Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 84 Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004, VAG; SR 961.01) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die nachstehende Tarifgenehmigung, welche laufende Versicherungsverträge berührt, ausgesprochen: Verfügung vom

5. April 2018

Tarifvorlage der

AXA Leben AG

in der Kollektiv-Lebensversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge.

1.

Die Eingabe betrifft sowohl Bestandes- als auch Neugeschäft mit Wirkung ab 1. Januar 2019.

2.

Aktualisierung der Rechnungsgrundlagen mit: ­ Änderungen der Risiko-, Todesfall- oder Invaliditätsprämie; ­ Änderungen der Betriebs- und Verwaltungskostenprämie.

Mit Schreiben vom 28. März 2018 reichte die AXA Leben AG im Bereich der Lebensversicherung eine Tarifeingabe für das Produkt Kollektivlebensversicherung ein.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet.

Die Gesuchstellerin hat mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Artikel 38 VAG eingehalten ist, weshalb die FINMA dem Gesuch um Tarifänderung mittels Verfügung vom 5. April 2018 zugestimmt hat.

Die Gesuchstellerin beabsichtigt, die genehmigten Tarifanpassungen per 1. Januar 2019 auf den gesamten Bestand (bisherige und neu abzuschliessende Verträge) anzuwenden.

2018-1303

2407

BBl 2018

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt als Eröffnung der Verfügung. Personen, welche nach Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, Postfach, 9023 St. Gallen, unter Angabe des Wohnsitzes, resp.

Sitzes, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist innert 30 Tagen seit dieser Veröffentichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten.

Während dieser Zeit kann die Verfügung bei der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, eingesehen werden.

1. Mai 2018

2408

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA