516 Dem Kanton Graubünden : a. an die zu Fr. 77,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Sennhütte und von Stallbauten usw. auf der Alp ,,Nadels-dadens", Gemeinde Truns, Bezirk Vorderrhein, 30 %, im Maximum Fr. 23,100; b. au die zu Fr. 64,200 veranschlagten Kosten der Güterzusammenlegung im Gadenstättengebiet ,,Salums", Gemeinde Laax, Bezirk Glenner, 40 % plus Fr. 600, gleich Fr. 26,280.

6. Dem Kanton Aargau an die zu Fr. 31,000 veranschlagten Kosten der Errichtung einer Siedelung in der Flurabteilung Tschoppert", im Güterregulierungsgebiet Zeinigen, Bezirk Rheinfelden, 15 %, im Maximum Fr. 4,650.

7. Dem Kanton Wallis: a. an die zu Fr. 46,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des ,,Bisse de Verrey", Gemeinden Nendaz und Veysonnaz, Bezirke Conthey und Sitten, 25%, im Maximum Fr. 11,500; ö. an die zu Fr. 77,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines -Waldweges ,,des Darreys", Gemeinde Vernayaz, 35%, im Maximum Fr. 26,950.

Das Rücktrittsgesuch des Herrn Jules Maillard, eidg. Fabrikinspektors des I. Kreises, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf Ende des Jahres 1933 angenommen.

Herrn Dr. Karl Mülly, Privatdozent für Körpererziehung und Leibesübungen, wird in Würdigung seiner dem Unterricht in den Leibesübungen an der Eidg. Technischen Hochschule geleisteten Dienste der Titel eines Professors erteilt.

Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende August September Januar bis Ende September . . . .

1933

1932

675 131 806

783 173 956

Zu-oder Abnahme

-- 108 -- 42 -- 150

B e r n , den 12. Oktober 1933.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

517

Eidgenössische Steuerverwaltung.

Im IM. Quartal

1 . Januar bis 30. September

Einnahmen

1933

1932

1933

1932

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Bruttoertrag der eidg.

Stempelabgaben : 1 . Obligationen . . . . 2,450,124. 19 1,833,984. 13 7,831,112. 73 9,173,395. 68 2. Aktien 617,964. 78 942,593. 84 2,255,762. 13 2,890,799, 64 3. Genossenschaftliche Stammanteile . . . .

27,076. 45 183,103. 80 248,900. -- 48,815. 75 38,626. 90 272,082. 85 441,008. 80 4. Ausland. Wertpapiere .

219. 80 5. Umsatz inländ. Wertpapiere 295,258. 50 192,162. 05 800,197. 41 772,871. 10 6. Umsatz ausländ. Wertpapiere 641,114. 96 490,241, 32 1,807,012. 19 1,666,787. 16 7. Wechsel und wechsel514,800. 10 563,501. 05 1,599,924. 20 1,802,611. 10 ähnliche Papiere . .

8. Prämienquittungen . . 1,496,649. 30 1,782,291.-- 4,147,593. 24 4,144,547. 55 9. Frachturkunden . . .

634,240. 60 653,782. 85 1,908,003. 95 2,039,497. 70 Total 1--9 6,699,187. 88 6,524,259. 59 20,804,792. 50 23,180,418. 73 10. Coupons v. Obligationen 2,650,566. 15 3,015,628. 57 8,991,835. 07 9,704,068. 70 11. Coupons von Aktien .

780,625. 05 980,875. 45 7,342,652. 52 8,136,665. 88 12, Coupons von genossenschaftl. Stammanteilen 22,961. 35 484,932. 6Û 430,634. 35 24,894. -- 13, Coupons von ausländischen Wertpapieren 118,302.65 138,681. 65 483,863. 80 770,250. 60 Total 10--13 3,574,387. 85 4,158,147. 02 17,303,283. 99 19,041,619.53 14. Bussen

4,468. 20

4,111. 35

19,045. 75

20,816. 30

Total 1-- H 10,278,043. 93 10,686,517. 96 38,127,122. 24 42,242,854. 56

Kunststipendien.

1. Laut Bundesbeschluss vom 18, Juni 1898 und Art. 48 der zudienenden Verordnung vom 29. September 1924 kann aus dem Kredit für Förderung und Hebung der Kunst in der Schweiz alljährlich eine angemessene Summe für die Ausrichtung von Stipendien an Schweizerkünstler (Maler, Graphiker, Bildhauer und Architekten) verwendet werden, Die Stipendien werden zur Förderung von Studien bereits vorgebil-deter, besonders begabter und wenig bemittelter Schweizerkünstler sowie

518

in besondern Fällen an anerkannte Künstler auch zur Erleichterung der Ausführung eines bedeutenderen Kunstwerkes verliehen. Es können somit der Unterstützung nur Künstler teilhaftig werden, die sich durch die zum jährlichen Wettbewerb einzusendenden Probearbeiten über einen solchen Grad künstlerischer Entwicklung und Begabung ausweisen, dass bei einer Erweiterung ihrer Studien ein erspriesslicher Erfolg für sie zu erwarten ist.

Schweizerkünstler, die sich um ein Stipendium für das Jahr 1934 bewerben wollen, werden eingeladen, sich bis zum 20. Dezember 1933 an das Sekretariat des eidg. Departements des Innern zu wenden, das ihnen das vorgeschriebene Anmeldeformular und die einschlägigen Vorschriften zustellen wird.

2. Auf Grund des Bundesbeschlusses über die Förderung und Hebung der angewandten (industriellen und gewerblichen) Kunst vom 18. Dezember 1917 können Stipendien oder Aufmunterungspreise auch an Schweizerkünstler verliehen werden, die sich auf dem Spezialgebiete der angewandten Kunst betätigen.

B e r n , Oktober 1933.

(2.).

Eidg. Departement des Innern.

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Società Ferrovie Regionali Ticinesi in Locamo hat das Gesuch gestellt, es möchte ihr bewilligt werden, ihre Strasaenbahn in Locamo, in einer Baulänge von 3,559 km, samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im U. Range zu verpfänden behufs Sicherstellung eines von den Gemeinden Muralto und Minusio zum Zwecke der Geleiserneuerung in ihrem Gebiete bewilligten Darlehens von zusammen Fr. 122,000. --.

Soweit die Strassenbahn auf öffentlichen Strassen angelegt ist, soll das Pfandrecht nur den Oberbau und die elektrischen Leitungen, nicht aber den Strassengrund ergreifen.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind bis und mit 9. November 1933 dem eidg. Post- und Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen.

B e r n , den 17. Oktober 1933.

Eidg. Post- und Eisenbahndepartement.

Beehtsweeen und Sekretariat.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1933

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.10.1933

Date Data Seite

516-518

Page Pagina Ref. No

10 032 128

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.