Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7 - 19 MPV 1 betreffend Waffenplatz Wil bei Stans, Schiessplatz Gnappieried (NW): Zielbahn für Sturmgewehr, NGST-Box und Warnmast vom 31. März 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE) vom 16. März 1998 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung einer Zielbahn für Sturmgewehr, einer NGST-Box und eines Warnmastes auf dem Schiessplatz Gnappieried, Waffenplatz Wil bei Stans (NW), unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausserdem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Stans, 6371 Stans, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

11. April 2000

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51)

2000-0774

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