525 Ad 966,

Leinsamen in grossen Körnern (Medizinal-Leinsamen), offen in Säcken, etc. (s. a. ad Nr. 204 und ad Nr. 981).

Streichen: Leinsamen, als Spezialität eingeführt, in Säcken, Ballen, Fässern, etc., verpackt...

Ad 981.

Leinsamen in grossen Körnern (Medizinal-Leinsamen), in Spezialaufmachung (s. a. ad Nr. 204 und ad Nr. 966).

Streichen: Leinsamen, als Spezialität eingeführt...

Ad 1004.

Antimonlaktat (Antimonin).

Im Entscheid «antimonige Säure...» ist in der Klammer das Wort «Antimonin» zu streichen.

Ad 1144 a/b. Sireichen: Taschenuhrgehäuse, fertige, aus Achat.

Ad 1154.

Wagenbeschläge, auch silberplattiert, andere als für Eiseubahnund Strassenbahnwagen.

Streichen: Wagenbeschläge, auch silberplattiert.

NB ad 738, Neue Fassung: NB ad 738. Untergestelle mit Radsätzen, Bremse, Puffern u.dgl., auch zerlegt eingehend, s. ad Nrn. 918/921.

Ad 918/921. Untergestelle für Eisenbahnwagen, mit Badsätzen, Bremse, Puffern u. dgl., auch zerlegt eingehend. (Der bisherige Entscheid ad 918/919 ist zu streichen.)

Das für die Abänderung der Tarifexemplare bestimmte Deckblatt Nr. 10, in welchem die obgenannten Tarifzuteilungsverfügungen mit andern Tarifabänderungen wiedergegeben sind, kann zum Preise von 30 Cts. das Exemplar (plus 5 Cts. Porto) bei der Materialverwaltung der Oberzolldirektion, bei den Zollkreisdirektionen Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Zollämtern Zürich, 8t. Gallen und Luzern bezogen werden.

Bern, den 12. Oktober 1933.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf,

Das Bezirksgericht St. Gallen, 2. Abteilung, hat mit Beschluss vom 21. September 1933 dio Einleitung des Verschollenerklärungsverfahren angeordnet über Kurt Grächter, stud. math., von Rüthi (Kauton St. Gallen) und von St. Gallon, geboren 22. März 1908, Sohn des Oswald Gächter und der Marie Rosalia Al ber ti na, geborene Bernold. Der Genannte hat am

526 15. und 16. August 1931 mit andern Studenten der Arbeitskolonie Lax, Kanton Wallis, eine Tour in das Gebiet des Blindenhorns unternommen, von der er nicht mehr zurückkehrte.

Jedermann, der über dessen Verbleib Auskunft geben kann, wird hiemit aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit dieser Auskündung die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

St. G a l l e n , den 30. September 1933.

(3..).

Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.

Bei unterzeichneter Verwaltung ist in zweiter Ausgabe (1931) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (171 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom. 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, sowie 11. und 13. Juni 1928 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerliehen Rechtsstreitigkeiten ; 3. das Bundesgesetz vom 27, August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2. --

(zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Postcheckkonto III 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

527

Stellenausschreibungen.

In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.

Anmeldestelle

Vakante stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

5200 15. Nov.

Offizier; abgeschlossene bis 1933 technische Bildung; 8800 mehrjährige Werkstattund Bureaupraxis; gründliche Kenntnisse der modernen Fabrikationsmethoden. Gewandtheit im Verkehr mit der Arbeiterschaft. Deutsch und (2.).

französisch Die Steile wird voraussichtlich auf dem Wege der Beförderung besetzt.

Direktion der eidg. Waffenfabrik Bern

Werkführer

3500 15. Nov.

Lehrzeit als Mechaniker; gute Kenntnisse im Büchsenbis 1933 macherberuf und Befähigung 6500 zur Ausführung von Versuch skonstruktion eu nach Zeichnungen ; Eignung zur Leitung einer Arbeitergruppe. Militärdienstpflichtig (2.).

Die Stelle wird voraussichtlich auf dem Wege der Beförderung besetzt.

Direktion der eidg. Waffenfabrik, Bern

Meister II. Kl.

Abteilung für Veterinärwesen des Militärdépartements

Adjunkt des eidg.

Oberpferdarztes

10,400 Veterinär-Stabsoffizier ; bis praktische Erfahrung im veterinärtechnischen Ver- 14,000 waltungsdienst; Gewandtheit in deutscher und französischer Korrespondenz

Für den Fall der Beförderung wird gleichzeitig ausgeschrieben: Abteilung für Veterinäroffizier; Eignung 8000 Pferdarzt Veterinärwesen bis zur Instruktion; I. oder II. Klasse des MilitärBeherrschung der deutschen 11,600 départements und französischen Sprache bezw.

6500 bis 10,100 Zollkreisdirektion Vorstand

In Genf

Eidg.

Oberzolldirektion In Bern

des Haupt- Umfassende Kenntnis des zollamtes Genf, Zolldienstes Port-franc de Cornavi

Inspektor I. Kl.

der Eidg. Oberzolldirektion

Umfassende Kenntnis des Zolldienste»

6000 bis 9600

31. Okt.

1933

(2.-) 31. Okt.

1933

(2..)

4. Nov.

1933

(2.).

8000 bis 11,600

4. Nov.

1933 (2.).

528

Annahme von Postlehrlingen.

Die schweizerische Postverwaltung nimmt im Frühjahr 1934 eine ganz kleine Zahl von Beamtenlehrlingen an.

Erfordernisse: Schweizerbürger; Alter im Eintrittsjahr nicht weniger als 17 und nicht mehr als 20 Jahre; gute Gesundheit; abgeschlossene Sekundär- oder gleichwertige Schulbildung; gute Kenntnisse in einer zweiten Landessprache.

Die Bewerber haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen und sich später durch einen Vertrauensarzt der Postverwaltung untersuchen zu lassen.

Handschriftliche Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, Sittenzeugnis, sämtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über allfällige berufliche Tätigkeit sind bis zum 18. November 1933 an diejenige Postdirektion zu richten, in deren Kreis die Anstellung gewünscht wird (Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St, Gallen, Chur oder Bellinzona). Diese Kreispostdirektionen, sowie das Oberpostinspektorat in Bern und die Postämter geben auf Wunsch weitere Auskunft.

Die Telegraphenverwaltung nimmt keine neuen Lehrlinge an.

(2.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1933

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.10.1933

Date Data Seite

525-528

Page Pagina Ref. No

10 032 133

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.