Bundesratsbeschluss Gesuch des Kantons Waadt für eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe in den Jahren 2018­2019 vom 28. September 2018

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 8a des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 19761 über die politischen Rechte, nach Prüfung des Gesuches des Kantons Waadt vom 11. Juli 2018, nach Kenntnisnahme des folgenden Vertrages: Vereinbarung vom 4. Juli 2018 zwischen dem Kanton Waadt (Auftraggeber) und der Republik und dem Kanton Genf (Auftragnehmer) über die Durchführung von elektronischen Volksabstimmungen des Auftraggebers mit dem System für elektronische Abstimmungen des Auftragnehmers, beschliesst:

1

1.

Dem Kanton Waadt werden Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmungen vom 25. November 2018 bis und mit der auf den 24. November 2019 geplanten Volksabstimmung bewilligt.

2.

Der Kanton Waadt kann die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit dem System des Kantons Genf zur elektronischen Stimmabgabe zulassen.

3.

Für die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe gelten die folgenden Auflagen: a. Die elektronische Urne wird am Samstag vor dem Abstimmungssonntag um 12.00 Uhr geschlossen.

b. Die elektronische Urne darf erst am Abstimmungssonntag entschlüsselt werden.

c. Der Kanton Waadt trifft die geeigneten Massnahmen, damit die Resultate nicht vor 12.00 Uhr des Abstimmungssonntags öffentlich bekannt werden.

SR 161.1

2018-2979

6097

Gesuch des Kantons Waadt für eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe in den Jahren 2018­2019. BRB

BBl 2018

4.

Der Bundesrat nimmt von der Zusicherung des Kantons Waadt, die Mindeststandards zur Risikominimierung vollumfänglich einzuhalten, Kenntnis und bewertet diese als ausreichend.

5.

Die Bundeskanzlei informiert die Regierung des Kantons Waadt über den Beschluss des Bundesrates.

28. September 2018

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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