Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot Der Vorentwurf des Gesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Er beinhaltet eine Pflicht, das Gesicht vor bestimmten Behörden zu enthüllen. Ausserdem wird explizit eine strafrechtliche Sanktion im Falle der Anwendung von Zwang zur Gesichtsverhüllung vorgesehen.
Datum der Eröffnung: 27. Juni 2018 Vernehmlassungsfrist: 18. Oktober 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon 058 462 41 37, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
10. Juli 2018
2018-2010
Bundeskanzlei
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