Genehmigung Richtplan Kanton St. Gallen ­ Anpassung 16 Gemäss Artikel 11 Absatz 2 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation am 28. August 2018 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 15. August 2018 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Richtplananpassung 16 unter Vorbehalt der Ziffern 2­3 genehmigt.

2.

Der Kanton St. Gallen wird beauftragt, im Rahmen der Weiterentwicklung seines Richtplans im Koordinationsblatt VII 41 Abbaustandorte, 1617 Starkenbach II (Wildhaus-Alt St. Johann/Nesslau) im Hinblick auf eine Festsetzung des Vorhabens im Richtplan Anpassungen am Projekt vorzunehmen, um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Schutzwerte des BLNObjekts Nr. 1613 zu vermeiden.

3.

Im Rahmen der nachgeordneten Planung hat der Kanton St. Gallen beim Koordinationsblatt VII 61 Deponien betreffend a) Standort Nr. 01 Meder/Mattwald (Altstätten/Oberriet) die im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen Massnahmen umzusetzen und im weiteren Verlauf der Deponiestandortplanung die ENHK miteinzubeziehen.

b) Standort Nr. 76 Chellen (Lütisburg) Massnahmen zur Gewährleistung der Durchlässigkeit für Wildtiere vorzusehen.

c) Standort Nr. 13 Radmoos (Gossau) und Standort Nr. 30 Gübsen (St. Gallen) bei der nachfolgenden Projektierung und Umsetzung in die Nutzungsplanung sicherzustellen, dass die Rekultivierung der Böden so vorgenommen wird, damit diese wieder FFF Qualität erreichen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG), Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, Tel. 058 229 31 47

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

20. November 2018

2018-3556

Bundesamt für Raumentwicklung

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