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Bekanntmachungen von Depaiiementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Wiedereröffnung des Zollamtes Zermatt für die Abfertigung von Reisendengepäck.

Vom 15. Dezember 1933 bis 28. Februar 1934 wird das Gepäcksüollamt im Bahnhof Zermatt wieder geöffnet sein.

Während dieses Zeitraumes können aus dem Auslande mit Bestimmung nach Zermatt eingehende Sendungen von Reiseeffekten (einschliesslich der zum persönlichen Gebrauche der Reisenden dienenden Sportartikel), sowie Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut an der Grenze zum Transit nach genannter Empfangsstation angemeldet werden. ~ B e r n , den 15. November 1933.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Freiplatz im Lehrerasyl der Berset-Müller-Stiftung.

Im schweizerischen Lehrerheim Melchenbühl wird auf 1. Januar 1934 ein Platz frei. Zur Aufnahme sind berechtigt: Lehrer und Lehrerinnen, welche das 55, Altersjahr zurückgelegt uud während wenigstens 20 Jahren in der Schweiz im Lehramt tätig waren, ferner Erzieherinnen, die in der Schweiz unterrichtet haben, sowie Lehrerswitwen.

Die Eintrittsbegehren sind bis zum 10. Dezember 1933 schriftlich an den Präsidenten der Verwaltungskommission, Herrn Gemeinderat Raaflaub in Bern, zu richten, Beizufügen sind : Geburtsschein, Heimatschein, Leumundszeugnis, sowie Ausweise über die Dauer der Lehrtätigkeit, über die Familien Verhältnisse und den Gesundheitszustand der Bewerber und Bewerberinnen.

B e r n , den 17. November 1933.

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Eidgenössisches Departement des Innern.

Bundesblatt. 85. Jahrg. Bd. II.

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Zuteilungsverfügungen des Bundesrates für den Zolltarif vom 8. Juni 1921.

(Vom T.November 1933.)

Ad 21.

Ad 20.

Osterbrot (Mazzos), sowie Suppenschnitten und Mehl daraus.

Streichen: Osterbrot (Mazzos), sowie Suppenschnitten und Mehl daraus.

N B. ad 68 a. Neue Fassung: Nach dieser Nummer wird nur der in Buben verarbeitenden Zuckerfabriken zur Eaffination bestimmte Eohzucker zugelassen.

Die nötigen Kontrollmassregeln bleiben vorbehalten.

Ad 250.

Skelettplatten aus Holz, d. h. mit schalldämpfenden Luftkanälen versehene Sperrholzplatten, unter 35 mm Dicke, roh, glatt (anders als roh, glatt: wie Möbelschreinerarbeiten, Nrn. 260/264a; s. a. ad Nrn. 251/252).

Ad 251/252. Skelettplatten aus Holz, d. h. mit schalldämpfenden Luftkanälen versehene Sperrholzplatten, von 85 mm Dicke und darüber (s. a. ad Nr. 250).

Ad 34ö.

Baumwolle und Baumwollabfälle, gebleicht und entfettet (hydrophil).

Streichen: Baumwolle und Baumwollabfälle, gebleicht, chemisch rein.

Ad 753/756. Bohrabschneider, Bohrzangen.

Ad 757/760. Streichen: Bohrabschneider.

Ad 787/790. Schutzdosen (Unterputzdosen) aus Eisenblech, auch mit innerer Verkleidung aus Isoliermaterial, nicht montiert, für elektrische Leitungen.

Das für die Abänderung der Tarifexemplare bestimmte Deckblatt Nr. 11, in welchem die obgenannten Tarifzuteilungsverfügungen mit andern Tarifabänderungen wiedergegeben sind, kann ab 5. Dezember 1938 zum Preise von 20 Bp. pro Exemplar (plus 5 Bp. Porto) bei der Materialverwaltung der Oberzolldirektion, bei den Zollkreisdirektionen Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf sowie bei den Zollämtern Zürich, St. Gallen und Luzern bezogen werden.

Bern, den 16. November 1933.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Jahr

1933

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.11.1933

Date Data Seite

717-718

Page Pagina Ref. No

10 032 154

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