Bundesbeschluss I über die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 1999 vom 14. Juni 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 29. März 20001, beschliesst:

Art. 1 Die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 1999, abschliessend mit ­

einem Ausgabenüberschuss in der Finanzrechnung von 2 639 766 900 Franken,

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einem Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung von 4 441 247 500 Franken und

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einem Fehlbetrag in der Bilanz von 71 968 457 553 Franken, wird mit der Einschränkung bezüglich der Sonderrechnung der Pensionskasse des Bundes und der entsprechenden Konten in der Bilanz des Bundes g enehmigt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 6. Juni 2000

Ständerat, 14. Juni 2000

Der Präsident: Seiler Der Protokollführer: Anliker

Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz

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Im BBl nicht veröffentlicht.

2000-1370

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