Bekanntmachung (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) gegen die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) betreffend Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eröffnet.

Die Lokoop AG ­ ein Tochterunternehmen der Mittelthurgaubahn, Südostbahn und dem Reisebüro Mittelthurgau ­ führt seit dem 1. Mai 1999 auf dem SBB-Netz im Grossraum St.Gallen und dem Rheinthal Postpakettransporte für die Post durch. Auf eine entsprechende Anfrage der Lokoop AG hin unterbreiteten die SBB im Frühjahr 1999 eine Offerte für Serviceleistungen in den Bahnhöfen St.Gallen, Frauenfeld, Rorschach, Landquart und Chur. Die nachgefragten Leistungen, insbesondere Rangierleistungen, wurden dabei ausschliesslich im Gesamtpaket offeriert. Die Offerte verunmöglichte es der Lokoop AG, einzelne dieser Leistungen selber oder durch Dritte erbringen zu lassen.

Gestützt auf die Ergebnisse einer durchgeführten Vorabklärung bestehen Anhaltspunkte dafür, dass das Anbieten der Serviceleistungen im Gesamtpaket eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 2 Bst.

c darstellt. Diesen Bestimmungen folgend ist es einem marktbeherrschenden Unternehmen untersagt, andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs zu behindern und unangemessene Preis oder sonstige Geschäftsbedingungen zu erzwingen.

Das geschilderte Verhalten der SBB ist Gegenstand der Untersuchung. Deren Ziel ist es festzustellen, ob das Anbieten der Serviceleistungen im Gesamtpaket tatsächlich eine unzulässige Verhaltensweise im Sinne von Art. 7 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 2 Bst. c KG darstellt.

Innerhalb von 30 Tagen - Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a-c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wett-bewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern. Telefon: 031 / 322 20 40, Telefax: 031 / 322 20 53.

21. März 2000 2000-0534

Sekretariat der Wettbewerbskommission 1595