934, sowie die Äufnung militärischer Materialreserven und andere ausserordentliche Arbeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (BB. vom 14. Oktober 1933).

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2. Staatsrechnung 1932.

a. Allgemeines. -- Das Ziel der Einheitlichkeit in der Staatsrechnung ist in weitgehendem Umfange erreicht worden. Dio Staatsrechnung ist heute klar und übersichtlich geordnet, ·wofür man sicherlich der Bundes Verwaltung Anerkennung zollen darf. Dieser Zustand trägt viel dazu bei, den guten Ruf, den unsere Verwaltung gcniesst, zu erhalten und zu stärken.

b. Verwaltungsrechnung. -- Xachdem die Jahre 1928 bis 1931 mit einem Einnahmenüberschuss abgeschlossen hatten, weist die Rechnung 1932 ein beträchtliches Defizit auf. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen um 24,173,000 Franken, so dass der Rückgang gegenüber dem Jahre 1931, in welchem noch ein Einnahmenüberschuss von 2,254,000 Franken erzielt wurde, 26,4 Millionen Franken beträgt. Dieser Rückgang steigert sich auf 48 Millionen Franken, wenn wir mit den Jahren 1928 und 1929 vergleichen, wo die Wirtschaftslage noch befriedigend war.

Die Einnahmen des Jahres 1932 stehen um S1/« Millionen Franken hinter dem Vorjahre zurück, während die Ausgaben um 18 Millionen Franken gestiegen sind. Werden die vom Jahre 1931 auf 1932 übertragenen 12 Millionen Zolleinnahmen dazu gezahlt, so wirkt sich die Krise nicht mit einem Rückgang von Sl/2 Millionen, sondern von 321/2 Millionen Franken aus.

Der heutige Zustand hat nun glücklicherweise nicht nur dazu beigetragen, die Ausgaben zu steigern, sondern sie auch zu vermindern, insbesondere im Zinsendienst, und zwar um volle 9 Millionen Franken. Die gesamten Mehrausgaben beziffern sich also auf 27 Millionen Franken, wobei 21,s Millionen Franken auf Arbeitslosigkeit und auf die verschiedenen Krisenhilfen entfallen. Wird aber bei der Betrachtung des Ergebnisses der Verwaltungsrechnung für das Jahr 1932 mitberlicksichtigt, dass sich unter den Gesamtausgaben ungefähr 50 Millionen Franken für Tilgung und für Überweisungen an Spezialfonds befinden, so erscheinen die Zahlen in einem etwas besseren Lichte. Zugleich müssen wir uns aber bewusst werden, dass die Entwicklung für das laufende Jahr viel ungünstiger ist.

Es ist eine bekannte Tatsache, dass 90°/o der Einnahmen des Bundes durch den allgemeinen Verlauf der Wirtschaft beeinflusst werden. Das kommt ganz besonders deutlich zum Ausdruck, wenn die Rechnung 1932 mit den vorhergehenden verglichen wird. Nach wie vor bilden Zölle, Stempelabgaben und
Überschüsse der Post- und Telephonverwaltung die wesentlichsten Einnahmen des Bundes. Vom Höchststand der Einnahmen mit 433,i Millionen im Jahre 1930 sind diese wieder auf 419,0 Millionen Franken im Jahre 1932 gesunken. Am auffälligsten zeigt sich der Rückgang der Einnahmen bei den Stempeleinnahmen. Diese haben gegenüber dem Jahre 1931 um 14,i Millionen Franken abgenommen; gegenüber dem Budget ergibt sich in diesen Einnahmen eine Verschlechterung von 16,s Millionen Franken, ein Beweis, dass man bei der ßudgetierung die Wirtschafts-

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einflüsse ungenügend berücksichtigt hat. Dabei ist die Abwärtsentwicklung leider noch nicht abgeschlossen.

Die Zollo haben insgesamt die Summe von 290 Millionen Franken erreicht (Spezialzölle wie Tabak, Zuschlage für Butter, Schmalz und Futtermittel nicht inbegriffen). Ohne die frühere Rückstellung von 12 Millionen Franken hätten wir einen Rückgang der Zölle um rund 4 Millionen Franken, Dagegen sind die Benzinzölle nicht nur stabil geblieben, sondern weiter gestiegen von 39,9 Millionen im Jahre 1931 auf 44,8 Millionen Franken.

Der Reingewinn der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung blieb ungefähr gleich: 8,5 Millionen Franken gegenüber 8,7 Millionen im Vorjahr.

Von den übrigen Einnahmeposten seien nur noch die Einnahmen der Kapitalanlagen erwähnt, die ungefähr gleich blieben wie im Vorjahre.

Wie steht es nun mit den Ausgaben '? Die Gesamtausgaben sind leider angestiegen. Sie haben mit 444,i Millionen Franken in unserer Staatsverwaltung einen neuen Rekord erreicht. Betrachten wir ganz kurz die Hauptausgaben : Nahezu ein Viertel entfällt auf den Zinsen- und Amortisationsdienst für die Bundesschuld, nämlich 104 Millionen Franken.

Dieser betrug allerdings im Vorjahre 111,« Millionen. Die Verminderung ist erfreulich. Allein wenn wir bedenken, dass der Zinsen- und Amortisationsdienst im Jahre 1913 nur 9,2 Millionen Franken erforderte, so wird uns bewusst, in welchem Umfange sich die Bundesverwaltung verschuldet hat. Gerne wollen wir an dieser Stelle anerkennen, dass der Rückgang der Zinsenlast eine Folge der Anpassung der Zinssätze an die neuen Verhältnisse des Kapitalmarktes und der bisherigen planmässigeu Tilgung darstellt.

Einige Ausgabeposteu haben zu Bemerkungen Anlass gegeben : 1. In der Verteilung der D r u c k auf t r a g e ist eine kleine Änderung eingetreten. Die Stadt Bern und der Kanton Bern sind von der Zentralverwaltung aus prozentual stärker berücksichtigt worden als im Jahre 1931. Wir hallen dafür, dass die bisher geübten Tendenzen in der Verteilung der Druckaufträge auf andere Kantone beibehalten werden sollten.

2. In der Abrechnung über die n a t i o n a l e K u n s t a u s s t e l l u n g 1931 in G e n f erweisen sich die kritischen Bemerkungen, welche die Finan/kom mission des Nationalrates seinerzeit anbrachte, als begründet. Die Gesamtkosten der beiden Abteilungen
betragen : a. für freie Kunst Fr. 139,214.75; b. für angewandte Kunst Fr. 100,446.15, somit insgesamt Fr, 239,660,90. Die Einnahmen betrugen für freie Kunst Fr. 50,944. 50, für angewandte Kunst Fr. 33,620. 90, total Fr. 84,565. 40.

Nettoausgaben also Fr. 155,095. 50. Sie werden aber noch vermehrt nach Abzug der Subventionen: Fr. 21,650 durch den Bund und Fr. 18,250

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durch den Kanton Genf. Das ergibt Fr. 39,900. Total Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln Fr. 194,995. 50. Und das für eine Ausstellung von nur 6 Wochen! -- Die Hauptposten der Ausgaben beschlagen: Miete der Ausstellungslokalitäten Fr. 25,000, Installation Fr. 135,220.

Der Besuch der Ausstellung hat den Erwartungen nicht entsprochen. Die Ankäufe dürften die Hoffnungen der Künstler noch weniger erfüllt haben.

Es erscheint als notwendig, dass auch auf dem Gebiete der Kunst im Ausstellungswesen eine Änderung eintritt. Die Kunstkredite sollen in vermehrtem Masse der Kunst und den Künstlern zugute kommen, also nicht den Installationen. Das Departement des Innern ist gleicher Auffassung.

Bestimmte Vorschläge liegen bereits vor. Es sei jetzt schon bemerkt, dasg die Finanzdelegation die in Aussicht gestellten Massnahmon begrüsst.

3. Es hat. etwas Stossendes, wenn höheren Beamten der Verwaltung oder der Gerichte bestimmte Ü b e r s e t z u n g s a r b e i t e n zugeteilt werden.

Wir halten es nicht für richtig, dass man solche Arbeiten gutbezahlten Bundesbeamten oder -richtern überträgt, umso weniger, als wir heute in Zeiten der Krise und der Arbeitslosigkeit leben.

4, Für die N o t u n t e r s t ü t z u n g e n wurden ungefähr Fr. 27,700 mehr verausgabt, als im Voranschlag vorgesehen war (Fr. 427,754. 85).

An sich, wenn man das gesamte schweizerische Resultat ins Auge fasst, verdient diese Mehrausgabe, die angesichts der ungünstigen Wirtschaftsund Arbeitsverhältnisse leicht noch höher hätte ausfallen können, keine kritische Beleuchtung. Dagegen fällt es auf, dass die Zahl der Unterstützungsfälle sich auf die einzelnen Kantone sehr ungleich verteilt. Zürich mit 12 Auszügerbataülonen und vielen Spezialtruppen hatte 1093 Unterstützungsfälle, während der Kanton Wallis mit bloss 4 Bataillonen 763 und der Kanton Tessin mit bloss 3 Bataillonen 741 Unterstützungsfälle aufweisen. Gewiss dürfen die ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse dieser beiden Kantone nicht mit denen von Zürich iu Vergleich gesetzt werden. Wird aber weiter berücksichtigt, dass z. B. der Kanton Uri, der ökonomisch mindestens so schlecht gestellt ist wie die Kantone Tessin und Wallis, mit einem Bataillon nur 12 Unterstützungsfälle hatte, die andern aber 741 und 763, so muss daraus mit zwingender Logik geschlossen werden, dass in den
einzelnen Kantonen in der Gewährung der Notunterstützung ganz verschiedenartige Behandlungsmethoden besteben müssen. Offenbar erfährt die Verordnung in einzelnen Kantonen mehr eine gesetzliche, in andern Kantonen mehr eine gefühlsmässige Auslegung.

Nach Art. 15 der Notunterstützungsverordnung vom 9. Januar 1931 entscheiden die Gemeindebehörden über die Unterstützungsgesuche. Sie bestimmen auch Mass und Art der Unterstützung. Die kantonalen Behörden und dag Oberkriegskommissariat haben ein Kontrollrecht, das in der Verordnung zu eng begrenzt sein dürfte. Das Militärdepartement wurde deshalb ersucht, es möchte bei den zuständigen kantonalen und eidgenössischen Instanzen dahin wirken, dass in der Behandlung der Not-

779 Unterstützungsgesuche eine grössere Gleichmässigkeit herbeigeführt und dass vor allem auch bestehende Missbräuche nach Möglichkeit beseitigt werden.

Die letztes Jahr bei den Verwaltungen verschiedener F o n d s vorgebrachten Bemerkungen haben zur Folge gehabt, dass die Rechnungsablage zuhanden des Parlaments bei einzelnen Fonds klarer und aufschlussreicher aufgestellt worden ist, so dass Irrtümer und Missverständnisse, die bei der letztjährigen Kritik da und dort leider mitgespielt haben -- was insbesondere für die Carnegie-Stiftung zutraf --, nunmehr ausgeschlossen sind.

c. Gewinn- und Verlustrechnung. -- Trotz den grossen Amortisationen weist die Gewinn- und Verlustrechnung einen Ausgabenüberschuss auf, der um 4 Millionen Franken geringer ist als das Defizit der Verwaltungsrechnung. Dieses Ergebnis ist auf eine ausserordentliche Einnahme von 8 Millionen Franken zurückzufahren, die sich als Auewirkung der Abfindungsverträge mit den deutschen Lebensversicherungsgesellschal'ten ergeben hat.

Um nun die Gewinn- und Verlustrechnung zu balancieren, wurden Fr. 20,308,000 der Tilgungsreserve entnommen. Der Bundesbeschluss über die Tilgung des Passivsaldos der eidgenössischen Staatsrechnung bestimmt zwar, dass Rückschläge der Staatsrechnung durch die Budgets der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden müssen. Wie in den Jahren 1927 und 1928 deckt die Entnahme aus dem Tilgungsfonds das Defizit.

d. Bilanz. -- Der fiktive Aktivposten 17Zu tilgende Aufwendungen" hat gegenüber dem Vorjahr nur um 17,2 Millionen Franken abgenommen, trotz Einstellung der im Tilgungsplan vorgesehenen Amortisationsquote von 36,e Millionen Franken. Das hat seinen Grund darin, dass die Emissionskosten für das im Jahre 1932 emittierte Anleihen, die sich auf 19,0 Millionen Franken beliefen, auf diese Bilanzrubrik übertragen wurden. Die Tilgung der Emissionskosten geschieht durch die Verwaltungsrechnung und verteilt sich auf die ganze Dauer des Anleihens. Berücksichtigt man nun die Abnahme der Reserven und der Rückstellungen für spätere Aufwendungen, so kommt man zum Schlüsse, dass die Bilanz um 19,9 Millionen Franken ungünstiger ist als diejenige des Jahres 1931.

Die Situation erscheint etwas anders, wenn man die Spezialfonds des Bundes mitberücksichtigt. Das Vermögen dieser verschiedenen Fonds hat im vergangenen Jahre um 55
Millionen Franken zugenommen. 32,i Millionen Franken entfallen allein auf den Fonds für die Altersversicherung, und 19,6 Millionen Franken beträgt die Zunahme des Reservefonds der Münze. In dieser Hinsicht beläuft sich somit die buchmässige Verbesserung der Bilanz auf 36 Millionen Franken, was einer Verminderung der Passiven um 57 Millionen Franken entspricht.

780

Der Tilgungsfonds beläuft sich auf Fr. 61,764,000. Der Ertrag der Kriegssteuer wird noch auf 10 Millionen Franken geschätzt. Es stehen somit auf Beginn des Jahres Fr. 71,764,000 zur Verfügung. Die Tilgung gemäss Plan im Laufe des Jahres wird 45 Millionen Franken beanspruchen, so dass auf Ende des Jahres tnutmasslich noch Fr. 26,764,000 übrig bleiben.

Es sei nebenbei auch noch erwähnt, dass seit dem Inkrafttreten des Tilgungsplanes die Gesamtschulden des Bundes um 323 Millionen Franken abgenommen haben.

e. Die Finanzlage des Bundes. -- Dio Übcrschuldung des Bundes auf Ende 1932 belief sich auf Fr. 1,210,844,721 und hat sich somit gegenüber dem Vorjahre um Fr. 19,914,355 verschlechtert. Die Verschlechterung entspricht einer Verminderung der Aktiven um Fr. 21,001,770 und der Passiven um Fr. 1,087,414. Dieses Ergebnis ist um so weniger erfreulich, als der Bund bereits grosse Verpflichtungen übernommen hat.

Aus folgender Zusammenstellung geht nämlich hervor, dass verschiedene Kredite im Gesamtbeträge von 170,7 Millionen Franken bewilligt worden sind, an deren Tilgung bis Ende Dezember 1932 rund 52,s Millionen bezahlt wurden, so dass zu Beginn des laufenden Jahres rund 118,4 Millionen Franken zu tilgen blieben.

Bewilligte Kredite, deren Tilgung durch Ratenzahlungen erfolgt (ohne Regiebetriebe).

Zweck

1 . Kredit für die Beschaffung von Flugzeugen. . . .

2. Gewässerverbauungen .

3. Umbau- u. Erweiterungsarbeiten : a. E, T. H. : Umbau und Erweiterung des Physikgebäudes b. Manuschaftskascrne Thun c. Kasernen 1 -- 4 in Andermatt d. Kasernenaulage Frauenfeld Übertrag

Bewilligte Kredite

20,000,000 8,000,000 59,404,993 26,831,484

Noch zu tilgen

12,000,000 32,573,50913

1,049,000*3

949,407

99,593

40,000

30,000

10,000

185,000

124,007

60,993

550,000

300,268

249,732

81,228,993 36,235,166

44,993,827

') Verpflichtungen auf 30. September 1933.

) Zuzüglich Fr. 500,000 aus dem Schulfonds.

2

Getilgt bis 31. Dez. 1932

781 Zweck

Bewilligte Kredite

Getilgt bis 3 1.Dez. 1932

Fr.

Fr.

Noch zu tilgen Fr.

Übertrag 81,228,993 36,235,166 44,993,827 133,332 18,668 152,000 e. Zeughaus in Thun .

f. Eidg. Zeughäuser, Keller 30,209 122,791 153,000 für Gasmasken .

g. Festung St-Maurice, Vergrösserung des Pro20,989 41,000 20,011 viantmagazins in Dailly h. Umbauarbeiten in der 39,802 40,198 80,000 Ofßzierskaserne Dailly 16,500 · -- i. Zollgebäude Koblenz .

16,500 Je, Agrikulturchemische 32,533 33,400 867 Anstalt Liebefeld . .

/. Gesandtschaftsgebäude 30,000 1,450 28,550 Warschau. . . . .

4. Neubauten : a. B. T. H. : Maschinen5,948,444 laboratorium . . . .

8,400,000 2,451,556 70,700 70,700 b. Munitionsdepot in Thuu -- c. Infanterie-Schiessplat 585,115 875,000 289,885 b. Seltisberg- Bubendorf d. Waffenplatz Frauenfeld, 30,054 49,946 80,000 Bau eines Krankenstalles e. Waffenplatz Frauenfeld, 3,425 3,425 Landankauf . . . .

-- f. Waffenplatz Airolo, Schiessplatzanlage auf ' 28,495 31,306 2,811 Motto Bartola 24,079 133,650 g. Zollgebäude Bedretto .

109,571 53,439 h. Zollamt Fluh. . . .

65,000 11,561 176,391 23,609 200,000 i.

,, Rheinfelden 54,183 85,817 140,000 k.

Koblenz 52,232 64,168 116,400 l.

,, Innerferrera .

m. Blockhaus am Ladsteg 54,000 (Eginental) . . . .

38,737 15,263 n. Grenzwachtposten - Un23,810 37,000 13,190 terstand in Cröt Übertrag 91,941,374 39,875,742 52,065,632

782 Zweck

Bewilligte Kredite Fr.

Getilgt bis 3 1.Dez. 1932 Fr.

Noch zu tilgen

Fr.

Übertrag 91,941,374 39,875,742 52,065,632 5. Strassen- u, Wasserbauten : a. Fliegerschiessplatz 110,693 36,307 Kloten 147,000 1,295,000 1,295,000 b, Gandriastrasse .

c. Waffenfabrik Bern, Beitrag an den Sammel_ kanal 15,000 i 5,000 d. Militäranstalten Thun, Abdichtung des Fabrik33,000 16,037 16,963 kanals e. Grenzwachtposten - Un7,000 terstand in Cröt 7,000 6. Rheinregulierung BaselStrassburg 37,500,0001) 11,906,847 25,593,153 200,000 544,000 7. Passwangstrasse .

344,000 8. Entsumpfung der Rhone320,000 Ebene bei Uvrier-Bramois 320,000 9. Rheinhafen Basel - Klein120,000 366,800 246,800 hüningen.

10. Völkerbundsgebäulich2,800,000 2,800,000 . keiten (Zufahrtsstrassen) .

11. Erweiterung der Kredit12,000,000 hilfe für notleid ende Bauern 12,000,000 13,240,0212) 13,240,021 12, Bodenverbesserungen .

13. Beiträge der Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst : a. Schweiz. Schulatlas für 40,000 Mittelschulen . . . .

40,000 b. Historischer Atlas für die Schweizerschulen 8,000 16,000 24,000 c. ,, Geographie der 7,500 22,500 30,000 Schweiz", von Prof. Früh Übertrag 160,303,195 52,244,819 108,058,376 *) Abzüglich 20% Beitrag des K t. Basel-Stadt, 2 ) Verpflichtungen auf 30. Septeiaber 1933,

783

Zweck

Bewilligte Kredite Fr.

Getilgt bis 3 1.Dez. 1932

Noch zu tilgen

Fr.

Fr.

Übertrag 160,303,195 52,244,819 108,058,376

14.

15.

16.

17.

d. Herausgabe des "Werkes ,, Urgeschichte der 3,000 3,000 6,000 Schweiz" . . . .

e. Sprach- und Sachatlas Italiens und der Süd12,800 12,800 25,600 schweiz . .

. .

f. Neubau Pestalozziheim 20,000 10,000 10,000 Neuhof bei Birr .

g. Allgemeine Geschichts10,000 90,000 100,000 forschende Gesellschaft 1,945,15e1) 1,945,156 Anlage von Abfubrwegen Aufforstungen und damit 6,081,204') 6,081,204 verbundene Verbaue .

Bau von Sanatorien, Spitälern usw. für Tuber1,963,129!)

1,963,129 kulöse Wiederherstellung histori300,0001) 300,000 scher Kunstdenkmäler Total 170,744,284 52,280,619 118,463,665

') Verpflichtungen auf 30. Septemaber 1933.

Die im Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1933 eingestellten Kredite zur Tilgung vorstehender Ausgaben belaufen sieh auf rund 33,4 Millionen Franken, so dass auf Ende 1933 immer noch ein Betrag von rund 85 Millionen Franken verbleibt, der in den nächsten Jahren durch Ratenzahlungen getilgt werden muss.

3. Die Subventionen.

Ein besonderes Kapitel bilden die Subventionen. Sie sind im letzten Jahrzehnt zu bedrohlicher Höhe angestiegen. Sie betrugen 1620 noch 36,5 Millionen Franken = 13 % der Gesamtausgaben der Verwaltungsrechnung. In der Rechnung 1932 beliefen sie sich auf 174,1 Millionen Franken = 39,? % aller Gesamtausgaben.

Niemand wird verkennen wollen, dass es bei der heutigen Finanzlage so nicht weitergehen kann. Wir sind grundsätzlich darüber einig, dass sowohl die Kantone wie Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft direkt

784

auf eidgenössische Subventionen angewiesen sind. Die Entwicklung der Verhältnisse hat es mit sich gebracht, dass auf gewissen Gebieten die Kantone ohne Hilfe des Bundes sich ausserstande sehen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Einnahmequellen, aus denen früher die Mittel zu diesem Zwecke flössen (z. B. Ohmgeld, BanknotenmonopolJ, sind vom Bund untergraben und zum guten Teil für sich selber in Anspruch genommen worden.

Ein gewisser Ausgleich zwischen Bundes- und Kantonsfiuanzen ist unbestreitbar ein Gebot der Gerechtigkeit. Aber ebenso wahr und unbestreit. bar ist, dass man in der Gewahrung der Bundeshilfe zu weit gegangen und in den guten Jahren, da die Mittel zur Verfügung standen, allzu freigebig geworden ist.

Der Bundesrat hat denn auch im Budget 1933 einen Anfang gemacht, indem er die Subventionsausgaben, welche in ihren Ansätzen weder staatsvertraglich oder verfassungsrechtlich, noch durch Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse fest gebunden sind, um grundsätzlich 10--15 °/o gekürzt hat, wodurch gegenüber der Rechnung 1931 eine Einsparung von ungefähr 3 Millionen Franken erzielt wurde.

. Die Finanzdelegation richtete an Sie die dringende Bitte, den im Voranschlag zum Ausdruck gebrachten Sparwillen kräftig zu unterstützen und allen Abänderungsvorschlägen aus Gründen der Konsequenz energisch zu widerstehen. Es sind uns eine Reihe von Gesuchen um Wiederherstellung der frühern Kredite unterbreitet worden ; wir haben sie ohne Ausnahme abgelehnt, denn es war unmöglich, wieder Ausnahmen zu gestatten; ein entschlossenes Nein allen Begehren gegenüber erwies sich als der einzige gangbare Weg, Wie sehr der Finanzhaushalt der Kantone vom Goldregen aus der Bundeskasse abhängig ist, erhellt aus dem Umstand, dass der gesetzliche Anteil der Kantone an den Bundeseinnahmen, von den eigentlichen Subventionen im Betrage von Fr. 83,919,000 abgesehen, sich für 1932 auf insgesamt Fr. 35,736,000 x) belauft. Die den Kantonen ausgerichteten Subventionen und ihr Anteil an den Bundeseinnahmen machen zusammen den Betrag von Fr. 119,655,000 = 28,1. % dieser Ein.nahmen aus. Das zeigt doch, wie weit die Kantone allmählich in finanzielle Abhängigkeit vom Bunde geraten sind, und es ist keineswegs überflüssig, bei dieser Gelegenheit wieder einmal in aller Offenheit darauf hinzuweisen, welche Gefahr darin für die politische Selbständigkeit
der Kantone liegt.

Es ist bemerkenswert, dass auch der Bundesrat in seiner Botschaft zum Voranschlag für das laufende Jahr auf dieses bedrohliche Moment glaubte hinweisen zu sollen. Sicher ist, dass man sich auch in den Kantonen und Gemeinden. der neuen Sachlage anpassen muss und sich auch da wieder etwas bescheidener und sparsamer einrichtet.

') Inbegriffen Fr. 1,060,000 Entschädigungen für den Wegfall der Zoll- und Brückengelder an die Kantone Uri, Graubümien, Tessin und Wallia.

785 Die im Jahre 1932 ausgerichteten Subventionen verteilen sich wie folgt: Subventionsempfänger

1. Strassen, Verbauungen .

2. Forstwesen, Jagd, Vogelschutz, Fischerei . . .

3. Landwirtschaft (Inbegriffen Getreideversorgung} .

4. Unterricht 5. Gesundheitswesen . . .

6. Militär-, Turnwesen . . .

7. Sozial-, Krisenpolitik (inbegriffen Gemeinnützigkeit, Armenfürsorge) . . . .

8. Grundbuchvermessung, Wissenschaft, Kunst und allgemeine Kultur, Handel, Industrie, Verkehr, Rechtswesen, Politik . . . .

Kantone

übrige 1 )

Fr.

Fr.

Total

Fr.

18,245,000

15,000

18,260,000

4,050,000

78,000

4,128,000

18,247,000 29,174,000 602,000 13,857,000 4,044,000 343,000 675,000 4,389,000

47,421,000 2) 14,459,000 8) 4,387,000*) 5,064,000

21,478,000 28,096,000

49,574,000 5)

3,323,000 2,474,000

5,797,000

83,919,000 65,171,000 149,090,000 6)

*) Nicht auf die Kantone verteilbare Subvcnti onen.

2 ) Davon Förderung der Viehzucht Fr. 1,210,135; Förderung dea Pflanzenbaues und Bekämpfung von Schädlingen Fr, 1,062,726.

3 ) Davon gewerbliches Bildungswesen Fr. 4,348,013; kaufmännisches Bildungswesen Fr. 3,476,515!

*) Davon Bekämpfung der Tuberkulose Fr. 3,447,446.

5 ) Davon Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung Fr. 17,167,755; Arbeitslosenversicherung Fr. 20,262,599.

*) Zuzüglich Fr. 25,000,000 als Einlagen in eidgenössische Fonds = total Fr. 174,100,000.

Der gesetzliche Anteil der Kantone an den Bundeseinnahmen von 34,7 Millionen Franken (ohne die verfassungsmässige Entschädigung .von Fr. 1,060,000 für den Unterhalt der internationalen Alpenstrassen) verteilt sich wie folgt: Bandesblatt. 86, Jahrg. Bd. II.

62

786

2 Eidgenössische Patenttaxen , 4 Entschädigung nach Nationalbankgesetz 6 Kriegssteuer

. . . .

(Der Benzinzollviertel im Betrage unter den Bundesbeiträgen,)

*

1,486,000 7,339,000 3,290,000 11,051,000 5,ti65,000 330,000 Insgesamt Fr. 34,676,000

von Fr. 11,205,216 findet sich

4. Sparmassnahmen.

a. Einsparungen auf den Verwaltungskosten und Sachausgaben. -- Die Finanzdelegation hat dem Bundesrate mitgeteilt, sie habe das Gefühl, dass da und dort in der Bundesverwaltung der Forderung, auch im Kleinen zu sparen, noch nicht immer die gebührende Beachtung geschenkt wird.

Der Bundesrat hat verschiedene der von der Delegation erwähnten Punkte, wie z, B. diejenigen betreffend Taggelder und Reiseentschädigungen, Bücher, Zeitungen uod Zeitschriften, Drucksachen, Bureaumaterial und Bureaumaschinen, Telephouauslageu usw. in den Vorschriften über die Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1934 behandelt und mit Nachdruck eine Verringerung der Kredite für diese Verwaltungsausgaben verlangt. Inzwischen haben die eidg. Kate Beschluss über die ausserordentlicheu und vorübergehenden Massnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts im Finanzhaushalte des Bundes gefasst. Ziffer V, Übrige Ausgaben, bestimmt in seinem Art. 11 folgendes : ,,Der Gesamtkredit für die übrigen Verwaltungskosten, d. h. Drucksachen, Bureaumaterial, Bureaumaschinen, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften ist um wenigstens zehn vom Hundert zu vermindern. a Durch diese Bestimmung werden auch diejenigen Verwaltungen und Dienststellen zum Sparen gezwungen, die bisher den Weisungen und Aufforderungen des Bundesrates zur Einschränkung der Ausgaben nicht oder nur ungenügend nachgekommen sind.

Die Finanzdelegation hatte auch darauf hingewiesen, dass auf dem Gebiete der Statistik und namentlich in der Wiedergabe der Ergebnisse beinahe aller Statistiken /,u weit gegangen wird. Sie vertrat die Ansicht, dass bei sachentsprechender Zusammenstellung dieser Ergebnisse die hohen Druckkosten zurückgeschraubt werden könnten. Der Bundesrat bemerkt hiezu, dass die Drucksachen- und Materialzentrale der Bundeskanzlei zum Teil für Abhilfe sorgt. Überdies seien die Verwaltungsabteilungen verpflichtet worden, sich künftig mit der Drucksachen- und Materialzentrale darüber zu beraten, wie gewisse kostspielige Arbeiten am zweckmässigsten und für die Bundesfinanzen am vorteilhaftesten ausgeführt werden können.

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b. Büchereinkauf. -- Im Hinblick auf die beim Bückereinkauf vorkommenden Missbräuche hatte die Finanzdelegation die Frage der Errichtung einer zentrale» Büchereinkaufsstelle [ohne Personalvermehrung) aufgeworfen. Gestützt auf die Zusicherung, dass sämtliche Departemente durch Rundschreiben auf die beim Büchereinkauf noch vorkommenden Missbrauche besonders aufmerksam gemacht und ihnen zugleich Vorschläge für die gemeinsame Behebung der bestehenden Übelstände unterbreitet werden sollen, liess die Delegation ihre Anregung fallen. Die erforderlichen Mitteilungen wurden gemacht und sachdienliche Weisungen gegeben. -- Anhand eines typischen Beispieles musste indessen festgestellt werden, dass solchen Rundschreiben von gewissen auf den verschiedenen Abteilungen tätigen Bibliothekleitern leider noch nicht die gebührende Beachtung geschenkt wurde. Angesichts der Unzulänglichkeit aller bisher erlassenen Weisungen betreffend den Ankauf von Büchern kam die Finanzdelegation auf ihre Stellungnahme zurück in der Meinung, dass die Frage nochmals gründlich geprüft werde, ob nicht die Zentralisierung des Biicherankaufes anzuordnen sei. Sollte das Ergebnis dieser Prüfung wieder negativ ausfallen, so wäre eine grundlegende Änderung im Bücherankauf ins Auge zu fassen, und zwar so, dass Bücher ohne vorheriges Einverständnis der Zentralbibliothek nicht angeschafft werden dürfen. Die Frage wird zurzeit geprüft.

o. Drucksachen und Bureaumaterial. -- Der Bundesrat hat seinerzeit die Beschaffung von Drucksachen und Bureaumaterial zentralisiert mit der Begründung, es seien auf dem Wege des zentralisierten Einkaufs Ersparnisse zu erzielen. Das hat sich dahin ausgewirkt, dass bei einzelnen Abteilungen mehr Material verbraucht wurde als früher. Durch Bundesratsbeschluss vom 10. April 1933 hat nun der Bundesrat den Abteilungen mitgeteilt, dass ihr G-esamtkredit wieierum auf die einzelnen Abteilungen aufgeteilt werde und dass Nachtragskredite nur in ausserordentlichen Fällen gewährt werden können.

d. Ansschöpfung unverbrauchter Kreditreste. -- Trotz allen Mahnungen kommen in der Bundesverwaltung immer noch Fälle von Ausschöpfung unverbrauchter Kreditreste vor. Eine solche Einstellung den Bundesfinanzen gegenüber geht schlechthin nicht an. Die Finanzdelegation hat deshalb dem Bundesrate die Erwartung ausgesprochen, dass bei
gewissen Abteilungen mit der Neigung, gegen Ende des Jahres unverwendete Kredite noch aufzubrauchen, endlich gebrochen werde. Zu diesem Zwecke befürwortete die Delegation, den Verwaltungsabteilungen die mit Bundesratsbeschluss vom 21. April 1931 erteilten Weisungen in Erinnerung zu rufen und ihnen anzudrohen, dass bei Nichtbefolgung dieser Weisungen der entsprechende Sachkredit im folgenden Voranschlag rücksichtslos herabgesetzt werde. Aus der Antwort des Bundesrates geht hervor, dass er mit dieser Auffassung einig geht ; er hat deshalb sämtliche Verwaltungsabteilungen

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eingeladen, von dem unkorrekten System der Kreditausschöpfung abzukommen. Gleichzeitig hat er den Amtsstellen die Zusicherung gegeben, dass bei Aufstellung des Voranschlages nicht bloss auf den Kredit v erbrauch eines einzigen Jahres abgestellt werde, sondern dass das Bedürfnis des neuen Budgetjahres hierfür massgebend sei.

5. Verschiedenes.

a. Katalognachtrag 4 der Zentralbibliothek. -- Dieser Ende Mai erschienene Nachtrag umfasst die von der Bibliothek im Zeitraum von 1913--1930 gemachten Erwerbungen. Es ist dabei festzustellen, dass der Katalognachtrag an Gegenwartswert etwas verloren hat, da die Nachtragungen Ende 1930 abgeschlossen wurden. Die in den Jahren 1931--1933 gemachten Büchereinkäufe sind somit im Nachtrag nicht berücksichtigt.

Die Finanzdelegation verhehlt sich die grossen Schwierigkeiten nicht, die überwunden werden mussten, um das Werk überhaupt herausgeben zu könaen ; sie spricht aber den Wunsch aus, dass mit der Erstellung eines neuen Katalognachtrages nicht mehr so lange zugewartet werde, wie es mit dem 4. Nachtrag der Fall gewesen ist, und dass möglichst alle Ankäufe bis kurz vor dem Erscheinen des Werkes darin mitberiicksichtigt werden.

b. Administrative Invalidierungen bei der Versicherungskasse îur die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Bandes. -- Im Hinblicke auf das beständige Anwachsen des Fehlbetrages der eidgenössischen Versicherungskasse ersuchte die Finanzdelegation den Bundesrat um Auskunft über die finanziellen Wirkungen der seit 1921 erfolgten administrativen Invalidierungen, und zwar sowohl vom Standpunkte der Versicherungskasse als von demjenigen der Bundeskasse aus. Der Antwort des Bundesrates ist u. a. zu entnehmen, dass seit der Eröffnung der Kasse (i. Januar 1921) insgesamt rund 1700 Versicherte mit Rentenfolge unverschuldet entlassen wurden (für die ersten fünf Kassenjahre allein beläuft sich die Zahl der Pensionierungen ohne Vorhandenseins eigentlicher Invalidität auf 1500 Fälle). Zufolge dieser 1700 Fälle unverschuldeter Entlassungen mit Rentenfolge hat die Kasse eine versicherungstechnisch nicht vorgesehene Belastung von rund 46 Millionen Franken erfahren, wovon ungefähr 40 Millionen Peosionierungsfälle der ersten fünf Kassenjahre betreffen.

Die finanzielle Entlastung, welche die Entlassung wenig geeigneter oder nicht mehr in der Vollkraft stehender Dienstpflichtiger in den Besoldungsausgaben des Bundes mit sich bringt, lässt sich nicht so eindeutig feststellen wie die durch diese Fälle entstehende Belastung der Versicherungskasse, Ein rein zahlenmässiger Ausweis der augenblicklich eintretenden Entlastung zufolge Entlassung ungeeigneter Arbeitskräfte Hesse sich zur Not wohl erstellen. Wert und Bedeutung einer administrativen Pensionierung dürfen aber nicht einseitig nach der finanziellen Tragweite beurteilt

789 werden. Besonders bei führenden Beamtungen kann z, B. eine Entlassung bzw. ein vorzeitiger Rücktritt manchmal unumgänglich notwendig werden, um neuen Ideen zum Durchbruch zu verhelfen oder Reformen einzuführen.

Den ständig grösser und vielgestaltiger werdenden Aufgabenkreis der Verwaltung zu bewältigen, ist oft nur möglich, wenn ungeeignetes Personal ausgeschaltet und durch tüchtigeres ersetzt wird. Würde man von derartiger Personalerneuerung absehen, so wären vermehrte Einstellungen oft nicht zu umgeben. Die Einsparungen bestehen vielfach in solch indirekter Verhinderung von Personalvermehrung, die sich zahlenmässig nicht erfassen lässt. Im Hinblick hierauf schloss sich die Finanzdelegation dem Standpunkte des Bundesrates an, es sei von der Ermittlung der finanziellen Entlastung der Bundeskaase durch die unverschuldeten Entlassungen mit Rentenfolge abzusehen.

c. Internationale Ausstellung Barcelona 1929/1930. -- Aus einer Abrechnung der mit der Organisation der schweizerischen Sektion an der internationalen Ausstellung in Barcelona 1929/1930 beauftragten Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung ergab sich, dass der zur Unterstützung der schweizerischen Beteiligung mit Bundesbeschluss vom 25. September 1928 bewilligte Kredit im Betrage von Fr. 400,000 nicht ausreichte. Ein weiterer Kredit von Fr. 31,698. 95 wurde in die Nachtragskredite 1932, II. Folge, eingestellt und vom Parlament genehmigt. Die Schlussabrechnung ergab, dass noch weitere Fr. 6500 erforderlich waren, um allfällige Konkursverluste zu ersetzen und als Ausfallgarantie für noch ausstehende Förderungen. Der Bundesrat beabsichtigte, diesen Kredit aus dem Posten ,,Unvorhergesehenes"1 des IV. Abschnittes zu bestreiten.

Aus grundsätzlichen Erwägungen konnte sich die Finanzdelegation dem vom Bundesrate befürworteten Vorgehen nicht anschliessen. Sie hielt vielmehr dafür, dass auch für den an sich geringen Betrag der ordentliche Weg des Nachtragskreditbegehrens einzuschlagen sei. Entscheidend für diese Stellungnahme war die Erwägung, dass die für die internationale Ausstellung in Barcelona erforderlichen Kredite auf dem Wege von besondern Vorlagen, d. h. ausserhalb des Voranschlages verlaogt und vom Parlament bewilligt wurden. Die nochmalige Begrüssung der eidgenössischen Räte in der gleichen Angelegenheit schien ihr deshalb als
gegeben, abgesehen davon, dass sie je und je dafür eingetreten ist, dass Beiträge, die nicht in die Kompetenz des Bundesrates fallen, vorn Parlament zu bewilligen sind. Letzteres und damit eine weitere Öffentlichkeit haben Anspruch darauf zu wissen, wieviel solche Ausstellungen den Bund kosten.

Die Finanzdelegation hat ferner ihrem Befremden darüber Ausdruck gegeben, dass, nachdem der Bund bereits über Fr. 431,000 für die Ausstellung in Barcelona verausgabt hat, ihm noch die Übernahme von Verlusten usw. zugemutet wird. Eine solche Stellungnahme der an der Aus-

790 Stellung interessierten Kreise muss auffallen, denn das Bestreben, allfällige Defizite immer wieder auf den Bund abzuwälzen, ist heute mehr denn je verwerflich. Im vorliegenden Falle war eine neue Intervention des Bundes leider nicht mehr zu umgehen. Die Finan/delegation hält indessen .dafür, dass der Bund inskünftig allfällige über den durch die eidgenössischen Räte bewilligten Kredit hinausgehende Forderungen grundsätzlich ablehnen sollte. Eine solche Stellungnahme dürfte vorbeugend wirken und das Ausstellungsfieber gewisser Kreise etwas dämpfen. Der Bundesrat stimmte dem Standpunkte der Finanzdelegation zu und ersuchte um Bewilligung .eines zweiten Nachtragskredites (1933, I. Folge}.

d. Fahrnisversicherung, -- Die Finanzdelegation hat davon Kenntnis genommen, dass sich der Bundesrat für die Drittversicherung ausgesprochen hat. Sie hält indessen dafür, dass grundsätzlich das System der SelbstVersicherung jedem andern vorzuziehen sei, begreift aber, dass man sich in Ermangelung eines ausreichenden Fonds für die Drittversicherung entschlossen hat. Diese Feststellung legt einem die Überlegung nahe, ob nicht so bald als möglich, d. h, wenn es die Finanzlage des Bundes gestatten wird, die Selbstversicherung durch Äufnung eines Spezialfonds vorbereitet werden sollte, um in einem spätem Zeitpunkt die Drittversicherung aufgeben zu können. Die Finanzdelegation hat von dieser Auffassung dem Bundesrate Kenntnis gegeben, obschon sie sich bewusst ist, dass die heutige Finanzlage des Bundes eine sofortige Äufnung des zu schaffenden Fonds leider nicht gestattet. Auf dio Frage der Fahrnisversicherung im Sinne der Selbstversicherung wird man später doch ssurückkommen müssen.

e. Ausrichtung von Abfindungssummen. -- Ein konkreter Fall gab der Finanzdelegation Anlass zur Frage Stellung zu nehmen, ob eine Dienstabteilung zur selbständigen Erledigung von Abfindungsfällen befugt sei.

Im vorliegenden Falle verneinte sie diese Zuständigkeit, da es sich nicht um eine Zivilstreitigkeit innert den vom Gesetz bestimmten Grenzen, sondern um eine Angelegenheit beamtenrechllicher Natur handelte. Die Delegation hält dafür, dass der Entscheid darüber in die Zuständigkeit des Bundesrates falle, der grundsätzlich gestützt auf einen Bericht des unmittelbar beteiligten Departementes und einen Mitbericht des Finanzund
Zolldepartementes zu beschliessen hat. Dass in solchen Fällen nicht eine Dienstabteilung, sondern der Bundesrat entscheiden soll, bedarf unseres Erachtens keiner langen Erörterungen, denn die Sorge um den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bundesbediensteter lässt keine andere Lösung zu. Es liegt im Interesse der Gleichbehandlung solcher Fälle, dass sich der Bundesrat über die Entschädigungspflicht einheitlich äussere. Die Finanzdelegation ersuchte daher den Bundesrat, die Frage der Zuständigkeit in Abfindungsfällen ein für allemal ordnen zu wollen.

791

IV. Yerkehr mit der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Die Finanzdelegation erhielt von der eidgenössischen Finanzkontrolle im Berichtsjahre 310 Revisionsprotokolle zur Einsichtnahme, ebenso die Berichte, welche die Kontrolle über die Wahrnehmungen bezüglich Bureauorganisation und Arbeitsweise zu erstatten hat.

Aua allen Revisionsprotokollen geht das Bestreben der Finanzkontrolle deutlich hervor, zu prüfen, ob die Ausgaben mit den Voranschlägen, Gesetzen und Bundesratsbeschlüssen im Einklang stehen und ob sie den Gepflogenheiten einer sparsamen Verwaltung entsprechen. Die Finanzkontrolle ist bestrebt, überall Ersparnisse zu erzielen, wo es angängig und tunlich erscheint. Die mündlichen und schriftlichen Bemerkungen legen davon ein beredtes Zeugnis ab, wie die Finanzkontrolle scharf darüber wacht, dass keine unnützen Ausgaben gemacht werden und dass auch im Kleinen gespart wird.

Im abgelaufenen Amtsjahre hat die Delegation von 935 Bundesratsbeschlüssen, welche sich auf Budgetkredite und den Finanzhaushalt im allgemeinen beziehen, Kenntnis genommen.

V. Inspektionen.

Im Amtsjahre 1932/33 wurden folgende Kasseninspektionen bzw.

Besichtigungen vorgenommen : I. S e k t i o n : Die Zollstätten Campocologno, Castasegna, Charbonnières, Chavannes-de-Bogis, Coppet, L'Aubcrson, Lausanne-entrepôt, Martinsbruck, Morges-entrepôt, Münster, Nyon, Rolle, Splügen, Vallorbe-route, Vallorbegare, Yverdon-entrepôt, sowie die Grenzwachtrekruteüschule in Genf, die Gartenbauschule Châtelaine (Genf) und die landwirtschaftliche Schule Marcelin (Morges).

II. S e k t i o n : Die eidgenössischen Zeughäuser Aigle, Bevers, Bergün, Bulle, Lyss, Moudon, Payerne, Thusis, Wil, Winterthur, sowie die Militärlager am Schwarzsee und in Bretaye, die Pulverfabrik Wimmis, die Pulvermühle La Vaux (Aubónne), der Militärflugplatz in Dübendorf und die Kasse des Bundesgerichtes in Lausanne.

III. S e k t i o n : Die Postbureaux Goldau, Luzern (Geldpostamt), Wildegg, Zug, sowie die Schlossverwaltung Wildogg und die Kasse des Versicherungsgerichtes in Luzern.

VI. Schiassbemerkungen.

Die Lage ist sehr ernst, weil die Aussichten für die Zukunft düater und schwarz erscheinen. Der Fohlbetrag in unserm Budget macht um so

792

grössern Eindruck, wenn wir uns vor Augen halten, dass wir immer noch vor einem gewaltigen Sohuldenüberschuss von rund 1,2 Milliarden Pranken stehen, selbst wenn wir von den Bundesbahnen absehen.

Die geäusaerten Befiirchtungea haben sich nicht bloas erwahrt, sie wurden noch erheblich übertreffen. Heute stehen wir mitten drin in der Weltwirtschaftskrise, welche die Verbundenheit der internationalen Wirtschaftsordnung auch nach ihrer negativen Seite hin mit erschreckender Deutlichkeit dokumentiert. Absatzschwierigkeiten und Arbeitslosigkeit nehmen mehr denn je überhand, unsern Exportindustrien wird durch Zollund Einfuhrschranken, Kontingentierungsmassnahmen und Devisenvorschriften der Weg ins Ausland versperrt, ein katastrophaler Rückgang der Ausfuhr stellt sieh ein, die Notlage von Landwirtschaft und Gewerbe verschärft sich, die Hôtellerie leidet unter den Währungsembrüchen und Zwangseingriffen der Auslandstaaten. Eine Berufsgruppe nach der andern kommt in Not und wendet sich um Beistand und Stützung an den Bund, eine Hilfsaktion jagt die andere, die Einnahmen der Bundeskasse sinken zusehends von Monat zu Monat und die Ausgabeziffern schwellen zu bedrohlicher Höhe an. Das ist das Bild der Entwicklung des laufenden Jahres.

Trotz diesem wenig erfreulichen Bilde musa das Ziel unserer eidgenössischen Finanzpolitik klar und unverrückbar daraufgerichtet sein, den Tilgungsplan aus eigener Kraft durchzuführen, die vorhandene Schuldenlast unter keinen Umständen zu vergrössern und keine neuen Anleihen aufzunehmen. Das ist nur möglich, wenn wir alles daran setzen, das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen und das Budget dauernd auszugleichen. Von diesem Gelingen hängt der Kredit unseres Landes, hängt die Unversehrtheit unserer Währung ab.

Wir dürfen heute den Sparwillen des Bundesrates anerkennen. Er hat sich aus den Akten ergeben in Form grösserer Zurückhaltung bei allen möglichen kleinern und grössern Ausgaben sowie hei der Verabreichung von Beiträgen an Tagungen, Kongresse usw.

Es ist heute wohl an der Zeit, dass wir den Wunsch äussern, alle Zweige der Verwaltung möchten mit dem Bundesrate dahin wirken, die allgemeinen Verwaltungsausgaben auf ein Minimum zu beschränken. Anzuerkennen ist immerhin, dass der Sparsinn in der Bundesverwaltung gegenüber früher zugenommen hat. Aber gewisse
Einzelheiten zeigen doch, daes die richtige Einstellung noch nicht überall vorhanden ist. Heute muss der Geist der Sparsamkeit in allen Abteilungen und in allen Betrieben Einzug halten.

Trotzdem die Finanzlage des Bundes keinen schönen Ausblick gewährt, dürfen wir heute nicht in Pessimismus verfallen. Die Zeit fordert von uns Sammlung und innere Stärke, wir müssen heute beweisen, dass die Demokratie auch in schweren Zeiten lebensfähig ist. Und da haben wir den ^Eindruck, dass, wenn alle Kreise nach Massgabe der wirtschaftlichen und

793

fiskalischen Gerechtigkeit Opfer bringen wollen, wir stark genug sein werden, um die finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden.

B e r n , den 16. November 1933.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Säte,

Der Präsident: H. Stabil, Nationalrat.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1932 bis zum 30.

September 1933. (Vom 16. November 1933.)

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Bundesblatt

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1933

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2

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49

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29.11.1933

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771-793

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