Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Objektblatt für den Wasserflugplatz Wangen (SZ): Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Wasserflugplatzes Wangen (ehemals Wasserflugplatz «Lachen» genannt) behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Wasserflugplatz Wangen wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt.

Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird mit Verabschiedung des SIL-Objektblatts Wangen publiziert werden.

Auflagezeit:

Das SIL-Objektblatt für den Wasserflugplatz Wangen kann vom 19. März 2018 bis und mit 2. Mai 2018 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

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2018-0689

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstr. 66, Ittigen Amt für Raumentwicklung, Bahnhofstrasse 14, 6430 Schwyz Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen ­ Gemeinde Wangen, Seestrasse 2, 8855 Wangen (SZ) Das Objektblatt ist zudem ab dem 19. März 2018 im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung

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BBl 2018

Eingaben und Fristen:

Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 2. Mai 2018 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern

Auskünfte:

Folgende Stellen geben Auskunft: ­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 81 49 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59

13. März 2018

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Bundesamt für Zivilluftfahrt