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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Yom 12. Juni 1933.)

Dem Gesetz des Kantons Genf vom 4. März 1933 betreffend Abänderung des Art. l des kantonalen Fischereigesetzes vom 23. Febmar 1889/4. Februar 1928 sowie dem Staatsratsbeschluss Genf vom 25. April 1988 betreffend die entsprechende Abänderung des Art. l des Poh'zeireglements über die Fischerei vom 2. März 1928 wird die Genehmigung erteilt.

(Vom 16. Juni 1933.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Bern an die zu Fr. 33,400 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute und einer Wasserleitung auf dem «Hintern Bielberg», in der Gemeinde Cormoret, Amtsbezirk Courtelary, 15 %, im Maximum Fr.5010.

2. Dem Kanton Luzern a. an die zu Fr. 24,800 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Aufforstung Alpeliegg, der Korporationsgemeinde Entlebuch, im Maximum Fr. 15,600; b. an die zu Fr. 87,500 veranschlagten Kosten der Aufforstung Brudergraben-Hinteregg, des Staates, im Maximum Fr. 18,000.

8. Dem Kanton St. Gallen a. an die zu Fr. 42,000 veranschlagten Kosten der Schlipfverbauung in der Gemeinde Mosnang, 20 %, im Maximum Fr. 8400; b. an die zu Fr. 44,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Güterweganlage Dorf (Kappel)-Bergli, in der Gemeinde Kappel, 20 %, im Maximum Fr. 8800; c. an die zu Fr. 89,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Alpweganlage Plonen-Alp Eäbern, Lienz, Gemeinde Altstätten, 25 %, im Maximum Fr. 22,250.

4. Dem Kanton Aargau an die zu Er. 220,000 veranschlagten Kosten der Korrektion der Suhr, in den Gemeinden Ober- und Unterentfelden, 25 %, im Maximum Fr. 55,000.

5. Dem Kanton Waadt a. an die zu Fr. 48,000 veranschlagten Kosten von Verbesserungen auf der Alpweide «Les Croisettes», Gemeinde l'Abbaye, 22 %, im Maximum Fr. 10,560; b. an die zu Fr. 42,000 veranschlagten Kosten der Errichtung einer Jungviehweide «aux Marais», Gemeinde Eey, 20 %, im Maximum Fr. 8400.

965 6. Dem Kanton Wallis an die zu Fr. 140,000 veranschlagten Kosten der Ausführung eines Waldweges Pinsec-Les Giettes, der Gemeinde St. Jean, 30 %, im Maximum Fr. 42,000.

7. Dem Kanton Genf an die zu Fr. 47,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung in den Gemeinden. Avully und Chancy, 20 %, im Maximum Fr, 9400.

Als juristischer Beamter II. Kl. der Abteilung für Auswärtiges des politischen Departements wird gewählt: Herr Henri Voirier, von Satigny (Genf), bisher provisorischer Angestellter dieser Abteilung.

Herrn W. Stucki, Direktor der Handelsabteilung, ist der Titel eines bevollmächtigten Ministers verliehen worden.

(Vom 19. Juni 1933.)

Dem Rücktrittsgesuch des Herrn Georges Du Bois, von Le Locle und Neuenburg, schweizerischen Konsuls in Frankfurt a. M., wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen. Mit der Leitung des Konsulates wird vorläufig dessen Kanzler, Herr Hans Dasen, von Bern, betraut.

Dem Rücktrittegesuch des Herrn Georges Golliez, von Payerne, schweizerischen Konsuls in Batavia, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen. Mit der Leitung des Konsulates wird vorläufig dessen Kanzler, Herr Dr. Emil Hug, von AfFeltrangen (Thurgau), betraut.

Als Delegierter des Bundesrats an die in Brüssel vom 24. bis 28. Juni 1933 stattfindende XIV. Tagung der ,,Journées médicales de Bruxelles" wird Herr Dr. Golay, Privatdozent an der Hochschule in Genf, bezeichnet.

Als wissenschaftliche Experten II. Kl. des eidg. Amtes für geistiges Eigentum werden gewählt: die Herren Dr. ing. Paul Koenig, Maschineningenieur, von Bern, Henri Schmied, Elektromaschineningenieur, von Bassersdorf (Zürich), und Arnold Sulzberger, Elektroingenieur, von Winterthur, alle drei provisorisch angestellt.

Bundesblatt. 86. Jahrg. Bd. I.

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21.06.1933

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