Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3279/99 Widersprechende/r Dolorgiet GmbH & Co. KG., D-53754 St. Augustin, IR-Marke Nr. 452288 DOLGIT, Vertreter/in Ammann Patentanwälte Bern AG, 3001 Bern gegen Widerspruchsgegner/in Laboratoria Qualiphar, naamloze veennotshap., B-2880 Bornem, IR-Marke Nr. 699788 DOLFIX Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. Februar 2000 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, somit 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 200 Franken zu bezahlen. Im Übrigen werden die Parteikosten wettgeschlagen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

7. März 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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2000-0482