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Bundesblatt

85. Jahrgang.

Bern, den 3. Mai 1933.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Pranken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 5 0 Rappen d i e Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Krediten für Materialanschaffungen der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung für das Jahr 1934.

(Vom 28. April 1933.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herreu!

Die Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung hat jedes Jahr bedeutende Materialmengen, wie Telephonkabel, Telephonzentralen, Telephonteilnehmerapparate und dergleichen zu beschaffen. Um ihr die rechtzeitige Bestellung zu ermöglichen und um den Lieferanten eine genügend lange Lieferfrist einräumen zu können, sollte ihr schon in der Junisession 1988 ein Kredit für einen Teil der auf Eechnung des Jahres 1984 anzuschaftenden Materialien bewilligt werden, und zwar:

IX. Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung.

C. Anlagekonto.

II. Betriebsanlagen.

b. Telephonlinien und -apparate Fr. 11,089,000.

Begründung.

Die Krise hat die Entwicklung des schweizerischen Telephonverkehrs bisher nicht stark zu hemmen vermocht. Das Jahr 1932 weist gegenüber 1931 eine Zunahme von 6,7 Millionen Ortsgesprächen und von über 2 Millionen Inland-Ferngesprächen auf. In den ersten zwei Monaten des Jahres 1933 ist die Zahl der Ortsgespräche gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres um rund 1,6 Millionen und die Zahl der Inland-Ferngespräche um über 200,000 gestiegen. Ebenso deutlich kommt die andauernde Entwicklung im Zuwachs an neuen Hauptanschlüssen -- 11,000 im Jahre 1932 -- und Bundesblatt. 85, Jahrg. Bd. I.

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722 an neuen Sprechstellen -- 22,000 im gleichen Jahre -- zum Ausdruck. In den ersten zwei Monaten des Jahres 1933, die die schwächsten des Jahres zu sein pflegen, haben die Hauptanschlüsse um 1053, die Sprechstellen um 2137 zugenommen. Man darf demnach mit einer Weiterentwicklung des Telephons rechnen, und es muss auf rechtzeitige Bestellung des für die Leitungsbauten und Stationseinrichtungen im Jahre 1934 notigen Linien- und Apparatenmaterials Bedacht genommen werden.

Näheres über die wichtigeren Einzelprojekte und über die erforderlichen Materialanschaffungen findet sich bei den Akten.

Obige Kredite bilden oinen Bestandteil des allgemeinen Voranschlages für das Jahr 1934 und werden in diesen eingestellt. Für die Materialien, die ohne Nachteil erst im Jahre 1934 bestellt worden können, werden die Kreditbegehren im Dezember 1938 mit dem ordentlichen Voranschlag für das Jahr 1934 vorgelegt.

Wir beehren uns, Ihnen die Genehmigung der hiervor aufgeführten Kreditbogehren zu beantragen, und benutzen den Anlass, Sie Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 28. April 1933.

Im Namen des Schweiz, Bundesrates: Der Bundespràsident :

Schulthess.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

723 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Krediten fUr Materialanschaffungen der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung für das Jahr 1934.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom-28, April 1988, beschliesst: Einziger Artikel.

Für Materialanschaffungen der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung werden die nachverzeichneten Kredite bewilligt. Die Kredite bilden einen Bestandteil des allgemeinen Voranschlages für das Jahr 1934 und sind in diesen einzustellen.

IX. Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung.

C. Anlagekonto, II. Betriebsanlagen, b. Telephonlinien und -apparate Fr. 11,039,000.

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Kreisschreiben des

Bundesrates an die Kantonsregierungen betreffend Preisfragen.

(Vom 28. April 1983.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Veranlagst durch die Diskussion an der Wirtschaftskonferenz und seitherige Beratungen im Schosse unserer Behörde beehren -wir uns, Ihnen im nachfolgenden einige Beschlüsse zur Kenntnis zu bringen und Sie gleichzeitig zu bitten, Ihrerseits die nötigen Massregeln zu treffen, um deren Ausführung zu sichern.

I.

Unter den Waren, deren Preise vielfach diskutiert werden, steht das Fleisch obenan. Sowohl der Viehbesitzer wie der Konsument haben ein Interesse daran, dass die Fleischpreise angemessen und nicht übersetzt seien und den jeweiligen Viehpreisen entsprechen. Wir halten es nicht für angezeigt, Vorschriften über die Bemessung der Fleischpreise aufzustellen. 'Die Verschiedenheit der Fleischarten, der Qualität und der Stücke sowie endlich auch die Unterschiede, die in den verschiedenen Gegenden unseres Landes bei den Viehpreisen, namentlich aber auch beim Betrieb der Metzgereien bestehen, lassen solche Vorschriften als unzweckmässig erscheinen. Dagegen halten wir es für angemessen, auf eine Einrichtung zurückzugreifen, wie sie schon früher während dem Kriege und in der ersten Nachkriegszeit bestanden hat. Wir haben deshalb zur Überwachung der Fleischpreise eine zentrale Kommission eingesetzt, die die Preisentwicklung und den Preisstand verfolgen, mit den beteiligten Organisationen Fühlung behalten und aufklärend wirken soll.

Diese eidgenössische Kommission rnuss jedoch in kantonalen Kommissionen ihre Ergänzung finden. Wir ersuchen Sie daher, für das ganze Gebiet Ihres Kantons und für einzelne Teile davon zur Überwachung der Fleischpreise Kommissionen einzusetzen oder die Einsetzung solcher für grössere Städte anzuregen. In diesen Kommissionen sollten die verschiedenen Interessenkreise vertreten sein. Wir gestatten uns jedoch, zu empfehlen, eher kleinere Kollegien zu bestellen, weil diese arbeitsfähiger sind als grössere. Sie sollen die Fleischpreise in ihrem Gebiete verfolgen und durch anregendes und angepasstes Eingreifen die Minderung zu hoher Ansätze herbeiführen, gleichzeitig

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aber das Publikum durcb geeignete Veröffentlicbungon veranlassen, unnötige Vermittlungskosten im Handel zu sparen und so eine Senkung der Preise zu ermöglichen.

Die eidgenössische Kommission haben -wir bestellt aus den Herren : 1. Dr. Flückiger, Direktor des eidgenössischen Veterinäramtes, Präsident.

2. Dr. Gor don, Sektionschef beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe and Arbeit, Bern, Vizepräsident.

3. Nationalrat Bürki, Präsident des schweizerischen MetzgermeisterVerbandes, Thun.

4. Dr. Howald, Vizedirektor des schweizerischen Bauernverbaudes, Brugg.

5. G. Eoulet, Industrieller, Couvet.

6. Dr. G. v. Schulthess, Sekretär des schweizerischen Städtcverbandes, Zürich.

7. L. Chamorel, Ständerat, Gryon.

8. Dr. Imfeid, wirtschaftliche Beratungsstolle des Schweizer Hoteliervereins, Basel, Diese Kommission wird sich mit den kantonalen Kommissionen in Verbindung setzen und mit ihnen zusammenarbeiten. Wir bitten Sie, uns von der Bestellung Ihrer kantonalen Kommissionen Mitteilung zu machen, II.

In Beziehung auf die wichtige Frage der Baukosten ist an der Wirtschaftskonferenz der Wunsch ausgesprochen worden, dass die Kantone und Gemeinden die Bauvorschriften in angemessener Weise lockern sollten, um eine billigere Bauweise zu ermöglichen. Ferner sollte darnach getrachtet werden, die Gebuhren und Taxen nicht nur auf dem Gebiete des Bauwesens herabzusetzen.

Im übrigen wird die Frage der Baukosten zurzeit von der Preisbildungskommission studiert, und wir behalten uns vor, mit dieser Frage neuerdings an Sie heranzutreten. Es trüge unseres Erachtens zur Arbeitsbeschaffung bei, wenn die Kosten für Bauten und Reparaturen gesenkt werden könnten, und wir möchten Ihnen nahelegen, die von Ihnen im bezeichnenden Amtsstellen oder Gemeindebehörden zu beauftragen, mit den zuständigen Organisationen in Beziehung zu treten.

Ausserdem erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass auch eine Reihe von Tarifen, deren Festsetzung den kantonalen Behörden zusteht, wie z. B.

Ärzte- und Apothekertarife, angesichts der veränderten Einkonuuonsverhaltnisse abgeändert werden sollten. Wir zweifeln nicht daran, dass Sie in Ihren Bestrebungen auch bei der Organisation der Interessenten volles Verständnis finden.

Das Justiz- und Polizeidepartement ist mit der Prüfung der Frage beschäftigt, ob und allenfalls welche Vorkehrungen hinsichtlich der Mietzinse zu treffen seien. Wir behalten uns vor, nuf diese Frage spater zurückzukommen.

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III.

Durch die Mitarbeit der Kantone hoffen wir, weitergehende Massnahmen auf dem Gebiete der Preisbildung vermeiden zu können. Die Einsicht, dass wir mit grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und dass ein Ausgleich der Preise dringend notwendig ist und auf friedlichem Wege und ohne Erschütterungen herbeigeführt werden sollte, wird Ihnen, wie wir bestimmt hoffen, die Aufgabe erleichtern.

Wir bitten mit aller Dringlichkeit, der Frage Ihre ganze Aufmerksamkeit zu schenken, da sie für unser Land von grösster Bedeutung ist.

Wir benützen den Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

Bern, den 28. April 1983.

Im Namen des Schweiz, Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schnitte ss.

Der Bundeskanzler:

Kaeslin.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Krediten für Materialanschaffungen der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung für das Jahr 1934. (Vom 28. April 1933.)

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2966

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03.05.1933

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721-726

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10 031 981

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