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Rückgabe der Kaution der ,,Agrippina", See-, Fluss- und Landtransport-Versicherungs-Gesellschaft in Köln.
Die ,,Agrippina", See-, Fluss- und Landtransport-Versicherungs-Gesellschaft in Köln, hat im Jahre 1930 auf die Konzession zum Geschäftsbetriebe der Transport- und Autokaskoversicherung in der Schweiz verzichtet. Nachdem die in der Schweiz noch laufenden Versicherungsverträge abgewickelt sind, stellt die Gesellschaft nunmehr das Gesuch, ihr die bei der Schweizerischen Nationalbank hinterlegte Kaution im Nominalbetrage von Fr. 25,000.-- zurückzuerstatten.
Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Anspruchsberechtigten hiermit aufgefordert, begründete Einsprachen gegen die Rückgabe der Kaution bis zum 31. Mai 1934 beim Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.
B e r n , den 24. November 1933.
(3.)..
Eidgenössisches Versicherungsamt.
# S T #
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Verschollenheitsruf.
Das Bezirksgericht St. Gallen, 2. Abteilung, hat mit Beschluss vom 21. September 1933 die Einleitung des Verschollenerklärungsverfahrens angeordnet über Kurt Gächter, stud. math., von Rüthi (Kanton St. Gallen) und von St. Gallen, geboren 22. März 1908, Sohn des Oswald Gächter und der Marie Rosalia Albertina, geborene Bernold. Der Genannte hat am 15. und 16. August 1931 mit andern Studenten der Arbeitskolonie Lax, Kanton Wallis, eine Tour in das Gebiet des Blindenhorns unternommen, von der er nicht mehr zurückkehrte.
Jedermann, der über dessen Verbleib Auskunft geben kann, wird hiemit aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit dieser Auskündung die Verschollenerklärung ausgesprochen wird,
St. G a l l e n , den 30. September 1933.
(3...)
Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.
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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundoarates herausgegeben von Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127. --.
Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht"' : Es ist ftir Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich haben.
Prof. Dr. E. Halter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht1* : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer, Zeitschritt Sür schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sicheren Führer haben.
Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räto erhalten die Bände mit 25 °/o Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den
Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld / Leipzig.
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Verzeichnis der Mitglieder des Dundesrates und der Regierungsräte der Kantone.
--^ Ausgabe von Juli 1933.
^^--
Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden:
Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Resierunssräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.
Preis: 50 Rappen.
Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.
Postcheckkoato III 233 Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.
Preis Fr, 2. 40 zuzüglich Porto.
Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originalentwürfen von f Dr. Rud. Munger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.
SiSSÄ^S»»-1 J Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6. November 1925 revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, dass die vertragschliessenden Länder sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.
Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.
Postcheckkonto III 233
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
799 Bei unterzeichneter Verwaltung ist in zweiter Ausgabe (1931) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die
Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- and Disziplinarrechtspflege) erschienen.
Das Sammelbändchen (171 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, sowie 11. und 13. Juni 1928 getroffenen Abänderungen ; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege ; 4. dag Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege ; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.
Preis des Sammelbändchens steil broschiert Fr. 3,-- (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).
Postcheckkonto in 233
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
Ausschreibung von Bauarbeiten.
Maschinenlaboratorium E. T. H. in Zürich.
Über die Ausführung von Malerarbeiten zum Um- und Erweiterungsbau des Maschinenlaboratoriums an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich wird Konkurrenz eröffnet.
Pläne, Bedingungen und Angebotsformulare sind jeweilen von 8 bis 10 Uhr im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn Prof. 0. R. Salvisberg, E. T. H., Zimmer l b, aufgelegt. Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift: Angebot für Erweiterungsbauten Maschinenlaboratorium E. T. H. Zürich" bis und mit 6. Dezember 1933 franko einzusenden an die Direktion der eidg. Bauten.
B e r n , den 17. November 1933.
(2..)
800
Stellenausschreibungen.
In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.
Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Eidg. Amt für Wasserwirtschaft
I. Sektionschef beim Diplom als Bauingenieur; eidg. Amt für gründliche Kenntnis des Wasserwirtschaft Wasserwirtschaftswesens ; Erfahrung im Verwaltungsdienst und Organisationstalent ; Beherrschung zweier Landessprachen, Kenntnisse in der dritten Die Stelle ist interimistisch besetzt.
Zollkreisdirektion in Genf
Zollkreiskirektion In Basel
Vorstand beim Haupt- Umfassende Kenntnis des zollamt Genf-gare Zolldienstes Eaux-Vives Revisor bei der Zollkreisdirektioa Basel
.
Zollkrelsdlrektlon In Lugano
Zollkreisdirektion In Lausanne
Zollkrelsdlrektion in Schaffhausen
Bundesamt f ü r Industrie, Gewerbe und Arbeit
Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden
Besoldung Fr.
Anmeldungstermin
10,400 bis 14,000
10. Dez.
1933
(2..)
5200
bis 8800 4800
bis
(2.).
4800
Kontrolleur Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Le Locle Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden
5200
Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden
4300
Vorstand des Hauptzollamtes Thayngen-Bhf.
Eidgenössischer Technisch-wissenschaftliche Fabrikinspektor des Bildung. Praktische I. Kreises (Berner Erfahrung im Fabrikwesen und in Arbeiterfragen.
Jura, Freiburg, Französische Sprache; Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf) mit Beherrschung des Deutschen Sitz in Lausanne Dienstantritt: wenn möglich auf 1. Januar 1934.
9. De».
1933
8400
Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden
Revisor bei der Zollkreisdirektion in Lugano
9, Dez.
1933 (2.)-
bis
9. Dez.
1933
8400 (2.)-
bis
2. Dez.
1933
8800
(2-)
bis
2. Dez.
1933
7880 (2..)
10,400 bis 14,000
9. Dez.
1933
(3...)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1933
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
49
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
29.11.1933
Date Data Seite
796-800
Page Pagina Ref. No
10 032 163
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