Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Emmen, Militärflugplatz; Neubau für Zentrum Luftfahrtsysteme Emmen (ZLE) und ADS 15-Boxen vom 27. März 2018

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 20. April 2017 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau für das Zentrum Luftfahrtsysteme Emmen (ZLE) und die Boxen für das Aufklärungsdrohnensystem ADS 15 unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

10. April 2018

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

1968

2018-1016