Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz Nach der Annahme des neuen Geldspielgesetzes durch die Bundesversammlung am 29. September 2017 müssen die Verordnungen total revidiert werden. In die Vernehmlassung geschickt werden drei Texte: eine Verordnung des Bundesrates über Geldspiele, eine Verordnung des EJPD über Spielbanken und eine Verordnung des EJPD über Geldwäscherei.
Datum der Eröffnung: 2. März 2018 Vernehmlassungsfrist: 15. Juni 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 058 462 47 44, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
13. März 2018
2018-0687
Bundeskanzlei
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