Flugplatz Mollis Gesuch für Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld

Gesuchstellerin:

Mollis Airport AG, 8753 Mollis

Gesuchsgegenstand:

Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld inkl. Anschluss an das öffentliche Strassennetz sowie Verlegung des Rad- und Fusswegs.

Standort: Militärflugplatz Mollis (Gemeinde Glarus Nord).

Erschliessungsprojekt gemäss den eingereichten Unterlagen.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 36b­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Glarus sowie die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 24. Januar bis 22. Februar 2018 an folgenden Stellen zur Einsichtnahme auf: ­ Gemeinde Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, Näfels ­ Gemeinde Glarus, Bau und Umwelt, Poststr., Ennenda.

2018-0057

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BBl 2018

Einsprachen:

Wer von den beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

23. Januar 2018

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Bundesamt für Zivilluftfahrt