Gesuch im Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich betreffend Ergänzungsneubau mit Sanierungsmassnahmen in Kappelen, Grenzstrasse 11­21, Kt BE Mitwirkung und Anhörung vom 18. September 2018 Gesuchsteller:

Staatssekretariat für Migration (SEM)

Gegenstand:

Ordentliches Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich nach Artikel 5 ff. der Verordnung vom 25. Oktober 2017 über das Plangenehmigungsverfahren im Asylbereich (VPGA, SR 142.316) und Artikel 95a ff. des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 142.31).

Gesuchsdossier:

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Projektbeschrieb Kartenausschnitte Situationsplan Nennung der betroffenen Gemeinden und Grundstücke mit Grundbuchblattnummern Projektpläne Berichte über Auswirkungen auf die Raumordnung, Umwelt und die Massnahmen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Erschliessungssituation, Zuleitungen und Anschlüsse Umgebungsgestaltung Energie-, Abwasser- und Entsorgungskonzepte Festlegung im Sachplan Asyl Sicherheit der Bauten und Anlagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 8 VPGA in Verbindung mit Artikel 62a des Anhörungsverfahren: Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Kappelen schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

5336

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Kappelen vom 18. September 2018 bis 18. Oktober 2018 eingesehen werden.

2018-2694

BBl 2018

Einsprache:

18. September 2018

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (SR 172.021) oder des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 18. Oktober 2018, bei der Gemeinde Kappelen zuhanden der Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Staatssekretariat für Migration

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