Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB): Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister Mit der Revision soll Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung ermöglicht werden, ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister einfacher zu ändern. Anstelle der heutigen Verfahren sollen sie dafür ohne vorgängige medizinische Eingriffe oder andere Voraussetzungen eine Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten abgegeben können.

Datum der Eröffnung: 23. Mai 2018 Vernehmlassungsfrist: 30. September 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon +41 58 462 41 82, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

5. Juni 2018

3046

Bundeskanzlei

2018-1608