Verfügung im Widerspruchsverfahren 2837 Widersprechende/r Novi Footwear Ltd, Martinsbruggstrasse 59, 9016 St. Gallen, Schweizer Marke Nr. 444 828 (NOVI), Vertreter/in Dr Renata Kündig, Hallenstrasse 15, 8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Novi Due S.R.L., Quart. Dell'Industria III°, Strada 28, I-30032 Fiesso d'Artico (VE), Internationale Marke Nr. 687 445 (creazioni NOVI DUE) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. April 2000 folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 2837 gegen die Marke IR 687 445 « creazioni NOVI DUE » wird abgewiesen.

3. Die am 29. Oktober 1998 gegen die Marke IR 687 445 « creazioni NOVI DUE » erlassene Schutzverweigerung wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung zurückgezogen.

4. Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5. Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

11. April 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0777

2245