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Zu 2892 Botschaft des

Bandesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1933, erste Folge.

(Vom 23. Mai 1933.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

"Wir haben die Ehre, Ihnen Bericht und Antrag über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1988, erste Folge, vorzulegen.

Die für die allgemeine Verwaltung erforderlichen Kredite betragen Fr. 26,674,450 An grössern Einzelkrediten erwähnen wir: Departement fas Innern.

Eidgenössische Technische Hochschule: Einrichtung und Betrieb des milchtechnischen Laboratoriums Fr.

Oberbauinspektorat : Beitrag an die Kosten der Genfer Verbindungsbahn (vorsorglicher Landerwerb) »

61,000 866,300

Volkswirtschaftsdepartement.

Sektion für Einfuhr: Besoldungen und Zulagen » Devisen-Clearing-Kosten » Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit: Kaufmännische und gewerbliche Hilfsaktion » Hilfeleistung für die schweizerische Schifflilohnstickerei (BB. vom 23. Dezember 1932) » Hilfeleistung zugunsten notleidender Kleinindustrieller der Uhrenindustrie (BB. vom 28. Dezember 1932) » Übertrag Fr.

250,000 140,000 90,000 2,500,000 1,200,000 5,107,300

857 Übertrag

Fr.

5,107,300

Bodenverbesserungen Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion hedrohen Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten (EB. vom 28. Dezember 1932) Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten (BB. vom 13. April 1933)

»

8,000,000

»

220,000

»

3,000,000

Abteilung für Landwirtschaft:

» 13,000,000

Verschiedenes.

Sicherung der Getreideversorgung des Landes, Mehrausgaben für Mehrablieferung von Inlandgetreide

»

2,100,000

Fr. 26,427,800 Der Rest von betrifft eine Beihe kleinerer Kredite für Personal- und Sachausgaben, sowie für bauliche Aufwendungen.

Gesamtbetrag Die auf die Regiebetriebe, d.h. das Anlagekonto der Post- und Telegraphenverwaltung entfallenden Kredite, welche jedoch das Ergebnis der Verwaltungsrechnung nicht unmittelbar beeinflussen, betragen

»

247,150

Fr. 26,674,450

»

760,000

Für dringliche Ausgaben sind von uns, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung, Vorschüsse bewilligt worden.

*

*

*

Ver w altungsrechnung.

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

E. Bundesgericht

Fr.

25,000

16. Kosten der Bundesstrafrechtspflege Fr.

Mutmassliche Kosten des Nicole-Prozesses. (Zeugengelder, Taggelder der Geschwornen, des Gerichtshofes und der Kanzlei.) Voraussichtliche Dauer 3--4 Wochen.

Bundesblatt. 85. Jahrg. Bd. I.

25,000

63

858

Dritter Abschnitt.

Departemente.

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst . . . .

Fr.

61,000

P. Eidgenössische Technische Hochschule

Fr.

61,000

Fr.

61,000

59a. Milchtechnisches Laboratorium: a. ordentlicher Kredit &. ausserordentlicher Kredit

Fr. 11,000 » 50,000

Schon im Entwurf zum Voranschlage für das Jahr 1983 hatto der Schulrat für die Errichtung und den Betrieb eines müchwirtschaftlichen Laboratoriums in der Molkerei des Verbandes nordostschweizerischer Milch- und Käsereigenossenschaften den notwendigen Kredit anbegehrt. Um das vorgesehene grosse Budgetdefizit einigermassen herabzumindern, wurde der Kredit nachträglich gestrichen.

Im Hinblick auf die Lage unserer Landwirtschaft und um die Bestrebungen zur Verbesserung der Qualität der milchwirtschaftlichen Produktion wirksam zu gestalten, ist nun aber die Errichtung eines nulchtechnischen Laboratoriums für die landwirtschaftliche Abteilung der E. T. H. zur zwingenden Notwendigkeit geworden. Ohne ein solches könnten auch die im neuen Studienprogramm der Abteilung vorgesehenen vermehrten milchwirtschaftlichen Übungen kaum fruchtbringend gestaltet werden; die Ausbildung der Molkereiingenieure bliebe in praktischer Eichtung nach wie vor ungenügend, während gerade die angestrebte Qualitätsverbesserung zur Voraussetzung hat, dass die künftigen Lehrer landwirtschaftlicher Schulen, sowie die Leiter land- und nülchwirtschaftlicher Versuchs- und Untersuchungsanstalten und von Molkereibetrioben schon an der Hochschule in theoretischer wie auch in praktischer Beziehung zu tüchtigen Fachspezialisten herangebildet werden. Ausserdem bietet die vorgesehene Verbindung des milehtechnischen Laboratoriums mit einem vielseitigen Molkereibetrieb den mehrfachen Vorteil bescheidener Kosten, steter Verfügbarkeit des erforderlichen Unterrichts- und Demonstrationsmaterials, fortwährender Zusammenarbeit von Theorie und Praxis. Demgemäss wird das Kreditbegchren für die Schaffung des milchtechnischon Laboratoriums auch durch den schweizerischen Bauernverband und die Abteilung für Landwirtschaft des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements angelegentlich zur Berücksichtigung empfohlen.

Der ausserordentliche Kredit von Fr. 50,000 ist für die notwendigen Einrichtungen, und der ordentliche Kredit von Fr. 11,000 für den Jahresbetrieb bestimmt.

859

H. Oberbauiuspektorat

Fr.

866,800

Beiträge: 45. Beitrag an die Kosten der Genfer Verbindungsbahn (vorsorglicher Landerwerb) Fr.

866,800

Kuckzahlung der beim vorsorglichen Landerwcrb im Jahre 1927 geschaffenen, am 1. September 1933 fällig werdenden Hypothekar-Obligationen (BEB. vom 8. August und 8. November 1927, 24: April 1929 und 10. Februar 1988). Vgl. auch die Begründung zum Voranschlag für das Jahr 1928, S. 79 (zu 44). Eine ausführliche Begründung liegt bei den den Finanzkommissionen unterbreiteten Akten.

m. Direktion der eidgenössischen Bauten

Fr.

72,500

9. Hochbauten: d. Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden : 1. Verwaltungsgebäude der Direktion des VI. Zollkreises in Genf, Umbau und Instandstellung Fr. 37,500 Die für die Direktion des VI. Zollkreises an der Rue d'Italie Nr. l in Genf gemieteten Eäumlichkeiten haben sich schon seit längerer Zeit als unzureichend erwiesen. Die Zollverwaltung mussto daher nach einer bessern Unterkunftsmögliehkeit suchen. Es bot sich Gelegenheit, zu günstigen Bedingungen das an der Eue Jean-Petitot Nr. 12 gelegene Bankgebäude der Union financière zu mieten. In diesem, im Geschäftszentrum der Stadt Genf gelegenen Gebäude können sämtliche Dienstzweige der Zolldirektion gut untergebracht werden.

Die Koston für die notwendigen Umbau- und Instandstellungarbeiten belaufen sich auf Fr. 37,500. Der Kostenanschlag liegt bei den Akten.

Da der Mietvertrag für die bisher von der Direktion des VI. Zollkreises benutzten Lokalitäten am 30. Juni 1933 abläuft und einzelne Bäume bereits weitervermietet sind, muss die Direktion auf diesen Zeitpunkt ausziehen.

Die im neu gemieteten Gebäude vorzunehmenden Arbeiten sind dringlich, weshalb ein Vorschusskredit bewilligt wurde.

ma. Bauwirtschaftliche Zentralstelle.

l, Schaffung einer bauwirtschaftlichen Zentralstelle. . . Fr.

35,000 Durch Beschluss des Bundesrates vom 10. Januar 1933 wurde die Direktion der eidgenössischen Bauten vorübergehend mit den Obliegenheiten einer Zentralstelle für die Förderung einer wirtschaftlichen, die Interessen des schweizerischen Arbeitsmarktes wahrenden Arbeitsvergebung beauftragt. Die Zentralstelle hat im Einvernehmen mitr dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit besonders die Massnahmen vorzubereiten und zu vollziehen, die zeitlich und örtlich einer zweckmässigen Verteilung der grösseren öffentlichen

860 und privaten Aufträge für Bauarbeiten und Lieferungen dienen, dergestalt, dass für deren Ausführung in möglichst weitgehendem Masse einheimische Arbeitskräfte verwendet werden können; dabei sind Gegenden mit erheblicher Arbeitslosigkeit besonders zu berücksichtigen.

Die Verwaltungen, Abteilungen und Betriebe des Bundes (einschliesslich Bundesbahnen), die Arbeiten vergeben oder subventionieren, werden sich vorgängig der Vergebung oder Subventionierung von Arbeiten mit der bauwirtschaftlichen Zentralstelle verständigen.

Die Direktion der eidgenössischen Bauten wurde ermächtigt, zur Erfüllung der ihr übertragenen neuen Aufgabe im Einvernehmen mit dem eidgenössischen Personalamt die notwendigen technischen und administrativen Arbeitskräfte vorübergehend anzustellen. Zur Bestreitung der Gehälter, Auslagen und Vergütungen nach Art. 44, B. G. sowie der übrigen Verwaltungskosten und Sachausgaben wurde ihr für das Jahr 1988 ein Vorschusskredit von Fr. 35,000 zur Verfügung gestellt. Ausführliche Angaben sind in dem bei den Akten liegenden Bericht enthalten.

D. Militärdepartement.

H. Ausbildung der Armee

Fr.

B. Unterricht.

5. Vordienstliche Ausbildung.

b. Turnwesen: Schweizerischer Arbeiter-Turn- und Sportverband Fr.

Unter Hinweis auf die Budgetdebatte im Dezember 1932.

25,500

25,500

F. Yolkswirtschaftsdepartement.

Ha. Handebabteüung

Fr.

6,500

Beiträge: 14e. Internationale Ausstellung Barcelona 1929/80, Ausfall infolge von Konkursverlusten von Fr. 4000 Ausfallgarantie für noch ausstehende Forderungen » 2500 Durch BB. vom 25, September 1928 wurde der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung in Zürich zur Unterstützung der schweizerischen Beteiligung an der Internationalen Ausstellung in Barcelona 1929/1930 ein Kredit von Fr. 400,000 zur Verfügung gestellt.

Die Sehlussrechnung der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung ergab einen Ausgabenüberschuss von Fr. 31,698. 95. Die Zentrale stellte das Gesuch um Übernahme dieses Fehlbetrages durch den Bund.

861 Der ursprünglich angegebene Bettag von Fr. 81,698. 95 erhöhte sich nachträglich noch um Fr. 4055.10, weil unterdessen einige Schuldner zahlungsunfähig geworden waren.

Auf Grund eines Berichtes und Antrages des Volkswirtschaftsdepartements wurde am 27. Juli 1982 vom Bundesrate beschlossen: 1. Der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung wird einstweilen nur das anlässüch der schweizerischen Beteiligung an der Internationalen Ausstellung in Barcelona 1929/80 ahschliessend festgestellte Defizit von Fr. 81,698. 95, gedeckt unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung (Behandlung der Nachtragskreditbegehren 1982, II. Folge).

2. Für den mutmasslichen weitem Ausfall von höchstens Fr. 4055.10 wird vorläufig ein Kredit von Fr. 4000 bereitgestellt, aus dem der Zentrale für Handelsförderung allfällige Konkursverluste von Fall zu Fall zu ersetzen wären.

8. Ferner wird der Zentrale für Handelsförderung als Ausfallgarantie für noch ausstehende Forderungen im Betrage von Fr. 21,650 ein weiterer Kredit von Fr. 2500 zur Verfügung gehalten.

4. Aus den unter 2 und 3 aufgeführten Krediten von Fr. 4000 bzw. Fr. 2500 werden der Zentrale für Handelsförderung von Fall zu Fall nur allfällige Konkursverluste und anderweitige nicht erhältliche Ausstände ersetzt.

Der unter l erwähnte Betrag von Fr. 81,698. 95 ist mit den Nachtragskrediten 1982, II. Folge, bewilligt und der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung ausgerichtet worden.

Inzwischen ist nun von der Zentrale auf Grund des vorstehenden Bundesratsbeschlusses eine erste Abrechnung über die durch Konkurse und Nachlassverträge entstandenen Verluste durch Aussteller in Barcelona im Betrage von Fr. 3546.05 zur Zahlung eingereicht worden. Einige Konkurse seien allerdings noch hängig, eine weitere Abrechnung könne daher erst nach Eingang der Verlustscheine folgen.

Auf Anfrage, wie diese Beträge allenfalls zu verrechnen seien, wünscht die Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte, dass auch diese der Zentrale bereits vom Bundesrat durch Beschluss vom 27. Juli 1982 zugesicherten Summen auf dem Wege des Nachtragskreditbegehrens für das laufende Jahr eingeholt werden sollten, was hiemit geschieht.

Hb. Sektion für Einfuhr Fr.

466,650 1. Besoldungen und Zulagen Fr. 250,000 Zur Zeit der Aufstellung des Voranschlages für 1933 betrug der
Personalbestand 100 Beamte und Angestellte. Heute ist derselbe bereits auf 150 angewachsen, weitere Anstellungen dürften sich als notwendig erweisen.

2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B. G Fr. 10,000 Erhöhter Personalbestand sowie vermehrte Dienstreisen, besonders der Angestellten der Preiskontrolle, verursachen auch hier vermehrte Auslagen.

862 4. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. . . Fr.

650 Während bisher das Halten" von ein bis zwei Tageszeitungen genügte, erweist es sich nunmehr als dringend notwendig, die technischen Gruppen durch eine grössere Anzahl Fachzeitungen auf dem laufenden zu halten.

Die Preiskontrolle allein beansprucht ca. 50 % des Kredites.

5. Kommissionen und Bachverständige. . . Fr. 10,000 Vermehrte Informationsreisen der Angestellten der Preiskontrolle sowie die seit 1. Januar 1938 eingeführte Kontrolle der importierten Schnittwaren.

6. Devisen-Clearing-Kosten Fr. 140,000 Infolge Ausdehnung des Clearing-Verkehrs sowie durch die Übernahme der Miete der von der Clearing-Abteilung benutzten Eäumlichkeiten von Fr. 27,000 steigen die Ausgaben für diese Eubrik um ca. Fr. 140,000.

8. Entschädigungen an Handelskammern . Fr. 35,000 Die unvorhergesehene Entschädigung an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung in Zürich von jährlich Fr. 36,000 bedingt eine entsprechende Krediterhöhung.

9. Entschädigung an die Forstwirtschaftliche Zentralstelle in Solothurn Fr. 6,000 Die monatliche Entschädigung beträgt zurzeit Fr. 825, also jährlich Fr. 9900, was eine Krediterhöhung von Fr. 6000 erfordert.

10. Miete, Heizung, Beleuchtung Fr. 15,000 Die Zunahme des Personalbestandes macht die Miete weiterer Lokalitäten nötig: Mühlemattstrasse 61/1 und Mühlemattstrasse 62/11 und III. Die hieraus erwachsenen Mehrkosten für Miete, Heizung, Beleuchtung und Beinigung belaufen sich auf ca. Fr. 15,000.

Die Ausgaben der Sektion für Einfuhr werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt.

m. Bundesamt fiir Industrie, Gewerbe und A r b e i t . . . . Fr. 3,831,000 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen. . Fr.

38,000 Neuanstellungen gemäss BEB. vom 10. Januar 1938 betreffend Ausbau des Arbeitsnachweises.

Beiträge: 18. Förderung des Arbeitsnachweises: fr. Heimarbeitsbeschaffung Fr.

3,000 Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hatte in seinem Entwurfe zum Voranschlag für das Jahr 1983 beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit einen Betrag von Fr. 220,000 eingestellt, wovon Fr. 120,000 für die Gewährung von Beiträgen à fonds perdu und Fr. 100,000 für zinsfreie Darlehen oder solche zu ermässigtem Zinsfusse vorgesehen waren. Auf Verlangen des Finanz- und Zolldepartementes wurde der vorgeschlagene Kredit

863

von ï*r. 220,000 auf Fr. 120,000 herabgesetzt, weil Darlehen für die Verwaltungarechnung ausser Betracht fallen. In der Begründung hätte erwähnt werden sollen, dass der Bundesrat die Gewährung von Darlehen von insgesamt Fr. 100,000 vorsehen werde. Fatalerweise unterblieb dieser Nachsatz. Infolgedessen fehlt nun der Kredit für den Zinsausfall auf den Darlehen.

Bei dem grossen Bedürfnis der eigentlichen Heimarbeitsproduzenten nach billigem Kapital ist es angezeigt, vorübergehend zinslose Darlehen sowie Darlehen zu massigem Zins auf kürzere oder längere Frist zu gewähren. Die Darlehen sind in der Eegel durch die Kantonsregierungen und unter Sicherstellung durch dieselben an die Heimarbeitsproduzenten zu geben, sofern es sich um kantonale oder lokale Unternehmungen handelt. An schweizerische Organisationen werden die Darlehen direkt gewährt. Vorläufig sind für Zwecke der Darlehensgewährung Fr. 100,000 in Aussicht genommen. Dabei handelt es sich nicht um Beiträge die für die Bundeskasse endgültig verloren sind, sondera um Beiträge, die sukzessive wieder zurückfliessen werden. Zu Lasten der Bundeskasse geht nur der Zinsverlust für völlig zinsfreie oder für Darlehen zu ermässigtem Zinsfuss. Das Volkswirtschaftsdepartement berechnet den Zinsverlust auf rund Fr. 8000.

In bezug auf weitere Einzelheiten verweisen wir auf die den Finanzkommissionen zugestellten Akten.

14s. Kaufmännische und gewerbliche Hilfsaktion Fr.

90.000 1. Schweizerischer Kaufmännischer Verein Fr.

20,000 2. Schweizerischer Gewerbeverband. . » 70,000 BEB. vom 12. September 1932 betreffend kaufmännische und gewerbliche Hilfsaktion. Jährliche Subventionen auf die Dauer von drei Jahren (erstmals 1932) für das Hilfswerk des Schweizerischen Kaufmännischen Vereins (Fr. 20,000), für die wissenschaftliche Verarbeitung der Buchhaltungsresultate als Beitrag zur Abklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des schweizerischen Gewerbes (Fr. 10,000), zur Untersuchung der Geschäftsbilanzen und Betriebsrechnungen finanzschwacher Gewerbetreibender (Fr. 10,000), und als Bückversicherungsfonds für allfällige bei den bestehenden Kredit- und Bürgschaftsgenossenschaften eintretende Verluste (Fr. 50,000).

Die grundsätzliche Bewilligung der Beiträge für die Dauer von drei Jahren erfolgte mit den Nachtragskrediten 1982, zweite Folge. Da der Beschhiss erst
am 22. Dezember 1932 gefasst wurde, konnten die Beiträge für 1983 nicht mehr in den Voranschlag eingestellt werden.

17. Hilfeleistung für die schweizerische Schifflilohnstickerei Fr. 2,500,000 Subventionen von insgesamt Fr. 2,500,000 an die Genossenschaft Krisenfonds der schweizerischen Schifflilohnstickerei und (höchstens eine Million

664 Franken davon) an die Stickerei-Treuhand-Genossenschaft (BB. vom 23. Dezember 1982).

18. Hilfeleistung zugunsten notleidender Kleinindustrieller der Uhrenindustrie . Fr. 1,200,000 Subventionen an die Treuhandstelle (BB. vom 28. Dezember 1982).

V. Abteilung für Landwirtschaft

Fr. 19,220,000

Beiträge: 20. Bodenverbesserungen

Fr. 3,000,000

Die eingegangenen Subventionsverpflichtungen des Bundes für Bodenverbesserungen haben auf Ende 1932 Fr. 15,245,958.20 betragen. An die Subventionierung dieser Unternehmen wurden keine einschränkenden Bestimmungen geknüpft bezüglich des Auszahlungstermins der Bundesbeiträge.

Die eingegangenen Verpflichtungen sollen demnach eingelöst werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt, d. h. die Werke ausgeführt und die kantonalen Subventionen ausgerichtet sind.

Im laufenden Jahre sind vom Bunde bis Ende April 65 Projekte mit einer Beitragssumme von rund Fr. 965,000 subventioniert worden. Zu gleicher Zeit sind bei der Abteilung für Landwirtschaft noch mehr als 800 Projekte mit einem Gesamtkostenvoranschlag von über 30 Millionen Franken in Behandlung. Hievon sind von den Kantonen 232 Projekte mit einem Kostenvoranschlag von rund 15 Millionen Franken bereits subventioniert. Für 124 dieser Unternehmen, die vom Bundesrat noch nicht subventioniert sind, wurde zum Zwecke der Arbeitsbeschaffung und der Beschäftigung Arbeitsloser von der Abteilung für Landwirtschaft die Bewilligung zur Inangriffnahme der Arbeiten bereits erteilt.

Nach den Angaben der Kantone bei der Aufstellung des Voranschlages im Herbst 1982 würden im Jahre 1988 von den zugesicherten Bundesbeiträgen rund 8 Millionen Franken fällig. Nach früheren Erfahrungen dürfte man annehmen, dass dieser Betrag stark überschätzt sei. Inzwischen hat sich aber gezeigt, dass im Interesse der Arbeitsbeschaffung die Durchführung der meisten Unternehmen wider Erwarten beschleunigt worden ist. Infolgedessen werden die zugesicherten Bundesbeiträge früher fällig. Nach unsern Berechnungen ist für das laufende Jahr neben dem im Voranschlag vorgesehenen Betrag von 4,2 Millionen Franken eine weitere Summe von rund 3 Millionen Franken erforderlich, um die fällig werdenden Beiträge an die bereits subventionierten Unternehmen auszahlen zu können.

Bei der Subventionierung neuer Projekte ist im Hinblick auf die Lage der Bundesfinanzen bereits eine entsprechende Zurückhaltung eingetreten.

Es wird nun auch ein System der Kontingentierung angewendet, nach dem der

865

erforderliche Bundeskredit innerhalb angemessener Grenzen bleibt. Auf jeden Fall sollen die Subventionsverpflichtungen auf Ende 1933 im Umfange des hier verlangten Nachtragskredites vermindert werden.

22. Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen Fr.

220,000

Im Voranschlag für das Jahr 1988 ist der Kredit mit Fr. 2,180,000 eingestellt; hievon sind Fr. 1,300,000 für die Viehversichenmg vorgesehen. Um die Ausgaben im Bahmen des bewilligten Kredites halten zu können, hat der Bundesrat am 31. Januar 1933 eine Herabsetzung der Subventionsquote beschlossen. Dieser Beschluss hätte rückwirkend Anwendung finden müssen, weil in Übereinstimmung mit dem bisherigen Verfahren, die Beiträge für das Versieherungsjahr 1982 aus. dem Kredite für das Jahr 1938 bezahlt werden. Nach der Mitteilung des Beschlusses an die kantonalen Behörden sind zahlreiche Wiedererwägungsgesuche eingegangen, in denen namentlich auf die schwierige Lage verwiesen wurde, in welche Kantone und Versicherungskassen durch die rückwirkende Anwendung des Bundesratsbeschlusses vom 31. Januar 1933 versetzt würden. In Würdigung der Einwendungen gegen die rückwirkende Herabsetzung der Beiträge haben wir beschlossen, den Kantonen die Bundesbeiträge an die Viehversicherung im Jahre 1932 noch in bisheriger Höhe auszurichten und hiefür den erforderlichen Nachtragskredit nachzusuchen. Die Zahl der versicherten Tiere ist gegenüber dem Vorjahre stark gestiegen und damit auch die Höhe des Beitrages.

29. Bundeshilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen Landwirtschaft.

/. Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten gemäss BB. vom 23. Dezember 1932 Fr. 3,000,000 In Art. 5 des genannten BB. ist vorgesehen, von den aus allgemeinen Mitteln des Bundes bewilligten 6 Millionen Franken 8 Millionen Franken in den Voranschlag 1988 einzusetzen. Der Voranschlag ist aber bereits am 22. Dezember 1932 genehmigt worden, der bewilligte Betrag muss deshalb in die Nachtragskreditbegehren I. Folge aufgenommen werden.

g. Fortsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten, gemäss BB. vom 18. April 1933 . . . . Fr. 13,000,000 Von den aus allgemeinen Mitteln des Bundes bewilligten 20 Millionen sind gemäss Art. 9 des BB. 13 Millionen in die Nachtragskredite 1933, erste Folge, einzusetzen.

866

Vierter Abschnitt.

Terschiedenes.

A. Sicherung der Getreideversorgung des Landes

Fr.

2,100,000

Aus der Ernte 1982 wurden rund 13,400 Tonnen Inlandgetreide mehr abgeliefert als im Voranschläge der Getreideverwaltung vorgesehen war.

Diese Mehrablieferung verursacht eine Mehrausgabe von rund Fr. 2,900,000.

Auf andern Posten der Betriebsrechnung können indessen gegenüber dem Voranschlage Einsparungen von rund Fr. 800,000 gemacht werden.

Regiebetriebe des Bundes.

IX. Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung

Fr.

760,000

I. Liegenschaften Fr.

Begründung. Dieser Posten setzt sich wie folgt zusammen : a. Ankauf des Posthauses in Weinfelden Fr.

1). Erstellung eines Dienstgebäudes für Post, Telegraph und Telephon in Bapperswil St. Gallen) » Zusammen Fr.

760,000

C. Anlagekonto.

243,000 517^000 760,000

Zu a. Bewilligt mit BB. vom 7. April 1938 (eidgenössische Gesetzsammlung 49, Nr. 14, S. 215).

Zu b. Bewilligt mit BB. vom 7. April 1933 (eidgenössische Gesetzsammlung 49, Nr. 14, S. 217).

Diese Kredite müssen nur der Form wegen in die Nachtragskredite eingereiht werden.

* * * "Wir beehren uns, Ihnen die Genehmigung der vorstehend aufgeführten Nachtragskreditbegehren zu beantragen, und benützen den Anlass, Sie Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 28. Mai 1933.

- -

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schul thess.

Der Bundeskanzler: Kaesliu.

867 (Entwurf.)

Bundesbeschlus über

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1933.1. Folge.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 23. Mai 1933, beschliesst : Dem Bundesrate werden für das Jahr 1988 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Verwaltungsrechnung Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, E. Bundesgericht.

Fr.

16. Kosten der Bundesstrafrechtspflege

25,000

Dritter Abschnitt.

Departements B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

F. Eidgenössische Technische Hochschule.

59. a. Milchtechnisches Laboratorium: Fr.

a. ordentlicher Kredit 11,000 b. ausserordentlicher Kredit . . .

50,000 Übertrag

Fr.

61,000 61,000

25,000

868 Übertrag III. Oberbauinspektorat.

Beiträge: 45. Beitrag an die Kosten der Genfer Verbindungsbahn (vorsorglicher Landerwerb) m. Direktion der eidg. Bauten.

9. Hochbauten: d Bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden: 1. Verwaltungsgebäude der Direktion des VI. Zollkreises in Genf, Umbau und Instandstellung in. a. Bauwirtschaftliche Zentralstelle.

1. Schaffung einer bauwirtschaftlichen Zentralstelle

Fr.

Fr.

61,000

25,000

Fr.

866,800

87,500

35,000 988,800 999,800

D. Militärdepartement.

n. Ausbildung der Armee.

B. Unterricht: 5. Vordienstliche Ausbildung: b. Turnwesen: Schweizer. Arbeiter-Turn- und Sportverband

25,500

F. Volkswirtschaftsdepartement.

II. a. Handelsabteilung, Beiträge: 14. e. Internationale Ausstellung Barcelona 1929/30.

Ausfall infolge Konkursverlusten .

Ausfallgarantie für noch ausstehende Forderungen

4,000 2,500 6,500

II. b. Sektion für Einfuhr.

1. Besoldungen und Zulagen 2. Auslagen und Vergütungen nach Art. 44 B. G 4. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften 5. Kommissionen und Sachverständige Übertrag

250,000 10,000 650 10,000 270,650

6,500

1,050,800

869 Fr.

Übertrag 6. Devisen-Clearing-Kosten 8. Entschädigungen a. Handelskammern 9. Entschädigung an die forstwirtschaftliche Zentralstelle in Solothurn . . .

10. Miete, Heizung, Beleuchtung . . .

270,650 140,000 85,000

Fr.

6,500

Fr.

1,050,800

6,000 15,000 466,650

m, Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Beiträge: 1. Besoldungen, Gehälter und Zulagen 18. Förderung des Arbeitsnachweises: fe. Heimarbeitsbeschaffung 14s. Kaufmännische und gewerbliche Hilfsaktion : 1. Schweizerischer Kaufmännischer Verein 2. Schweizerischer Gewerbeverband .

17. Hilfeleistung für die schweizerische Schifflilohnstickerei (BB. v. 23. Dez.

1982) 18. Hilfeleistung zugunsten notleidender Kleinindustrieller der Uhrenindustrie (BB. vom 28. Dez. 1932)

88,000 3,000

20,000 70,000 2,500,000 1,200,000 8,881,000

V. Abteilung für Landwirtschaft.

Beiträge: 20. Bodenverbesserungen 22. Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen 29. Bundeshilfe zur Milderung der Notlage in der schweizerischen Landwirtschaft /. Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten (BB.vom23.Dez.

1982) g. Portsetzung der Bundeshilfe für die schweizerischen Milchproduzenten (BB, vom 13. April 1938) . . . .

8,000,000 220,000

3,000,000 18,000,000 19,220,000 -- 23,524,150 Übertrag 24,574,450

870

Übertrag

Fr.

24,574,450

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes.

A. Sicherung der Getreideversorgung des Landes

2,100,000

Verwaltungsrechnung 26,674,450

Regiebetriebe des Bundes, IX. Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung.

C. Anlagekonto.

L Liegenschaften: ». Ankauf des Posthauses in Weinfelden . . . .

b. Erstellung eines Dienstgebäudes für Post, Telegraph und Telephon in Rapperswil (St. Gallen)

Fr.

248,000 517,000 --

760,000

Zusammenstellung, Nachtragskredite zu Lasten der Verwaltungsrechnung: a. Neue Kredite b. Durch besondere BB. bewilligte Kredite (siehe Seiten 8, 9 und 10 der Botschaft betreffend Nachtragskr edite 1938, I. Folge) . .

6,974,450 19,700,000 26.674,450

Nachtragskredite zu Lasten der Regiebetriebe: a. Neue Kredite b. Durch besondere BB. bewilligte Kredite (siehe Seite 11 der Botschaft betreffend Nachtragskredite 1938, I.Folge) . . .

*)

-- 760,000 760,000

*) Ohne unmittelbaren Einfluss auf das Ergebnis der Verwaltungsrechnung

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1933, erste Folge. (Vom 23. Mai 1933.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1933

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

2892

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.05.1933

Date Data Seite

856-870

Page Pagina Ref. No

10 032 000

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