Flugplatz Mollis Gesuch für Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld
Gesuchstellerin:
Mollis Airport AG, 8753 Mollis
Gesuchsgegenstand:
Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld inkl. Anschluss an das öffentliche Strassennetz sowie Verlegung des Rad- und Fusswegs.
Standort: Militärflugplatz Mollis (Gemeinde Glarus Nord).
Erschliessungsprojekt gemäss den eingereichten Unterlagen.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 36b37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Glarus sowie die interessierten Bundesstellen an.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen liegen vom 24. Januar bis 22. Februar 2018 an folgenden Stellen zur Einsichtnahme auf: Gemeinde Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, Näfels Gemeinde Glarus, Bau und Umwelt, Poststr., Ennenda.
2018-0057
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BBl 2018
Einsprachen:
Wer von den beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.
Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
23. Januar 2018
238
Bundesamt für Zivilluftfahrt